Angestellte bzw. gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern

In der Verhandlung vom 05.08.2024 hat der Sozialpolitische Ausschuss des VBZV mit Ver.di eine Tarifvereinbarung für die Angestellten und die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern ausgehandelt. Beide Tarifvertragsparteien haben dem Abschluss inzwischen zugestimmt. Der Abschluss enthält folgende Eckpunkte:

  • Zahlung einer (steuer- und sozialabgabenfreien) Inflationsausgleichsprämie von mtl. 130 Euro vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 (insges. 780 Euro)
  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3,9 % zum 01.01.2025
  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um weitere 2,0 % zum 01.07.2025
  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um weitere 1,9 % zum 01.01.2026
  • Es erfolgt damit eine lineare Anhebung der Löhne und Gehälter um insgesamt 7,8 %.
  • Die Ausbildungsvergütungen im Tarifbereich Zeitungsverlage werden um 6 % zum 01.01.2025 und um weitere 6 % zum 01.07.2025 angehoben.
  • Soweit sich bei den Löhnen und Gehältern rechnerisch Entgelte unter 13 Euro pro Stunde ergeben, werden diese auf 13 Euro angehoben.
  • Laufzeit 29 Monate vom 01.09.2023 bis zum 31.01.2026

 
 Gehaltstarifvertrag und Gehaltstabellen für Angestellte im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 19.08.2024
 
Lohntarifvertrag und Lohntabellen für die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 19.08.2024

Am 20. Oktober 2021 konnte der Sozialpolitische Ausschuss des VBZV mit Ver.di eine Tarifvereinbarung für die Angestellten und die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern aushandeln, die folgende Eckpunkte hat:

  • Es erfolgt eine lineare Anhebung der Löhne und Gehälter um insgesamt 3,5%. 
  • Mit Wirkung zum 01.01.2022 erfolgt eine Anhebung um 2,0% und zum 01.02.2023 eine Anhebung um weitere 1,5%.
  • Eine Kündigung der Lohn- und Gehaltsabkommen kann erstmals zum 31.08.2023 erfolgen.
  • Zusätzlich wird der Altersteilzeittarifvertrag für die Beschäftigten bis zum 31.08.2023 verlängert.

Beide Tarifvertragsparteien haben dem Abschluss inzwischen zugestimmt.

Corona-Tarifvereinbarung bringt Sicherheit bis Juni 2021 

Die Corona-Pandemie wirkt sich bekanntlich auch auf die Situation in den Zeitungsverlagen aus. Das gilt auch für den Bereich des Tarifrechts.

Die geltende Tarifvereinbarung war bereits zum 31.08.2020 kündbar. Um eine Kündigung und einen nachfolgenden Arbeitskampf zu vermeiden, hat der VBZV mit ver.di Bayern für die Angestellten und für die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern eine Tarifvereinbarung abgeschlossen, die folgende Eckpunkte hat:

  • Bis zum 30.06.2021 wird es keine Tariferhöhungen geben, eine Kündigung der Lohn- und Gehaltsabkommen kann erstmals zum 30.06.2021 erfolgen.  
  • Im Gegenzug erklären sich die tarifgebundenen Verlage mit der Gewährung von zusätzlich drei freien bezahlten Tagen auf der Basis einer 5-Tages-Arbeitswoche einverstanden. Die freien Tage sind bis zum 30.06.2021 zu nehmen, die Verlage sind berechtigt, bestimmte Termine unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange in Abwägung mit den berechtigten Interessen der Mitarbeiter festzusetzen.
  • Zusätzlich wird der Altersteilzeittarifvertrag für die Beschäftigten bis zum 31.12.2021 verlängert.

Die freien Tage stehen den tarifgebundenen Mitarbeitern zu, die zum Stichtag am 15.11.2020 angestellt sind.

Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie hier.

Die Vereinbarung trägt den wirtschaftlichen Belastungen durch die Folgen der Corona-Pandemie Rechnung und gibt Sicherheit bis mindestens Juni 2021.    

Am 16.08.2018 ist es unserer Tarifkommission in der 3. Verhandlungsrunde gelungen, mit ver.di Bayern eine Tarifvereinbarung für die Angestellten und die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern abzuschließen. 

Der Tarifabschluss sieht bei einer Laufzeit von 28 Monaten eine lineare Anhebung der Löhne und Gehälter um insgesamt 4,3% vor. Mit Wirkung zum 01.07.2018 erfolgt eine Anhebung um 2,2% und mit Wirkung zum 01.07.2019 eine Anhebung um weitere 2,1%.

Beide Tarifvertragsparteien haben dem Abschluss inzwischen zugestimmt. 

Tarifvereinbarung vom 16.08.2018

Beachten Sie hierzu bitte, dass das darin geregelte zusätzliche Urlaubsgeld (§ 11 MTV Angestellte und § 11 gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern) seit 2016 für das volle Urlaubsjahr 55 % des vereinbarten Monatsgehaltes bzw. der Ausbildungsvergütung beträgt. Wer im Laufe des Kalenderjahres eintritt oder ausscheidet, erhält für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit ein Zwölftel des Urlaubsgeldes.  

Dies gilt in analoger Weise auch für die gewerblichen Arbeitnehmer.  

Wer die Anspruchsvoraussetzung für den Sonderurlaub für Schwerbehinderte erfüllt, hat Anspruch auf zusätzlich 5 % Urlaubsgeld.