Der Presseausweis ist ein wichtiges Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.
Der Verband der Bayerischen Zeitungsverleger e.V. (VBZV) ist ausstellungsberechtigt und regional zuständig für Journalisten und Redakteure in Bayern. Die Erteilung des Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband.
Seit 2018 stellt der VBZV wieder den bundeseinheitlichen Presseausweis aus. Die Innenministerkonferenz und der Trägerverein des Deutschen Presserats haben sich im Dezember 2016 auf dessen Wiedereinführung geeinigt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannter Vertreter der Presse zu sein. Auf der Rückseite des Bundeseinheitlichen Presseausweises findet sich der folgende Text, der vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz unterzeichnet worden ist.
„Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Dieser im Auftrag des Deutschen Presserats ausgestellte Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützen. Er soll, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, seine/ihre Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung erleichtern. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist.“
Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.
Beantragen Sie bereits jetzt Ihren Presseausweis, damit für Sie keine langen Wartezeiten entstehen.
Die Antragstellung eines Presseausweises selbst ist ganz einfach. Sie müssen nur das passende Antragsformular (zum Download) vollständig ausfüllen, unterschreiben und – falls uns noch kein Foto vorliegt – mit einem Passfoto an uns zusenden.
Bitte verwenden Sie das „Antragsformular 2024/2025“ (zum Download).
Verlage können die „Antrag für die Ausstellung mehrerer Presseausweise nur für Verlage“ verwenden.
Freie Journalisten bitten wir, ihrem Antrag Nachweise ihrer journalistischen Tätigkeit beizufügen, (z.B. Bescheinigung der Künstlersozialkasse, Vereinbarungen, 2-3 Kopien jüngster Veröffentlichungen).
Der Presseausweis gilt für das auf dem Ausweis aufgedruckte Kalenderjahr. Er kann nicht verlängert werden und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Im Falle des Verlustes eines Presseausweises bitten wir, uns dies schriftlich mitzuteilen. Es kann gegen eine Gebühr dann ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Bei Wiederauffinden des verlorenen Ausweises ist uns dieser unverzüglich zurück zu geben.
Lesen Sie vor der Antragstellung das „Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises“ (zum Download). Hier finden Sie auch ausführliche Informationen zu den Gebühren der Ausstellung eines Ausweises.
In Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit bietet der Presseausweis ein Vielzahl an Vorteilen. Es sei darauf hingewiesen, dass er jedoch nicht privaten Zwecken dient.
Weitere Vorteile erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch. Rufen Sie uns gerne hierzu an!
Die genannten Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an. Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. An Personen, die eine journalistische Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen.
Der Presseausweis ist dem VBZV unaufgefordert zurückzugeben. sobald die Voraussetzungen für das Führen des Presseausweises entfallen (z.B. durch Wechsel der Tätigkeit). Bei einer uns bekannt werdenden missbräuchlichen Benutzung des Presseausweises wird dieser eingezogen bzw. für nichtig erklärt. Darüber hinaus erhält der Presseausweisinhaber einen Sperrvermerk. Die ausstellenden Verbände unterrichten sich gegenseitig über vorhandene Sperrvermerke. Der Verband behält sich darüber hinaus vor, Missbrauch anzuzeigen.
Detaillierte, weiterführende Informationen zu den Vorraussetzungen für die Ausgabe von Presseausweisen, Nachweisen der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit sowie Folgen von Missbrauch lesen Sie im „Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises“ (zum Download).
Setzen Sie den Presseausweis auch im Ausland ein? Gerne stellt Ihnen die VBZV-Geschäftsstelle gegen eine Bearbeitungsgebühr ein englischsprachiges Schreiben aus, das Sie zusammen mit dem von uns ausgestellten Presseausweis bei Bedarf vorlegen können.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Presseausweis finden Sie auch im Internet unter www.presseausweis.org.
Datenschutzinformationen für den Bereich Presseausweise finden Sie hier: Datenschutz
Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung für einen Presseausweis. Bitte beachten das „Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises“.
Alle Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden. Es ist jedoch nötig, dass Sie die Anträge ausgedruckt und mit Unterschrift im Original an uns per Post schicken.
Fotos können Sie gerne auch per E-Mail an bonnet_at_vbzv.de übermitteln (Format: 300 dpi, Höhe 319 px, Breite 220-270 px, bmp oder jpg).
Antrag für die Ausstellung mehrerer Presseausweise nur für Verlage
Bei Rückfragen zum Presseausweis können Sie uns sehr gerne jederzeit kontaktieren.
Ansprechpartnerin: Corinna Bonnet
Verband der Bayerischen Zeitungsverleger e.V.
Friedrichstr. 22
80801 München
Tel.: +49(0)89 / 45 55 58 - 18
Fax: +49(0)89 / 45 55 58 - 21
E-Mail: bonnet_at_vbzv.de Weitere Informationen unter: http://presseausweis.org/
Redakteure der Mitgliedsverlage des VBZV:
42,50 Euro
Redakteure von Nichtmitgliedsverlagen:
95 Euro
Freie Journalisten:
62,50 Euro
PKW-Presseschild:
17,50 Euro
Zweitausstellung (nach Verlust, Diebstahl, Namens- oder Adressänderung):
30 Euro
Jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei einer Sammelbestellung von Nichtmitgliedsverlagen gewähren wir einen Rabatt von 10 % unter folgenden Voraussetzungen:
Dieses Verfahren ermöglicht uns Kosten- und Zeitersparnisse und wir sind gerne bereit, diese über den Rabatt an Sie weiter zugeben.