Als Interessenvertretung der bayerischen Zeitungsverlage und ihrer Digitaltöchter setzen wir uns für eine starke und unabhängige Presselandschaft in Bayern ein.
Wir unterstützen unsere Mitglieder durch Lobbying, Service und Vernetzung. Durch unsere politischen Kontakte und unser Engagement in wichtigen Gremien vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder und gestalten die Zukunft der Branche. Bei der digitalen Transformation bieten wir Austausch zur Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen und neuen Technologien und engagieren uns für faire Rahmenbedingungen zugunsten der Publisher.
Informieren Sie sich auf unserer Homepage über unsere Arbeit, unsere Veranstaltungen und aktuelle Themen der Medienbranche.
09.04.2026
München, den 20. Oktober 2025 – Das Oberlandesgericht (OLG) München hat durch Urteil vom 16.10.2025 (6 U 6754/20) abermals entschieden, dass das kommunale Stadtportal „muenchen.de“ wegen Verstoßes gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse unzulässig war.
Auf die Klage der drei Münchner Zeitungsverlage Abendzeitung, Merkur und Süddeutsche Zeitung sowie einige ihrer Digitaltöchter hatten das Landgericht München I sowie das OLG München durch Urteile vom 17.11.2020 und vom 30.09.2021 der kommunalen Betreibergesellschaft untersagt, das werbefinanzierte Stadtportal „muenchen.de“ so zu verbreiten, wie dies im August 2019 geschehen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte durch Urteil v.13.07.2023 die Sache an das OLG München zur Entscheidung zurückverwiesen und einen engeren Prüfungsmaßstab vorgelegt.
Selbst in Ansehung der vom BGH veranlassten strengeren Sachprüfung hat das OLG München nun mit seinem Urteil vom 16.10.2025 seine Entscheidung vom 30.09.2021 im Ergebnis bestätigt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass es eine Vielzahl von im einzelnen unzulässigen Beiträgen auf muenchen.de gab, die im Kontext mit der überbordenden Anzeigenwerbung auf muenchen.de das beanstandete Angebot unzulässig machten. Der „Aspekt der kommerziellen Anzeigenwerbung auf muenchen.de“ – so das OLG – führe „in der angegriffenen Form zu einer ernsthaften Gefährdung der Pressefreiheit“.
„Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit. Denn mit diesem Urteil wird erneut unterstrichen, dass Kommunen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit strikt die Grenzen einzuhalten haben, die den Schutz der freien Presse gewährleisten sollen“, fasst Verbandsgeschäftsführer Markus Rick erfreut zusammen.
Über den Verband Bayerischer Zeitungsverleger e. V. (VBZV):
33 bayerische Zeitungsverlage, 5 digitale Tochterunternehmen und 8 persönliche Mitglieder haben sich im VBZV zusammengeschlossen. Ihm obliegt die Wahrung und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Weitere Informationen unter www.vbzv.de
V.i.S.d.P.: Dr. Markus B. Rick