VBZV-Newsletter 45/2021
- COVID 19-Pandemie:
- Verhandlungen über neuen Gehaltstarifvertrag – 1. Runde
- Europäische Verlegerorganisationen fordern: Freiheit und Vielfalt der Medien im Digital Services Act besser schützen
- Google verspricht mehr Transparenz beim Privacy-Sandbox-Projekt
- BDZV/ZMG-Studie „E-Paper-Qualitäten 2021“: E-Paper machen das Lesen flexibel und Mobil
- Steigende Einkaufskosten für Papier, Farbe und Energie
- Gregor Peter Schmitz verlässt Augsburger Allgemeine
I. COVID 19-Pandemie
Bund und Länder einigen sich auf flächendeckende 2G-Regelung und Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – Prüfung einer allgemeinen Impfpflicht
Die Ministerpräsident:innen der Länder haben gemeinsam mit dem Bund, vertreten durch die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihren designierten Nachfolger Olaf Scholz auf eine Verschärfung der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt.
Schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte sich die Einigung auf eine allgemeine Impfpflicht angedeutet, über die im Bundestag abgestimmt werden soll. Bund und Länder wollen den Ethikrat bis Ende des Jahres um eine Empfehlung bitten. Eine solche Pflicht könnte womöglich von Februar 2022 an greifen.
Vereinbart wurde darüber hinaus u.a.:
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen Ungeimpfte teilnehmen, sollen grundsätzlich nur mit dem eigenen Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushalts möglich sein. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bei privaten Feiern und "Zusammenkünften" dürfen dann in diesen Regionen nur noch höchstens 50 geimpfte oder genesene Personen zusammenkommen, wenn in geschlossenen Räumen gefeiert wird. Im Freien sind 200 Personen erlaubt. Die beschlossenen Maßnahmen seien Mindeststandards, die Länder könnten diese auch verschärfen.
- Flächendeckende 2G-Regelung: In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Die Regelung soll künftig bundesweit und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten.
- Generelle Maskenpflicht in Schulen.
- Schließung von Clubs und Diskotheken ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner.
- Silvester: Verkaufsverbot für Feuerwerl sowie Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen analog zu der Regelung im vergangenen Jahr.
- Zuschauerbegrenzungen bei Großveranstaltungen: Bundesweit sollen nur maximal 30 bis 50 Prozent der Zuschauer zu Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen zugelassen werden. In Innenräumen soll die Auslastung bei 5000, im Freien bei 15 000 Zuschauern gedeckelt werden. Zugang gibt es auch hier nur für Geimpfte und Genesene mit medizinischen Masken. allerhöchstens sollen 5000 Zuschauer erlaubt sein. Für Veranstaltungen im Freien, also etwa Fußballstadien, gilt eine Kapazitätsgrenze von 30 bis 50 Prozent; bis zu 15 000 Zuschauer sind erlaubt. Neben den Kapazitätsgrenzen gilt auch für Großveranstaltungen die 2-G-Regel, mit der Option eines zusätzlichen negativen Tests. Und: "In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen", heißt es in dem Beschlusspapier, "müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden."
- Gültigkeit von Impfzertifikaten nur noch 9 Monate lang. Eine solche Regelung wird auch auf EU-Ebene diskutiert. Eine Übergangszeit, die so ist, dass jeder eine Chance hätte, seinen Impfstatus zu erneuern ist geplant.
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz enthält auch die Bitte an den "Gesetzgeber", das Infektionsschutzgesetz "um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen" zur Verfügung haben. Als Beispiele werden die "zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten" genannt, ein Alkoholverbot, die Beschränkung von Ansammlungen oder auch Einschränkungen bei Hotelübernachtungen. Außerdem soll die Übergangsfrist für die bisherigen Schutzmaßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz über den 15. Dezember hinaus verlängert werden.
(Quelle: MPK; PK 02.21.2021; sueddeutsche.de. 02.12.2021)
Bayern: Ministerrat trifft Regelungen am kommenden Freitag
Im Freistaat Bayern wird die Landesregierung am kommenden Freitag die Beschlüsse für Bayern festlegen.
II. Tarifpolitik
Verhandlungen über neuen Gehaltstarifvertrag – 1. Runde
Bei den Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di hat der Verhandlungsführer des BDZV und Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA), Georg Wallraf, nochmals auf die aktuellen Herausforderungen für die Zeitungsbranche hingewiesen: „Zu der schwierigen Lage am Werbemarkt als Folge der Corona-Pandemie in den zurückliegenden beiden Jahren kommen nun extreme Preissteigerungen unter anderem für Zeitungsdruckpapier und Energie“, sagte Wallraf.
Anlässlich der 1. Runde, die Pandemie-bedingt virtuell stattfinden musste, machte der BDZV-Verhandlungsführer weiter deutlich, dass es in den zurückliegenden beiden Jahren zwei „Corona-Tarifverträge“ gegeben habe: 2020 habe sich die Arbeitgeberseite trotz der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen mit den Gewerkschaften auf eine Beschäftigungssicherung geeinigt. Im Anschlusstarifvertrag des Jahres 2021 seien drei freie Tage oder deren finanzielle Ablösung beschlossen worden. „Diese Flexibilität sollten wir für die Zukunft weiter ausbauen“, sagte Wallraf. Die Einlassungen von DJV und dju stimmten ihn hoffnungsvoll, dass die aktuelle Tarifrunde über das Thema Gehalt hinaus Wege öffnen werde, gemeinsam und konstruktiv über eine größere Flexibilisierung des gesamten Tarifwerks nachzudenken. „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Journalistenberuf auch unter den Bedingungen der Transformation attraktiv zu halten“, versicherte Wallraf.
Die Verhandlungen werden am 14. Dezember 2021 fortgesetzt.
(Quelle: BDZV, PM 26.11.2022)
III. Medienpolitik
Europäische Verlegerorganisationen fordern: Freiheit und Vielfalt der Medien im Digital Services Act besser schützen
Die Verbände, denen auf nationaler Ebene auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) angehören, bedauern insbesondere das Fehlen notwendiger Schutzmaßnahmen, um eine vielfältige Medienlandschaft auch im Internet zu gewährleisten.
Anlass war die Sitzung des Rats „Wettbewerbsfähigkeit“ am 25. November in Brüssel, bei der sich die zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine allgemeine Ausrichtung zu den Verordnungen zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) und zum Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Mit diesem Paket sollen zum einen ein sicheres digitales Umfeld für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen geschaffen werden und zum anderen der faire Wettbewerb und das Wettbewerbsgleichgewicht im digitalen Umfeld wiederhergestellt werden.
Die europäischen Dachverbände kritisierten, dass der notwendige Schutz europäischer Medieninhalte gegen willkürliche Löschungen und Sperrungen auf digitalen Plattformdiensten, wie zum Beispiel sozialen Netzwerken, in dem am 25.11. verabschiedeten Entwurf des Rates nicht gewährleistet sei. Im weiteren Verfahren sei wichtig, dass diese Gesetzeslücke durch die Einführung eines „Prinzips der Nichteinmischung“ in die Verbreitung von redaktionellen Medieninhalten auf solchen Plattformen geschlossen werde. Es gelte, die Freiheit und Vielfalt der Medien vor einseitigen und manchmal missbräuchlichen Entscheidungen der Plattformanbieter insbesondere auf Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schützen.
Parallel meldete sich ein breites Bündnis von Verbänden und Organisationen der europäischen Medienlandschaft zur Verabschiedung des Ratsentwurfs zum Digital Markets Act zu Wort. Die Verbände forderten, dass die verbleibenden Schlupflöcher in der vorgesehenen Regulierung der digitalen Gatekeeper in den anstehenden Trilogverhandlungen angegangen werden. Hier gebe es noch beträchtlichen Spielraum für Verbesserungen. Die Robustheit der neuen Verpflichtungen für die Gatekeeper müsse im Trilog weiter erhöht werden. Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen böten eine solide Grundlage dafür. Insbesondere gelte es, faire und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu allen Gatekeeper-Diensten zu gewährleisten und nicht nur, wie bisher, zu den App Stores. Würden diese Mängel nicht behoben, würde sich dies auf die langfristige Nachhaltigkeit von Mediendiensten auswirken, die zum Erreichen ihres digitalen Publikums auf die Gatekeeper angewiesen seien. Die Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, auf zuverlässige Informationen und die europäische kreative Vielfalt zuzugreifen, werde andernfalls gehemmt. „Wir verlassen uns darauf, dass der Gesetzgeber einen soliden und zeitlich wirksamen Rahmen schafft, sowohl für die Benennung der Gatekeeper als auch für die ihnen auferlegten Pflichten“, erklärten die Verbände in Brüssel.
(Quelle: bdzv.de, 25.11.2021)
Google verspricht mehr Transparenz beim Privacy-Sandbox-Projekt
In einem aktuellen Blogpost verspricht Google, einen unabhängigen Monitoring-Treuhänder zu benennen, der über den Zugang und die technische Expertise verfügt, um die Compliance-Regeln im Privacy-Sandbox-Projekt zu bewerten. Darüber hinaus soll es mehr Transparenz beim Testen der Sandbox-Proposals geben. „Wir wollen sicherstellen, dass die Privacy Sandbox so entwickelt wird, dass sie für das gesamte Ökosystem funktioniert“, betonen die Google-Manager William Malcolm und Oliver Bethell in dem Blogpost.
Google arbeitet im Rahmen des Privacy-Sandbox-Projekts unter anderem an Lösungen, die personalisierte Werbung im Chrome-Browser künftig auch ohne Third-Party-Cookies ermöglichen sollen, unter anderem über aggregierte Kohorten. Weltweit fürchten aber Kartellwächter, dass Google seine Doppelfunktion als Browser-Anbieter und Werbevermarkter missbraucht und von den neuen Chrome-Spielregeln profitiert. In Großbritannien haben daher die Kartellbehörde Competition and Markets Authority (CMA) und die Datenschutzbehörde Information Commissioner’s Office (ICO) eine umfangreiche Untersuchung zur Privacy-Sandbox eingeleitet. Google hat sich verpflichtet, das Projekt in enger Abstimmung mit den Behörden weiterzuentwickeln. Die gemeinsam gefundenen Lösungen sollen dann international umgesetzt werden.
Die CMA hat im Juni Organisationen und Unternehmen aufgerufen, Einschätzungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen und erhielt darauf rund 40 Beiträge – vor allem mit wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Google hat darauf mit einer Reihe von Selbstverpflichtungen reagiert. Neben dem Monitoring-Treuhänder und der Test-Transparenz verspricht Google, vor dem Aus für Third-Party-Cookies, das für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant, nicht schon weitere Funktionalitäten im Browser zu entfernen. Darüber hinaus will Google Daten aus den Privacy-Sandbox-Tools nur in dem Umfang nutzen, wie es auch externen Unternehmen möglich ist. Die CMA gibt nun allen Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, die Anpassungen der Browser-Pläne bis zum 17. Dezember zu kommentieren. kj
(Quelle: horizont.net, 29.11.2021; blog.google, 26.11.2021)
IV. Lesermarkt
BDZV/ZMG-Studie „E-Paper-Qualitäten 2021“: E-Paper machen das Lesen flexibel und Mobil
Egal ob zuhause oder unterwegs: E-Paper lassen sich überall bequem lesen. Das ist einer der Erfolgsfaktoren der digitalen Zeitung, die kontinuierliche Zuwächse verzeichnet und inzwischen eine verkaufte Auflage von täglich mehr als 2,1 Millionen Exemplaren erreicht (3. Quartal 2021).
Gut jeder vierte Bundesbürger nutzt schon heute das E-Paper einer Zeitung, 40 Prozent beziehen es im regelmäßigen Abonnement. Einblick in Motive und Nutzungsgewohnheiten der E-Paper-Leserinnen und -Leser gibt die Studie „E-Paper-Qualitäten 2021“, die der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und die Zeitungsmarktforschung Gesellschaft (ZMG) jetzt gemeinsam vorgelegt haben.
Es zeigt sich: Je jünger und gebildeter, desto höher ist die E-Paper-Nutzung. Die digitale Lektüre ist dabei für 46 Prozent eine ganz bewusste Entscheidung. Die Vorteile des E-Papers liegen für sie auf der Hand: Man hat auch am Urlaubsort seine normale Zeitung (84%) und kann das E-Paper insgesamt besser lesen, wann und wo man möchte (78%). Es ist schneller verfügbar als Print (78%), einfacher zu bekommen (72%) und auch einfacher zu nutzen (63%), unter anderem durch die veränderbare Schriftgröße (59%). Außerdem spart die digitale Ausgabe Platz im Haushalt (78%).
Es ist aber vor allem die flexible und ortsunabhängige Nutzung, die die Digitalausgabe so beliebt macht. Wo immer es eine Gelegenheit zum Lesen gibt, wird das E-Paper zur Hand genommen: 93 Prozent nutzen es in den eigenen vier Wänden - sei es auf der heimischen Couch (71%), am Esstisch (41%) oder im Bett (39%). 70 Prozent greifen auch unterwegs zu ihrem mobilen Lesegerät: während der (Bahn-)Fahrt oder im Flugzeug (43%), im Wartezimmer (34%), im Garten oder Park (31%), an Arbeitsplatz und Uni (27%).
Genutzt wird die digitale Ausgabe dabei genauso intensiv wie die auf Papier: 73 Prozent lesen mindestens die Hälfte aller Beiträge und widmen ihrem E-Paper jeden Tag 37 Minuten Lesezeit. Außerdem wird das Teilen großgeschrieben, denn 58 Prozent nutzen ihr E-Paper zusammen mit weiteren Personen. Damit hat eine Digitalausgabe ebenso wie ein Printexemplar gleich mehrere Leserinnen und Leser.
Was die „E-Paper-Qualitäten“ deutlich machen: Die hohe Reputation der Tageszeitung hängt ganz offensichtlich nicht an ihrer Darreichungsform. Sie gilt dem Medium per se, egal ob es gedruckt oder digital daherkommt. Das legen die in der Studie dokumentierten Eigenschaften nahe: Die regionale Tageszeitung als E-Paper ist aus Sicht ihrer Nutzer eine feste Größe in der Region (92%), glaubwürdig (84%), informiert umfassend (82%), hat kompetente Redakteurinnen und Redakteure (78%) und ist ein Sprachrohr für die Menschen in der Region (77%). Für 74 Prozent ist das E-Paper eine besonders moderne Zeitung.
Auch digitale Werbeanzeigen schneiden ähnlich gut ab wie die Gedruckten: Drei Viertel der Leserinnen und Leser nahmen sie als wertvoll und relevant wahr. Praktisch sind sie außerdem, denn 77 Prozent der Befragten gefällt besonders, dass man die E-Paper-Anzeigen auf dem Handy auch im Geschäft zur Hand hat und dass sie direkte Links zum Anbieter enthalten (62%).
(Quelle: die-Zeitungen, 24.11.2021)
V. Verlagswesen
Steigende Einkaufskosten für Papier, Farbe und Energie
Längerfristig wird mit höheren Preisen für Papier, Farbe und Energie zu rechnen sein. Dies ist ein Ergebnis des Unternehmertreffens „High Volume Printers Forum“, das der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) am 23. November veranstaltet hat.
Wie der bvdm dazu mitteilt, kämen verschiedene Gründe für die höheren Einkaufspreisen zusammen: So drohe sich die Reduzierung von Produktionskapazitäten der Papierindustrie sowie die Verschiebung vom grafischen Papier zum Verpackungsmaterial fortzusetzen. Darüber hinaus sehe der Branchenverband neben den hohen Energiekosten die internationalen Preise für Rohstoffe und Logistik als weiteres preistreibendes Risiko an.
Nur vereinzelt sei es der Druckindustrie gelungen, die drastischen Verteuerungen dieses Jahres an ihre Kunden weiterzugeben. So befinde sich das Preisniveau insgesamt immer noch rund ein Prozent unter dem Niveau des Jahres 2020. Es komme nach Ansicht des bvdm auf eine aktive und offene Kommunikation der Druckereien mit ihren Kunden über die Preisbildung an. Alles andere zerstöre gewachsene und bewährte Kommunikations- und Werbekanäle.
(Quelle: bvdm.de, 26.11.2021; bdzv, 26.11.2021)
VI. Aus den Verlagen
Gregor Peter Schmitz verlässt Augsburger Allgemeine
Dr. Gregor Peter Schmitz (46), der Anfang 2018 als Chefredakteur zur Augsburger Allgemeine wechselte, verlässt im Februar 2022 auf eigenen Wunsch die Mediengruppe Pressedruck, um eine neue berufliche Aufgabe, die bald bekannt gegeben wird, zu übernehmen. Seine Aufgaben übernehmen ab 1. Februar 2022 kommissarisch die beiden stellvertretenden Chefredakteure Andrea Kümpfbeck und Yannick Dillinger.
„Gregor Peter Schmitz hat die publizistische Bedeutung der Augsburger Allgemeine als eine der führenden deutschen regionalen Tageszeitungen mit viel Leidenschaft und Kreativität weiterentwickelt und wichtige Weichenstellungen im Rahmen der digitalen Transformation vorgenommen. Unsere Wege trennen sich im besten Einvernehmen. Ich möchte Gregor Peter Schmitz bereits heute sehr für seine Leistung danken. Wir können auf eine erfolgreiche gemeinsame Zeit zurückblicken. Für seine berufliche und private Zukunft wünsche ich ihm alles Gute“, sagt Alexandra Holland, geschäftsführende Gesellschafterin der Mediengruppe Pressedruck und Herausgeberin der Augsburger Allgemeine.
(Quelle: Mediengruppe PD, PM 01.12.2021)