VBZV-Newsletter 41/2020
- BDZV-Präsident Döpfner erneuert Kritik an Presseförderung
- Verlegerverbände: Verbot von Googles Selbstbegünstigung durchsetzen
Offener Brief: BDZV und VDZ fordern EU-Wettbewerbskommissarin Vestager zu konkreten Sanktionen auf - gesund.bund.de – Bevorzugung von Google durch die Bundesregierung bei der Verbreitung des Gesundheitsportals nicht akzeptabel
- Polizei muss die Pressefreiheit schützen – Presserat fordert verbindliche gemeinsame Grundlage für Polizei- und Pressearbeit auf Demonstrationen und bei Großlagen
- Medienstaatsvertrag: Presserat garantiert verlässliche Selbstregulierung von Online-Medien
- Online-Seminare des EMR zur Urheberrechtsnovelle
- Corona-Tarifvereinbarung bringt Sicherheit bis Juni 2021
- Zeitungsverlegerverband Hamburg: Christian Nienhaus neuer Vorsitzender
I. Medienpolitik
BDZV-Präsident Döpfner erneuert Kritik an Presseförderung
Dr. Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie Vorstandsvorsitzender bei Axel Springer, kritisierte erneut die geplante Presseförderung der Bundesregierung und warb nochmals dafür, stattdessen speziell die Zustellung von gedruckten Presseprodukten finanziell zu unterstützen. Dies habe man auch so an die Politik herangetragen. Dann sei der "total überraschende Vorschlag" gekommen, so Döpfner am Mittwoch beim Potsdamer Medientechnologie-Treffen Media Tech Hub Conference im Gespräch mit dem scheidenden "Tagesspiegel"-Herausgeber Sebastian Turner.
Im Sommer hat der Bundestag eine Förderung von bis zu 220 Millionen Euro auf mehrere Jahre verteilt für Presseverlage beschlossen. Die Hilfen zielen auf die digitale Transformation des Verlagswesens ab, um Absatz und Verbreitung von Abo-Zeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern zu unterstützen. Das soll helfen, die Medienvielfalt zu erhalten und den Journalismus zu stärken.
In einem kürzlich bekanntgewordenen Förderkonzept ist angepeilt, den Großteil der Förderung im nächsten Jahr auszuzahlen. Die Verteilung soll an die Auflagenhöhe der Presseprodukte gekoppelt werden.
Eine bereits im November davor vom Bundestag beschlossene Hilfe speziell für die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern wird es hingegen nicht geben. Verlage klagen darüber, dass die Zustellung von gedruckten Presseprodukten gerade im ländlichen Raum immer teurer werde bei sinkenden Auflagen.
(Quelle: wuv.de, 10.11.2020 und handelsblatt.com, 10.11.2020)
Verlegerverbände: Verbot von Googles Selbstbegünstigung durchsetzen
Offener Brief: BDZV und VDZ fordern EU-Wettbewerbskommissarin Vestager zu konkreten Sanktionen auf
Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) unterstützen einen offenen Brief, in dem 136 Unternehmen und 30 Verbände der Digitalwirtschaft die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zu konkreten Sanktionen gegen Googles Begünstigung eigener Dienste in den Suchergebnissen auffordern.
„Google führt die EU-Kommission an der Nase herum. In der Digitalwirtschaft wächst der Unmut wegen der Nichtumsetzung der auferlegten Maßnahmen,“ erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. „Es kommt jetzt darauf an, dass Wettbewerbsbehörden in ganz Europa schnell und effektiv gegen vergleichbare Formen der Selbstbegünstigung von marktmächtigen Digitalplattformen vorgehen. Wir sollten nicht auf neue Gesetze warten, wenn die Abhilfe schon mit bestehenden Instrumenten deutlich schneller erreicht werden kann. Andernfalls lässt man zu, dass Google weiter vollendete Tatsachen schafft und Markt für Markt die gleiche Monopolisierungsstrategie anwendet“, sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.
Die Verlegerorganisationen weisen darauf hin, dass die Europäische Kommission bereits 2017 in einem Wettbewerbsverfahren Google untersagte, einen eigenen Dienst in den Ergebnisseiten der Suchmaschine besser darzustellen als relevantere Wettbewerber. Mittlerweile bestehe weltweit Konsens, dass sich Google durch solche Selbstbegünstigungspraktiken ungerechtfertigte Vorteile verschafft und den Wettbewerb verzerrt. Gleichwohl habe Google die Entscheidung aus Sicht der Verbände bislang faktisch ignoriert und diese Praktiken unbeirrt auf weitere Sektoren ausgedehnt, etwa im Bereich der Vermittlung von Unterkünften und Stellenangeboten. Eine im September 2020 veröffentlichte empirische Studie habe gezeigt, wie ineffektiv Googles bisherige Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung von 2017 waren.
„Mit dem offenen Brief appellieren wir an die Kommission, nicht länger wegzusehen und den Praktiken ein effektives Ende zu setzen“, heißt es dazu von BDZV und VDZ.
Beide Verbände haben seit langem eine Überprüfung der Gesetzeslage angemahnt, um die wettbewerbsverzerrende Begünstigung eigener Dienste durch marktbeherrschende Intermediäre zu unterbinden. Die Fülle der Beschwerden in der Vergangenheit habe gezeigt, dass Maßnahmen der Kartellbehörden gegen Google oft zu spät und nicht effektiv genug erfolgt seien. Das in Wettbewerbsbehörden und die Politik gesetzte Vertrauen, Googles Marktmachtmissbrauch in verschiedenen Bereichen frühzeitig Einhalt zu gebieten, sei bisher enttäuscht worden. Ein Verbot der Selbstbegünstigung eigener Dienste als Form des rechtswidrigen Transfers von Marktmacht wird schon länger gefordert und ist jetzt auch Gegenstand der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des geplanten EU-Gesetzes für digitale Gatekeeper. Ein gesetzliches Verbot der Selbstbegünstigung könnte aber leerlaufen, so BDZV und VDZ, wenn nicht auch hinreichend klargestellt wird, dass die Maßnahmen, die Google zur Umsetzung des in Google Shopping auferlegten Verbots vorgenommen hat, nicht ausreichen.
(Quelle: BDZV, 12.11.2020)
gesund.bund.de – Bevorzugung von Google durch die Bundesregierung bei der Verbreitung des Gesundheitsportals nicht akzeptabel
Das Bundesgesundheitsministerium verbreitet sein neues Gesundheitsportal gesund.bund.de privilegiert und hervorgehoben durch Google. Diese Kooperation des Ministeriums mit dem Suchmaschinenkonzern wird vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) nachdrücklich kritisiert. „Es stärkt damit die quasimonopolistische Stellung des Suchmaschinenkonzerns zu Lasten kleinerer Anbieter“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.
Gerade in den zurückliegenden Monaten der Covid-19-Pandemie hätten Zeitungen gedruckt und digital gezeigt, wie sie umfassend und nah an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger informieren – und zwar mindestens genauso verlässlich wie das vom Gesundheitsministerium finanzierte Gesundheitsportal.
Der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Rudolf Thiemann, sagte: "Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit." VDZ-Vizepräsident und Vorstand von Hubert Burda Media, Philipp Welte, ergänzte, die Kooperation versetze der freien journalistischen Gesundheitsinformation einen "schweren Schlag". "Das Ministerium deklassiert die freien marktwirtschaftlich organisierten Gesundheitsportale und setzt alle Mechanismen der freien Information und damit der freien Meinungsbildung in unserer Demokratie außer Kraft." Die Aufsichtsratsvorsitzende der Funke Mediengruppe, Julia Becker, betonte: "Mit der Kooperation von Bundesgesundheitsministerium und Google werden privatwirtschaftliche Angebote pauschal diskriminiert." Das könne man so nicht hinnehmen.
(Quelle: BDZV, PM 11.11.2020; wuv.de, 11.11.2020; sz.de, 11.11.2020)
Polizei muss die Pressefreiheit schützen – Presserat fordert verbindliche gemeinsame Grundlage für Polizei- und Pressearbeit auf Demonstrationen und bei Großlagen
Der Deutsche Presserat appelliert an die Innenminister der Bundesländer, die Polizei gründlicher über deren verfassungsmäßige Aufgabe aufzuklären, Journalistinnen und Journalisten zu schützen und deren Arbeit nicht zu erschweren.
„Jede Behinderung journalistischer Arbeit ist ein Angriff auf die Pressefreiheit“, so der Sprecher des Deutschen Presserats Sascha Borowski angesichts der Corona-Demonstration am Wochenende in Leipzig.
Dort war es nach Informationen der Journalistengewerkschaft dju zu mehr als 30 Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten durch Teilnehmer und zu Behinderungen durch die Polizei gekommen.
„Wir brauchen dringend eine verbindliche gemeinsame Grundlage, die die Aufgaben von Polizei und Presse bei solchen Kundgebungen festlegt“, so Borowski. „Pressevertreter, die sich als solche legitimieren, müssen durch die Polizei geschützt werden.“
Gemeinsam mit einem Bündnis aus öffentlich-rechtlichen und privaten Medien erarbeiten der Presserat und seine vier Trägerverbände DJV, dju, BDZV und VDZ derzeit Vorschläge für eine Aktualisierung der 1993 beschlossenen Verhaltensgrundsätze für Presse, Rundfunk und Polizei. Die gegenseitige Vereinbarung soll die freie Ausübung journalistischer Berichterstattung bei Großlagen garantieren. Der Entwurf soll vor der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz vom 9. bis 11. Dezember vorgelegt werden.
Verhaltensgrundsätze für Presse / Rundfunk und Polizei von 1993:
https://www.presserat.de/downloads.html?file=files/presserat/dokumente/download/Verhaltensgrundsaetze_Presse_Polizei.pdf
(Quelle: presserat.de, 09.11.2020)
Medienstaatsvertrag: Presserat garantiert verlässliche Selbstregulierung von Online-Medien
Anlässlich des Inkrafttretens des Medienstaatsvertrags macht der Deutsche Presserat auf die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Pressekodex aufmerksam. „Sowohl für das reichweitenstarke Nachrichtenportal als auch für den lokalen Blog bieten wir eine verlässliche und unkomplizierte Form der Selbstregulierung“, erklärt der Sprecher der freiwilligen Selbstkontrollorganisation der deutschen Presse.
Der Medienstaatsvertrag schreibt vor, dass journalistische Online-Medien den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen müssen. Bei Verstößen kann die zuständige Landesmedienanstalt Maßnahmen verhängen. Medien, die sich der Selbstregulierung durch den Deutschen Presserat angeschlossen haben, unterliegen nicht mehr der Regulierung durch die Landesmedienanstalten.
„Beim Presserat erfolgt die Prüfung von Beschwerden durch Angehörige der Branche, nämlich durch Mitglieder von Journalisten- und Verlegerverbänden“, heißt es dazu weiter. Die Selbstverpflichtung verschaffe journalistischen Online-Medien zudem die Vorteile des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs und entbinde sie von der Regulierung durch die Landesdatenschutzbehörden. Nach Angaben des Deutschen Presserats bekennen sich die meisten Verlage in Deutschland bereits zur Einhaltung des Pressekodex und zum Abdruck der öffentlichen Rüge, der schärfsten Sanktion des Presserats.
Nähere Informationen unter https://www.presserat.de/selbstverpflichtung-onlinemedien.html
Online-Seminare des EMR zur Urheberrechtsnovelle
Am 13. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorgelegt. Nach Ansicht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) werden dazu in Deutschland drei Themen besonders diskutiert: das Leistungsschutzrecht der Presseverleger, die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter und das Urhebervertragsrecht.
Das EMR kündigt an, diese Themen in einer Reihe von Online-Seminaren zu beleuchten. Die Seminare seien bewusst keine juristischen Symposien, mit denen das EMR sonst Gesetzesvorhaben dieser Art begleitet. Die Web-Veranstaltungen wollen zu den einzelnen Themen die wesentlichen Diskussionspunkte und die unterschiedlichen Standpunkte offenlegen, heißt es weiter.
Nähere Informationen unter https://emr-sb.de/urhr2020/
Besonders hervorzuheben sind die beiden Seminarveranstaltungen, bei denen BDZV-Vizepräsident und Verleger des „Reutlinger Anzeigers“ Valdo Lehari jr. und Helmut Verdenhalven, Leiter Medienpolitik und Mitglied der BDZV-Geschäftsleitung, die Position des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) beleuchten:
Leistungsschutzrecht der Presseverlage
Montag, 23. November 2020, 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Urhebervertragsrecht
Donnerstag, 26. November 2020, 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Anmeldung ebenfalls unter https://emr-sb.de/urhr2020/
(Quelle: emr-sb.de, 28.10.2020)
II. Tarif
Corona-Tarifvereinbarung bringt Sicherheit bis Juni 2021
Auch im Bereich des Tarifrechts wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Situation in den Zeitungsverlagen aus. Hier bringt jetzt eine neue Tarifvereinbarung für Angestellte bzw. gewerbliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern Sicherheit:
Die geltende Tarifvereinbarung war bereits zum 31.08.2020 kündbar. Um eine Kündigung und einen nachfolgenden Arbeitskampf zu vermeiden, hat der VBZV mit ver.di Bayern eine Tarifvereinbarung abgeschlossen, die folgende Eckpunkte hat:
- Bis zum 30.06.2021 wird es keine Tariferhöhungen geben, eine Kündigung der Lohn- und Gehaltsabkommen kann erstmals zum 30.06.2021 erfolgen.
- Im Gegenzug erklären sich die tarifgebundenen Verlage mit der Gewährung von zusätzlich drei freien bezahlten Tagen auf der Basis einer 5-Tage-Arbeitswoche einverstanden. Die freien Tage sind bis zum 30.06.2021 zu nehmen, die Verlage sind berechtigt, bestimmte Termine unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange in Abwägung mit den berechtigten Interessen der Mitarbeiter festzusetzen.
- Zusätzlich wird der Altersteilzeittarifvertrag für die Beschäftigten bis zum 31.12.2021 verlängert.
- Die freien Tage stehen den tarifgebundenen Mitarbeitern zu, die zum Stichtag am 15.11.2020 angestellt sind.
Der Wortlaut der Vereinbarung wird auf der VBZV-Homepage unter https://vbzv.de/zahlendaten/tarifvereinbaru/veröffentlicht.
Die Vereinbarung trägt den wirtschaftlichen Belastungen durch die Folgen der Corona-Pandemie Rechnung und gibt Sicherheit bis mindestens Juni 2021.
III. Aus den Verbänden
Zeitungsverlegerverband Hamburg: Christian Nienhaus neuer Vorsitzender
Christian Nienhaus, Geschäftsführer WeltN24 sowie Senior Vice President Strategy Axel Springer SE, ist neuer Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbands Hamburg (ZVH). Er wurde anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landesverbands am 4. November 2020 gewählt und löst den langjährigen Vorsitzenden Ralf Hermanns ab, der nach neunjähriger Amtszeit seinen Vorsitz Anfang November niedergelegt hat. Nienhaus gehört damit auch dem Präsidium des BDZV an.
Die ehrenamtliche Arbeit in verschiedenen Gremien des BDZV und seiner Landesverbände ist dem Manager bestens vertraut. So war Nienhaus bereits in der Zeit von 2003 bis 2008 Vorsitzender des ZVH; zuvor hatte er mehrere Jahre den Vorsitz des Zeitungsverlegerverbands NRW inne und wirkte unter anderem als Vorsitzender der AG Öffentlichkeit. Stellvertretender Vorsitzender des ZVH ist unverändert Claas Schmedtje, Geschäftsführer Funke Medien Hamburg GmbH sowie Bergedorfer Buchdruckerei von Ed. Wagner GmbH. Als weiteres Mitglied des Vorstands wurde Georg Lempke, Geschäftsführer Zeitungsverlag Krause GmbH & Co. KG, gewählt.
(Quelle: bdzv.de, 04.11.2020)