VBZV-Newsletter 39/2021
- Corint Media legt Google Lizenzvertrag vor
- Verlegerverbände zur Verabschiedung des Digital Markets Act im EU-Rat
- 57 Millionen regelmäßige Zeitungsleser – Fast 70 Prozent Reichweite
bei den jungen Lesern - COVID 19-Pandemie:
I. Medienpolitik
Corint Media legt Google Lizenzvertrag vor
Corint Media, die als Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger vertritt, hat Google einen Lizenzvertrag vorgelegt. Für die Nutzung von Presseinhalten wie Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern in der Suchmaschine fordert Corint Media für derzeit rund 200 Wahrnehmungsberechtigte eine Lizenzgebühr von 420 Millionen Euro für das Jahr 2022. Diese berechnet sich aus einem üblichen Vergütungssatz auf die relevanten Umsätze des verwertenden Unternehmens im jeweiligen Markt – hier also Google in Deutschland. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – zuständig für die Bewertung von Tarif- und Vergütungsfragen – hatte bereits einen Lizenzsatz von bis zu 11 % auf die relevanten Umsätze für das Gesamtrepertoire als grundsätzlich angemessen bewertet. Da Corint Media die Rechte von derzeit ca. 200 digitalen Presseveröffentlichungen im deutschen Markt wahrnimmt, reduziert sich der Prozentsatz entsprechend. Für Google werden die aus dem Betrieb der Suchmaschine in Deutschland erwirtschafteten Umsätze auf rund 9 Milliarden Euro für das Jahr 2020 geschätzt.
Nach den bekannt gewordenen Zahlungen bzw. Forderungen für die Verwertung von Presseveröffentlichungen in anderen Märkten – Australien rund 100 Millionen Euro; Kanada rund 400 Millionen Euro – ordnet sich die geforderte Summe im internationalen Vergleich ein. In Frankreich hatte die dortige Kartellbehörde kürzlich Google zu einer Zahlung von 500 Millionen Euro verurteilt. Das Unternehmen hatte entgegen der behördlichen Anordnung mit den Presseverlegern nicht konstruktiv über die Vergütung für das französische Presseleistungsschutzrecht – das wie das deutsche auf der EU-Urheberrechtsrichtlinie basiert – verhandelt.
Auf das Online-Angebot einer mittelgroßen überregionalen Zeitung mit einer Reichweite von rund 30 Millionen Visits pro Monat würden nach dieser Lizenzierung Erlöse von rund 15 Millionen Euro pro Jahr entfallen. Diese können sich durch die Abschlüsse weiterer Lizenzverträge noch erhöhen. Dafür hat Corint Media Facebook zu Verhandlungen aufgerufen, mit Microsoft und weiteren Nutzern befindet sich Corint Media bereits in Gesprächen.
„Die Forderung nach einer angemessenen Vergütung von Rechteinhabern für die Online-Nutzung ist strukturell kein neuer Fall für die Urheberrechtswissenschaft. Wenn Urheber im Buchbereich als regelmäßige Lizenzvergütung mindestens 15 % des Verkaufspreises an der Theke erhalten, dann können 11 % der Umsätze von Google für sämtliche deutschen Presseverleger nur als Untergrenze eines angemessenen Entgelts bezeichnet werden, zitiert die Verwertungsgesellschaft Prof. Prof. Dr. Norbert Flechsig, Urheberrechtswissenschaftler und Mitautor zahlreicher Kommentare zum Urheberrecht. Schließlich werde das urheber- und leistungsgeschützte redaktionelle Schaffen in diesem Vergütungsanspruch enthalten, weil eben diese Redakteure hieran anteilig vergütet werden müssen. „Nur mit einer solchen angemessen erscheinenden Vergütung erscheint auch Vertragsparität gegeben, die der deutsche Gesetzgeber im Verhältnis zwischen Presseverlegern und Suchmaschinenbetreibern nicht außer Kraft setzen wollte.“
Axel Voss, MdEP, Berichterstatter für die EU-Urheberrechtsrichtlinie: „Vom Presseleistungsschutzrecht müssen alle Verleger profitieren, das ist der Wille des Europäischen Gesetzgebers. Die Einnahmen sollen die Verlage und damit die Meinungs- und Pressevielfalt absichern und auch eine Beteiligung der Journalisten gewährleisten. Jeder Versuch, dieses robuste Recht zu umgehen, widerspricht dem Zweck der Regelung und ist abzulehnen.“
(Quelle: corint-media.com, 15.10.2021)
Verlegerverbände zur Verabschiedung des Digital Markets Act im EU-Rat
Der europäische Masterplan zur Regulierung digitaler Plattformen darf kein leeres Versprechen werden.
Anlässlich seiner Sitzung am 21. und 22. Oktober wird sich der Europäische Rat mit dem Digital Markets Act (DMA) beschäftigen. Die deutschen Digitalpublisher und Zeitungsverleger erwarten wie ihre europäischen Partnerorganisationen gespannt die Ergebnisse. Die gemeinsame Hoffnung: Es darf keine Regulierung geben, die nicht endlich auch die Macht der digitalen Plattformen eingrenzt. Das Ziel: die Schaffung fairer digitaler Märkte und Förderung des Wettbewerbs auf Augenhöhe mit den digitalen Torwächter-Plattformen. Die europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände ENPA und EMMA (Brüssel) nehmen dazu mit einer gemeinsamen Pressemitteilung ausführlicher Stellung, die hier abgerufen werden kann:
(Quelle: bdzv.de, 20.10.2021)
II. Lesermarkt
57 Millionen regelmäßige Zeitungsleser
Fast 70 Prozent Reichweite bei den jungen Lesern
Zeitungen sind längst auf allen Kanälen präsent. Mit ihren Print- und Digitalausgaben erreichen sie wöchentlich 81,5 Prozent der Bevölkerung. 57,5 Millionen Deutsche ab 14 Jahren lesen regelmäßig Zeitung.
Für die Ermittlung dieser Gesamtreichweite wird jede Leserin und jeder Leser nur einmal gezählt, egal wie oft die Zeitung zur Hand genommen oder über welchen Kanal sie gelesen wird. Wer also Print und Digital nutzt, wird netto nur einmal gezählt. Tatsächlich gibt es inzwischen 39,9 Prozent Doppelnutzer. Das sind 22,9 Millionen Leserinnen und Leser, die regelmäßig sowohl eine gedruckte Zeitung als auch ihre Onlineausgabe oder App nutzen.
Allein über die gedruckte Ausgabe erreichen die Zeitungen 38,7 Millionen Menschen bzw. 54,8 Prozent der Bevölkerung (Leser pro Ausgabe). Die digitalen Zeitungsangebote werden von 41,8 Millionen Lesern genutzt und haben damit eine Reichweite von 59,2 Prozent der Bevölkerung (Nutzer pro Woche).
Mit der Nettoreichweite aus Print und Digital gewinnen die Zeitungen gegenüber der reinen Printreichweite wöchentlich 18,8 Millionen zusätzliche Zeitungsnutzer. Das zeigt eine Sonderauswertung der ZMG aus der Studie best for planning (b4p 2021-I).
Der Zugewinn durch die digitale Zeitungsnutzung ist bei jungen Menschen unter 30 Jahren besonders groß. 69,2 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzen jede Woche die gedruckten und digitalen Zeitungsangebote.
Das sind 4,8 Millionen zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer im Vergleich zur der reinen Printreichweite. Bei den 30- bis 49-Jährigen liegt die Zeitungsnutzung auf noch höherem Niveau (83,6 Prozent). Auch wer 50 Jahre und älter ist, greift regelmäßig zur Zeitung. Die Netto-Reichweite aus Print und Digital liegt bei dieser Altersgruppe bei 85,1 Prozent in der durchschnittlichen Woche.
Unterschiede gibt es nur im bevorzugten Kanal: Während die Jüngeren am liebsten über Rechner oder Smartphone auf die Zeitungsangebote zugreifen, ist die gedruckte Ausgabe nach wie vor der Favorit bei der älteren Generation.
Grafik zur Gesamtreichweite der Zeitungen 2021 unter https://www.die-zeitungen.de/fileadmin/files/images/01_die-zeitungen.de_ab_Mai_2016/3_Argumente/Reichweite_der_Zeitungen_2021_gross.png
(Quelle: die-zeitungen.de, 15.10.2021)
III. COVID 19-Pandemie
Arbeitsrechtliche Folgen der 3G-, 3G plus- und 2G-Regelungen
Nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) müssen Mitarbeiter mit Kundenkontakt ab dem 19. Oktober 2021 einen entsprechenden Nachweis vorlegen, wenn sie in Bereichen tätig sind, die nach der IfSMV den 3G-, 3G plus- und 2G-Regelungen unterliegen.
Außerdem kommt es vor, dass Kundenbetriebe auf Grund ihres Hausrechtes für Externe auch dort, wo dies nicht staatlich vorgeschrieben ist, bestimmte G-Nachweise einfordern,
In beiden Fällen stellt sich die Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen ist, wenn ein Mitarbeiter weder geimpft noch genesen ist und dadurch die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird. Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband angehört, hat dazu ein Merkblatt erstellt.
(Quelle: vbw-bayern.de, 15.10.2021)