VBZV-Newsletter 38/2018

 

 

I. Medienpolitik

EuGH-Generalanwalt bestätigt Bedeutung des Leistungsschutzrechts, rügt aber fehlende Notifizierung der deutschen Regelung
Europäischer Gerichtshof wird im ersten Halbjahr 2019 entscheiden

Im Verfahren VG Media versus Google Inc. zur Notifizierungspflicht der Bundesregierung mit Bezug auf das deutsche Presseleistungsschutzrecht hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, heute in Luxemburg seine Schlussanträge vorgestellt. Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erläutern in diesem Zusammenhang, dass Gerard Hogan den Inhalt des deutschen Gesetzes ausdrücklich bestätigt und auf die Schutzrechte für eine freie Presse als „Lebenssaft der Demokratie“ hingewiesen habe. Dies zeige, so die Verbände, wie wichtig das derzeit in der EU diskutierte europäische Verlegerrecht sei. Der Generalanwalt habe lediglich bemängelt, dass es die deutsche Bundesregierung 2013 unterlassen habe, die Kommission mit einem einfachen Informationsschreiben (sogenannte Notifizierung) über ihr Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Über die Folge dieses Sachverhaltes müsse nun vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. „Auch die EU-Kommission selbst als ‚Betroffene‘ hat im Verfahren erklärt, dass sie die Notifizierung als nicht erforderlich betrachtet“, heißt es dazu von BDZV und VDZ weiter. „Die Verlegerverbände vertrauen darauf, dass die Richter alle Argumente noch einmal gründlich abwägen.“ Das Urteil wird für das erste Halbjahr 2019 erwartet.

(Quelle: BDZV, PM 13.12.2018) 

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EU-Urheberrechtsreform: Appell der Verlegerverbände

Die europäischen Verlegerverbände EMMA, ENPA, EPC und NME appellierten im Vorfeld gemeinsam an die EU-Mitgliedsstaaten, im Rahmen dieser Verhandlungen dem Abstimmungsergebnis des EU-Parlaments zum Verlegerrecht zuzustimmen.

Seit Monaten arbeiten EU-Kommission, -Parlament und der Rat miteinander im sogenannten Trilog hinter verschlossenen Türen an einer Lösung. Am heutigen Donnerstag befindet sich die Diskussion nun in der fünften und womöglich finale Runde. 

Ein Sprecher der Verlage sagte: „Wir alle schätzen die unglaubliche Vielfalt unserer unabhängigen Presse und ihre Rolle in unserer Demokratie. Ohne ein gemeinsames Verlegerrecht der Nachbarstaaten ist die Welt jedoch nur durch die Linse von Google sichtbar. Deshalb fordern wir die Mitgliedstaaten auf, sich auf ein Verlegerrecht zu einigen, wie das Europäische Parlament vor drei Monaten abgestimmt hat.“

Hier finden Sie die gemeinsame Erklärung: www.bdzv.de

(Quelle: zeit.de, 13.12.2018; bdzv.de 11.12.2018)

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E-Evidence-Verordnung: Deutschland im EU-Ministerrat überstimmt

Bei der Abstimmung über den vorliegenden Entwurf der E-Evidence-Verordnung wurde Deutschland am vergangenen Freitag, 07. Dezember 2018, im EU-Ministerrat überstimmt. 

Bundesjustizministerin Katarina Barley hofft nun, dass das Europäische Parlament eine grundrechtsfreundlichere Position mit entsprechenden Nachbesserungen beschließt. Diese müssten dann wiederum in den anschließenden Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat durchgesetzt werden.

Im April hatte die EU-Kommission die Verordnung über elektronische Beweismittel vorgeschlagen, die E-Evidence-Verordnung. Heute stimmt der EU-Justizministerrat über den Vorschlag der EU-Kommission für eine E-Evidence-Verordnung ab. Ziel dieser Verordnung wird es sein, Ermittlungsbehörden europaweit einen schnelleren Zugang zu Kommunikationsdaten zu ermöglichen. Die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und auch in Staaten außerhalb der EU unmittelbar zur Herausgabe von Zugangsdaten (etwa PIN-Nummern), Verkehrsdaten (wer hat den Dienst wann und wo genutzt) sowie auch um Inhaltsdaten (was stand in der SMS) zu verpflichten. Falls sich der Provider unberechtigt weigert, der Anordnung nachzukommen, kann ihm eine Geldbuße von bis zu 2 Prozent seines globalen Jahresumsatzes auferlegt werden.

Die Bundesregierung hofft nun auf eine Änderung des Entwurfs, so dass die Behörden im Zielland der Datenanforderung zur Überprüfung so viel Zeit eingeräumt bekämen wie der Diensteanbieter. Nach dem vorliegenden Entwurf sind die Fristen für eine Herausgabe der Daten sind für Unternehmen viel zu kurz bemessen, um etwaige Behördenanfragen inhaltlich korrekt prüfen zu können.

(Quelle: BayLfD, 11.12.2018; taz, 07.12.2018; lto.de, 06.12.2018)

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II. Vertrieb

Apple Pay startet in Deutschland

Apples elektronischer Bezahldienst ist nun auch in Deutschland gestartet und erlaubt damit ein bargeldloses Bezahlen mit der Nahfunktechnik NFC via Smartphone oder auch mit smarter Uhr.

Apple Pay gibt es seit 2014 in einigen Dutzend Ländern der Welt, es gilt als sehr sicher, und es ist bislang nicht ein einziger Fall von Missbrauch oder Betrug bekannt. Apple speichert auch keine Daten zu Transaktionen. Das ist ein Unterschied zu Google, das sich in seinen Geschäftsbedingungen für Google Pay ausdrücklich die Auswertung der Käufe genehmigen lässt. 

Mit Apple Pay kann man ab sofort an allen 800.000 NFC-Terminals in Deutschland bezahlen. Die Deutsche Bank, die Hypovereinsbank, Santander und viele Smartphone-Banken wie N26 sind von Anfang an dabei - doch auch die Kreditkarten Anbieter Visa, American Express und Mastercard.

Nach Gerüchten verlangt Apple von den Banken bei einer Transaktionssumme von 100 Euro rund 10 Cent Provision. Außerdem, so heißt es, gebe es eine Grundgebühr von einem Euro je Karte und Jahr.

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Bezugspreiserhöhung: Mittelbayerischer Verlag, Regensburg

 

Ausgabe Neumarkter Tagblatt

bisher

ab 01.01.2019

Trägerzustellung

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Selbstabholung

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Alle Ausgaben: Mittelbayerische Zeitung, Wörther Anzeiger, Bayerwald Echo, Kötztinger Umschau und Neumarkter Tagblatt

 

 

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EV Sa

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III. Logistik

Madsack wird größter privater Postdienstleister in Brandenburg

Durch die Übernahme der Mehrheit an sechs Postdienstleistern in Brandenburg baut die Madsack Mediengruppe ihre Marktposition in Nord- und Ostdeutschland weiter aus.

Die Madsack Mediengruppe gehört mit der Citipost, Nordbrief und der LVZ Post zu den bundesweit führenden Anbietern für private Postdienstleistungen. Gemeinsam transportieren sie jährlich über 168 Millionen Briefe. Zum Portfolio zählen weitere umfassende Logistikdienste in Nord- und Ostdeutschland, nicht zuletzt aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Zustellung von Tageszeitungen.

Über ihre Tochter Mazmail hat die Märkische Verlags- und Druckgesellschaft (Herausgeberin der Märkischen Allgemeinen) nun die Anteilsmehrheit an sechs Postdienstleistern von der Postcon, einer Tochter der Post NL, erworben. Bisher hielten Mazmail und Postcon jeweils 50 Prozent der Anteile. 

„Postdienstleistungen gehören zu den Kernkompetenzen der Madsack Mediengruppe“, sagt Konzerngeschäftsführer Sven Fischer. „Mit dieser Transaktion realisieren wir eine Weiterentwicklung unseres Postgeschäftes und bauen unsere Marktanteile weiter aus.“

(Quelle: die-zeitungen.de, 10.12.2018; madsack.de, 07.12.2018)

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IV. Aus den Verlagen

dpa: Niddal Salah-Eldin ab Mai 2019 stellvertretende Chefredakteurin

Niddal Salah-Eldin wird zum 1. Mai 2019 stellvertretende Chefredakteurin der Deutschen Presse-Agentur dpa und Chefin für Innovation und Produkt in Berlin. Sie folgt auf Roland Freund, der nach München als Leiter des dortigen dpa-Landesbüros wechselt.

Den Neuzugang kommentiert dpa-Chefredakteur Sven Gösmann wie folgt: “Mit Salah-Eldin kommt eine digitale Vordenkerin der deutschen Medienlandschaft zur dpa, um die angestoßene Transformation von der Nachrichtenagentur zur Media Intelligence Company an entscheidender Stelle mitzugestalten

Derzeit ist Salah-Eldin Director of Digital Innovation in der Chefredaktion der Welt.  Bei der dpa wird sie als stellvertretende Chefredakteurin für Innovation und Produkt (Chefin Innovation) die Zukunftsbereiche der dpa wie die Entwicklung der redaktionellen Strategie und Produkte für Medien wie Business-Kunden, Innovation und Wandel verantworten. Zudem leitet sie das Team der dpa-Produktmanager, die sich bei der Agentur um die Entwicklung der Bereiche Media und Content Intelligence, Termine und Dienstleistungen, Sportdaten und Datenanalyse kümmern. Daneben wird sie, so dpa, für die Neu- und Weiterentwicklung redaktioneller Produkte und Tools zuständig sein. 

Salah-Eldin hat in Mainz und Washington Politik und Publizistik studiert. Im Jahr 2014 kam sie als Social-Media-Redakteurin zur Welt, wo sie dann zum Head of Social Media und später zum Director Digital Innovation aufstieg.

Ab Mai 2019 besteht die dpa-Chefredaktion aus Chefredakteur Sven Gösmann und den stellvertretenden Chefredakteurinnen Salah-Eldin als Chefin Innovation und Produkt, Antje Homburger als Chefin Aktuelles und Jutta Steinhoff als Chefin Netz.

 (Quelle: meedia.de, 04.12.2018, presseportal.de, 04.12.2018)

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