VBZV-Newsletter 37/2022

 

 

I. Energieversorgung

Überblick zu Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft aufgrund der Energiekrise

Mit dem dritten Entlastungspaket, das am 4. September von den Koalitionsparteien der Bundesregierung vorgestellt wurde, wurden diverse Maßnahmen beschlossen, die die Energiepreissteigerung abfedern sollen. Das Paket umfasst kurzfristige Hilfen, 
Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld, zahlreiche steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen, die nun umgesetzt werden müssen.

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch der VBZV angehört, stellt eine Übersicht über die geltenden und angekündigten Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen zur Verfügung:

  • (vorgezogene) Abschaffung der EEG-Umlage 
  • Verlängerung des Spitzenausgleichs 
  • Fortgelten individueller Netzentgelte trotz Produktionsrückgang 
  • Dämpfung der Netzentgelte 
  • Entlastung beim CO2-Preis im Brennstoffemissionshandel 
  • Strom- und Gaspreisbremse 
  • Förderung von Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen 
  • KfW-Kreditprogramm 

Die Tabelle zeigt auf, welche Unternehmen künftig unter welchen Voraussetzungen von welchen Entlastungen und Programmen profitieren sollen. Ferner gibt sie den Umsetzungstand der jeweiligen Entlastungsmaßnahme an. Das Dokument wird fortlaufend aktualisiert. 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Wirtschaftspolitik/2022/Downloads/Entlastungen-fuer-die-Wirtschaft-wegen-Energiekosten_Stand-25-10-2022.pdf

(Quelle: vbw-bayern.de, 25.10.2022)

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Eckpunkte für die geplanten Entlastungen im Bereich Gas und Strom

Am 18. November 2022 soll im Bundeskabinett das „Gas- und Strompreisbremsengesetz“ beschlossen werden, mit dem die geplanten Entlastungen in diesen Bereichen realisiert werden sollen.

Das Eckpunktepapier „Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. November 2022 sieht Maßnahmen vor, die zu einer schnellen Entlastung für private Haushalte und Unternehmen führen sollen, ohne jedoch Anreize zur Verbrauchseinsparung zu unterlaufen. Sie knüpfen an die Vorschläge an, die von der Gaskommission im Oktober 2022 präsentiert wurden.

Entlastungsmaßnahmen im Gasbereich

  • Wie von der Gaskommission angeregt, soll bei den Entlastungen im Gasbereich zwischen zwei Gruppen differenziert werden – Kunden mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden).
  • Für SLP-Kunden (insbesondere private Haushalte und KMU; zusätzlich werden RLM-Kunden mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen kWh/a dieser Entlastungsgruppe zugerechnet) ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
  • Im Dezember 2022 soll der Staat einmalig die Abschlagszahlung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose aus der Abschlagszahlung von September 2022 übernehmen (sog. Soforthilfe). Für die Umsetzung dieser ersten Entlastungsstufe hat das Kabinett am 02. November 2022 einen Entwurf für das „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz“ beschlossen. Dieser konkretisiert, welche Verbrauchergruppen die Entlastung erhalten sollen und wie die Höhe der Soforthilfe errechnet werden soll. Die Höhe der Soforthilfe für Erdgaskunden soll auf Basis von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs berechnet werden, der im September 2022 prognostiziert wurde. Die Entlastung von Wärmekunden soll sich an der Höhe des Septemberabschlags bemessen.
  • Von März 2023 bis April 2024 wird ein garantierter Bruttopreis von 12 ct/kWh für 80 Prozent des Verbrauchs definiert, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Für Fernwärmekunden wird analog ein garantierter Bruttopreis von 9,5 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent festgelegt. Es wird jeweils eine rückwirkende Entlastung zum 01. Februar 2023 angestrebt.
  • Für RLM-Kunden (insbesondere industrielle Verbraucher mit einem Verbrauch größer als 1,5 Millionen kWh/a, insgesamt ca. 25.000 Unternehmen) wird ein Kontingent von 70 Prozent des Gasverbrauchs von November 2021 bis Oktober 2022 definiert. Für dieses Kontingent wird ein garantierter Beschaffungspreis von 7 ct/kWh festgelegt. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Das Instrument für RLM-Kunden soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten und zum 30. April 2024 enden. Ausgenommen sind Gaskraftwerke (keine weiteren Anreize zur Gasverstromung).

 

Härtefallregelung für KMUs

  • Kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) mit einem Jahresverbrauch von mindestens 10.000 kWh in 2021, die unter die Gaspreisbremse für SLP-Kunden fallen, soll unter bestimmten Voraussetzungen im Januar 2023 eine zweite Abschlagszahlung erlassen werden. Diese sollen einen Nachweis erbringen, dass sich der für sie geltende Gaspreis im Vergleich zur „Vorkrisensituation“ in 2021 mindestens auf das Vierfache erhöht hat.

 

Entlastungsmaßnahmen im Strombereich

  • Analog zur Gaspreisbremse soll eine Strompreisbremse eingeführt werden. Auch hier soll zwischen SLP- und RLM-Kunden unterschieden werden. Die Entlastung soll voraussichtlich ab Anfang März 2023 umgesetzt und dann rückwirkend zum 01. Januar 2023 gewährt werden.
  • Für SLP-Kunden soll von Januar 2023 bis April 2024 ein garantierter Bruttopreis von 40 ct/kWh für 80 Prozent des historischen Verbrauchs gelten. Der historische Verbrauch soll sich an der durch den Verteilnetzbetreiber erstellten Jahresverbrauchsprognose bemessen.
  • Für RLM-Kunden (insbesondere industrielle Verbraucher) und Unternehmen, die Strom am Groß- oder Spotmarkt beschaffen, soll für ein Kontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs ein garantierter Preis von 13 ct/kWh greifen. Der historische Verbrauch soll sich am Jahresverbrauch 2021 bemessen, der durch den Messstellenbetreiber gemessen wurde. Die Entlastung soll zunächst von Januar 2023 bis Dezember 2023 gewährt werden und gegebenenfalls verlängert werden, wenn auch der EU-Krisenbeihilferahmen verlängert wird.
  • Die Strompreisbremse soll durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt finanziert werden. Hierfür sollen für ausgewählte Technologien (Erneuerbare Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle) jeweils technologiespezifische Erlösobergrenzen festgelegt werden. 90 Prozent der Zufallsgewinne oberhalb der Erlösobergrenzen sollen abgeschöpft werden. Die Umsetzung soll rückwirkend ab dem 01. September 2022 erfolgen.
  • Zusätzlich sollen Einnahmen aus einem sog. „Solidaritätsbeitrag“ zur Finanzierung der Strompreisbremse verwendet werden. Dieser soll von Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle erhoben werden. Weitere Details stehen noch nicht fest.

 

Stabilisierung der Strom-Übertragungsnetzentgelte

  • Die Netzentgelte für das Jahr 2023 sollen durch einen Zuschuss auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert werden. Die Details zur Umsetzung der Maßnahme sind ebenfalls noch offen.

 

(Quelle: vbw-bayern.de, 09.11.2022)

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Bayern: Energie-Härtefallfonds über 1,5 Milliarden Euro

Die bayerische Staatsregierung will die Folgen der Energiekrise im kommenden Jahr mit einem eigenen Härtefallfonds in Höhe von 1,5 Milliarden Euro abmildern. Das hat das Kabinett auf einer eintägigen Haushaltsklausur am Sonntag in München beschlossen. 

Damit sollen unter anderem existenzgefährdete kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Vereine, Pflege- oder soziale Einrichtungen unterstützt werden. Unterstützt werden sollen aber auch Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Energiekrise existenzgefährdet sind, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Klausur sagte - darunter ausdrücklich auch Öl- oder Pellets-Nutzer. Ziel sei es, Hilfsprogramme des Bundes zu ergänzen und Lücken zu schließen.

Mit dieser Gesamtsumme geht die Staatsregierung noch einmal über die bisherigen Ankündigungen Söders hinaus. Zuletzt hatte er mindestens eine Milliarde Euro für den Fonds angekündigt, aber bereits hinzugefügt, dass dies nicht das „Ende der Fahnenstange“ bleiben müsse. Und auch jetzt sagte er wieder, sollte das Geld nicht reichen, gebe es noch „Luft nach oben“, notfalls könne man im Haushalt immer noch nachsteuern. „Wir lassen niemanden allein“, sagte Söder.

Konkret sollen Unternehmen bayerische Hilfen in Anspruch nehmen können, die keine oder zu geringe Bundeshilfen bekommen und sich aufgrund der Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Gleiches gilt für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, etwa Kliniken, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Privatschulen, Studentenwerke oder den Bereich Kultur und Medien. Beantragt werden können wird die Unterstützung aber erst im kommenden Jahr, so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). 

Zusätzlich zu dem eigentlichen Energie-Härtefallfonds soll die Förderbank LfA Unternehmen, die in Geldnot geraten, erweiterte Bürgschaften anbieten - in Summe nochmals bis zu 500 Millionen Euro. Zugleich soll der Ausbau der „Heimatenergien“ forciert werden. Ziel ist es, die Unabhängigkeit des Freistaates von fossilen Energien zu erreichen und gleichzeitig die Krisenfestigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken. Die Sicherstellung der Versorgung der bayerischen Industrie mit Wasserstoff soll dabei eine besondere Bedeutung zukommen. 

(Quelle: bayern.de, 06.11.2022; FLZ, 06.11.2022)

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II. Aus den Verlagen

Allgäuer Zeitungsverlag übernimmt Eberl Medien

Zusammenschluss: Das Unternehmen Eberl Medien mit der Heimatzeitung „Allgäuer Anzeigeblatt“ (Immenstadt) überträgt seine Verlagsgeschäfte und die Digitalagentur Eberl online zum 1. Dezember auf die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH mit Sitz in Kempten, Herausgeberin der „Allgäuer Zeitung“.

Die beiden Allgäuer Medienhäuser arbeiten laut Verlagsmitteilung bereits seit 1968 zusammen und möchten mit diesem Schritt die Tageszeitung „Allgäuer Anzeigeblatt“ in eine „erfolgreiche Zukunft führen“, wie Ulrich Eberl, geschäftsführender Gesellschafter, betont. Durch den Zusammenschluss mit der Mediengruppe Allgäuer Zeitung und deren jüngstes Engagement in digitale Informationsangebote werde das Fortbestehen „unseres Traditionstitels im südlichen Landkreis Oberallgäu gesichert“, so Eberl.

Rolf Grummel, Geschäftsführer der Mediengruppe Allgäuer Zeitung, ergänzt, dass durch den Zusammenschluss keine Arbeitsplätze verloren gehen würden: „Die Betreuung der Leserinnen und Leser sowie der Werbekunden verbleibt gemeinsam mit der Lokalredaktion in den bekannten Räumlichkeiten in Immenstadt. Auf die bewährten Zustellerinnen und Zusteller vertrauen wir und zählen auch in Zukunft auf sie.“ Ulrich Eberl wird dem Unternehmen als Berater weiter zur Seite stehen.

(Quelle: allgaeuerzeitung.de, 03.11.2022)

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III. Medienpolitik

Corint Media: „Medienstaatsvertrag bleibt hinter Erwartungen zurück“

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hat sich von der finalen Fassung des neuen Medienstaatsvertrags, den die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder Ende Oktober unterzeichnet haben, enttäuscht gezeigt. Der Medienstaatsvertrag bleibe „in wesentlichen Punkten weit hinter den Erwartungen zurück“, heißt es in einer Mitteilung vom 3. November 2022.

Corint Media moniert vor allem, dass das „Wettbewerbsverhältnis zwischen steuerfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern, die ihre Angebote ins Internet verlängern, und den privaten Sendeunternehmen sowie Presseverlegern weiterhin zu Lasten der Privaten dauerhaft“ gestört sei. Denn die Öffentlich-Rechtlichen würden die Inhalte von ARD und ZDF an globale Digitalkonzerne wie Google und Meta „verschenken“, in dem diese ihre Textangebote im Internet nicht „konsequent geltend“ machen und „monetarisieren“. Mit den Lizenzgebühren einer solchen Monetarisierung „könnten die Kosten und somit die vom Steuerzahler gezahlten Rundfunkbeiträge gesenkt werden“, heißt es weiter.

Markus Runde und Christoph Schwennicke, beide Geschäftsführer von Corint Media, fordern: „Insbesondere bedarf es Klarstellungen für eine konsequente Monetarisierung der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender auf Basis des Presseleistungsschutzrechts.“ Durch das im Juni 2021 eingeführte Recht könne ein „funktionierender Markt“ und „ein annährend einheitliches Angebot“ entstehen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen ihre Inhalte den Plattformen „nicht weiter wettbewerbsverzerrend kostenlos zur Verfügung stellen“, betonen sie.

Runde und Schwennicke weiter: „Corint Media fordert die Staatskanzleien der Länder als Rechtsaufsicht, die KEF sowie auch die skandalgeschüttelten öffentlich-rechtlichen Sender ein weiteres Mal auf, das Presseleistungsschutzrecht eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten endlich umzusetzen und die durch die Steuerzahler finanzierten Textangebote im Internet gegenüber den Digitalplattformen wie Google, Meta / Facebook u. a. konsequent zu monetarisieren.“

(Quelle: corint-media.com, 03.11.2022)

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IV. Aus den Verbänden

50 Jahre Deutscher Werberat: Wirtschaft akzeptiert Entscheidungen

Effektive Selbstregulierung: Der Deutsche Werberat hat anlässlich seines 50-jährigen Bestehens am 8. November 2022 die Bilanz seines Konfliktmanagements zwischen werbenden Firmen und Verbrauchern veröffentlicht. In den fünf Jahrzehnten bearbeitete er 33.602 Beschwerden aus der Bevölkerung und entschied zu 12.344 Fällen. Die Durchsetzungsquote des Werberats liegt von 1972 bis heute bei 94 Prozent. Wie das Gremium anlässlich seines Jubiläums mitteilt, „ist und bleibt der Werberat die gefragte Anlaufstelle für Bürgerbeschwerden zu Werbeinhalten“. Das Verfahren des Werberats als Mittler zwischen Werbenden und Umworbenen sei „schnell, kostenlos, unkompliziert und im Sinne der Beschwerdeführer durchsetzungsstark, auch wenn die kritisierte Werbung rein rechtlich gesehen nicht zu beanstanden ist“.

Thomas Hinderer, Vorsitzender des Deutschen Werberats, merkte dazu an: „Es sind herausfordernde Zeiten für die Selbstregulierung: Wir sichern durch unsere Arbeit nicht weniger als die für eine Demokratie unerlässliche freie und unabhängige Finanzierung von Medien. Das gelingt uns, wenn wir nah an der gesellschaftlichen Entwicklung sind und das Empfinden von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit den werblichen Interessen der Industrie in Einklang bringen.“

Zu den Gratulanten aus Anlass des Jubiläums zählten neben Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundefamilienministerin Lisa Paus auch die Hauptgeschäftsführerin unseres Bundesverbands, Sigrun Albert, mit den Worten: 

„… Und wer sollte sich besser und klüger um die Grenzen der Werbung und die Ahndung von Grenzüberschreitungen kümmern als die Branche selbst, die beides kennt: gute Werbung und misslungene. Es ist unbedingt zu begrüßen, dass die werbende Wirtschaft sich die Ahndung von Werbeverstößen nicht durch staatliche Stellen hat aus der Hand nehmen lassen, so wie Jahre zuvor schon Zeitungen und Zeitschriften gemeinsam mit den Gewerkschaften den Deutschen Presserat als Selbstkontrollinstrument ins Leben riefen. Alles andere wäre Zensur. Werbefreiheit ist Teil der Meinungs- und Pressefreiheit. In Deutschland ist sie nicht nur im Grundgesetz verankert, sie wird täglich gelebt. Auch daran kann man zu solch einem schönen Jubiläum erinnern: Herzlicher Glückwunsch zum 50. Geburtstag, Deutscher Werberat!"

https://www.werberat.de/content/der-deutsche-werberat-wird-50-und-alle-gratulieren

(Quelle: werberat.de, 08.11.2022; bdzv.de, 08.11.2022)

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