VBZV-Newsletter 35/2021

 

 

I. Veranstaltungen

Lehrermedientag der bayerischen Zeitungen am 17.11.2021 erstmals als Live-Stream / Keynote von Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen

Am 17.11.2021 wird der Lehrermedientag erstmals als zentrale gemeinsame Veranstaltung der bayerischen Zeitungen live aus dem Studio der MEDIASCHOOL BAYERN gestreamt. Mit Präsentationen und Diskussionen, zu denen sich die angemeldeten Lehrkräfte digital zuschalten können, präsentieren 13 Verlage aus ganz Bayern wieder ein breit gefächertes Themenfeld.

Den Eröffnungsvortrag hält Prof. Dr. Bernhard Pörksen von der Universität Tübingen. Der Medienwissenschaftler geht der Frage nach, wie Meinungen in einer vernetzten, hochgradig nervösen Welt entstehen. „Heute ist jeder zum Sender geworden, der Einfluss des etablierten Journalismus schwindet. In dieser Situation gehört der kluge Umgang mit Informationen zur Allgemeinbildung und sollte in der Schule gelehrt werden. Medienmündigkeit ist zur Existenzfrage der Demokratie geworden“, so Pörksen.

In den Panels, die von den Verlagen ausgerichtet werden, geben Journalistinnen und Journalisten anhand konkreter Beispiele Einblicke in ihre Arbeit: Was ist digitales Storytelling? Wie unterscheidet sich das Erzählen im Digitalen vom Schreiben für eine gedruckte Zeitung? Weitere Schwerpunkte sind der Umgang mit Sprache und das Erkennen von Fake News.

Der Live-Stream wird in Kooperation mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und der MEDIASCHOOL BAYERN veranstaltet.

Der Lehrermedientag ist ein weiterer wichtiger Baustein, den die bayerischen Zeitungsverlage zur Medienkunde liefern. Den Grundstock bilden die zahlreichen Medienprojekte („KLASSEMEDIEN“, „KLASSE!“, „Klartext“), die seit vielen Jahren den medienpädagogischen Unterricht unterstützen. So werden in den Lehrmaterialien nicht nur die klassischen Medien, sondern auch schülerrelevante Angebote wie Messenger und Social Media behandelt. In vielen Projekten können die Lehrer digitale Hausaufgaben, Online-Quizze und Video-Tutorials einsetzen.

Weitere Informationen: www.lehrermedientag.de

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BDZV-Zeitungskongress am 28. September 2021 

Das Jahrestreffen des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger findet am 28.09.2021 unter dem Titel „BDZV. Der Kongress“ statt. Zwischen 10.30 – 13.00 Uhr nehmen neben führenden Vertretern der Verlagsbranche ranghohe Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur teil, pandemiebedingt auch in diesem Jahr wieder virtuell.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Programm und Anmeldung: https://www.bdzv.de/veranstaltungen/bdzv-der-kongress

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New Perspectives – Medientage München vom 25.-29. Oktober 2021 
Rabattierte Tickets für VBZV-Mitgliede

Wie in den vergangenen Jahren bieten wir unseren Mitgliedern einen attraktiven 
Rabatt auf Online-Tickets für die Medientage München (99,- € statt 119,- €, brutto) und auf die vor Ort-Tages-Tickets (169,- € statt 199,- €, brutto). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0.

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II. COVID 19-Pandemie

3G-Regelung: Testnachweise durch Arbeitgeber
Reine Online-Schulung nicht ausreichend für die Ausstellung der Bescheinigung

Arbeitgeber sind nach § 4 SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test anzubieten.

Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht) Nachweise über negative Testergebnisse auszustellen, die von den Arbeitnehmern im Rahmen der 3G-Regelungen in Einrichtungen des öffentlichen Lebens (etwa beim Restaurantbesuch) vorgelegt werden können, § 2 Nr. 7 Buchst. b Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und § 3 Abs. 4 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV).

Wenn der Arbeitgeber eine solche allgemeingültige Bescheinigung ausstellen will, muss der Test durch Personal durchgeführt werden, „das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt“. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) teilte der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft mit, dass zum Erwerb dieser Kenntnisse eine reine Online-Schulung nicht ausreicht:

Die Grundsätze und Anforderungen an die Schulung von Testpersonen bei weiteren Leistungserbringern i.S.v. § 2 Nr. 7 Buchst. c SchAusnahmV gelten gleichermaßen für testende Mitarbeiter in Unternehmen i.S.v. § 2 Nr. 7 Buchst. b SchAusnahmV. Demnach sind reine Online-Schulungen nicht ausreichend. Im Muster-Hygieneplan steht als verpflichtender Schulungsinhalt: „Praktische Übung zur sachgerechten Anwendung des verkehrsfähigen Tests: Hygienemaßnahmen, richtige Abstrichnahme sowie Auswertung, Umgang mit Abwehrreaktionen (Niesen, Husten, Kopfbewegungen); Hygienemaßnahmen bei möglicher Kontamination der PSA (Wechsel der PSA und Desinfektion) und/oder Oberflächen (Flächendesinfektion)“. Nach unserer Auffassung erfüllt eine Online-Schulung im Sinne eines Video-Tutorials nicht die inhaltlichen Kriterien einer ärztlichen Schulung i.S.d. § 12 Abs. 4 TestV. Die genannten „praktischen Übungen“ sind nicht durch eine alleinige Online-Schulung ersetzbar. Aus fachlicher Sicht wäre jedoch denkbar, praktische Übungen anstelle in Präsenz als interaktive Web-Schulung vorzunehmen.“

Diese Vorgabe betrifft nur die Ausstellung von Testbescheinigungen zur allgemeinen Verwendung im Rahmen der 3G-Regel. Sie betrifft nicht die Erfüllung der Testangebotspflicht nach § 4 (Corona-ArbSchV) an sich. Hierfür reicht weiterhin z. B. die Zurverfügungstellung von Selbsttests aus.

(Quelle: vbw-bayern.de 21.09.2021)

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Rahmenkonzepte nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

§ 6 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht für viele Bereiche die Erstellung und Beachtung von Infektionssschutzkonzepten vor. Soweit für bestimmte Bereiche amtliche Rahmenkonzepte veröffentlicht sind, müssen die Infektionsschutzkonzepte danach ausgerichtet sein.

Inzwischen sind weitere Konzepte bekanntgemacht worden:

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Gastronomie

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Touristische Dienstleister

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Märkte

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Beherbergung

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen (aktualisierte Fassung vom 14. September 2021)

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Kinos

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Hochschulen

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport

Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten

(Quelle: vbw-bayern.de, 22.09.2021)

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