VBZV-Newsletter 31/2022

 

 

I. Verlagswesen

 

Die Papierindustrie startet Kampagne „Papier sichert unseren Tag“

Der Verband „Die Papierindustrie“ möchte mit einer Kampagne auf die hohen Energiekosten und die schwierigen Zeiten, die der Branche bevorstehen, aufmerksam machen und dabei die positiven Aspekte der Papierindustrie hervorheben.

Mit der Kampagne „Papier sichert unseren Tag“ wirbt der Verband noch bis zum 28. September mit mobilen Fahrradpostern und DOOH-Displays im Berliner Regierungsviertel und am Berliner Hauptbahnhof „für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung für die Papierindustrie“. Mit der Kampagne wolle man zeigen, dass die Branche „auch in schwierigen Zeiten für eine Versorgung mit Printprodukten, insbesondere Zeitungen, Verpackungen und Hygienepapieren“ stehe.

Flankiert wird die Kampagne mit einem Papier, in dem die Organisation an die Regierung appelliert, „eine langfristige Energiestrategie vorzulegen und kurz- und mittelfristige Maßnahmen umzusetzen“. Mit print-spezifischen Anzeigen in Tageszeitungen können sich Verlage an der Kampagne beteiligen.

(Quelle: bdzv.de, 26.09.2022)

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II. Logistik

Grossisten und SWMH-Logistik kooperieren: KOMMT und Zamdo gehen strategische Logistik-Partnerschaft ein

Die KOMMT GmbH & Co. KG, ein Gemeinschaftsunternehmen der 21 Pressegrossisten des Gesamtverbands Pressegroßhandel e.V., und die Zamdo GmbH, ein 100%iges Tochterunternehmen der Süddeutsche Zeitung Logistik GmbH, kooperieren ab sofort im Logistikbereich.

KOMMT bereitet den Einstieg in neue logistische Geschäftsfelder in Form einer Overnight-Belieferung von Empfängern in deren jeweiligen Grosso-Gebieten vor. Zamdo betreibt seit 2019 ein bundesweites Logistiknetzwerk und beliefert Regionalverlage, Briefzentren, Bahnhofsbuchhandlungen und auch alle Grossisten mit Tageszeitungen wie die Süddeutsche Zeitung, das Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Zamdo kooperiert bereits heute mit den Pressegrossisten, welche die Belieferung von Sonderkunden und Bahnhofsbuchhandlungen in ihren jeweiligen Vertriebsgebieten im Auftrag von Zamdo durchführen.

(Quelle: SWMH, PM 26.09.2022)

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III. Digital

Aufklärungskampagne: Der BVDW zeigt, wie Daten allen in Deutschland helfen

Mit einer breit angelegten Aufklärungskampagne möchte der BVDW eine positiv besetzte Diskussion rund um den Einsatz von Daten anstoßen, und damit den oftmals von Kritik geprägten Tenor um konstruktive Stimmen zu erweitern: Unter dem Slogan „Deine Daten können das.“ soll die immense Bedeutung von Daten und deren fundamental wichtige Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in den Mittelpunkt rücken. 

„Daten stellen unbestritten die zentrale Grundlage für ein zukunftsfähiges Deutschland dar, dessen muss sich jeder bewusste sein. Wenn wir jedoch in den Köpfen der Deutschen weiterhin jegliche Datennutzung mit einem Warnhinweis zu Risiken und Nebenwirkungen verankern, dann wird jeglicher Fortschritt gehemmt“, warnt BVDW-Präsident Dirk Freytag.

Daten und Kreativität spiegeln die Kernkompetenzen des BVDW und seiner Mitglieder wider. Daten stellen unbestritten den Schlüsselfaktor der Zukunft dar. Kreativität ist entlang vieler Prozesse gefragt, bei der konkreten Umsetzung von Kommunikationsaufgaben bis hin zur Entwicklung neuer digitaler Lösungen oder Geschäftsmodelle, die in einer vernetzten Welt zwangsläufig auf dem Einsatz von Daten basieren. Nur mit einer vernünftigen und gleichzeitig verantwortungsvollen Verwendung von Daten kann sich die Wirtschaft weiterentwickeln. Und nur mit Hilfe von Daten werden die öffentliche Verwaltung sowie die Gesundheitsversorgung effizienter. Selbst Klimaziele lassen sich ohne Daten nicht erreichen.

„Statt also stets die Risiken zu betonen, plädiert der BVDW für einen sinnvollen, freien und verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Die Diskussionen müssen offen und kritisch geführt werden, sie sollten jedoch nicht, wie die Vergangenheit zeigt, immer beim möglichen Datenmissbrauch ihren Anfang nehmen“, sagt Freytag. Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist auf einen kreativen Ausbau der datenbasierten Lösungen angewiesen. „Die vorherrschende Diskussion um Datenschutz bremst Lösungen made in Germany. Wenn wir verhindern wollen, dass datenbasierte Lösungen nur noch importiert werden, müssen wir schnell zu einer vernünftigen und positiv besetzten Diskussion über den Nutzen von Daten übergehen“, betont Freytag. 

Die Motive der Kampagne zeigen eindringlich, wie uns Daten konkret schützen und uns das Leben einfacher machen. Sie schützen vor Stau, vor Wucherpreisen oder vor leeren Regalen. Auf www.daten-koennen-das.de werden solche Nutzungsbeispiele und die dahinter liegenden Datenstrategien erklärt – einschließlich den datenbasierten Mechaniken im Digital-Marketing, die in der öffentlichen Diskussion oft als negatives Beispiel genannt werden. Auch sie schützen, indem sie unter anderem unabhängigen und kritischen Journalismus sichern. „Wir wollen Bürgerinnen und Bürgern mit einer einfachen und verständlichen Aufbereitung der oft komplexen Sachverhalte den Nutzen ihrer Daten erklären. Sie sollen die Zusammenhänge verstehen können, um möglichst umfassend und neutral informiert selbst Risiken, und den Nutzen von geteilten Daten abschätzen zu können“, sagt Joost van Treeck, stellvertretender Vorsitzender des Ressorts Data Economy im BVDW. In den kommenden zwei Monaten werden die Motive auf den Werbeplätzen von vielen BVDW-Mitgliedern zu sehen sein. 

(Quelle: BVDW.org, 19.09.2022)

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IV. Pressewesen 

Bündnis aus Medienorganisationen: Whistleblowerschutz nach wie vor unzureichend

Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Hinweisgebern bleibt nach wie vor hinter den Möglichkeiten der EU-Whistleblower-Richtlinie zurück und genügt nicht den Erfordernissen der Schutzbedürftigen und der Medienschaffenden. Die beabsichtigte Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist im Grundsatz positiv zu bewerten. Dieser Schutz sichert auch investigative Recherchen von Medien ab, denn der Zugang zu Informanten ist ganz wesentlich für deren Arbeit.

Das neue Regelwerk bedarf jedoch einer Nachschärfung, so die Einschätzung eines Bündnisses aus Medienorganisationen und -unternehmen, dem auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) angehört, zu dem vorliegenden Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes, über das der Deutsche Bundestag am morgigen Donnerstag in erster Lesung beraten wird.

Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurden im Regierungsentwurf nur geringe Veränderungen vorgenommen, die anonyme Meldungen betreffen. Das Gesetz umfasst immer noch einen viel zu kleinen sachlichen Anwendungsbereich, sodass es für potenzielle Hinweisgeber*innen undurchsichtig wird, inwiefern sie sich auf den Schutz des Gesetzes verlassen können. Nach Ansicht des Medienbündnisses müssen alle Gesetzesverstöße vom Schutz erfasst sein und der Gang an die Öffentlichkeit darf sich nicht unnötig verzögern. Auch dass nicht anonyme Meldungen vor anonymen Anzeigen behandelt werden sollen und Dringlichkeit sowie Relevanz nachrangig sind, irritiert. Und auch formal legales, aber moralisch fragwürdiges Verhalten gehört in die Öffentlichkeit, ohne dass die Hinweisgebenden persönliche Nachteile fürchten müssen.

„Der Gesetzentwurf schafft nicht die nötige Sicherheit und wird in dieser Form verhindern, dass relevante Informationen bekannt werden“, kritisiert das Medienbündnis. „Missstände und Skandale gehören an die Öffentlichkeit. Journalistinnen und Journalisten und ihre Quellen brauchen eine allgemeinverständliche Gesetzgebung, die Hinweisgebende vor Strafverfolgung und Vertragsstrafen schützt. Es ist ein Gesetz notwendig, das der Transparenz und dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt.“ Das Bündnis appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.

(Quelle: BDZV, PM 28.09.2022)

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V. Covid 19-Pandemie

17. BayIfSMV: Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern ab 01. Oktober 2022

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wird zum 01. Oktober 2022 durch die 17. BayIfSMV ersetzt. Das hat Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann als Ergebnis der Bayerischen Kabinettsitzung vom 27. September 2022 bekannt gegeben. 

Die 17. BayIfSMV ist noch nicht offiziell verkündet, wird aber inhaltlich dieselben Maßnahmen enthalten, die die 16. BayIfSMV bisher trifft: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16/true. Das sind im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen

§ 1: Die Verordnung empfiehlt, weiterhin allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (vor allem Besucherlenkung und Desinfektion).

  • Maskenpflicht in bestimmten schutzwürdigen Settings

§ 2: In bestimmten schutzwürdigen Settings gilt Maskenpflicht. Zulässig ist eine FFP2-Maske oder alternativ eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske):

  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen: Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. 
  • In Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. 
  • in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. 

Allgemein gilt für die Maskenpflicht: Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht befreit, zwischen sechs und 16 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

  • Testpflicht und 3G-Bedingung in bestimmten Settings

§ 3: Der Zugang zu bestimmten Einrichtungen ist nur nach negativer Testung erlaubt: In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen benötigen Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Beschäftigte in Krankenhäusern unterfallen ab 23. Juli 2022 nur mehr dann der Testpflicht, wenn sie auf Stationen mit besonders vulnerablen Patienten eingesetzt werden (Alte, Schwerkranke).

Die 16. BayIfSMV wird zum 01. Oktober 2022 durch die 17. BayIfSMV abgelöst. Weil das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) zum 01. Oktober 2022 geändert wird, war gesetzestechnisch ein Neuerlass aufgrund der neuen Ermächtigungsgrundlage angezeigt. Die 17. BayIfSMV wird laut Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann dieselben Regelungen treffen wie die 16. BayIfSMV bisher. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 27.09.2022)

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VI. Veranstaltungen

Lehrermedientag der bayerischen Zeitungen am 16.11.2022 als Livestream / Keynotes von Dirk von Gehlen und Bob Blume

Der Bayerische Lehrermedientag am Buß- und Bettag informiert Lehrerinnen und Lehrer aus erster Hand über aktuelle Entwicklungen in der Medienwelt. Am Mittwoch, 16. November, wird das kostenlose Fortbildungsangebot ab 9 Uhr live aus dem Studio der Mediaschool Bayern gestreamt. Eingeladen sind Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten und aller Jahrgangsstufen. Mit Keynotes und Diskussionen, zu denen sich die angemeldeten Lehrkräfte digital zuschalten können, geben 14 Zeitungshäuser aus ganz Bayern Anregungen für den Umgang mit Medien.

Der Digital-Experte, Autor und Journalist Dirk von Gehlen plädiert für einen wertschätzenden Umgang im digitalen Miteinander und erläutert, was soziale Netzwerke von Schulen lernen können: Vielfalt aushalten! 

Bob Blume, Lehrer, Schulbuchautor und Bildungsinfluencer, spricht sich für Teilhabe statt Konsum aus und gibt Impulse für Medienbildung in der Kultur der Digitalität. Anhand konkreter Unterrichts-Beispiele zeigt er, wie Schüler:innen digitale Medien sinnvoll nutzen können. 

Der Livestream wird unter dem Dach unseres Verbands in Kooperation mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und der Mediaschool Bayern ausgestrahlt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.lehrermedientag.de

Der Lehrermedientag ist ein weiterer wichtiger Baustein, den die bayerischen Zeitungsverlage zur Medienkunde liefern. Den Grundstock bilden die zahlreichen Medienprojekte („KLASSEMEDIEN“, „KLASSE!“, „Klartext“), die seit vielen Jahren den medienpädagogischen Unterricht unterstützen. So werden in den Lehrmaterialien nicht nur die klassischen Medien, sondern auch schülerrelevante Angebote wie Messenger und Social Media behandelt. In vielen Projekten können die Lehrer digitale Hausaufgaben, Online-Quizze und Video-Tutorials einsetzen.

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