VBZV-Newsletter 31/2021
- Olympia-Verlag kauft Digitalvermarkter Quarter Media – Ausweitung der programmatischen Vermarktung auch für die Portale der Nürnberger Presse
- „FAZ“: Zeitung startet Klimablog „Kipppunkt“
- AFP und Facebook starten Faktencheck auf Whatsapp
- COVID 19-Pandemie:
- New Perspectives – Medientage München vom 25.-29. Oktober 2021
Rabattierte Tickets für VBZV-Mitglieder
I. Aus den Verlagen
Olympia-Verlag kauft Digitalvermarkter Quarter Media – Ausweitung der programmatischen Vermarktung auch für die Portale der Nürnberger Presse
Der Hamburger Digitalvermarkter Quarter Media wurde als 100-prozentiges Tochterunternehmen vom Olympia-Verlag übernommen. Mit dieser zusätzlichen Expertise im Programmatic Advertising baut der Verlag die technologische Vermarktung seiner Medienmarken Kicker und Alpin sowie der regionalen Portale der Verlagsgruppe Nürnberger Presse weiter aus. Der 2001 gegründete Digitalvermarkter bringt insbesondere im Sportumfeld bereits ein breites Spektrum an Erfahrung und damit beste Voraussetzungen u.a. für die Vermarktung des Kicker als dem reichweitenstärksten Sportmedienangebot Deutschlands mit.
Bärbel Schnell, Geschäftsführerin der Olympia-Verlag GmbH und zugleich Verlegerin der Nürnberger Presse, sagte dazu, dass die Entscheidung, in der technologischen Vermarktung eigene Kompetenz aufzubauen, bereits vor etlichen Jahren gefallen sei und sieht in der Übernahme von Quarter Media einen historischen Tag für den Olympia-Verlag.
Zusätzlich setzt man dort neben der technologischen Vermarktung weiterhin auf das Direktkunden-Geschäft: „Mit unserem Partner Ströer verbindet uns eine mehr als zehnjährige Geschichte, eine für die Branche ungewöhnlich lange Zusammenarbeit. Diese soll im Sales-Bereich sowohl bei Kunden als auch Agenturen fortgesetzt werden. Die technologische und Direktkunden-Vermarktung können sich künftig ideal ergänzen“, so Martin Schumacher, Vermarktungsleiter beim Olympia-Verlag.
(Quelle: olympia-verlag.de, PM 24.08.2021; https://www.adzine.de, 24.08.2021)
„FAZ“: Zeitung startet Klimablog „Kipppunkt“
Mit dem neuen Klimablog „Kipppunkt“ bietet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“) ab sofort einen eigenen redaktionellen Bereich, der sich ausschließlich mit Aspekten und Entwicklungen rund um den Klimawandel auseinandersetzt. Dies teilte das Medienhaus mit.
Mit Beiträgen, Kommentaren und Grafiken will die „FAZ“ über neue Entwicklungen und Studien informieren, wissenschaftliche Fakten und Klimaphänomene erklären und diese einordnen. Der Blog wird von einem festen Team in der Redaktion betreut und ist prominent auf der Startseite von FAZ.NET zu finden.
Mit „Kipppunkt“ reagiert die Zeitung laut Mitteilung auf die „stetig steigende Bedeutung des Themas – sei es bedingt durch Naturkatastrophen wie Dürren oder Überschwemmungen, gesellschaftliche Debatten oder Maßnahmen seitens der Politik“. Die redaktionellen Inhalte sollen zu einem besseren Grundverständnis, zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung beitragen. Neben der aktuellen Berichterstattung sei der Blick auf Akteure, Organisationen und Staaten ein wichtiger Bestandteil des Blogs; zudem gehe es um die Frage, wie sich Wege hin zu einem besseren Klima finden lassen.
(Quelle: die-zeitungen.de, 18.08.2021)
AFP und Facebook starten Faktencheck auf Whatsapp
Rund vier Wochen vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 forciert der deutsche Ableger der französischen Nachrichtenagentur Agence France-Press (AFP) den Kampf gegen Fehlinformationen. In Kooperation mit Facebook weiten die Faktenchecker der AFP-Redaktionen in Berlin und Wien ihre Tätigkeiten auf WhatsApp aus. Mithilfe eines Chatbots können Nutzer:innen ab sofort Faktenchecks via Messenger durchführen.
Nutzerinnen und Nutzer können danach ihre Anfragen an die Nummer 0172/2524054 richten. Ein Chat-Bot soll helfen, falsche Informationen ausfindig zu machen und mit AFP-Faktenchecks darauf zu antworten. Zur Betreuung des Programms habe AFP einen neuen Redakteur eingestellt.
Der AFP Faktencheck ist seit September 2020 im deutschsprachigen Raum verfügbar und ist Teil eines Teams von rund 130 Faktencheckern, die in rund 80 Ländern tätig sind. AFP startete seinen digitalen Faktencheck-Service 2017 in Frankreich.
(Quelle: bdzv.de, basicthinking.de, 25.08.2021; turi2.de, 23.08.2021)
II. COVID 19-Pandemie
Bayern: Änderung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Am Freitag, den 20. August 2021, hat das bayerische Gesundheitsministerium die Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und deren Begründung veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind am vergangenen Montag, 23. August 2021, in Kraft getreten.
Damit gilt unter anderem:
- Für öffentliche und private Veranstaltungen und Feiern ist ab einer Inzidenz von 35 ein Testnachweis erforderlich, sofern sie in Innenräumen stattfinden.
- Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ab einer Inzidenz von 35 ein negatives Testergebnis für Zuschauer erforderlich.
- Bei großen Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter ist unabhängig von der Inzidenz die Auslastung bis zu einer Kapazität von 50 Prozent bzw. bis zu maximal 25.000 Zuschauer möglich
- Für Freizeitparks, Indoor-Spielplätze und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen ist ab einer Inzidenz von 35 in geschlossenen Räumen ein Testnachweis erforderlich.
- Gastronomie: Ab einer Inzidenz von 35 ist für Gäste in geschlossenen Räumen ein Testnachweis erforderlich. In Betriebskantinen ist auch bei einer Inzidenz über 35 kein Testnachweis erforderlich. Ebenso bedarf es keiner Kontaktdatenverfolgung.
- Beherbergung: Ab einer Inzidenz von 35 müssen Gäste bei der Ankunft und dann alle zusätzlich jede weitere 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen.
- Für Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten ist ab einer Inzidenz von 35 ein Testnachweis erforderlich, sofern die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden
- Im Bereich Körpernahe Dienstleistungen ist ab einer Inzidenz von 35 ein Testnachweis für Dienstleistungen in geschlossenen Räumen erforderlich.
Die geänderte Verordnung tritt nach dem 10. September 2021 außer Kraft. Bayerns Ministerpräsident Söder hat jedoch bereits für die kommende Woche eine neue Corona-Verordnung unabhängig von der Inzidenz angekündigt. Zudem soll die FFP-2-Maskenpflicht in Bayern fallen.
(Quelle: vbw-bayern.de, 21.08.2021; sueddeutsche.de vom 26.08.2021)
Bund: Weiterhin „epidemische Lage von nationaler Tragweite“
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. August 2021, das Forbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition für maximal drei weitere Monate festgestellt. Einem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD stimmte eine Mehrheit von 325 Abgeordneten zu. 253 stimmten gegen den Antrag, fünf Parlamentarier enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung.
Die festgestellte "epidemische Lage" schafft unter anderem eine Rechtsgrundlage für Länder-Verordnungen zu konkreten Krisenmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Der Bundestag hatte sie erstmals im März 2020 festgestellt und zuletzt am 11. Juni erneut bestätigt, dass die Sonderlage fortbesteht. Dem Infektionsschutzgesetz nach liegt sie vor, "wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht".
(Quelle: bundestag.de, PM 25.08.2021; sueddeutsche.de, 25.08.2021)
III. Sonstiges
New Perspectives – Medientage München vom 25.-29. Oktober 2021
Rabattierte Tickets für VBZV-Mitglieder
Wie in den vergangenen Jahren bieten wir unseren Mitgliedern einen attraktiven Rabatt auf Online-Tickets für die Medientage München (99,- € statt 119,- €, brutto) und auf die vor Ort-Tages-Tickets (169,- € statt 199,- €, brutto). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0.