VBZV-Newsletter 30/2019

 

 

I. Medienpolitik

Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ startet mit starker Unterstützung in Bayern

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und das Bayerische Staatsministerium der Justiz haben im Sommer dieses Jahres das Projekt "Justiz und Medien – konsequent gegen Hass" ins Leben gerufen, um noch besser gegen strafrechtlich relevante Hasspostings vorgehen zu können. Medienunternehmen sollen künftig in einem einfachen und effizienten Verfahren leichter Strafanzeige zum Beispiel wegen volksverhetzender Kommentare auf den von ihnen betriebenen Plattformen erstatten können. Als zentraler Ansprechpartner für die Redaktionen in Bayern fungiert dabei die Staatsanwaltschaft München I. 
 

Neben der BLM und dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz beteiligen sich bereits über 60 Unterstützer aus den Bereichen Print, Fernsehen und Hörfunk (Bayerischer Rundfunk und private Anbieter) in Bayern, darunter die VBZV-Mitgliedsverlage.


Nach einer Informationsveranstaltung im Juli und ersten Schulungen durch die Staatsanwaltschaft München in Zusammenarbeit mit der bayerischen Polizei, an denen bereits einige Vertreter der bayerischen Zeitungshäusern teilgenommen haben, fand am 21.10.2019 eine Auftaktveranstaltung zu der neuen Initiative im Rahmen eines Pressegesprächs statt. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, BLM-Präsident Siegfried Schneider und der leitende Oberstaatsanwalt Johann Kornprobst der Staatsanwaltschaft München I haben der Presse den aktuellen Stand der Initiative skizziert und entsprechende Fragen beantwortet. Der VBZV wurde durch seinen Hauptgeschäftsführer Dr. Markus Rick vertreten, ebenso nahm der Informationsdirektor des BR, Thomas Hinrichs an dem Pressegespräch teil.

"Der Kampf gegen Hass im Netz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich die Zeitungen in besonderer Weise verpflichtet fühlen. Sie stehen für das Prinzip der verantwortlichen Absenderschaft, für faktenbasierte und recherchierte Berichterstattung. Wer unsere beruflichen und ethischen Grundsätze mit Füßen tritt, hat in unseren Internet-Foren nichts verloren", sagte Rick für die Zeitungen in Bayern.

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Vielfaltsbericht der Medienanstalten 2019

Im Rahmen der Medientage München 2019 stellte BLM-Präsident Siegfried Schneider auch den diesjährigen Vielfaltsbericht der Medienanstalten vor. Durch diese Gesamtbetrachtung kommen die Medienanstalten in ihrem Vielfaltsbericht zu dem Ergebnis, dass das seit 1997 unverändert gebliebene Medienkonzentrationsrecht dringend reformiert werden müsse. Man müsse neben der Gattung Fernsehen auch das Radio, das Internet, die Tageszeitungen und Zeitschriften berücksichtigen. Eine konvergente Medienwelt brauche ein konvergentes Medienkonzentrationsrecht, welches nach wie vor im aktuellen Medienstaatsvertrags-Entwurf fehle. Das belegen auch die Zahlen, wie viele Minuten Zuschauer täglich das Medium Fernsehen nutzen. Beträgt die Nutzung im Mittel noch 217 Minuten pro Zuschauer täglich und in der Altersgruppe der über 50-Jährigen sogar 315 Minuten täglich, schaut die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen gerade mal nur noch 97 Minuten Fernsehen täglich.

Im Vielfaltsbericht wird deshalb eine Methodik verwendet, das Meinungsbildungsgewicht aller Mediengattungen zu ermitteln. Dabei kommt man zu dem Ergebnis, dass das Fernsehen einen Beitrag für die Gesamtmeinungsbildung aller Personen ab 14 Jahren in Höhe von 32,2 Prozent leiste, gefolgt vom Internet mit einem Anteil in Höhe von 28,7 Prozent. Das Radio liegt bei 18,7 Prozent, die Tageszeitungen bei 18 Prozent. Daran wird deutlich, dass sich bei der Ermittlung der Medienkonzentration Verschiebungen ergeben, je nachdem ob man nur das Fernsehen berücksichtigt oder den Gesamtmarkt. Die Relevanz des Internets steigt hier kontinuierlich, es ist mit dem Fernsehen schon beinahe gleichauf. Zusätzlich ist hier zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Informationsnutzung im Internet über Online-Angebote von Verlagen und Rundfunkveranstaltern erfolgt, auch im Internet also klassische Medien genutzt werden.

Der vorgestellte Medienvielfaltsmonitor liefere laut Schneider eine geeignete Grundlage für ein Gesamtmarktmodell, müsse aber ebenso kontinuierlich weiterentwickelt werden. Eine besondere Herausforderung stelle dabei die Integration der Intermediäre dar. Denn ein weiteres Ergebnis des Medienvielfaltsberichts ist, dass das Internet sich zum wichtigsten Informationsmedium entwickelt habe. Damit steige aber auch die Relevanz von Intermediären und deren Algorithmen und damit der potentielle Einfluss auf den politischen Diskurs und die öffentliche Meinungsbildung. Mehr als jeder Zweite informiere sich an einem Durchschnittstag im Internet mittels Intermediären. Rund ein Drittel der Bevölkerung nutze hierfür Suchmaschinen und soziale Netzwerke, in der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen sei der Anteil sogar doppelt so hoch. Am reichweitenstärksten sind dabei die Angebote von Google und Facebook. Gerade deswegen sei es wichtig, dass Intermediäre reguliert würden. Hierfür seien bereits erste Ansätze im Medienstaatsvertragsentwurf enthalten, so im Transparenzgebot und im Diskriminierungsverbot.

Die insgesamt neun Texte enthalten die aktuellen Ergebnisse der Mediengewichtungsstudie und des Medienvielfaltsmonitors der Medienanstalten, die die Machtverhältnisse auf dem Meinungsmarkt sowie die Nutzung und Bedeutung von Google, Facebook und Co. für die Meinungsbildung gattungsübergreifend erfassen und so für Transparenz sorgen. Zudem werden die Relevanz lokaler Medien für die Meinungsbildung, mögliche Ansätze zur Messung der Qualität von Medienangeboten, der Zusammenhang zwischen Nachrichteninteresse und Nachrichtennutzung sowie die Effekte der Urheberrechtsreform auf das Medienrecht beleuchtet.

(Quelle: BLM, PM 18.10.2019; Privatfunk.de, 23.10.2019)

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BDZV und VDZ: Verhalten von Google grenzt an modernes Raubrittertum
Googles Marktverhalten muss von den Kartellbehörden überprüft werden

Die beiden Spitzenverbände der deutschen Zeitungen und Zeitschriften, BDZV und VDZ, haben den französischen Verlagen ihre volle Unterstützung für ihre angekündigten kartellrechtlichen Schritte gegen Google zugesagt. „Nach unserer Auffassung missbraucht Google seine Marktmacht dazu, das am 24. Oktober 2019 in Frankreich in Kraft getretene neue Urheberrecht zu umgehen“, sagte ein Sprecher der Verbände. Es sei richtig, dass die Zeitungen in Frankreich hiergegen kartellrechtliche Schritte eingeleitet haben. 

Hintergrund: Google stellt die Verlage in Frankreich faktisch vor die Wahl, entweder auf die Wahrnehmung des Publisher´s Right zu verzichten und ihre Inhalte ohne Vergütung anzuzeigen oder in den Suchergebnissen benachteiligt zu werden.

„Mit großer Irritation haben wir auch eine E-Mail von Google zur Kenntnis genommen, nach der die in Deutschland erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls ihre Darstellung in den Ergebnissen der Suchmaschine überprüfen sollen und dabei auf die restriktiven Schritte des Suchmaschinengiganten in Frankreich hingewiesen werden.“

Dass auf diese E-Mail nicht einmal eine Antwort möglich sei, zeige nach Meinung der Verbände, dass Google keinesfalls an einem Dialog mit den Inhalteanbietern gelegen sei. Es gehe schlicht darum, die eigene Marktmacht durchzusetzen und mögliche Reaktionen im Keim zu ersticken. Google verdiene nach Auffassung der Verbände mit den Inhalten Dritter Milliarden, ohne auch nur einen Cent davon an die Rechteinhaber weiterzugeben. Das grenze an „modernes Raubrittertum“. BDZV und VDZ nähmen an, dass die große Mehrheit ihrer Mitglieder nicht bereit sei, freiwillig und dauerhaft gegenüber Google auf das auch in Deutschland umzusetzende EU- Publisher´s Right zu verzichten. Eventuelle technische Freigaben, die von Google faktisch erzwungen würden, änderten daran nichts.

Die Verbände wiesen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof das bestehende deutsche Presseleistungsschutzrecht am 12. September 2019 aus formellen Gründen für nicht anwendbar gehalten habe. Selbst wenn das zuständige Landgericht Berlin auf dieser Grundlage entscheiden sollte, dass das Recht in diesem konkreten Fall nicht anwendbar ist, werde aber ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus der kürzlich verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie auch in Deutschland umgesetzt. Es könne angesichts der unklaren aktuellen Rechtslage daher noch nicht abgeschätzt werden, welche Position die einzelnen Zeitungen und Zeitschriften zu den Vorgaben von Google nach Klärung der endgültigen Rechtslage einnehmen würden. Aktuelle Entscheidungen der Verlage seien daher keinesfalls als ein Einverständnis mit Googles Marktverhalten zu betrachten.

Der Verband der Zeitungsverleger in Frankreich (Alliance de la presse d’information générale) hatte in einer Pressekonferenz in Paris angekündigt, als Reaktion auf eine Änderung der Anzeige von Suchergebnissen durch Google in Folge des neuen französischen Publisher´s Right kartellrechtliche Schritte einzuleiten. Das französische Recht war gerade in Kraft getreten.

(Quelle: BDZV, 24.10.2019)

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II. Verlagswirtschaft
 

Facebook launcht neues Nachrichtenangebot in Kooperation mit Verlagen

Facebook will künftig zusammen mit ausgewählten Verlagen und Zeitungen vermehrt eigene Nachrichten veröffentlichen. Das hatte Mark Zuckerberg bereits im vergangenen April in einem Interview mit dem BDZV-Präsidenten und Springer-Chef Dr. Mathias Döpfner angekündigt. In den USA wurde dazu nun mit ersten Tests in einem gesonderten Bereich für Medieninhalte in der Facebook-App begonnen. Den sogenannten News-Tab sollen zunächst nur ausgewählte Nutzer zu sehen bekommen, nach Informationen des Wall Street Journal sind es 200.000. 

Zum Start in anderen Ländern hieß es lediglich, man wolle aus den Erfahrungen in den USA lernen und eine Ausweitung auf andere Regionen prüfen.

Der News-Bereich enthält zum einen eine Auswahl der Topnachrichten des Tages, die bei Facebook von einem Journalistenteam zusammengestellt wird. In einem Blogeintrag von Facebook heißt es, man wolle sich hier noch nicht allein auf Software verlassen. Daneben werden aber auch Artikel angezeigt, die automatisiert auf Basis der von einem Nutzer gelesenen oder geteilten Berichte ausgesucht werden. Dazu hieß es, dass vor allem diese algorithmische Auswahl ausgebaut werden und dann den Großteil von Facebook News ausmachen soll.

Für die Aufnahme von Medieninnhalten in den News-Bereich will Facebook zahlen. Laut Branchenberichten sollen Zeitungen wie die New York Times oder das Wall Street Journal bis zu drei Millionen Dollar bekommen, kleinere Medien einige Hunderttausend Dollar und andere wiederum auch gar nichts. 

Beim Anklicken eines Links werden die Nutzer anders als bei der Darstellung der bisherigen Instant Articles, bei denen die Beiträge direkt auf der Plattform des Onlinenetzwerks vorgehalten und für die Darstellung auf Mobilgeräten optimiert wurden, jetzt direkt auf die Website des Nachrichtenmediums weitergeleitet.  Nutzer, die Bezahlabos für einzelne Medien abgeschlossen haben, diese auch in den Newsbereich einbinden können.

(Quelle: newsroom.fb.com, 25.10.2019 zeit.de, 25.10.2019; wuv.de, 25.10.2019; meedia.de, 28.10.2019)

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vbw stellt Studie vor: Digitale Bezahlschranken – Profit- oder Problembringer? 

Im Rahmen der Medientage München stellte die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) eine neue Studie unter dem Titel „Digitale Bezahlschranken – Profit- oder Problembringer“ vor.

Die Studie beinhaltet konkrete Ergebnisse hinsichtlich der Ausgestaltungsmöglichkeiten und des Managements von digitalen Bezahlschranken, angereichert durch Fallbeispiele internationaler und nationaler Zeitungsverlage, darunter u. a. Süddeutsche Zeitung, Augsburger Allgemeine und Mittelbayerische Zeitung.

Fazit: Es gibt keine „One-size-fits-all“-Lösung. Zeitungsverlage müssen ihre Bezahlschranken kontinuierlich anpassen und ihre Zielgruppen analysieren, um ein zukunftsträchtiges Erlösmodell für digitalen Journalismus zu etablieren. 

Die Studienmacher sehen grundsätzlich viel Potenzial in der Verwendung von Bezahlschranken: „Die Eignung des jeweiligen Bezahlschrankenmodells hängt vom Angebot des Nachrichtenverlags ab. Außerdem gilt, dass Zeitungsverlage Kompetenzen in der Datenverwertung auf- und ausbauen müssen. Dadurch ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten des Digitalabonnements. Die Studie hat ergeben, dass eine transparente Kommunikation hinsichtlich des Einsatzes einer Bezahlschranke die Akzeptanz des Lesermarktes beträchtlich steigern kann“, so vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. 

Auf Anfrage senden wir Ihnen Studie „Digitale Bezahlschranken – Profit- oder Problembringer“ gerne als PDF-Datei zu.

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III. Lesermarkt

 

Acht von zehn Deutschen lesen Zeitung – Mit ihren Print- und Digitalausgaben erreichen die Zeitungen wöchentlich 56,1 Millionen Menschen

Zeitungen sind immer stärker ein sowohl gedruckt als auch digital genutztes Produkt. Ihre Gesamtreichweite aus Print und Digital beträgt 79,4 Prozent. Damit lesen in Deutschland 56,1 Millionen Personen ab 14 Jahren mindestens wöchentlich Zeitung. Das zeigt eine Auswertung der ZMG Zeitungsmarkforschung Gesellschaft aus der Markt-Media-Studie best for planning (b4p 2019 I).

Während die Printtitel mit jeder Ausgabe 58,1 Prozent beziehungsweise 41 Millionen Leser erreichen, nutzen 49,6 Prozent (35,1 Millionen) mindestens einmal wöchentlich das digitale Zeitungsangebot. Netto, also ohne Berücksichtigung der Doppelnutzer, erreichen die Zeitungsmarken damit fast 80 Prozent der Bevölkerung. 

„Die hohe Gesamtreichweite der Zeitungen zeigt: Sie werden in allen Zielgruppen als verlässliche Informationsquelle geschätzt und genutzt. Ob auf Papier, am Laptop oder via Smartphone ist letztlich nur eine Frage der persönlichen Präferenz. Die Zeitungsmarken sind überall präsent“, so BDZV-Geschäftsführerin Katrin Tischer.

Die Netto-Reichweite pro Monat liegt mit 87,6 Prozent noch höher (Print: Nutzer pro Ausgabe / Digital: Nutzer pro Monat). Täglich erreichen die Zeitungsmarken bereits gut zwei Drittel der über 14-Jährigen (67,8 Prozent).

(Quelle: die-zeitungen.de, 21.10.2019, bdzv.de, 22.10.2019)

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IV. Aus den Verlagen

Deine Themen – deine Regionen: Die neue News-App von inFranken.de

Das regionale Nachrichten- und Serviceportal infranken.de hat seine News-App vollständig überarbeitet. Zu den neuen Funktionen zählen unter anderem die personalisierte Auswahl von Themen und Regionen sowie eine deutlich verbesserte Usability.

Nutzer können jetzt ihre Nachrichten aus 26 fränkischen Regionen individuell aus beliebig vielen Regionen wählen und diese auch dauerhaft speichern. So erscheinen bei erneutem Öffnen der App automatisch und auf einen Blick die für die Nutzer relevanten Inhalte. Die Rubriken „Top-News“ und „Blaulicht“ komplettieren den umfangreichen Themenmix. Auch die Navigation von Übersichtsseiten und Artikeldetailseiten wurde durch einheitliche und intuitive Gesten maßgeblich vereinfacht

„Die Entwicklung erfolgte in enger Ausrichtung an der Zielgruppe und deren aktiver Mitwirkung. So haben wir den Verbesserungsbedarf direkt bei unseren bestehenden App-Nutzern erfragt“, sagt Christoph Beckmann, Produktmanager bei inFranken.de. 

Geplant sind weitere, stark nutzerzentrierte Verbesserungen. So sollen weitere Push-Kanäle integriert und das Informationsangebot durch noch mehr multimediale Inhalte angereichert werden. Zudem sollen neue Services für Abo-Kunden und Bezahldienstleistungen hinzukommen.

(Quelle: MGO, PM 22.10.2019)

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Verlagsgruppe Hof/Coburg/Suhl/Bayreuth: Marcel Auermann wird Chefredakteur

Marcel Auermann (42) wird am 1. Januar 2020 Chefredakteur der Verlagsgruppe Hof/Coburg/Suhl/Bayreuth. 

Auermann bringt umfangreiche Erfahrungen aus der Verlagsbranche mit. Er war seit 2017 Stellvertretender Chefredakteur und Head of Digital beim Weserkurier in Bremen. Zuvor war er unter anderem als Mitglied der Chefredaktion und Redaktionsleiter der Ausgabe Neubrandenburg bei der Nordkurier Mediengruppe in Neubrandenburg tätig. Seine Karriere begann er mit einem Volontariat bei der Heilbronner Stimme, wo er in den darauffolgenden 12 Jahren Redakteur in verschiedenen Funktionen war, zuletzt als verantwortlicher Redakteur u.a. in den Ressorts Wirtschaft und Politik.

(Quelle: SWMH, PM 23.10.2019)

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Digital-Chefredakteurin Julia Bönisch verlässt „Süddeutsche Zeitung“

Julia Bönisch und die Süddeutsche Zeitung gehen getrennte Wege. Die Trennung erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen. Iris Mayer und Ulrich Schäfer, die Nachrichtenchefs von Süddeutsche Zeitung und SZ.de, übernehmen kommissarisch die Redaktionsleitung von SZ.de, bis die Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung neu aufgestellt ist. 

Auch nach der Neuaufstellung wird die Süddeutsche Zeitung die Entwicklung der digitalen Angebote weiter vorantreiben, heißt es in einer Mitteilung des Verlags, der sich bei Julia Bönisch für ihren leidenschaftlichen Einsatz bedankte: 

„Julia Bönisch hat maßgeblich dazu beigetragen, die Süddeutsche Zeitung zum führenden Nachrichtenangebot im deutschsprachigen Internet zu machen. Mit ihrer Freude am Qualitätsjournalismus und ihrer Expertise im innovativen Redaktionsmanagement hat sie wesentliche Leitplanken für unsere kommende Entwicklung gesetzt, unser Haus in den vergangenen Jahren geprägt und damit zu unserem Erfolg entscheidend beigetragen. Den erfolgreich eingeschlagenen Weg werden wir fortsetzen. Wir danken ihr für ihre hervorragende Arbeit,“ so Stefan Hilscher, Geschäftsführer des Süddeutschen Verlags. 

Bönisch, die derzeit auch eine Gastprofessur im Masterstudiengang Journalismus an der Universität Leipzig innehat, kam 2007 zu SZ.de. Vor ihrer Berufung zur Chefredakteurin von SZ.de und als Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung war sie in unterschiedlichen Positionen in der Redaktion tätig, unter anderem als Ressortleiterin und Chefin vom Dienst von SZ.de. Zunächst in einer Doppelspitze mit Stefan Ottlitz, ab Herbst 2017 dann alleine, entwickelte sie das Bezahlmodell weiter und setzte zahlreiche Reformen in den Redaktionen um.

(Quelle: SWMH, PM 28.10.2019)

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