VBZV-Newsletter 23/2020
- Bundesregierung: 220 Millionen für Medienvielfalt und guten Journalismus
- Fortsetzung der Förderung von Lokalfernsehen – Stärkung der Sichtbarkeit des Medienstandorts Bayern durch die BLM
- Leistungsschutzrecht: Funke verlässt die VG Media
- Vertrauenswürdige Berichterstattung ist wichtiger denn je
- Mindestlohn wird zum 01.01.2021 angehoben
- COVID 19-Pandemie:
- Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes beendet
- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet - Geringere Mehrwertsteuer ab Juli bis Ende 2020
- Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung: Häufige Fehler bei der Antragstellung
- VRM: Joachim Liebler übernimmt Sprecherposten von Hans Georg Schnücker
- „Düsseldorf-Express“: DuMont übernimmt Anteile von „WZ“
- ENPA-Wahlen: Valdo Lehari jr. erneut als Vizepräsident bestätigt
I. Medienpolitik
Bundesregierung: 220 Millionen für Medienvielfalt und guten Journalismus
Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie Anzeigenblätter in Deutschland sollen in den kommenden Jahren mit bis zu 220 Millionen Euro gefördert werden. Das geht aus einem Entwurf der Fraktionen für den zweiten Nachtragshaushalt 2020 hervor, der im Haushaltsausschuss des Bundestages am Mittwochabend beschlossen wurde, wie es in einer Mitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heißt. Am heutigen Donnerstag wird darüber im Bundestag im Rahmen der Abstimmung über den 2. Nachtragshaushalt entschieden.
Der Entwurf sieht für 2020 Fördergelder in Höhe von 20 Millionen Euro und in Folgejahren von weiteren 200 Millionen Euro vor. Die Mittel sollen helfen, um den Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland zu sichern und den Journalismus zu stärken. Die Rede ist von einer „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern“.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) stellt in einer Mitteilung klar, dass es sich dabei nicht um die ursprünglich geplante und auch im Koalitionsvertrag vereinbarte, übergangsweise Sicherstellung der Infrastruktur bei der Zeitungszustellung handele. „Der Verband erkennt das Bemühen der Regierung an, systemrelevante privatwirtschaftlich agierende Medien wie die Zeitungen zu unterstützen, um eine möglichst große Pressevielfalt zu gewährleisten“, sagt dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Mit der Investition in IT gebe es allerdings einen Paradigmenwechsel weg von der Zustellförderung hin zur Förderung technologischer digitaler Ausrüstung. „Die Details kennen wir noch nicht“, führt Wolff weiter aus. „Wichtig bleibt, dass der weitere Ausbau der Infrastruktur der Verlage gestärkt wird, ohne dass die Unabhängigkeit der Redaktionen berührt ist.“
(Quelle: cducsu.de/presse/pressemitteilungen, 01.07.2020; handelsblatt.de,01.07.2020; meedia.de, 01.07.2020; bdzv.de, 02.07.2020)
Fortsetzung der Förderung von Lokalfernsehen – Stärkung der Sichtbarkeit des Medienstandorts Bayern durch die BLM
Die Bayerische Staatsregierung hat die Fortsetzung der Förderung von Lokalfernsehen im Freistaat um weitere vier Jahre beschlossen.
Allein im Doppel-Haushalt 2019 stellt die Staatsregierung für die flächendeckende Verbreitung von Lokal-TV jährlich 12,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Ministerrat beschloss nun nicht nur, die im Bayerischen Mediengesetz (BayMG) zunächst bis Ende 2020 befristete staatliche Unterstützung der lokalen und regionalen TV-Anbieter fortzusetzen, sondern auch, die lokalen Sender bei Digitalisierung und Innovation noch stärker zu unterstützen.
Damit werden die bestehende Angebotsstruktur und eine flächendeckende Verbreitung des lokalen und regionalen Fernsehens gesichert. Gleichzeitig werden die Lokalsender bei der Erschließung bedeutender digitaler Verbreitungswege, wie beispielsweise, Medienplattformen unterstützt.
Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird außerdem die Aufgabenbeschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) modernisiert. Damit soll klargestellt werden, dass zu den Aufgaben der BLM auch die Unterstützung von Gründern in den digitalen Medien sowie die weitere Stärkung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit des Medienstandorts Bayern gehören.
(Quelle: bayern.de, 30.06.2020; privatfunk.de, 30.06.2020)
Leistungsschutzrecht: Funke verlässt die VG Media
Die Mediengruppe aus Essen tritt nach einem Bericht der Berliner Zeitung zum 30. Juni aus der VG Media aus. Der Verwertungsgesellschaft gehören dann mit Axel Springer SE und der Madsack-Gruppe nur noch zwei Großverlage an.
Die Wahrnehmungsverträge habe Funke nach eigenen Angaben bereits gekündigt. Zum Grund für den Ausstieg heißt es, Funke teile zwar „die Zielsetzung der VG Media“, werde „diese künftig aber auf anderem Weg verfolgen“.
Anfang Juni teilte die Gesellschaft mit, auf eine Klage gegen Google wegen einer Verletzung des Presseleistungsschutzrechts verzichten zu wollen. Der Grund war offenbar die „zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei.“ Das Gesetz war seinerzeit von der deutschen Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission nicht notifiziert worden. Mit dem Verzicht wollte die VG Media anscheinend Prozesskosten sparen.
Im Rahmen einer im Mai 2019 erlassenen EU-Richtlinie zum Urheberrecht sind jedoch alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum 7. Juni 2021 dazu verpflichtet, ein nationales Presseleistungsschutzrecht zu erlassen. Dieses „europaweite Recht“ könnte der VG Media einen Vorteil verschaffen. In Frankreich, wo ein ganz ähnliches Gesetz bereits in Kraft getreten ist, zahlt Google.
(Quelle: berliner-zeitung.de, 25.06.2020; meedia.de, 26.06.2020)
Vertrauenswürdige Berichterstattung ist wichtiger denn je
Der Seit Beginn der Ausbreitung von Covid-19 und den darauffolgenden Veränderungen des täglichen Lebens ist der Medienkonsum in Deutschland stark angestiegen. Fast zwei Drittel der Einwohner Deutschlands über 16 Jahren (65 Prozent) informieren sich mindestens einmal täglich zu landesweiten Nachrichten. Das ist ein Ergebnis einer repräsentativen Studie zu Mediennutzung und Qualitätsjournalismus, die das weltweit tätige Mess- und Datenanalyse-Unternehmen Nielsen gemeinsam mit dem BDZV durchgeführt hat.
Besonders gut informiert fühlen sich die Menschen danach von gedruckten und digitalen Zeitungen, dem Fernsehen und Zeitschriften. Dabei ist eine vertrauenswürdige Quelle das wichtigste Kriterium.
„Digitale und gedruckte Zeitungen und Zeitschriften stehen hier für professionell recherchierte Inhalte und genießen insgesamt einen hohen Stellenwert in Bezug auf das Vertrauen der Konsumenten”, erklärt Dirk Reinbothe, Director Marketing Effectiveness bei Nielsen. Fake News zu erhalten, sei die größte Sorge der Befragten.
„Die Nielsen-Studie bestätigt unsere Erfahrungen der zurückliegenden Monate“, ergänzt BDZV-Geschäftsführerin Katrin Tischer. „Gestiegene Nachfrage und hohes Vertrauen in Zeitungsinhalte sind allerdings kein Selbstläufer. Die Folgen der Corona-Epidemie haben den Verlagen einen enormen digitalen Schub und unseren Leserinnen und Lesern binnen kürzester Zeit viele neue, kreative Angebote beschert. Jetzt geht die Arbeit erst richtig los, damit wir auch morgen unser Publikum wie die werbungtreibende Wirtschaft mit genau den journalistischen Produkten überzeugen, die sie brauchen.“
Ein weiterer zentraler Punkt der Studie war auch die Frage nach der Bereitschaft, für journalistische Angebote zu bezahlen. Sie ist bei jedem Vierten gestiegen; bei Personen mit einem Netto-Haushalts-Einkommen über 2.000 Euro oder einem hohen Bildungsgrad sogar um 30 Prozent. Den stärksten Anstieg gibt es in der Altersgruppe 16 bis 29 Jahre: Hier sind 41 Prozent bereit, kostenpflichtige journalistische Angebote zu nutzen.
(Quelle: bdzv.de, 30.06.2020)
II. Mitarbeiter
Mindestlohn wird zum 01.01.2021 angehoben
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2021 9,50 Euro
Zum 01.07.2021 9,60 Euro
Zum 01.01.2022 9,82 Euro
Zum 01.07.2022 10,45 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.
Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Die Mindestlohnkommission prüft jeweils im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung anhand des Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Konkret werden nach der Definition des gesetzlichen Mindestlohns als Stundenlohn die tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen als Basis herangezogen.
In einer Erklärung zur aktuellen Beschlussfassung geht die Kommission für das Gesamtjahr 2020 gesamtwirtschaftlich von einer deutlichen Rezession aus, die in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich ausfallen kann. Für das Jahr 2021 rechnet man mit einer wirtschaftlichen Erholung, ab 2022 mit einer Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Corona-Pandemie.
Die vorliegenden Evaluationsergebnisse zeigten, dass es den Betrieben ganz überwiegend gelungen sei, sich seit der Einführung des Mindestlohns an das höhere Lohnkostenniveau anzupassen und keine grundsätzlich nachteiligen Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Wettbewerbssituation zu beobachten seien, so die Kommission.
(Quelle, mindestlohn-kommission, 30.06.2020)
Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes beendet
Seit dem 18. März 2020 galten in Bayern gleichlautende Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen, die Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ermöglichten. Seit dem 08. April 2020 griff zusätzlich auch eine entsprechende Bundesverordnung.
Die beiden Sonderregelungen waren bis zum 30. Juni 2020 begrenzt und wurden nicht verlängert. Der vor dem 30. Juni 2020 nach der Bundesverordnung verlängerte Ausgleichzeitraum für Sonntagsarbeit kann aber noch bis zum 31. Juli 2020 genutzt werden.
Ab dem 01. Juli 2020 kommen ansonsten auch im Kontext der Corona-Pandemie nur noch die allgemeinen Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes in Betracht.
(Quelle: vbw.bayern.de, 30.06.2020)
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet – Geringere Mehrwertsteuer ab Juli bis Ende 2020
Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist am 01. Juli 2020 in Kraft getreten, nachdem es am 29. Juni 2020 von Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde.
Das Gesetz regelt unter anderem die vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer. Darüber hinaus werden u.a. steuerliche Investitions- und Forschungsanreize geschaffen, Belastungen durch die Gewerbesteuer gemildert und die steuerliche Förderung von Dienstwagen verbessert.
Der Beschluss deckt sich weitgehend mit dem Entwurf der Bundesregierung.
(Quelle: vbw-bayern.de, 30.06.2020)
Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung: Häufige Fehler bei der Antragstellung
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat einen Leitfaden für die Beantragung staatlicher Entschädiung für einen Verdienstausfall entwickelt, der Eltern aufgrund der Schließung von Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung entstanden ist. Der Antrag ist vom Arbeitgeber zu stellen.
Eltern, die einen solchen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung vom Staat erhalten (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz). Die Entschädigung beträgt grundsätzlich 67 Prozent des Nettoeinkommens (max. € 2.016 / Monat). Die Auszahlung erfolgt zunächst durch den Arbeitgeber, der dann wiederumg eine Erstattung durch den Staat beantragen kann.
(Quelle: vbw-bayern.de, 29.06.2020)
IV. Aus den Verlagen
VRM: Joachim Liebler übernimmt Sprecherposten von Hans Georg Schnücker
Joachim Liebler (56) hat zum 1. Juli 2020 den Vorsitz in der Geschäftsführung der VRM Holding GmbH & Co. KG, Mainz übernommen. Er folgt damit auf Hans Georg Schnücker, der diese Funktion 16 Jahre bekleidete und weiterhin Aufgaben für das Unternehmen wahrnehmen wird.
Vor seinem Eintritt in die VRM am 1. Januar 2020 war Liebler als Geschäftsführer für die NOZ Medien und mh:n Medien in Osnabrück tätig. Des Weiteren begleitete er als Partner der Schickler Unternehmensberatung, Hamburg, diverse Unternehmen bei strategischen Weichenstellungen. Zu seinen beruflichen Stationen zählen unter anderem auch die Vertriebs- und Marketingleitung der Süddeutschen Zeitung sowie bei der Main-Post, die Tätigkeit als Geschäftsführer der Verlagsgruppe Handelsblatt sowie die Funktion des Sprechers der Geschäftsführung der Berliner Tagesspiegel Gruppe.
(Quelle: allgemeine-zeitung.de, 01.07.2020)
„Düsseldorf-Express“: DuMont übernimmt Anteile von „WZ“
Das Kölner Medienhaus DuMont wird Alleineigentümer des „Düsseldorf-Express“. Dies teilte das Unternehmen mit. Bereits heute hält DuMont 50 Prozent an dem Titel, neben dem zweiten Gesellschafter, der „Westdeutschen Zeitung“ (‚WZ“). Mit dieser Akquise wolle sich DuMont auf die „Weiterentwicklung und Digitalisierung seiner beiden Marken „Kölner Stadt-Anzeiger“ und ‚Express‘“ fokussieren, heißt es weiter. Die Übernahme sei ein wichtiger Schritt zur weiteren Transformation der Boulevard-Marke. Voraussichtlich zum 1. Januar 2021 werde die Düsseldorfer Zeitung in die bestehende Struktur von DuMont integriert. Die lokale Vermarktung werde auch zukünftig in Kooperation mit der „Westdeutschen Zeitung“ umgesetzt. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Bundeskartellamt.
(Quelle: bdzv.de, 26.06.2020)
V. Aus den Verbänden
ENPA-Wahlen: Valdo Lehari jr. erneut als Vizepräsident bestätigt
Der Europäische Zeitungsverlegerverband ENPA mit Sitz in Brüssel hat anlässlich seiner Generalversammlung am 30.06.2020 sein Präsidium neu gewählt: An die Spitze tritt Jean-Pierre de Kerraoul (Sogemedia, Frankreich). Er folgt auf Carlo Perrone (Gedi, Italien), der sich nicht wieder zur Wahl gestellt hatte. Neu im Amt des Vizepräsidenten ist Francois le Hodey (IPM Gruppe, Belgien).
Als Vizepräsident bestätigt wurde Valdo Lehari jr. (Verleger „Reutlinger General-Anzeiger“, BDZV-Vizepräsident und Vorsitzender des Landesverbands VSZV), der auch schon selbst für mehrere Amtszeiten als ENPA-Präsident wirkte.
Lehari betonte im Anschluss an die Sitzung die Bedeutung der Pressefreiheit für die Länder Europas. Sie sei der „Seismograph für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Wir erleben seit Jahren erdbebenähnliche Ausschläge besonders bei unseren Freunden in Osteuropa.“ Die Entwicklung, nicht nur aktuell in Bulgarien, sei höchst alarmierend. „Sie ist Verpflichtung für uns alle, die Pressefreiheit unermüdlich zu verteidigen.“ Dies gelte auch für die wirtschaftlichen Grundlagen für das Funktionieren des Pressewesens in ganz Europa mit Blick auf die marktbeherrschenden Technologiekonzerne. Umso wichtiger sei es, machte Lehari deutlich, dass die Regierungen für faire und verlässliche wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen in den Ländern der Europäischen Union sorgten.
(Quelle: bdzv.de, 30.06.2020)