VBZV-Newsletter 22/2021

I. Medienpolitik

EuGH stärkt Rechte der nationalen Datenschutzbehörden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem am vergangenen Dienstag, 15.06.2021 veröffentlichten Urteil die Rechte der nationalen Datenschutzbehörden gestärkt. Nach Ansicht der Richter dürfen die Behörden der Mitgliedsstaaten grundsätzlich auch dann gegen ein Unternehmen tätig werden, wenn dessen Hauptsitz in einem anderen Land liegt. 

„Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine nationale Aufsichtsbehörde von ihrer Befugnis Gebrauch machen, einen mutmaßlichen Verstoß gegen die DSGVO vor ein Gericht eines Mitgliedstaats zu bringen, auch wenn diese Behörde nicht die federführende Aufsichtsbehörde ist“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. 

Voraussetzung sei, dass die jeweiligen Behörden die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegten Kooperationsverfahren befolgten und die Verstöße im jeweiligen EU-Land auftreten.

Wettbewerbshüter mehrerer EU-Länder beklagen sich seit längerem über ihre 
irischen Amtskollegen und werfen ihnen vor, für ihre Entscheidungen zu viel Zeit zu benötigen. Die Richter des EuGH urteilten nun, dass die federführenden Behörden „loyal und wirksam“ mit den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten müssen.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung gilt das Prinzip des »One Stop Shops«. Um zu verhindern, dass in den Ländern unterschiedliche Regeln getroffen werden, soll demnach nur eine Datenschutzbehörde die Einhaltung der Regeln zur Datenverarbeitung eines Unternehmens überwachen. Was deutsche Behörden erlauben, soll beispielsweise in Portugal nicht verboten sein. Besonders viele Konzerne aus dem Silicon Valley haben sich für einen Firmensitz in Irland entschieden.

Neben Facebook haben Google, Twitter wie auch Apple ihre Europa-Zentralen in 
Irland. Die dortige zuständige Datenschutzbehörde wird jedoch immer wieder für den Stau nicht abgearbeiteter Verfahren kritisiert. 

Hintergrund ist ein Verfahren aus Belgien. Dort wollte die Datenschutzbehörde Facebook verpflichten, bei Internetnutzern, die nicht eingewilligt haben, das Platzieren von bestimmten Cookies zu unterlassen, mit deren Hilfe nutzerspezifische Daten zwischengespeichert werden können

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-06/cp210103de.pdf

(Quelle: EuGH, PM 15.06.2021; handelsblatt.com, 15.06.2021; spiegel.de, 15.06.2021)

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Presserat: Innenminister müssen sich zu gemeinsamen Regeln für Polizei- und Medienarbeit bekennen 


Der Deutsche Presserat, die freiwillige Selbstkontrolle der Presse, fordert von den Innenministern der Bundesländer, gemeinsamen Verhaltensregeln für Polizei und Medien auf Demonstrationen oberste Priorität einzuräumen. Anlass ist die aktuelle Innenministerkonferenz vom 16. bis 18. Juni 2021. 

„Die Lage hat sich angesichts zahlreicher Übergriffe in den vergangenen Monaten zugespitzt“, sagt der Sprecher des Deutschen Presserats Sascha Borowski. „Es muss jetzt ein klares Bekenntnis von der Politik kommen, dass bundesweite Regeln für die Polizei- und Pressearbeit zu mehr Sicherheit und Verlässlichkeit auf beiden Seiten beitragen“.

Bereits im November 2020 hatte der Presserat den Innenministern einen Entwurf über gemeinsame Verhaltensgrundsätze vorgelegt. An dem Papier sind außerdem dessen Trägerverbände dju, DJV, BDZV und VDZ beteiligt sowie ARD, ZDF, Deutschlandradio und der Verband Privater Medien VAUNET.

Der Entwurf sieht wirksamere Sicherheitskonzepte und eine bessere Kommunikation zwischen Sicherheitskräften und Medienvertretern bei Großlagen vor. Außerdem soll der Schutzanspruch der Medien stärker in der Aus- und Fortbildung von Polizistinnen und Polizisten verankert werden. Ziel der Verhaltensgrundsätze ist es, Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben zu vermeiden und die freie Ausübung der journalistischen Berichterstattung sicherzustellen.

Zum Entwurf der aktualisierten Verhaltensgrundsätze vom 24.11.2020: https://www.presserat.de/files/presserat/dokumente/download/Verhaltensgrunds%C3%A4tze_MedienPolizei_Entwurf_24_11_2020.pdf

Zu den Verhaltensgrundsätzen Presse/Rundfunk und Polizei von 1993 
(Grundlage für den aktuellen Entwurf): 
https://www.presserat.de/downloads.html?file=files/presserat/dokumente/download/Verhaltensgrundsaetze_Presse_Polizei.pdf

(Quelle: presserat.de, PM, 14.06.2021)

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II. Vertrieb

Eine Million Digital-Abos: Axel Springer-Angebote erreichen Rekordwert

Ein gutes Jahrzehnt nachdem Axel Springer 2009 mit kostenpflichtigen Abo-Modellen für die iPhone-Apps von BILD und WELT die ersten Schritte im Bereich Digital Paid Content unternahm,  haben die journalistischen Angebote des Medienunternehmens im Mai 2021 zusammen erstmals die Marke von einer Million digitalen Abos überschritten. Zusammen kamen die digitalen Inhalte von BILD, Insider, WELT, POLITICO Europe, Gründerszene, sowie der Marken der Ringier Axel Springer Media AG, im Monat Mai auf 1.006.800 Abonnements*. Die IVW-geprüften deutschen Marken BILD und WELT erreichen in diesem Mai 540.177 bzw. 157.230 digitale Abonnenten. Die rein digitalen, ebenfalls auf ein diversifiziertes Geschäftsmodell setzenden Medienmarken Insider und POLITICO Europe erzielen über die Hälfte ihrer Umsätze aus anderen Quellen. Bei POLITICO stammten 2020 sogar 60 Prozent der Gesamterlöse von der Abonnentenplattform POLITICO Pro. 

Jan Bayer, Vorstand News Media: „Mittlerweile wird ein Großteil unserer journalistischen Angebote digital konsumiert. Zudem sind Menschen mehr denn je bereit, für aufwendig recherchierte und exklusive Geschichten auch im Internet zu bezahlen. Das bestätigt uns in der Strategie, die wir schon früh verfolgt haben – und es ist die schönste Anerkennung unserer journalistischen Arbeit, die ich mir vorstellen kann. Wir werden weiter Geld und Zeit investieren, um unser bestehendes Paid-Content-Angebot auszubauen, unseren Nutzern die besten und spannendsten Geschichten zu bieten und auch in Zukunft unabhängigen Journalismus profitabel betreiben zu können. Außerdem werden noch in diesem Jahr weitere Marken mit Bezahlangeboten starten.” 

Die Berechnung der Gesamtzahl der digitalen Abonnements erfolgte auf Basis des gleitenden Monatsdurchschnitts im Mai 2021, also die Summe aller Abonnement-Tageswerte geteilt durch die 31 Tage des Monats. In die Berechnung flossen digitale B2C- und B2B-Abonnements aller journalistischen Marken ein, an denen Axel Springer mit mindesten 50 Prozent beteiligt ist. Die genaue Zahl der Abonnenten wird nur bei den IVW-geprüften Medien BILD und WELT offengelegt.   

(Axel Springer SE, PM 15.06.2021)

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Springer integriert Net-ID bei Bild, Welt und Techbook

Axel Springer setzt als erster Net-ID-Partner das Consent-Produkt "Net-ID Professional" mit einer neuen Soft-Login-Funktion ein. Es kommt ab sofort auf den Webseiten von BILD, WELT und TECHBOOK zum Einsatz. Diese neue Lösung ermöglicht es Nutzern, mit einem Klick die jeweilige Website mit ihrer Net-ID zu verknüpfen und so langfristig ihre Privatsphäre-Einstellungen an einem zentralen Zugriffspunkt zu verwalten. Im Laufe des Jahres plant Axel Springer, den Einsatz von Net-ID Professional auf weitere Onlineangebote seines Portfolios auszuweiten.

"Die Unsicherheit im Markt ist zurzeit enorm – auch angefeuert durch Googles Todesschuss für Third-Party-Cookies und die Ankündigung zur Privacy Sandbox", sagt Sven Bornemann, CEO der European Net-ID Foundation. "Umso wichtiger ist es jetzt für Publisher und Werbungtreibende, zu handeln und sich für Alternativen zu entscheiden. Im Fokus muss der Nutzer stehen sowie ein transparentes und datenschutzkonformes Einwilligungs-Management."

Publisher und Werbungtreibende können durch die Single-Sign-On-Produkte von Net-ID Usern auch ohne Third-Party-Cookies datenschutzkonform personalisierte Werbung ausspielen.

(Quelle: wuv.de, 14.06.2021)

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III. COVID 19-Pandemie

Aktuell gültige Regelungen zu Corona und Arbeitsschutz im Betrieb

Vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzwerte und einer zunehmenden Impfquote in der Bevölkerung stellt sich die Frage, inwieweit auch die derzeit geltenden Regelungen zur Corona-Prävention am Arbeitsplatz fortbestehen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Angebotsverpflichtung Homeoffice

Gemäß § 28b Abs. 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt die Vorschrift des § 28b IfSG nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG durch den Deutschen Bundestag, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021. Nach Aussagen des Bundeskanzleramtes vom 16. Juni 2021 wird die gesetzliche Homeoffice-Angebotspflicht aller Voraussicht nach Ende Juni mit der Bundesnotbremse auslaufen. Eine Verlängerung der Regelung sei von Seiten der Bundesregierung nicht geplant.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enden grundsätzlich ebenfalls mit Ablauf des 30. Juni 2021. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums vom 16. Juni 2021 jedoch angepasst und verlängert werden. Die neue Verordnung soll am kommenden Mittwoch, den 23. Juni 2021 im Kabinett beschlossen werden und von Juli bis Ende September gelten. In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geregelt sind insbesondere: 

  • Testangebotspflicht
  • Maskenpflicht
  • Bildung von Kleingruppen
  • Mindestfläche von 10 m² für jede im Raum befindliche Person

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard:

Arbeitsschutzregel und Arbeitsschutzstandard gelten für die Dauer einer epidemischen Lage nationaler Tragweite gemäß § 5 IfSG. Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht.

(Quelle: vbw-bayern.de, 16.06.2021)

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Konzept zur Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und Impfzentren

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat zusammen mit der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) ein Konzept erarbeitet, das die Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Impfzentren für das Impfen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ermöglicht. Das Konzept wurde um eine erläuternde Unterlage ergänzt. 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Arbeitswissenschaft/2021/Downloads/210609-Konzept-Regelversorgung-BA-IZ.pdf

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Arbeitswissenschaft/2021/Downloads/210611-Ergänzung-zum-Konzept-BA-IZ.pdf

Die Betriebsärztinnen sind weiterhin für die Impfstoffbestellung und das Impfen selber verantwortlich, können aber Unterstützungsleistungen des Impfzentrums anfordern und werden insbesondere bei der Dokumentation unterstützt. Für eine erwünschte Unterstützung durch das Impfzentrum soll der jeweilige Betrieb oder der Betriebsarzt direkt Kontakt mit dem jeweils örtlich zuständigen Impfzentrum aufnehmen.

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Zwei Millionen Euro Corona-Hilfen für bayerische Lokalsender 

Die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) haben die Corona-Nothilfen für den bayerischen Privatfunk auf das 2. Quartal 2021 ausgedehnt und aufgestockt. Insgesamt stehen für das 1. Halbjahr 2021 nun 2 Mio. € zur Verfügung. 

Im Hörfunk rechnet die BLM mit etwa 25 Anträgen auf Nothilfe, die dann zu einer hälftigen Förderung der Verbreitungskosten für UKW und DAB+ lokaler und regionaler Anbieter im ersten Halbjahr 2021 führen. Dafür stehen bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Für das Lokalfernsehen gibt es ebenfalls eine Förderung bis zu einer Million Euro. Die Mittel werden unter den Anbietern, die Corona bedingte Umsatzeinbußen geltend machen können, anteilig aufgeteilt.

https://www.blm.de/infothek/pressemitteilungen/2021.cfm?object_ID=15724

Die Vereinigung bayerischer Rundfunkanbieter (VBRA), der auch unser Verband angehört, hatte sich im Vorfeld für eine Unterstützung notleidender Radio- und Fernsehsender in Bayern eingesetzt. Die Werbeeinnahmen, mit den sich der Privatfunk fast ausschließlich refinanziert, waren durch die Corona-Pandemie massiv eingebrochen. 

(Quelle: BLM, PM 10.06.2021)

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IV. Auszeichnungen

Theodor-Wolff-Preis 2021

Mit dem Theodor-Wolff-Preis, einem der bedeutendsten Journalistenpreise, wurden in diesem Jahr u. a. das Digitalteam der Abendzeitung München sowie Elisa Schwarz, Süddeutsche Zeitung ausgezeichnet. 

„Guter Journalismus gibt Orientierung“, erklärt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seinem Grußwort anlässlich der Preisverleihung am 09. Juni 2021 in Berlin. Er schaffe Voraussetzungen dafür, dass der einzelne und die Gesellschaft sich orientieren könnten. „Dazu braucht es nicht in erster Linie entschiedene Meinungen“, die bildeten sich die Menschen gerne selbst, führte der Bundespräsident weiter aus. Vielmehr wünsche sich das Publikum meistens „kritisch geprüfte, verständlich dargestellte Tatsachen: Transparenz im Unübersichtlichen.“

Die Preisträgerinnen und Preisträger: 

  • In der Kategorie Meinung geht der Preis an Hatice Akyün (Der Tagesspiegel, Berlin) für „Raus aus der Manege“. Die Jury würdigte Akyüns ebenso „klar wie emotional argumentierte Reflexion“ über das Leben als „Vorzeigemigrantin“. Die Autorin problematisiere klug am eigenen Beispiel Fragen der Identität und Gleichberechtigung, ohne schnelle Lösungen anzubieten.
  • In der Kategorie Reportage zeichnet die Jury Wolfgang Bauer (Zeit Magazin, Hamburg) aus. Sein Beitrag „Unter Taliban“ eröffne als „klassische Auslandsreportage“ ganz neue Blickwinkel auf Afghanistan. Der Text sei „hoch informativ“. Obendrein gelinge es Bauer, die Taliban nicht nur als „selbsterklärte Tugendterroristen“ zu porträtieren, sondern als „korrupte Warlords wie andere auch“.
  • Die Würdigung in der Kategorie Bestes lokales Stück erkennt die Jury Anna Petersen (Landeszeitung für die Lüneburger Heide, Lüneburg) mit „Chaos im Kopf“ zu. Erzählt wird die Geschichte einer jungen Frau mit Fetalem Alkoholsyndrom, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen will. Petersens „respektvolle, empathische Annäherung“ an die Protagonistin lobt die Jury ebenso wie die „beharrliche und präzise Verfolgung der Geschichte“ über ein ganzes Jahr voller unvorhergesehener und dramaturgisch klug aufbereiteter Wendungen.
  • Erfolgreich in der Kategorie Bestes lokales Digitalprojekt sind Jeanne Jacobs, Sophie Anfang, Emily Engels, Felix Müller, Paul Nöllke und Lukas Schauer (Abendzeitung, München) mit "München hat die Wahl". Das Digitalangebot zur zurückliegenden Kommunalwahl in München sei "ein gutes Konzept für die Vorbereitung von Wahlen", "spielerisch und ideenreich", "zum Nachmachen einladend", heißt es dazu von der Jury.
  • Beim Thema des Jahres „Corona – Leben im Ausnahmezustand“vergibt die Jury den Preis an Elisa Schwarz (Süddeutsche Zeitung, München). Ihr Beitrag „Der Riss“ beschreibt das Auseinanderbrechen einer Freundschaft. „Diese Geschichte weist in die Zukunft“, urteilt die Jury. Die Problematik, dass „Wissenschaftsfragen im pandemiebedingten Ausnahmezustand zu Glaubensfragen“ würden, werde die Gesellschaft noch lange begleiten. Hier spiegele der Konflikt engster Freundinnen über die Einschätzung der Virusgefahr „in der Nussschale die große Politik“.

Nähere Informationen zum Preis und seiner Geschichte sowie zur Jury: https://www.bdzv.de/awards/theodor-wolff-preis

(Quelle: BDZV, PM 09.06.2021)

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