VBZV-Newsletter 17/2020
- Rettungspakete für Medienvielfalt von Bundestagsparteien gefordert
- Solidarpakt für den Lokalfunk in NRW
- Bayern Plan Corona-Krise und Wirtschaft
- Fehlervermeidung bei der Beantragung von KuG und Krankengeld
- Kabinettsentwurf für ein Corona-Steuerhilfegesetz
- Internationaler Tag der Pressefreiheit 2020: Zahlreiche Zeitungen drucken die „Weltlupe“ von Olafur Eliasson
- BGH billigt endgültig die Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere
- Thomas Kemmerer verstärkt Ippen Digital
I. COVID-19-Pandemie
Rettungspakete für Medienvielfalt von Bundestagsparteien gefordert
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fordern im Bundestag spezielle Rettungspakete für die Medien. Sie halten die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für nicht ausreichend, um die Medienvielfalt während der COVID-Krise zu sichern.
"Ihre Funktion als unabhängige Berichterstatter müssen Medien gerade in Krisenzeiten erfüllen. Umso schwerwiegender wirkt der Umstand, dass sie selbst von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind", heißt es in einem Papier aus der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Bundestags-Grünen schlagen unter anderem vor, befristet bis Ende 2020 privaten Sendern und Online-Medien bei den technischen Kosten zu helfen, Verlagen zudem bei der Zustellung.
Einen ähnlichen Antrag hatten Bündnis 90/Die Grünen vor kurzem auch in den bayerischen Landtag eingebracht (vgl. VBZV-Rundschreiben 16/2020).
Langfristig soll aus Sicht der Parlamentarier ein medienübergreifender Förderfonds zur Stärkung der Medienvielfalt eingerichtet werden. Um davon profitieren zu können, sollten Medien aber mindestens 40 Prozent ihrer redaktionellen Inhalte selbst produzieren und ihre Mitarbeiter*innen nach Tarif bezahlen. Über die Verteilung der Mittel solle dann ein staatsfernes und politisch neutrales Gremium entscheiden.
Der von der Bundesregierung aufgelegte Wirtschaftsstabilisierungsfonds sei für die mittelständisch geprägte Medienbranche weitgehend irrelevant, denn sie habe einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Selbstständigen und Freiberuflern. Die für die Solo-Selbstständigen aufgelegten Notprogramme krankten wiederum daran, dass Soforthilfen oft nur für Betriebskosten aufkämen, die bei freiberuflichen Journalist*innen gering sind.
Ähnlich positioniert hat sich auch Die Linke im Bundestag: "Vielen kleinen Lokalredaktionen geht bei hohen laufenden Kosten etwa für die technische Verbreitung ihrer Programme oder für die Zustellung ihrer Blätter ohne Werbeeinnahmen absehbar die Puste aus", zitiert das NDR-Magazin ZAPP deren medienpolitische Sprecherin Doris Achelwilm. Die Linke hatten bereits am 21. April im Bundestag einen "Soforthilfefonds 'Systemrelevanter Journalismus' zum Erhalt medialer Vielfalt und Beschäftigung“ beantragt. Vor allem lokale und regionale Radio-, TV-, Film- und Presseangebote sollen damit abgesichert werden, um Medienvielfalt und mediale Teilhabemöglichkeiten auch im ländlichen Raum zu erhalten.
https://margit-stumpp.de/wp-content/uploads/2016/12/Autor_innenpapier_B90_Die-Grünen_Die-Medienbranche-in-der-Corona-Krise.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918691.pdf
(Quelle: ndr.de, 06.05.20202; https://margit-stumpp.de/category/im-bundestag/medienpolitik/)
Solidarpakt für den Lokalfunk in NRW
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich gemeinsam mit den Vertretern des Lokalfunks, den Infrastrukturanbietern und der Landesanstalt für Medien NRW auf den „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ geeinigt. Er schützt journalistisch-redaktionelle Arbeitsplätze und die Medienvielfalt, indem er dem Lokalfunk finanzielle Unterstützung zusichert. Anlass waren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Lokalfunk in NRW.
Durch den deutlichen Rückgang von Werbeeinnahmen und damit der zentralen Einnahmequelle sehen die Lokalfunkanbieter journalistisch-redaktionelle Arbeitsplätze bedroht. Entlassungen in diesem Bereich hätten jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die Medienvielfalt und damit auf die Versorgung der Bevölkerung mit lokalen Informationen, die besonders in Krisenzeiten wichtig sind.
Neben den Kosten für das Personal sind außerdem die Fixkosten zur Distribution der Radioprogramme ein entscheidender finanzieller Faktor. Diese Erkenntnisse ergeben sich aus einer Risikoanalyse, die die Landesanstalt für Medien NRW zuvor durchgeführt hatte.
Mit dem neuen Solidarpakt ist es nun gelungen, die Distributionskosten für den Lokalfunk in NRW für etwa drei Monate bereitzustellen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel steuern im Wesentlichen die Landesregierung und die Landesanstalt für Medien NRW zu. Im Gegenzug verpflichten sich der Verband Lokaler Rundfunk (VLR) und der Verband der Betriebsgesellschaften, die redaktionellen Arbeitsplätze im Lokalfunk bis zum 30. September 2020 zu sichern. Die Lokalsender sagen darüber hinaus zu, bis Ende September eine durchschnittliche Quote von mindestens 75 Prozent der Aufträge für freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten zu erfüllen. Außerdem werden seitens der Infrastrukturanbieter Stundungen genehmigt, sollte es dennoch zu finanziellen Engpässen während der Dauer der Krise kommen.
Der DJV NRW begrüßt zwar die getroffene Vereinbarung, Geschäftsführer Volkmar Kah sieht ihn aber nur als einen Anfang für die der Bemühungen zur Unterstützung der Privatradios. Es sei fraglich, ob die beschlossene Summe für die Radiosender den tatsächlichen Bedarf decken kann. Außerdem müsse jetzt zügig geklärt werden, unter welchen Rahmenbedingungen diese und sicher notwendige weitere Unterstützungsleistungen stehen. Hier gehe es vor allem um die Regelungen des EU-Beihilferechts. „Dabei sehen wir die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien CDU und SPD gemeinsam in der Verantwortung. Wenn die Regierung unsere Medienvielfalt und die unstrittig systemrelevante Versorgung der Bevölkerung mit lokalen Informationen stärken will, muss sie sich jetzt um eine schnelle Klärung des Sachverhaltes und gegebenenfalls eine Anpassung der Bestimmungen auf europäischer Ebene bemühen“, so Kah.
(Quelle: medienanstalt-nrw.de, PM 04.05.2020; Radioszene.de, 04.05.2020)
Bayern Plan Corona‐Krise und Wirtschaft
Das bayerische Kabinett hat am 05. Mai 2020 schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen.
Die neuen Regelungen decken sich in vielen Punkten mit den Empfehlungen, auf die sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer und die Bundeskanzlerin bei ihrem Treffen einen Tag später geeinigt haben. Maßgeblich sind aber die Regelungen in den einzelnen Ländern.
In Bayern entfällt zunächst die Allgemeine Ausgangsbeschränkung, es gelten aber weiterhin Kontaktbeschränkungen, die ein Verlassen des Hauses allerdings auch ohne triftigen Grund zulassen.
Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Darüber hinaus wird beginnend am 18. Mai eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus eingeleitet, wenngleich unter strengen Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten und eine Begrenzung von Gästezahlen beinhalten. Ab dem 11. Mai dürfen dann auch Museen und Galerien, Tierparks und botanische Gärten wenngleich unter Beachtung entsprechenrder Auflagen wieder öffnen.
Die Öffnung der Schulen und Kinderbetreuungen wird nach einem stufenweisen Plan fortgesetzt, so dass nach Pfingsten alle Schüer wieder in die Schule gehen können.
Die neuen Regelungen sind in der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05. Mai 2020 geregelt. Die für spätere Zeitpunkte vorgesehenen Erleichterungen sind bereits angekündigt und werden dann zu gegebener Zeit als Verordnung bekanntgegeben.
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
Die Erleichterungen für die Wirtschaft und deren schrittweises In-Kraft-Treten hat die Bayerische Staatsregierung im Bayern Plan Coronakrise und Wirtschaft gelistet:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/bayern-plan_corona-krise_und_wirtschaft.pdf
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/
Fehlervermeidung bei der Beantragung von KuG und Krankengeld
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) bietet in ihrem Service Center Hinweise zur Vermeidung von Fehlern bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und Krankengeld an, auf die die Bundesagentur für Arbeit (BA) und GKV-Spitzenverband aufmerksam gemacht haben:
https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/index.jsp
Kabinettsentwurf für ein Corona-Steuerhilfegesetz
Das Bundeskabinett hat am 06. Mai 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise verabschiedet. Das Gesetz wird auch mit "Corona-Steuerhilfegesetz" abgekürzt. Damit sollen u. a. die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt werden, und zwar bis zu einer Aufstockung auf 80 Prozent des Soll-Entgelts. Die Regelung gilt von Juli bis Ende 2020.
Im Umwandlungsgesetz wurden aufgrund der Corona-Pandemie Rückwirkungszeiträume vorübergehend von acht auf zwölf Monate verlängert. Das wird jetzt im Umwandlungssteuergesetz nachvollzogen.
Näheres ergibt sich aus dem Gesetzentwurf unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/service.html
Als nächster Schritt steht die parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfes an.
II. Pressewesen
Internationaler Tag der Pressefreiheit 2020: Zahlreiche Zeitungen drucken die „Weltlupe“ von Olafur Eliasson
Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai haben zahlreiche Zeitungen das exklusiv für die BDZV-Mitgliedsverlage geschaffene Motiv „Weltlupe“ des gefeierten Künstlers Olafur Eliasson gedruckt. Das Werk war im Dialog mit Kumi Naidoo, ehemaliger Generalsekretär von Amnesty International und früherer Direktor von Greenpeace, entstanden. Der in Kopenhagen geborene Eliasson erläutert: „Das Kunstwerk ist zugleich Lupe und Spiegel – ein Instrument der Überprüfung und Selbstbetrachtung.“
Der 3. Mai steht für den Jahrestag der Erklärung von Windhoek, einer 1991 von afrikanischen Journalisten ausgearbeiteten Grundsatzerklärung mit der Forderung nach freien, unabhängigen Medien auf dem afrikanischen Kontinent und in aller Welt. Die Botschaft des Tages lautet, dass jeder Journalist überall auf der Welt das Recht haben muss, frei und ohne Angst berichten zu können.
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff erklärte im Vorfeld des diesjährigen Gedenktages, dass angesichts der Corona-Krise und ihrer Folgen für die Gesellschaft das Thema Pressefreiheit in Europa derzeit etwas in den Hintergrund geraten sei. Das sei hoch gefährlich, denn „in einer Zeit, in der freie und unabhängig Medien wichtiger sind denn je, nutzen vor allem Regierungen in Osteuropa die Gesundheitskrise als Vorwand, um den freien Informationsfluss zu hemmen und unabhängige Medien zu unterdrücken.“ Es gebe eine „alarmierende Zahl von Fällen, insbesondere in Staaten mit autoritären Strukturen wie Ungarn und Russland“, macht Wolff weiter deutlich.
Nach Ai Weiwei (2016), Yoko Ono (2017), Georg Baselitz (2018) und Norbert Bisky (2019) ist Olafur Eliasson der fünfte namhafte Künstler, der den Tageszeitungen in Deutschland zum Internationalen Tag der Pressefreiheit ein besonderes Werk für die Titelseite zur Verfügung stellt.
Neben dem Titelseitenmotiv nutzten viele Redaktionen auch die weiteren Inhalte des BDZV-Redaktionspakets zum 3. Mai, wie das Interview mit Ferdinand von Schirach zum Thema bürgerliche Freiheit und Verantwortung, das unter https://www.bdzv.de/pressefreiheit/redaktionspaket/ abgerufen werden kann.
(Quelle: bdzv.de, 05.05.2020)
BGH billigt endgültig die Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Veröffentlichung der sog. Afghanistan-Papiere durch die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ („WAZ“, Essen) in letzter Instanz gebilligt. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat am 30. April entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann. Die Richter erachten die Veröffentlichung als Berichterstattung über Tagesereignisse für zulässig.
Im Jahr 2012 hatte die „WAZ“ militärische Lageberichte über den Afghanistan-Einsatz veröffentlicht. Die Papiere enthielten Lageberichte der niedrigsten Geheimhaltungsstufe („unter Verschluss“) über den Bundeswehr-Einsatz am Hindukusch und über andere Einsätze der deutschen Streitkräfte im Ausland. Insgesamt umfassten sie mehr als 5.000 Seiten, die aus den Jahren 2005 bis 2012 stammten. Die Bundesregierung verklagte daraufhin die Funke Mediengruppe – allerdings nicht wegen eines möglichen Geheimnisverrats, sondern wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechts.
Das Oberlandesgericht bestätigte 2015 diese Auffassung, woraufhin das Essener Medienhaus Revision beim BGH einlegte. Dieser verwies die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Oktober 2018 hatte der europäische Generalanwalt Maciej Szpunar dann bezweifelt, dass einfache militärische Lageberichte nach EU-Recht urheberrechtlich geschützt seien. Bei ihnen handele es sich um reine Informationsdokumente, die in einer neutralen und standardisierten Sprache verfasst seien. Im Juli 2019 verwies der EuGH die Sache schließlich an den BGH zurück. In der Urteilsbegründung heißt es: „Es ist Sache des nationalen Gerichts zu klären, ob militärische Lageberichte (...) als ‚Werke‘ (...) einzustufen sind und damit urheberrechtlich geschützt sein können.“ Denn: „Damit eine geistige Schöpfung als eine eigene des Urhebers angesehen werden kann, muss darin seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommen“, stellten die Richter fest.
(Quelle: bdzv.de, 30.04.2020)
III. Aus den Verlagen
Thomas Kemmerer verstärkt Ippen Digital
Thomas Kemmerer (43) verstärkt ab Herbst 2020 die Redaktionsleitung der Ippen Digital Zentralredaktion in München.
Kemmerer kommt von DuMont in Köln, wo er bislang unter anderem für den großen digitalen Erfolg des Kölner EXPRESS verantwortlich zeichnet. Er war stellvertretender Chefredakteur des EXPRESS, bevor er als Chefredakteur die Digital-Redaktionen der DuMont Mediengruppe in Köln, Berlin und Halle führte.
Seit 2017 verantwortet Thomas Kemmerer als General Manager Digital die Online-Angebote von EXPRESS und „Kölner Stadt-Anzeiger“ und leitet die integrierten Newsteams beider Medienmarken sowie titelübergreifende redaktionelle Einheiten. Gemeinsam mit beiden Chefredaktionen trieb er zuletzt erfolgreich den Wandel der Redaktionseinheiten in Digital-First-Organisationen voran.
Die Ippen Digital Plattform zählt mit einer Gesamtreichweite von 415 Millionen Visits (März 2020) zu den größten Nachrichtenplattformen in Deutschland. Sie betreibt über 70 Portale in ganz Deutschland sowie Standorten und Content-Partnern in 31 Städten.
(Quelle: ippen-digital.de)