VBZV-Newsletter 13/2023
- BDZV zu Postgesetznovelle: Pressezustellung an sechs Werktagen muss bestehen bleiben
- Zeitungsqualitäten 2023: Wie die Zeitung Nutzen stiftet
ZMG-Studie mit aktuellen Leistungsdaten zu Lesern, Nutzern, Werbekunden - MVFP: Tarifabschluss für Zeitschriftenredakteure
- This is Media NOW: Wie sich KI im Arbeitsalltag von Medienhäusern auswirkt
KI-Buchungstool für Werbung bei Radio Gong 96.3 - Corint Media: Christoph Schwennicke verlässt Verwertungsgesellschaft
- Großes Interesse an Schülermedientagen vom 2.-5. Mai 2023
- Wieviel Bürokratie verträgt die Verlagsbranche? – Einladung zur IHK-Matinee
I. Medienpolitik
BDZV zu Postgesetznovelle: Pressezustellung an sechs Werktagen muss bestehen bleiben
Wenn die Zeitung per Post kommt: Eine Novelle des Postgesetzes, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) derzeit plant, bereitet den Zeitungsverlagen Sorgen. Das macht unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) nun in einer Stellungnahme deutlich.
Laut dem vorgelegten Eckpunktepapier zur Änderung des Postgesetzes möchte die Bundesregierung den sog. Universaldienst „stärker an den Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft orientieren“. Aktuell muss der Universaldienst, der die Zustellung von adressierten Briefen und Paketen sowie von Presseprodukten umfasst, durch den Universaldienstleister, derzeit die Deutsche Post AG, an sechs Werktagen pro Woche geleistet werden.
„Aufgefallen ist uns, dass das Eckpunktepapier bisher nicht erwähnt, dass der Universaldienst in Deutschland neben der Zustellung von Briefsendungen und Paketen als dritte Produktgruppe auch die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften umfasst (§1 Abs. 3 PUDlV)“, betont Christian Eggert, Leiter Verlagswirtschaft beim BDZV, gegenüber der Zeitschrift „Meedia“. Der BDZV appelliert daher in einer an das BWMK gerichteten Stellungnahme, dass die Novellierung des Postgesetzes nicht zu einer Reduzierung des Universaldienstes führen darf.
Für derzeit etwa 3 bis 4 Prozent der Abonnementauflage der Zeitung wird die im Rahmen des Universaldienstes von der Deutschen Post AG angebotene Presse-Distribution genutzt.
Insbesondere in ländlichen Räumen, heißt es in der BDZV-Stellungnahme, in denen es u.U. keine Zustellung durch eigene Boten gibt, bildet der Universaldienst der Post die einzige Möglichkeit, der Bevölkerung wie in den Ballungsräumen einen gleichwertigen Zugang zur Presse zu ermöglichen. Die zuverlässige Belieferung aller Abonnenten mit den von ihnen bestellten Zeitungsausgaben setze eine Zustellung an allen sechs Werktagen der Woche zwingend voraus, weil Abonnenten, die bisher über die Post beliefert werden, nicht über andere Zustellwege erreicht werden können, heißt es weiter.
Aus Sicht der Zeitungsverlage darf es daher keine Reduzierung der Zustellhäufigkeit für Presseprodukte geben, selbst wenn der Universaldienst mit dem Ziel, mehr Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit zu erreichen, neu gedacht werde. Da jede zugestellte Tageszeitung durchschnittlich drei Leser erreicht, würden bei einer Reduzierung der Zustellhäufigkeit jeweils pro Erscheinungstag bis zu 750.000 Leserinnen und Leser vom Bezug ihrer abonnierten aktuellen Tageszeitung ausgeschlossen werden, betont die Stellungnahme.
Sofern die Deutsche Post AG in der Vergangenheit auch in Gesprächen mit dem BDZV versichert hat, die Presse-Zustellung an sechs Werktagen pro Woche auch bei einer veränderten gesetzlichen Verpflichtung aufrecht erhalten zu wollen, so kann dies nicht genügen, kritisieren die Unterzeichner der BDZV-Stellungnahme. Es sei „zwingend erforderlich, dass die Zustellhäufigkeit jedenfalls für die Zustellung von Presseprodukten im Rahmen des Universaldienstes gesetzlich auf sechs Werktage festgeschrieben bleibt, wenn die Überall-Erhältlichkeit von Presseprodukten bundesweit zu gleichen Bedingungen auch weiterhin vom Gesetzgeber sichergestellt werden soll“.
(Quelle: bdzv.de, 28.03.2023)
II. Vermarktung
Zeitungsqualitäten 2023: Wie die Zeitung Nutzen stiftet
ZMG-Studie mit aktuellen Leistungsdaten zu Lesern, Nutzern, Werbekunden
Sie informiert und unterhält, ermöglicht Meinungsbildung und verkauft Produkte: Für acht von zehn Bundesbürgern (79,8 Prozent) ist die Zeitung ein selbstverständlicher Begleiter durch den Alltag. Längst auch in ihrer digitalen Variante, mit der sie besonders die unter 30-Jährigen für sich gewinnt: 67 Prozent von ihnen sind Zeitungsnutzer.
Mit neuen Daten zeigt jetzt die Zeitungsmarktforschung Gesellschaft (ZMG) in ihrer im Auftrag unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) durchgeführten Studie „Zeitungsqualitäten 2023“, was die Zeitungen gedruckt und digital alles bieten. Die intensive Nutzung gehört ebenso dazu wie Bestwerte für die regionale Kompetenz.
https://www.zeitungsqualitaeten.de/presentation/zeitungen-gewinnen-online-junge-leser/
Die lokalen und regionalen Tageszeitungen haben danach die größte Lokalkompetenz und sind für wohnortnahe Informationen unangefochten die erste Anlaufstelle. 93 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren bewerten sie als unverzichtbar und sinnvoll für lokale Themen – ein Wert, der im Vergleich zu den Vorjahren noch gestiegen ist. Für ihre Leser ist die Heimatzeitung besonders glaubwürdig (96 Prozent) und eine feste Größe in der Region (95 Prozent), die umfassend informiert (91 Prozent), die Lokalpolitik im Fokus hat (86 Prozent), aber auch für Entspannung und Unterhaltung sorgt (77 Prozent). Über den persönlichen Tellerrand hinaus attestieren 90 Prozent der Bevölkerung dem lokalen Journalismus, dass er sehr wichtig für die Gesellschaft insgesamt ist – und das auch in seiner digitalen Variante.
Mit ihren vielfältigen Digital-, Audio- und App-Angeboten sind die Zeitungen nach Ansicht von 80 Prozent der Nutzer modern und zeitgemäß aufgestellt. Diese Zusatzangebote sind auch ein Türöffner zu Zielgruppen, die mit dem Printtitel bislang nicht erreicht wurden. So sind 46 Prozent der bisherigen Nichtleser durchaus an Apps mit aktuellen Nachrichten interessiert, 43 Prozent möchten die Webangebote der Zeitungen nutzen, rund ein Drittel ist aufgeschlossen für Social Media-, Video- oder Podcast-Angebote. Vor allem E-Paper finden immer mehr Anhänger. Wer sie nutzt, weiß ihre flexible Verfügbarkeit („E-Paper bekomme ich einfacher als Print und kann lesen, wann und wo ich will“: 76 Prozent) und die Vorteile beim Handling („da kann man interessante Seiten oder Beiträge besser aufheben“: 58 Prozent) zu schätzen.
Auch Werbungtreibenden haben die Zeitungen viel zu bieten. Sowohl im E-Paper als auch gedruckt werden Anzeigen stark beachtet (64 bzw. 63 Prozent Anzeigenbeachtung). Zeitungswerbung gilt als glaubwürdig und zuverlässig (77 Prozent), die werbenden Unternehmen als seriös (80 Prozent).
Gerade in Zeiten, in denen Konsumenten stärker auf Preise achten, helfen ihnen Zeitungsanzeigen, preiswerte Angebote auszuwählen (69 Prozent). Für 34 Prozent der Bevölkerung sind Tageszeitungen die wichtigste Informationsquelle für aktuelle Handelsangebote. Weder andere Werbemedien noch die vieldiskutierten Kunden-Apps können aus Verbrauchersicht mit der Relevanz und dem konkreten Nutzwert von Zeitungswerbung mithalten.
(Quelle: bdzv.de, 24.03.2023)
III. Tarifpolitik
MVFP: Tarifabschluss für Zeitschriftenredakteure
Der Medienverband der freien Presse (MVFP) hat sich mit den Journalistengewerkschaften auf einen Neuabschluss des Gehaltstarifvertrages für Redakteure an Zeitschriften verständigt. Er gilt rückwirkend zum 1. September 2022 und hat eine Laufzeit von 25 Monaten. Die Tarifgehälter werden mit dem Aprilgehalt 2023 um 4,4 Prozent angehoben. Ab dem 1. März 2024 steigen die Gehälter um einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 125 Euro. Ab April 2023 erhalten die Redakteure sowie Volontäre zudem eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 125 Euro bis zum Ende der Laufzeit am 30. September 2024.
Volontäre erhalten ebenfalls eine lineare Gehaltserhöhung in Höhe von 4,4 Prozent ab April 2023 und ab dem 1. März 2024 eine Festbetragserhöhung von 100 Euro. Weiterhin vereinbarten die Tarifvertragsparteien, den Beschäftigungssicherungstarifvertrag, wonach in Notlagen von den Tarifen abgewichen werden kann, bis 31. Dezember 2024 zu verlängern. Es wurde eine Erklärungsfrist zur Annahme des Ergebnisses bis zum 4. April 2023 vereinbart.
(Quelle: VNZV, RS 29.03.2023)
IV. Digital
This is Media NOW: Wie sich KI im Arbeitsalltag von Medienhäusern auswirken wird –
KI-Buchungstool für Werbung bei Radio Gong 96.3
In Folge 13 des medientage Podcasts This is Media Now geht es um den Einsatz von KI im Medienhaus.
U. a. stellt Johannes Ott, Geschäftsführer von Radio Gong 96.3 den RadioAdMaker vor. Mit dem KI-Tool der Münchner sollen Unternehmen schnell und einfach Werbung einbuchen können.
Pinar Merkert berichtet aus der Redaktion des Computermagazins c't. Dort werden mit KI bereits Bilder für Artikel oder die Titelseite generiert.
Dass KI für den Arbeitsalltag in den Medien einen großen Mehrwert bringen kann, sieht auch Christian Schiffer. Er ist Redakteur und Netzexperte beim BR, macht Radio und Podcasts. Er beschäftigt sich schon lange mit KI. Vor allem in der Produktion, im Schnitt, im Transkribieren und in der Verbesserung der Tonqualität sieht er große Potenziale. Durch die Zeitersparnis könne er mehr Beiträge machen und sich intensiver seinen journalistischen Kernaufgaben widmen.
Alexander Siebert, Geschäftsführer bei Retresco vertritt die These, dass KI zu mehr Effizienz führt und Medienunternehmen mit ihr neue Monetarisierungsstrategien aufbauen können. Das Unternehmen bietet schon seit 2008 Lösungen zur automatisierten Analyse und Produktion von Texten.
Der Podcast kann über Apple, Spotify und Deezer abgerufen werden.
(Quelle: Medientage München, PM 28.03.2023)
V. Aus den Verbänden
Corint Media: Christoph Schwennicke verlässt Verwertungsgesellschaft
Der Co-Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Corint Media, Christoph Schwennicke, hat das Unternehmen im wechselseitigen Einvernehmen und auf eigenen Wunsch verlassen. Der Journalist und vormalige Verleger des Politmagazins „Cicero“ war im Mai 2021 zu Corint Media gekommen. Seine Aufgabe bestand in erster Linie darin, mehr Verlage und andere Anbieter digitaler Presseerzeugnisse für den kollektiven Weg der Lizenzrechtevertretung gegenüber den großen Plattformen zu gewinnen.
Großes Interesse an Schülermedientagen vom 2.-5. Mai 2023
Vom 2. bis 5. Mai 2023 finden die Schülermedientage in Bayern statt. Er wird seit 2019 von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit bayerischen Medienhäusern (darunter viele Tageszeitungsverlage, der BR und unser Verband) organisiert. Ziel der Schülermedientage ist es, Schülerinnen und Schüler aus ganz Bayern in direkten Kontakt mit Journalistinnen und Journalisten zu bringen und sie für den Umgang mit Medien und Presse zu sensibilisieren und zu begeistern.
Die 14 digitale Einzelveranstaltungen die u. a. in Kooperation mit unseren Mitgliedsverlagen Allgäuer Zeitung, Augsburger Allgemeine, Fränkische Landeszeitung, Main-Echo, Main-Post, Süddeutsche Zeitung, dem Verlag Nürnberger Presse und der Mediengruppe Attenkofer stattfinden, werden von der MediaSchool Bayern gestreamt werden. Die Webtalks beschäftigen sich mit der Frage, wie Medien über Politik berichten und dadurch zur politischen Willensbildung beitragen können. Dabei werden grundlegende Aspekte wie professionelle Recherche, Lokaljournalismus, Pressefreiheit sowie Berichterstattung in Zeiten von Desinformation im Fokus stehen.
Die Veranstaltungen können von Lehrkräften live ins Klassenzimmer gestreamt werden. So besteht die Möglichkeit, während der Veranstaltung Fragen an die Journalistinnen und Journalisten zu stellen. Zusätzlich bieten einzelne Medienvertreter Schulbesuche vor Ort an. Diese können ab sofort über die Webseite der BLZ gebucht werden.
Weitere Informationen zu allen angebotenen Veranstaltungen sowie den Anmelde-möglichkeiten finden Sie unter https://www.blz.bayern.de/SMT2023.
Die Schülermedientage sind eine Gelegenheit für Schülerinnen und Schüler, Einblicke in den professionellen Journalismus zu erhalten und ihre eigene Medienkompetenz zu verbessern.
Wieviel Bürokratie verträgt die Verlagsbranche? – Einladung zur IHK-Matinee
2,5 Prozent seines Jahresumsatzes kostet die Bürokratie laut Handelsblatt ein typisch mittelständisches Unternehmen. Mit 51 Milliarden Euro beziffert die Bundesregierung die jährlichen Kosten der Wirtschaft dafür. Statt weniger gibt es an vielen Stellen immer mehr und immer kompliziertere Regelwerke.
Ob Transparenzregister, Datenschutz, Verpackungesetz oder Arbeitszeiterfassung, an bürokratischem Regelwerk spart die Verwaltung nicht. Für viele Unternehmen ist dies eine Herausforderung: Zum einen, sich im Dickicht der Bürokratie zurecht zu finden, zum anderen auch personell.
Was genau das für die Verlagsbranche bedeutet, wo Stolpersteine sind und wo Verbesserungspotential gesehen wird, wird im Rahemne einer von der IHK München und Oberbayern organisierten Matinee-Veranstaltung diskutiert.
Gemeinsam mit dem MVFP Medienverband der freien Presse e.V., Landesvertretung Bayern unterstützt auch unser Verband diese Veranstaltung.
Nähere Informationen und ein Link zur Anmeldung unter
https://www.ihk-muenchen.de/veranstaltung/Wie-viel-Bürokratie-verträgt-die-Verlagsbranche/29700
Wenn möglich, teilen Sie uns bitte vorab Ihre konkreten Fragen oder Problemstellungen vor allem in Bezug auf das Verpackungsgesetz vorab via Mail: vbzv_at_vbzv.de mit.