VBZV-Newsletter 13/2022

 

I. Digital

News-Aggregator Upday erweitert Inhalte-Angebot um lokale Nachrichten

Springers Nachrichten-Service Upday bietet ab sofort neben themenspezifischen überregionalen Inhalten auch lokale Nachrichten. Nutzer in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien und Polen sollen ab sofort in ihren persönlichen Upday-Einstellungen eine Region auswählen können und bekommen so unabhängig von ihrem eigenen Standort die entsprechenden lokalen Inhalte angezeigt.  

Der Springer-Konzern teilte mit, dass Upday seine Nachrichtenquellen hierzu um mehr als 500 lokale Medien sowie über tausend lokale RSS-Feeds von überregionalen Medien ergänzt habe. Damit reagiere man auf zahlreiche Nutzeranfragen nach lokalen Inhalten sowie das gestiegene Interesse lokaler Verlage, ihre Inhalte über die reichweitenstarke Upday-App zu distribuieren. 

Auf dem Aggregator, der ursprünglich nur auf Samsung-Handys lief, sind bisher Springer-eigene-Marken wie „Bild“, „Welt“ und „Business Insider“ vertreten, aber auch andere Titel wie Spiegel, Stern, Süddeutsche Zeitung, Zeit Online u. a., dazu Sportmarken wie der „Kicker“ bis hin zu öffentlich-rechtlichen Angeboten vom Deutschlandfunk oder dem SWR. Inzwischen gibt es die App 35 Nationen und in 26 Sprachen, und zwar mittlerweile für alle Android-Geräte und seit Ende 2021 auch für Apples iOS. 

Nach eigenen Angaben versorgt Upday allein in Deutschland monatlich sieben Millionen Unique User, hierzulande sind inzwischen 450 Publisher integriert. International sollen es bis zu 5.000 Webseiten und Blogs sein.

Upday funktioniert als Aggregator von Nachrichten: Inhalte von Drittanbietern werden auf der eigenen Nachrichten-App ausgespielt. Ein Klick in der App führt die User auf die Seite des jeweiligen Publishers. Der Bereich „Top-Nachrichten“ wird von einer Redaktion kuratiert. Der Bereich „Meine Nachrichten“ zeigt Inhalte nach ausgewählten Interessensgebieten und wird Algorithmus-basiert bespielt. Einen Vertrag gibt nicht zwischen den Parteien: Zwischen Springer und den Publishern gilt die Übereinkunft „Inhalte gegen Traffic“. 

Allerdings sind nach einer Analyse die der Branchendienst Meedia im Februar 2022 vornahm zunehmend weniger Verlagsangebote im Bereich der Top-Nachrichten zu sehen. Dieser Bereich wird redaktionell kuratiert und dürfte von den meisten Usern am häufigsten besucht werden. Als Quelle der angezeigten Inhalte tritt Upday umso häufiger selbst in Erscheinung, und zwar oft auf mehr als Dreiviertel aller Positionen im Top-Bereich. Noch klarer fällt der Analyse zufolge mit Blick auf die Pushnachrichten aus. Von 30 Pushnachrichten innerhalb einer Woche entfallen gerade einmal vier nicht auf Upday.  Erst im Januar hatte Axel Springer bekannt gegeben, dass die Position eines globalen Chefredakteurs neu eingerichtet wurde. Man befinde sich „mitten in einer Testphase, in der wir viele redaktionelle Ideen ausprobieren“, zietiert Meedia einen Unternehmenssprecher von Springer. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es deutlich zu früh, „von einem neuen redaktionellen Konzept zu sprechen, da der Ausgang der Tests noch ungewiss ist“.

In puncto Leistungsschutzrecht hat Upday bereits im vergangenen Jahr einen Vertrag der deutschen Verwertungsgesellschaft Corint geschlossen. Mit Publishern, die „sich nicht kollektiv vertreten lassen, strebt Upday individuelle Lösungen nach Maßgabe des neu in Kraft getretenen Leistungsschutzrechts an“, erklärte Springer damals. 

Neben dem App-Angebot gibt es auch eine Webseite: news.Upday.com. Alle Artikel stammen aus dem „Team Upday“. Das gilt auch für Rubriken wie „Sport oder „Business und Finanzen“. Drittanbieter wie Verlage und andere Publisher spielen hier nur noch eine untergeordnete Rolle.

(Quelle: ASV, PM 06.04.2022; meedia, 18.02.2022)

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II. Mitarbeiter

#ZeitungenHelfen – Gemeinsames Jobportal für Geflüchtete 

Ein Netzwerk aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften der Medien-, Kultur- und Filmbranche hat das von der Jobnet AG eingerichtete Jobportal new-start-media freigeschaltet. Es richtet sich an Geflüchtete aus Ukraine und Russland, die im deutschen Exil Arbeit im Bereich Kunst, Kultur und Medien suchen. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt das Netzwerk im Rahmen seiner großen Ukraine-Initiative #ZeitungenHelfen.

Aktuell bietet new-start-media bereits knapp 50.000 offene Stellen in ganz Deutschland an. Das Jobportal ist durchgängig mehrsprachig programmiert – ukrainisch, russisch, deutsch und englisch. Über die Mitglieder des Netzwerks sollen laufend weitere Angebote eingestellt werden; diese werden sich zum Teil auch ausdrücklich an Geflüchtete richten. 

Das neue Jobportal ist erreichbar unter https://new-start.media. Neben den hier versammelten Stellenangeboten wird es in einem nächsten Schritt zusätzliche Funktionen wie Community-Seiten und das Angebot von Basis-Sprachkursen geben.

Dem Netzwerk gehören an: ARD, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Deutsche Orchester Vereinigung (DOV), Deutscher Bühnenverein, Deutscher Journalisten Verband (DJV), Bundesverband Schauspiel (BFFS), Deutschlandradio, Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Jobnet AG, Produzentenallianz, Reporter ohne Grenzen (RSF), Tarifverband Privater Rundfunk (TPR), Medienverband der freien Presse (MVFP), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di, Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V. (VTFF), ZDF.

In Bayern hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw), der auch unser Verband angeschlossen ist, unlängst die Initiative „sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ gestartet.  Unter www.ukraine.sprungbrett-intowork.de werden Arbeitsangebote der Betriebe mit den Interessen und Fähigkeiten der Geflüchteten zusammengebracht. Die Webseite ist in deutscher und ukrainischer Sprache aufrufbar. Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative ist die zweisprachige Hotline unter +49 (0)89-189 552 91-11, in der alle relevanten Fragen rund um die Integration in Arbeit beantwortet werden.

Kernelement der Initiative ist auch das breite Angebot an Deutschsprachkursen.

Nähere hierzu Informationen telefonisch unter Tel.:  089-551 78-218 bei der vbw.

(Quelle: bdzv.de, 31.03.2022; vbw, PM 29.03.2022)

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III. Aus den Verlagen

Netto-Null-Pfad und Klimaneutralität ab 2024: Axel Springer verpflichtet sich zu ambitionierten Klimazielen

Die Axel Springer SE (Berlin) verpflichtet sich zu einem sogenannten Netto-Null-Pfad und will bis 2045 alle vermeidbaren Emissionen des Konzerns um 90 Prozent reduzieren. Bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 wolle das Unternehmen klimaneutral sein, indem es „sämtliche nicht-reduzierbaren Emissionen kompensieren“ werde, heißt es in einer Mitteilung.

Zudem wolle Springer als „mittelfristigen Beitrag zum Klimaschutz“ die „absoluten CO2-Emissionen in den nächsten zehn Jahren um jährlich drei bis fünf Prozent“ senken, heißt es weiter. In seiner Klimastrategie verfolge Springer einen „holistischen Ansatz“; das heißt, neben den direkten werden auch jegliche indirekt verursachten Emissionen berücksichtigt.

(Quelle: ASV, PM 24.03.2022)

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IV. Aus den Verbänden

Presserat mit neuer Sprecherin

Das Plenum des Deutschen Presserats hat am 22. März 2022 Kirsten von Hutten zur neuen ehrenamtlichen Sprecherin gewählt. Sie vertritt den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) im Presserat und löst damit turnusgemäß Sascha Borowski vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ab, der künftig als stellvertretender Sprecher fungieren wird.

Kirsten von Hutten ist Justiziarin bei Gruner + Jahr (Hamburg) und seit 2016 Mitglied im Presserat, wo sie seit 2019 stellvertretende Beschwerdeausschuss-Vorsitzende ist und seit 2020 als stellvertretende Sprecherin fungierte.

Neues Mitglied im Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz ist Hendrik Stein, der vom Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) in den Presserat entsandt wurde. Stein ist Redaktionsleiter beim Berliner Wochenblatt (FUNKE Mediengruppe) und löst seinen langjährigen Vorgänger Burkhard Hau ab.

(Quelle: Presserat, PM 22.03.2022)

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V. COVID 19-Pandemie

Corona-Maßnahmen in Bayern im Mai 2022: Anhebung Corona-Hilfen

Das Bayerische Regierungskabinett hat am 05. April 2022 getagt und dabei auch Beschlüsse zur weiteren Behandlung der Corona-Lage im Freistaat gefasst. 

U. a. wurde beschlossen, die Bayerische Corona-Härtefallhilfe mit einer Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro für den Regelfall beizubehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich. Der Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe wird bis zu 250.000 Euro angehoben.

Die Bayerische Härtefallhilfe ermöglicht den Ausgleich Corona-bedingter Einbußen von Unternehmen und Selbständigen, die keinen Anspruch auf andere staatliche Förderprogramme haben. Die Förderkonditionen orientieren sich an der Überbrückungshilfe und ermöglichen die Erstattung von bis zu 100% der betrieblichen Fixkosten. Fördermittel werden dabei je zur Hälfte von Bayern und dem Bund getragen.

Noch keine konkreten Beschlüsse wurden zur angekündigten Lockerung von Quarantäne- und Isolationsregeln gefasst. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 06.04.2022)

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