VBZV-Newsletter 13/2021

 

 

I. COVID 19-Pandemie

Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident:innen vom 22./23. März 2021

Am 22./23. März 2021 berieten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident:innen der Länder erneut über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. 

Im Wesentlichen wurde eine Verlängerung des bestehenden (Teil-)Lockdowns bis 18. April 2021 beschlossen. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern der Beschluss vom 22/23. März 2021 keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

Bestätigt wurden darüber hinaus die Regelungen der "Notbremse", wie sie von Bund und Ländern für den Fall, dass eine regionale Inzidenz über 100 steigt, bereits am 03. März beschlossen worden waren.

Die konkrete Umsetzung der beschlossenen Maßnahme ist im Wesentlichen 
Sache der einzelnen Länder bzw. der zuständigen Bundesministerien. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden hinsichtlich der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

(Quelle: sueddeutsche.de, 23.03.2021; vbw-bayern.de, 23.03.2021)

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Vereinbarung der „Osterruhe“ zurückgenommen

Die gemeinsame Vereinbarung einer sog. Ruhezeit über die Osterfeiertage wurde am 24.03.2021 durch die Bundeskanzlerin wieder zurückgenommen. Eine Umsetzung wäre nicht zuletzt aufgrund der rechtlichen Konsequenzen in der verbleibenden kurzen Zeit nicht möglich gewesen.

Nach den Ausführungen des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung am 24. März 2021 wird es an diesen Tagen auch in Bayern keine verschärften Regelungen geben, die über die ohnehin bereits bestehenden Lockdown-Regelungen hinausgehen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 24.03.2021)

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Auch in Bayern Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April 

Der Bayerische Ministerrat hat die Beschlüsse der Bundesregierung in der Kabinettsitzung vom 23. März weitgehend übernommen. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 18. April 2021 verlängert und angepasst. Erst ab dem 12. April sind wieder Lockerungen nach dem Anfang März verabschiedeten Stufenplan möglich. 

Allerdings soll es davon abweichend nach den Osterferien, also vom 12. April an, Erleichterungen im Handel geben. Bei einer örtlichen Inzidenz von weniger als 100 sollen dann alle Geschäfte öffnen dürfen. In Hotspots mit einer Inzidenz von 100 bis 200 soll es die Möglichkeit geben, nach Voranmeldung und mit einem negativen Testergebnis einzukaufen ("Click and meet"). 

Für Hotspots soll es "einige Pilotprojekte“ geben: Drei Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sollen dann zwei Wochen lang Teile des öffentlichen Lebens öffnen dürfen - flankiert von Tests und Schutzmaßnahmen, so wie es etwa die Stadt Tübingen derzeit erprobt. Auch soll es in drei Theatern, Opern- oder Konzerthäusern in Hotspots wieder Aufführungen mit Zuschauern mit einem negativen Corona-Test geben, um die Wirkung von Schutzmaßnahmen zu erforschen.

(Quelle: sueddeutsche.de, 23.03.2021; vbw-bayern.de, 23.03.2021)

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Bewertung der Testangebote von Unternehmen 

Da die Unternehmen ihre Testangebote an die Belegschaft auf freiwilliger Basis weiter ausweiten, besteht aktuell keine gesetzliche Verpflichtung, Tests anzubieten. Die Bundesregierung will dazu Anfang April eine Evaluierung vornehmen. Hierzu werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 23.03.2021)

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Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung 

Um die epidemiologisch relevanten Kontakte im beruflichen Kontext weiterhin zu reduzieren, wird die bestehende Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchVO) auf Beschluss des Bundeskabinetts über den 15. März 2021 hinaus bis zum 30. April 2021 verlängert.

Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert bis zum 30. April 2021 in Kraft. Dies betrifft vor allem die Verlängerung der Regelung zum Home Office. Ferner sieht die Änderungsverordnung erhöhte Anforderungen an die Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Personen sowie die bestehende Maskenpflicht bzw. das Bereitstellen von Masken durch den Arbeitgeber vor. 

(Quelle: BDZV, RS 24.03.2021)

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Kurzarbeitergeld: Bundesregierung verlängert Sonderregeln

Die Bundesregierung hat angesichts der anhaltenden Corona-bedingten Einschränkungen des Wirtschaftslebens in der Kabinettssitzung vom 24. März 2021 bestehende Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld erweitert. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ verlängert die Fristen für das 10-Prozent-Quorum, die Einbringung negativer Arbeitszeitsalden und den Zugang der Zeitarbeit zum Kurzarbeitergeld um drei Monate.

Sollten Betriebe ab April 2021, nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr, wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten Schließungen betroffen sein, hätte ihnen der erleichterte Zugang zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes ohne diese Anpassung nicht mehr zur Verfügung gestanden.

Mit der Verordnung werden daher die Fristen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate, vom 31. März 2021 auf den 30. Juni 2021, verlängert, um den betroffenen Betrieben und deren Beschäftigten Planungssicherheit zu geben und durch einen einfacheren Zugang zum Kurzarbeitergeld Arbeitslosigkeit weiterhin möglichst zu vermeiden. Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Verkündung und noch vor dem 1. April 2021 in Kraft treten.

Die bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld hinsichtlich des Mindesterfordernisses für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten und des Verzichts auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden gelten auch für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 [bisher: 31. März 2021] Kurzarbeit eingeführt haben.

Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Zeitarbeiter*innen bis zum 31. Dezember 2021 gilt auch für Verleihbetriebe, die bis zum 30. Juni 2021 [bisher: 31. März 2021] Kurzarbeit eingeführt haben.

(Quelle: vbw-bayern.de, 24.03.2021)

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Telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit 

Auch die Sonderregelung der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese bei leichten Atemwegserkrankungen durch die niedergelassenen Ärzte wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für sieben Tage telefonisch festgestellt werden, verbunden mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere sieben Tage. 

(Quelle: BDZV, RS 24.03.2021)

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II. Brief/ Post

 

Regionale Briefdienstleister bauen Engagement im Postgeschäft aus und übernehmen Mehrheit an der mail alliance

Ein Konsortium aus den drei führenden regionalen Verlagsgruppen FUNKE Mediengruppe (Essen), MADSACK Mediengruppe (Hannover) und Mediengruppe Pressedruck (Augsburg) sowie der PIN AG (Berlin) erwirbt rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Mehrheit an der mailworXs GmbH von der Postcon National GmbH. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamtes.

„Die mail alliance als Marke der mailworXs GmbH ist für die im Konsortium zusammengeschlossenen Unternehmen ein strategisch hochrelevanter Teil des Gesamtmarktes für Post- und briefkastenfähige Warensendungen. Die Beteiligung an der mail alliance sichert uns langfristig den Marktzugang und gewährleistet eine hochwertige Flächenversorgung mit Brief- und Paketdienst-leistungen in Deutschland. Wir freuen uns, allen an die mail alliance angeschlossenen Briefdiensten und deren Kunden in Zukunft neben den bestehenden Vorteilen hinsichtlich Haushaltsabdeckung, Qualität, Logistik- und Partnermanagement zusätzliche Innovationskraft und Wachstumsimpulse bieten zu können“, sagen die vier Partner.

Die mail alliance wurde Anfang 2010 gegründet und ermöglicht seither den rund 90 in dem Netzwerk zusammengeschlossenen regionalen Briefdienstleistern, ihre gesamte Briefpost auch national zu versenden und bietet damit Briefkunden eine leistungsfähige Alternative zur Deutsche Post AG. Über eine intensive Kooperation und Bündelung der Kräfte und Kompetenzen der beteiligten Briefdienstleister wurde innerhalb weniger Jahre eine starke Systempartnerschaft am Briefmarkt etabliert. Dazu wurden Know-how, Netze und IT-Systeme der Partner systematisch miteinander verknüpft und einheitliche Qualitätsstandards geschaffen. Diese werden ständig optimiert und erweitert, um stets eine optimale Infrastruktur mit stabilen Prozessen zu gewährleisten.

Die erwerbenden regionalen Briefdienstleister verbindet, dass sie die Bedürfnisse des Marktes aus ihrer über 20-jährigen Erfahrung kennen und durch den Einstieg in die mail alliance in der Lage sind, ihre Kräfte und ihr Know-how noch besser zu bündeln, um den alternativen Briefmarkt systematisch weiterzuentwickeln und dadurch weitere Marktanteile hinzu zu gewinnen. Eine wichtige Rolle für einen deutlichen Entwicklungssprung spielt insbesondere das rasant wachsende nationale Warengeschäft, zu dem etwa kleine Pakete im Briefformat zählen.

Bereits heute werden ca. 65 Prozent der deutschen Haushalte über die mail alliance erreicht. Innerhalb des Netzwerks wurden 2020 etwa 160 Millionen Presse- und nationale Warensendungen sowie Transaktions- und Dialogpost transportiert.

(Quelle: Funke Mediengruppe, PM 23.03.2021)

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III. Lesermarkt

 

Studie Zeitungsqualitäten 2021:
 Neue Daten und Fakten zum Leser- und Werbemarkt

Mit vielen Fakten zur Zeitung zeigt die neue Studie "Zeitungsqualitäten 2021" der ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft aktuelle Entwicklungslinien. Die zunehmende Beliebtheit des E- Papers ist eine davon. 

Die Studie zeigt aber auch: Zeitunglesen ist stark mit Gewohnheiten verbunden. Leser der gedruckten Ausgabe sehen im Printprodukt ganz überwiegend Vorteile: Für 89 % ist sie das richtige Zeitungsfeeling, 82 % finden sich in der 
Printausgabe besser zurecht als im E-Paper und 74 % sagen, man kann interessante Seiten oder Beiträge gedruckt besser aufheben. 

Wer dagegen E-Paper schon nutzt, kommt auch damit gut zurecht und weiß das flexibles Handling zu schätzen. Die gedruckte Zeitung hat für digitale Leser kaum noch eindeutige Vorteile. In ihren Augen ist das E-Paper einfacher zu bekommen und lässt sich lesen, wann und wo immer man möchte (jeweils 76 %), interessante Beiträge lassen sich besser aufheben (58 %) und mehr als die Hälfte (54 %) findet sich in der elektronischen Ausgabe besser zurecht. 

Weitere Ergebnisse der Studie: Mit der wöchentlichen Reichweite von 84,6 % (59,7 Mio. Leser) erreichen die Zeitungen gedruckt oder digital alle Bevölkerungsgruppen - auch drei Viertel der unter 30-Jährigen (76 %). Sie sind im Lokalen das stärkste Medium und auch das glaubwürdigste: Auch junge Leute vertrauen bei widersprüchlicher Berichterstattung am ehesten der Zeitung. Die Zeitung genießt täglich 39 Minuten höchste Aufmerksamkeit, was auf ihre Werbung einzahlt. Für acht von zehn Deutschen (81 %) sind Zeitungsanzeigen glaubwürdig und zuverlässig und die werbenden Unternehmen seriös (76 %). 47 % würden Anzeigen und Prospekte in der Zeitung vermissen, wenn es sie nicht mehr gäbe. 

Die ZMG ist ein Tochterunternehmen des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). In der Studie "Zeitungsqualitäten 2021" bündelt die ZMG aktuelle Ergebnisse aus eigenen repräsentativen Bevölkerungsumfragen und aus Fremdstudien. Alle Auswertungen stehen als animierte Grafiken auf www.zeitungsqualitaeten.de zum freien Download zur Verfügung. 

(Quelle: die-zeitungen.de, 18.03.2021)

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IV. Mitarbeiter

 

VBZV/VSZV-Webinar: Erfolgreich texten im digitalen Medienmarketing – E-Mailings, Newsletter und andere Texte unter der Lupe

Newsletter, E-Mailings, Veranstaltungsankündigungen, Servicetexte – eine Vielzahl von digitalen Texten aus Medienhäusern erreicht die Nutzenden täglich. Um erfolgreich zu sein, müssen diese Texte nicht nur die Kernbotschaft und den Kundennutzen vermitteln, sondern auch die digitalen Lesegewohnheiten berücksichtigen. Im Mittelpunkt dieses Webinars: Ihre digitalen Dialog-Texte. Wo lassen sie sich straffen, wo die Text-Bild-Wirkung verbessern, wo braucht es mehr Ziel- oder Empfängerorientierung? In diesem Webinar erfahren Sie, wie Sie Ihre Texte unter die Lupe nehmen, welche Erfolgsfaktoren Online-Texte werbewirksam machen und wie Sie auch aus guten Texten noch mehr herausholen. 

Webinar-Agenda:

-      Blickverlauf, Layout und Aufbau: Die wichtigsten Unterschiede zwischen klassischen und digitalen Werbetexten

-      Verständlichkeit, Sprache und Stil: Angebote zielgruppen- und mediengerecht präsentieren.

-      Kundenbedürfnisse und Motive: Kunden erreichen und ihr Interesse halten. 

-      Headlines, Teaser, Links – die Aufmerksamkeit der Nutzenden gewinnen, halten und nutzen.

Unser Angebot: Schicken Sie uns vor dem Seminar ein Textmuster oder den Link zu einer Online-Seite. Im Webinar erhalten Sie Tipps dazu. 

Das Webinar findet statt am Mittwoch, 21. April 2021 in 2 Blöcken á 90 Minuten inkl. Dialog. Start Block I 10:00 Uhr, Block II 12:00 Uhr

Referentin ist Sigrid Varduhn, Kommunikationswirtin, Verkaufs- und Webtexterin, Marketingleiterin beim Tagesspiegel und seit 1996 selbstständig mit Text & Training. Autorin von Sachbüchern wie: „Einfach besser schreiben im Beruf. Überzeugende E-Mails, Angebote, Konzepte & Co.“ 

Anmeldungen sind unter anmeldung_at_vbzv.de oder  http://www.vbzv.de/seminarprogramm/ möglich. Es gelten die Teilnahmebedingungen des VBZV (zu finden unter https://www.vbzv.de/seminarprogramm/), die Sie mit der Anmeldung akzeptieren.

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V. Aus den Verbänden

 

ZAW mit neuer Geschäftsführerin 

Katja Heintschel von Heinegg vertritt ab März als Geschäftsführerin des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft die Interessen des ZAW. Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer Bernd Nauen bildet sie die Verbandsgeschäftsführung. 

Von Heinegg ist bereits seit 2007 in verschiedenen Funktionen für den ZAW tätig, seit Oktober 2019 ist sie stellvertretende Geschäftsführerin. Sie bleibt verantwortlich für Europaangelegenheiten und relevante werbepolitische Themen des Dachverbands der Werbewirtschaft. Zugleich wird die Juristin Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, der Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft; in Brüssel hat sie den Vorsitz des Selbstregulierungskomitees der europäischen Organisation der Werbeselbstkontrolle EASA inne. 

(Quelle: bdzv.de, 11.03.2021)

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