VBZV-Newsletter 12/2020

 

I. COVID-19-Pandemie 

Anschub für Paid Content 
Print behauptet sich mit Distributionsproblematik

Nach dem Deloitte Media Consumer Survey hat die regelmäßige Nutzung von Nachrichten, die hinter einer Bezahlschranke liegen, um 25% zugenommen. Bei digitalen, pdf- oder App-basierten Zeitungsausgaben liegt der Anstieg sogar bei 31%.

Im Rahmen des Deloitte Media Consumer Survey wurden im Februar dieses Jahres 2.000 Konsumenten in Deutschland zu ihrem Mediennutzungsverhalten interviewt. Eine separate Befragung von ebenfalls 2.000 Mediennutzern zwischen dem 20. und 25 März 2020, also mitten in der Corona-Krise, liefert die passenden Vergleichswerte. 

Dagegen verliert die gedruckte Zeitung derzeit. Der Anteil derer unter den Befragten, die täglich die täglich die Printausgabe der Zeitung lesen, geht um ein Prozent zurück und liegt bei 30%. Vor dem Hintergrund der Distributionsproblematik in Zeiten von Corona mit geschlossenen Kiosken und Ausgangsbeschränkungen ist die Größenordnung der Verluste von Print erklärbar und fällt sehr moderat aus, wie die Studienmacher von Deloitte bestätigen.

„Ein mittlerer einstelliger Prozentsatz der Händler muss wegen Betriebsverboten schließen – darunter gut verkaufende Shops in Innenstädten und Einkaufszentren, Buchhandlungen, Tabakwarenfachgeschäfte sowie Kantinen“, heißt es unabhängig von der Deloitte-Studie in einer Mitteilung des Gesamtverbands Pressegroßhandel zur aktuellen Situation im Einzelverkauf.

(Quelle: deloitte.com; dnv-online.net, 27.03.2020; bdzv.de, 27.03.2020, 
BDZV PM 01.04.2020; turi 2, 31.03.2020)

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ZAW rechnet im April mit 40-prozentigem Rückgang der Werbespendings

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW hat sich zu den Folgen, die die Corona-Pandemie auf den deutschen Werbemarkt haben wird, geäußert, wie der Branchendienst Horizont berichtet. 

Da wo die einzelnen Werbegattungen nicht komplett zum Stillstand gekommen sind, wie etwa im Bereich der Kinowerbung und Event-Sponsoring, sind die Werbeträger demnach "unterschiedlich stark" von der Covid-19-Krise betroffen, heißt es, da Werbungtreibende die Folgen der Krise nicht gleichermaßen zu spüren bekommen. Ein einheitlicher Trend bei den Investitionen in Marketing und Werbung lasse sich von daher nicht vorhersehen und auch eine coronabedingte Verlagerung von Werbebudgets in andere Kanäle folge keinem einheitlichen Schema.

Die Tendenz ist aber eindeutig: Allein für den April gehe der Spitzenverband der deutschen Werbewirtschaft über alle Medien hinweg von einem Rückgang der Werbeinvestitionen von mindestens 40 Prozent aus. Für den März haben die Werbeträger dem Verband ab der heißen Phase der Corona-Krise, also ab dem 10. März, Reduktionen zwischen 30 und 80 Prozent gemeldet. 

Dem entspricht das Ergebnis einer Blitzumfrage des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), wonach die Verlage für April mit Einbußen im Werbegeschäft von ebenfalls bis zu 80 Prozent rechnen.

Eine Prognose, wie sich die Werbekonjunktur ab Mai entwickelt, ist aus Sicht des ZAW derzeit nicht möglich, da es derzeit noch zu viele Fragezeichen gebe. 

(Quelle: horizont.net, 31.03.2020)

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Kurzarbeit auch bei der SWMH

Die Südwestdeutsche Medienholding hat für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt. SWMH-Chef Christian Wegner soll dies in einem Brief an die Mitarbeiter*innen bekannt gegeben haben, wie der Branchendienst Kontext Wochenzeitung berichtet. Wegner begründe den Schritt damit, dass die Anzeigenerlöse im März um rund 30 % gesunken seien und auch der Print-Einzelverkauf "deutlich zurückgegangen" sei. Der Verlag werde das Kurzarbeitergeld maximal auf 80 % aufstocken.

Das Medienhaus wolle einen "Härtefallfonds" einrichten, zu dessen Finanzierung Chefredakteure und andere Führungskräfte bis Juni auf bis zu 20 % ihres Gehalts verzichten wollen, um besonders Betroffenen auszuhelfen. Auch weitere Medienhäuser in Baden-Württemberg werden wohl dem Beispiel der SWMH folgen: "Südwestpresse", "Mannheimer Morgen", "Schwäbische Zeitung" und "Ludwigsburger Kreiszeitung" wollen den Medienberichte zufolge auf Kurzarbeit umstellen.

Auch in Bayern sahen sich bereits verschiedene Verlage gezwungen, auf Kurzarbeit umzustellen, u. a. die Main-Post in Würzburg und das Main-Echo in Aschaffenburg. Auch in den anderen Bundesländern sind viele Mitarbeiter*innen betroffen, auch in den Redaktionen. 

(Quelle: kontextwochenzeitung.de,01.04.2020; turi2.de, 01.04.2020)

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Zeitungsinhalte können nicht kostenlos sein

Zeitungen zählen auch in Krisenzeiten nicht ohne Grund zur kritischen Infrastruktur. Darauf verwies der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) mit Entschiedenheit. Ihre Inhalte könnten aber nur begrenzt kostenfrei abgegeben werden. 

Zeitungen informierten die Menschen tagesaktuell, gäben ihnen Halt und Orientierung und begleiteten sie durch den Tag. Zeitungen - ob gedruckt oder digital - sind damit ein unentbehrliches „Grundnahrungsmittel“. Was für Brot und Butter gelte, müsse auch unabhängiger Journalismus mit verantwortlicher Absenderschaft für sich in Anspruch nehmen: Die Herstellung kostet Geld. 
Besonders dann, wenn die Qualität stimmen soll. Deswegen können Zeitungen und deren digitale Angebote nicht kostenlos sein. Wer etwas anderes behauptet, ignoriere, dass professioneller Journalismus auf einem eigenständigen Geschäftsmodell beruht und dass er sich durch den Verkaufspreis am Kiosk, das Leser-Abonnement sowie durch Werbeanzeigen refinanziert. Weil die Werbemärkte in der Corona-Krise kollabieren, sind Abo- und Einzelverkauf die derzeitige Haupteinnahmequelle der Verlage. Dies dürfe nicht durch eine Wiederbelebung der Kostenlos-Kultur gefährdet werden.

Der BDZV reagiert damit auf eine gut gemeinte Aktion des Hamburger Verlags Gruhner + Jahr:  Wer auf der eigens eingerichteten Landing-Page ein Abo bestellt, kann die digitalen Ausgaben von 40 Zeitschriften vier Wochen kostenfrei lesen und geht keinerlei Verpflichtung ein. G+J will das Angebot als Akt der Solidarität verstanden wissen und wirbt mit dem Appell: "Deutschland bleibt zuhause. Machen wir das Beste draus - und lesen."

(Quelle: bdzv.de 01.04.2020; horizont.net, 01.04.2020)

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Zeitungszustellung: Medienhäuser dringen auf zügigen Start der geplanten staatlichen Förderung

Die Rufe nach schneller Förderung für die Zustellung von Zeitungen werden angesichts der durch das Corona-Virus ausgelösten Krise lauter. Das zeigt eine Umfrage unter Verlagen und dem BDZV, die die Deutsche Presse-Agentur (dpa) gestern veröffentlicht hat.

Danach dringen die Medienhäuser auf einen zügigen Start der schon länger geplanten staatlichen Förderung für die Zeitungszustellung. Wenn weite Teile der Bevölkerung nicht von verlässlichen Informationen aus dem direkten Lebensumfeld und darüber hinaus abgeschnitten werden sollen, brauche es genau jetzt eine deutliche staatliche Förderung der Zeitungszustellung. Die aktuelle Krise zeige dies stärker denn je.

Bislang ist das konkrete Konzept für die staatliche Förderung noch unbekannt. Vom federführend zuständigen Bundesarbeitsministerium hieß es auf Anfrage, dass es derzeit keinen neuen Stand gebe. 

Der Bundestag hatte Ende November mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD beschlossen, die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern im Jahr 2020 mit 40 Millionen Euro zu fördern. Allerdings ist das Geld gesperrt, bis ein konkretes Konzept vorliegt. Die Förderung soll eine temporäre Hilfe bei der digitalen Transformation der Branche sein und die lokale Vielfalt der Medien sicherstellen.

Hintergrund ist die Kostenexplosion im Bereich der Zeitungszustellung durch sinkende Printauflagen und staatliche Eingriffe. In immer mehr Gebieten ist eine kostendeckende Zustellung nicht mehr möglich. Verlage wollen aber dennoch sicherstellen, dass die Auslieferung der Zeitungen an ihre Abonnenten bis in die kleinsten Dörfer weiterhin flächendeckend funktioniert. 

Der BDZV: „Essenziell ist eine zügige Umsetzung der geplanten Infrastrukturförderung. Wir gehen auch davon aus, dass das jetzt so schnell wie möglich geschieht.“

(Quelle: BDZV, PM 27.03.2020)

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„Die etablierten Medien sind in Krisenzeiten der Kitt für die Gesellschaft“ – Interview mit BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff

Der BDZV fordert wegen der Coronakrise von der Bundesregierung kurzfristige finanzielle Hilfen für deutsche Tages- und Wochenzeitungen. „Essenziell ist aus unserer Sicht eine staatliche Förderung der Zeitungszustellung“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff der „Saarbrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 28. März). Die Unabhängigkeit der Redaktionen bliebe dadurch gewahrt. Momentan zeige sich, „dass nicht nur die Bereiche Gesundheit und Ernährung systemrelevant sind, sondern auch die Versorgung mit verlässlichen Informationen“.

Das vollständige Interview mit Werner Kolhoff lesen Sie hier:

https://www.bdzv.de/nachrichten-und-service/branchennachrichten/artikel/detail/die-etablierten-medien-sind-in-krisenzeiten-der-kitt-fuer-die-gesellschaft/

(Quelle: bdzv.de, 27.03.2020)

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#ZeitungenHelfen

Unter dem Hashtag „ZeitungenHelfen“ wird auf Twitter eine beeindruckende Sammlung mit vielen großartigen Aktionen der deutschen Zeitungen während der Corona-Krise geführt.

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Corona-Maßnahmen bundesweit bis zum 19. April 2020 verlängert

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Beschränkungen des öffentlichen Lebens bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 in ganz Deutschland aufrechtzuerhalten. Einen entsprechenden Beschluss fassten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch, 01. April 2020. 

In Bayern war bereits am 31. März eine entsprechende Verlängerung der ursprünglichen und zunächst bis zum 03. April befristeten Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden. 

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Maßnahmepaket der Bundesregierung vom Bundesrat verabschiedet

Nach dem das  Parlament bereits 2 Tage zuvor seine Zustimmung gegeben hatte, hat auch der Bundesrat am vergangenen Freitag, den 27. März 2020 die sechs Gesetze, die die Folgen der Corona-Krise für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft abmildern sollen, verabschiedet:

Maßnahmen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz, Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht und Errichtung eines Rettungsschirms für Unternehmen - flankiert durch den Nachtragshaushalt. Die Gesetze sind mit ihrer Bekannmachung im Bundesgesetzblatt am 1. April in Kraft getreten, einige Teile sogar rückwirkend.

Die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsverlage haben wir über die einzelnen Maßnahmen gesondert informiert.

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Soforthilfeprogramme von Bayern und Bund miteinander verzahnt


Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

In der Kabinettssitzung vom 30. März 2020, an der auch Bundesfinanzminister Scholz teilnahm, hat die Bayerische Staatsregierung eine Anpassung der Förderhöchstsummen beschlossen (von derzeit 15.000 Euro auf 30.000 Euro für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern und von derzeit 30.000 Euro auf 50.000 Euro für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern). 

Neben den höhren Förderbeträgen haben sich die Förderbedingungen auch durch den Wegfall einer Vermögensprüfung für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern verbessert.

Das Wirtschaftsministerium wird außerdem die Richtlinien des bayerischen Programms mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses an die Regelungen des Bundesprogramms anpassen, um im Verwaltungsvollzug einen Gleichlauf der beiden Programme zu gewährleisten.

Anträge für die Soforthilfe-Programme des Bundes bzw. des Freistaates Bayern können ausschließlich online eingereicht werden:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Nach der Eingabe der jeweiligen Anzahl der Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das einschlägige Antragsformular.

Weitere Informationen zur Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung:  https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/  

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Kinderbetreuung „wenn beide arbeiten“: Neuregelung bei Entgeltausfall

Aufgrund der Systemrelevanz von Presse und Hörfunk können Mitarbeiter*innen auf die staatlich organisierten Kinderbetreuung zurückgreifen, die während der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten angeboten wird.

Sie ist möglich, wenn beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf bzw. Bereich arbeiten. Sofern aber ein Elternteil das Kind betreuen muss, kann es zu einem Wegfall des Gehaltsanspruchs kommen.

Zum 30. März 2020 sind Neuregelungen in Kraft getreten, durch die Eltern, die während der Schließungen tatsächlich keine Entgeltansprüche gegen den Arbeitgeber haben, einen Teil ihres Verdienstausfalls vom Staat ersetzt bekommen (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz – IfSG). Voraussetzung ist, dass die Kinder unter 12 Jahre alt bzw. behindert und auf Hilfe angewiesen sind und dass die Betreuung nicht anderweitig ermöglicht werden kann.

Nähere Informationen unter https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2020/Downloads/Corona-Merkblatt-Schul-und-Kitaschließungen-vbw-30.03.2020.pdf

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Sonderregelungen für die Krankmeldungen bei Arztbesuch per Telefon

Der GKV-Spitzenverband hat über eine Sonderregelung der Kassen für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer*innen informiert.

Befristet bis zum 23. Juni 2020 dürfen Ärzte unter bestimmten Umständen Patienten bis zu 14 Tage nach telefonischer Konsultation und Anamnese krankschreiben. Die Regelung gilt auch für die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes.

Bereits seit Mitte März dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu einer Woche ausstellen.

Jetzt haben der GKV-Spitzenverband und die KBV die Regelung noch einmal erweitert. Neu neben der längeren Dauer von bis zu 14 Tagen ist, dass unter die Regelung auch Patienten fallen, bei denen ein Corona-Infektionsverdacht besteht. Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.

(Quelle: gkv-spitzenverband.de)

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II. Vermarktung

Media Impact: Chancen für die Werbekommunikation während der Corona-Krise

Eine aktuelle Studie des Axel Springer-Vermarkters Media Impact legt dar, dass die Werbekommunikation für Marken gerade auch in der aktuellen Situation große Chancen birgt.

Die gemeinsam mit Forsa durchgeführte Onlinebefragung zeigt die Mediennutzung allgemein und explizit der Springer-Titel Welt, Welt am Sonntag und Bild sowie aktuelle Daten zum Konsumverhalten der Deutschen. Erstere hat sich seit Beginn der Coronakrise stark verändert. Das gestiegene Informationsbedürfnis schlägt sich in deutlich wachsenden Reichweiten der Titel nieder. Für Werbungtreibende bedeute das nicht nur, dass sie mit Anzeigen mehr Menschen erreichen. Sie könnten jetzt durch ihre Kommunikation und ihr Handeln Zeichen für die Zukunft setzen, so Media Impact. 

Warum gerade jetzt in Werbung investiert werden solle, unterstreichen die Studiendaten zum Konsumverhalten. Trotz der geltenden Beschränkungen geben 64 Prozent der rund 1.000 Befragten an, Bekleidung und Schuhe im gleichen Umfang wie bisher einzukaufen. Auch bei Medikamenten und Präparaten (60 Prozent kaufen wie bisher), Unterhaltungselektronik (57 Prozent), Versicherungen (54 Prozent) und KFZ (46 Prozent) scheinen die Konsumenten trotz Krise weiter auf hohem Niveau einzukaufen.

Neben Produktwerbung sei es für Werbungtreibende aber entscheidend, ihre Kompetenz und Verantwortung öffentlich zu zeigen, argumentiert Media Impact. Wie Marken mit Haltung jetzt Zeichen setzen, demonstrieren die zahlreichen Dankes- und Solidaritätskampagnen. „Markenloyalität entsteht unter anderem durch soziale Verantwortung. Bereits vor der Krise erwarteten 35% der Deutschen von ihren Marken soziale Verantwortung“, heißt es in der Studie. In der aktuellen Krisensituation könnten Marken gewinnen, wenn sie mit passender Werbung ihre Chancen nutzen und sich verantwortungsvoll positionieren.

(Quelle: die-zeitungen, 28.03.2020; BDZV; media-impact.de)

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Score Media Group wird Mitglied beim Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL)

Die Score Media Group ist seit Februar 2020 Fördermitglied des Verbands Deutscher Lokalzeitungen (VDL).  Der nationale Vermarkter ist bereits seit Juni 2019 als Mitglied  des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) aktiv und Mitglied in der AGOF (Arbeitsgemeinschaft Online Forschung). Der Crossmedia-Vermarkter setzt damit ein weiteres Zeichen, um die regionalen Tageszeitungen über die Gattungsgrenzen hinaus stärker zu positionieren und ihnen eine starke Stimme im Markt zu geben. 

(Quelle: lokalpresse.de; score-media.de, 23.03.2020;

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III. Mitarbeiter

 

Online-Seminarbetrieb bei der ABP

Die Akademie der Bayerischen Presse (ABP) bietet als Alternative zu den vorübergehend eingestellten Präsenzseminaren einen ganzen Schwung von Webinaren an: „Erfolgreich arbeiten im Homeoffice“,„Fit für Online-Meetings“ oder auch „Krisenkommunikation“, die also tagesaktuell durch die nächsten Wochen helfen, aber auch Klassiker wie „Videos mit dem Smartphone“ und „Gehirngerechtes Schreiben“, die zu Online-Kursen umgebaut wurden. 

Erfolgreich arbeiten im Homeoffice: So helfen Ihnen digitale Tools , 8. - 9. April / 280 Euro
Krisenkommunikation, 14. - 17. April / 360 Euro
Videos mit Smartphone, 15. - 17. April / J: 280/ P: 360 Euro
Kreatives Schreiben - Online, 15. - 17. April / J: 420/ P: 540 Euro
Gehirngerechtes Schreiben, 20. - 21. April / 280 Euro
 

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MAO – Medienakademie Online: Web-Angebote der Akademie für Neue Medien 

Auch die Akademie für Neue Medien in Kulmbach bietet über ihr E-Learning-Portal eine digitale Lernplattform mit Lehrvideos, PDF-Handouts und Wissensquiz – zu Themen wie „Social Media Specialist", „Interviews führen", „Fit für die Redaktion" oder „Kommunalpolitik für Journalisten". 

Nähere Informationen hierzu unter medienakademie-online.de

Zusätzlich plant die Akademie für Neue Medien 3 Webinare zu den Themen

–      Redigieren, Sprache und Stil (Alexandra von Knobloch, freie Journalistin in München)

–      Texten für Online (Ina Medick, Geschäftsführerin der IF.DIGITAL Online-Marketing Agentur in Bayreuth)

–      Urheber- und Presserecht (Harald Baumer, Hauptstadtkorrespondent der Nürnberger Nachrichten)

Alle Seminare sollen noch im April stattfinden. Jeder Kurs besteht aus drei Mal 90 Minuten Webinar-Unterricht, die Teilnahmegebühr liegt bei 95,00 Euro pro Person.

Die Akademie bittet um Feedback bis zum 03. April 2020, um dann in die konkrete Planung zu gehen: anm_at_bayerische-medienakademien.de

Die Kompaktausbildung "Crossmedia-Journalist*in" wird an der ANM in Kulmbach vom 04. Mai 2020 - 14. Oktober 2020 stattfinden - vgl. hierzu VBZV-Rundschreiben 08/2020 vom 12.03.2020

Informationationen zu allen Seminarabgeboten: 

https://bayerische-medienakademien.de/

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IV. Sonstiges

Theodor-Wolff-Preis: 401 Autor*innen bewerben sich um die Auszeichnung

Um die vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) vergebene, renommierteste Auszeichnung der Zeitungsbranche bewerben sich in diesem Jahr 401 Journalistinnen und Journalisten mit 376 Beiträgen. Der Preis erinnert an den langjährigen Chefredakteur des legendären „Berliner Tageblatts“, Theodor Wolff (1868 – 1943). Wolff musste 1933 vor den Nazis ins französische Exil fliehen, wurde dort verhaftet und der Gestapo ausgeliefert und starb 1943 im Jüdischen Krankenhaus in Berlin.

Etwa die Hälfte der in diesem Jahr eingegangenen Bewerbungen stammt von Autorinnen und Autoren aus regionalen oder lokalen Verlagen; Beiträge von Journalisten überregionaler Tageszeitungen machen ein Viertel aller Einsendungen (84) aus, 65 Artikel kommen von Wochen- und Sonntagszeitungen, weitere 16 Einreichungen stammen aus Magazinbeilagen der Zeitungen, zwei direkt von der Deutschen Presse-Agentur.  

Der mit insgesamt 30.000 Euro dotierte Theodor-Wolff-Preis, den man nur einmal im Leben erringen kann, wird jährlich für Beiträge aus den Kategorien Reportage und Meinung vergeben - und zwar getrennt nach lokalen / regionalen Tageszeitungen und überregionalen Zeitungen. Ein weiterer Preis wird für das von der Jury gesetzte Thema des Jahres: "Klimawandel" verliehen. 

Die Jury hat am 1. April 2020 die jeweils besten Beiträge pro Kategorie ausgewählt und als preiswürdig nominiert. Die Preisträger werden am Abend der feierlichen Verleihung in Berlin bekannt gegeben. Den Termin teilt das Kuratorium für den Theodor-Wolff-Preis zu einem späteren Zeitpunkt mit.  

Mitglieder der Jury sind: Nikolaus Blome (Autor und Publizist), Wolfgang Büscher (Ressortleiter Investigation/Reportagen "Die Welt"/"Welt am Sonntag"), Stefanie Gollasch (Chefredakteurin "Wolfsburger Allgemeine Zeitung", "Aller-Zeitung", "Peiner Allgemeine Zeitung"), Christian Lindner (Autor), Lorenz Maroldt, (Chefredakteur "Der Tagesspiegel"), Benjamin Piel (Chefredakteur "Mindener Tageblatt"), Annette Ramelsberger (Gerichtsreporterin, "Süddeutsche Zeitung"), Anja Reich (Chefreporterin "Berliner Zeitung") und Cordula von Wysocki (Chefredakteurin "Kölnische Rundschau"). Vorsitzender des Kuratoriums ist Helmut Heinen, Herausgeber der "Kölnischen Rundschau". 

Die Namen der mehr als 450 Preisträger seit 1962 sowie Details zum Preis finde Sie im Internet unter www.theodor-wolff-preis.de

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