VBZV-Newsletter 11/2022

 

 

I. Digital

Leitfaden zum „Einwilligungsmanagement“ auf Websites

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat einen Leitfaden zum Einwilligungsmanagement (Consent Management) veröffentlicht. Besonders im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und Interpretationen im Bereich des Einwilligungsmanagements bietet er Hilfestellung, beispielsweise auch bezüglich der Gestaltungsspielräume von entsprechenden Bannern. Ebenso thematisiert der Leitfaden die Hürden der Nutzung von Systemen der Consent-Management-Plattform-Anbieter – insbesondere im Bereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Zugleich zeigt die Publikation auf, welcher rechtliche Rahmen für Datenschutz und Privatsphärenschutz aktuell existiert und inwieweit DSGVO und TTDSG hier ineinandergreifen.  

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der ePrivacy-Richtlinie und dem deutschen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde ein detaillierter Rechtsrahmen zum Thema Einwilligungsmanagement geschaffen, dessen konkrete, praxisnahe Ausgestaltung. Der Leitfaden gibt hierzu Anhaltspunkte und einen guten Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen. 

https://www.bvdw.org/veroeffentlichungen/publikationen/detail/artikel/leitfaden-einwilligungsmanagement-consent-management-in-der-praxis/

(Quelle: BVDW, PM 15.03.2022)

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Bitkom-Umfrage: „Faktenchecker“ wenig genutzt – Klassische Medien in Krisenzeiten vorn

Die meisten Menschen vertrauen nach wie vor auf die traditionellen Massenmedien. Das ergab eine Umfrage der Bitkom zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf das Informationsverhalten der Deutschen. So gaben 98 Prozent der Befragten an, ihr Wissen über den Krieg aus Radio oder Fernsehen zu beziehen, 82 Prozent aus persönlichen Gesprächen und mehr als die Hälfte der Menschen (51 Prozent) aus Printmedien. Etwa zwei Drittel (62 Prozent) gaben Online-Nachrichtenseiten als wichtigste Informationsquelle an, auf soziale Netzwerke vertrauen lediglich 42 Prozent. 

Seit Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine sind 56 Prozent der Befragten bereits mit Fake News in Kontakt gekommen. 

Nur wenige Nutzer greifen bisher auf die sogenannten "Faktenchecker" zurück. Laut Studie nutzen nur 28 Prozent der Befragten entsprechende Angebote. 

(Quelle: horizont.net, 22.03.2022)

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II. Aus den Verlagen

Geflüchteten eine Stimme geben – deutsche Medienhäuser unterstützen ukrainische und russische Journalistinnen und Journalisten

DIE ZEIT und ZEIT ONLINE, die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.), die Handelsblatt Media Group, die Süddeutsche Zeitung (SZ) und der Tagesspiegel starten eine gemeinsame Initiative, um ukrainische und russische Journalistinnen und Journalisten zu unterstützen. Mit der Initiative setzen sich die Zeitungen für freien Journalismus ein, für den die teilnehmenden Medienmarken stehen.

Die Medienhäuser werden sich auf unterschiedliche Weise engagieren. So werden sie einen finanziellen Beitrag zugunsten des Vereins „Reporter ohne Grenzen“ leisten, sie werden nach Deutschland geflüchtete Journalistinnen und Journalisten untereinander vernetzen und ihnen Mittel für ihre Arbeit zur Verfügung stellen. Die Hilfe soll den Menschen ermöglichen, ihre Arbeit im Exil oder vor Ort fortzusetzen.

Die Redaktionsleitungen und Geschäftsführungen der Medienhäuser stimmen in ihrer Haltung überein: „Ohne freie Presse wird Journalismus zur Propaganda. Staatliche Willkür ist die Folge. Wir wollen denjenigen eine Stimme geben, die aufgrund äußerer Aggression ihrer publizistischen Kraft beraubt wurden und die gegen Propaganda und Fake News arbeiten.“

(Quelle: SWMH, PM 23.03.2022)

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III. Aus den Verbänden

Bayerisches Bündnis für Toleranz: Demokratie im Inneren wie im Äußeren schützen 

Das Bayerische Bündnis für Toleranz, dem auch unser Verband angehört, traf sich am 22. März zu seiner Frühjahrstagung im Bayerischen Landtag. In Anwesenheit von Landtagspräsidentin Ilse Aigner und mehreren ihrer Stellvertreter haben Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, die Präsidentin der Jüdischen Gemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, der Landesvorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinden, Josef Schuster, sowie ca. 50 weitere Delegierte über aktuelle Herausforderungen für Toleranz, Demokratie und Menschenwürde debattiert. 

In ihrem Grußwort ging die Landtagspräsidentin natürlich auch auf die aktuelle Lage ein: „Der Krieg Russlands gegen sein europäisches Nachbarland, die Ukraine, fordert uns auch in Bayern heraus. Dies gilt für nahezu alle im Bündnis für Toleranz zusammen geschlossenen Institutionen aus Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Kommunen und Staat. Bei allem Schrecklichen, was dieser Krieg mit sich bringt - es wird auch deutlich, wie attraktiv Demokratie, Toleranz und Menschenwürde sind, welche politische Strahlkraft diese Werte haben. Nicht zuletzt das jahrelange mutige Eintreten der Menschen in Russland, Belarus und der Ukraine für diese Werte hat das autokratische Regime in Russland herausgefordert“, so Ilse Aigner.

Das Bündnis für Toleranz ist der größte bayerische Zusammenschluss gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus – mittlerweile 86 große landesweite Verbände und Organisationen arbeiten hier kooperativ zusammen. 

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm zeigte sich in seiner Eigenschaft als Sprecher des Bündnisses besonders erfreut, dass das Bündnis einmal wieder im Parlament als dem zentralen Ort der Demokratie in Bayern tagen durfte. Im vergangenen Jahr, am 11. August 2021, habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem wegweisenden Urteil die Mitgliedschaft des Landtags im Bündnis für Toleranz ausdrücklich bestätigt. Weder die Bayerische Verfassung noch das Grundgesetz sind wertneutral, habe das Gericht damals geurteilt, weshalb ein Eintreten des Landtags gemeinsam mit anderen Institutionen für die Werte der Demokratie, der Toleranz und der Menschenwürde nicht verboten, sondern geboten seien. 

Schließlich ging Heinrich Bedford-Strohm in seiner Eröffnungsrede noch auf die besondere Herausforderung ein, die die Corona-Pandemie für das Bündnis und seine Mitglieder darstellt. „Der gesellschaftliche Umgang mit der Pandemie ist für das Bündnis und seine Mitgliedseinrichtungen eine große Herausforderung. Dabei ist Verantwortungsbewusstsein und Solidarität miteinander gefragt. Dazu gehört auch, dass wir als Bündnis einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt leisten. Auch über unterschiedliche Meinungen hinweg gilt es, miteinander in Kontakt zu bleiben und zu verhindern, dass einzelne Menschen sich kommunikativ zurückziehen. Wo sich unter die Corona-Proteste demokratiefeindliche Parolen mischen, gilt es allerdings, klar zu widersprechen.“ 

(Quelle: Bayerisches Bündnis für Toleranz, 22.03.2022)

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IV. Mitarbeiter 

 

Bayerische Wirtschaft richtet Plattform für die Integration ukrainischer Geflüchteter ein

Aufbauend auf den Erfahrungen der Fluchtbewegungen ab dem Jahr 2015 und der daraus entstandenen Initiative Integration durch Ausbildung und Arbeit hat die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband angeschlossen ist, in enger Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung die neue Initiative sprungbrett into work für ukrainische Geflüchtete gestartet. Unter anderem wird eine Online-Plattform schaffen, über die Geflüchtete und Unternehmen zusammenfinden können. Auch alle Fragen rund um das Thema Arbeitsmarktintegration sollen dort beantwortet werden. 

Angeboten werden auch Deutschkurse mit Unterstützung des Bildungswerkes der Bayerischen Wirtschaft (bbw). Um frühzeitig festzustellen, welche beruflichen Kompetenzen bei den Ankommenden vorhanden sind, wird das bbw das Kompetenzermittlungsverfahren „KoJack“ auf Ukrainisch anbieten. 

Auch die Taskforce Fachkräftesicherung+ wird ihr Know-how und ihr Netzwerk zur Verfügung stellen, um Unternehmen und Verbände zu beraten und sie bei der Integration der Geflüchteten in Arbeit vor Ort zu unterstützen. 

Sämtliche Angebote und Maßnahmen werden eng mit der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie weiteren Netzwerkpartnern abgestimmt. 

Nähere Informationen telefonisch unter Tel.:  089-551 78-218 bei der vbw.

(Quelle: vbw, 18.03.2022)

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V. COVID 19-Pandemie

 

Update: Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung nochmals verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens die Ausnahmeregelungen zur telefonischen Krankschreibung erneut verlängert. Dieser Schritt wird trotz der Lockerungen der bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen damit begründet, dass Arztpraxen keine „normalen“ Orte im öffentlichen Leben sind, sondern Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinandertreffen und es daher weiterhin notwendig ist, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

  • Befristet bis zum 31. Mai 2022 können Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich dabei persönlich durch eine eingehende telefonische Befragung vom Zustand der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

(Quelle: vbw-bayern.de, 21.03.2022) 

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Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld – ein aktueller Überblick

Zum Kurzarbeitergeld gelten ab dem 01. April 2022 folgende Regelungen:

  • Die maximale Bezugsdauer wird von 24 auf 28 Monate für die Betriebe verlängert, die spätestens bis zum 30. Juni 2021 mit dem Kurzarbeitergeldbezug begonnen haben. Sie sollen von dieser Bezugsdauer nach § 421c Abs. 3 SGB III bis längstens zum 30. Juni 2022 profitieren können. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01. März 2022 in Kraft. 
  • Bis zum 30. Juni 2022 wird weiterhin das Mindestquorum auf 10 Prozent abgesenkt bleiben, außerdem wird weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. 
  • Auch die gesetzliche Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach § 421c Abs. 2 SGB III ist noch bis zum 30. Juni 2022 möglich. Der Anspruch auf die gesetzliche Erhöhung wurde dazu noch ausgeweitet auf die Beschäftigten, deren Kurzarbeitergeld-Anspruch bis zum April 2021 entstanden ist. Wenn die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50 Prozent beträgt, haben Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat Anspruch auf 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 bzw. 87 Prozent.
  • Außerdem bleiben die während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Nebenbeschäftigungen weiterhin bis zum 30. Juni 2022 anrechnungsfrei.

Die Verordnungsermächtigung in § 109 Abs. 5 S. 3 SGB III wird bis zum 30. September 2022 verlängert. Damit könnte die Bundesregierung bis Ende September auch durch weitere Verordnung die Sonderregelungen zum Mindestquorum und zum Verzicht auf den Abbau negativer Arbeitszeitsalden erlassen.

Darüber hinaus wurden im Zuge des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften weitere folgende Regelungen bezüglich des Kurzarbeitergeldes veranlasst:

  • Öffnung der Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer*innen bis zum 30. Juni 2022 
  • Verordnungsermächtigung zur Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit, befristet bis zum 30. September 2022 
  • Verordnungsermächtigung für die vollständige oder teilweise Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bis zum 30. September 2022

Finden Weiterbildungen der Beschäftigten statt, können bis zum 31. Juli 2023 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, vorausgesetzt, die Maßnahmen beginnen noch während der Kurzarbeit.

Die Vorgaben lauten dann, dass die Weiterbildungsmaßnahme

  • mehr als 120 Unterrichtseinheiten dauert und eine Zertifizierung sowohl für den Lehrgang als auch den Träger vorliegt oder
  • auf eine nach § 2 Abs. 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) förderfähiges Bildungsziel vorbereitet und der Träger zur Durchführung geeignet ist.

(Quelle: vbw-bayern.de, 23.03.2022)

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