VBZV-Newsletter 11/2020
- COVID-19-Pandemie:
- Digitalen Reichweiten der Zeitungen steigen sprunghaft an
- Ausgangsbeschränkungen in Bayern – Weg zur Arbeit weiterhin erlaubt
- Presserat: Keine Einschränkungen journalistischer Recherche
- Nachtragshaushalt vom Bayerischen Landtag verabschiedet
Corona-Hilfspaket von insgesamt 40 Milliarden Euro - Soforthilfe Corona: Mehr als 150.000 Anträge in Bayern
- Bayern zahlt Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück
- Möglichkeit zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bessere Förderbedingungen für Kredite durch die KfW
- Wirtschaftsweise begrüßen Rettungspaket der Bundesregierung und rechnen mit schwerer Rezession
- Maßnahmepaket der Bundesregierung im Parlament verabschiedet
- „Wir bleiben zuhause. Und wir danken allen, die den Laden am Laufen halten“ – BDZV startet Anzeigen- und Fensterplakataktion
I. COVID-19-Pandemie
Digitalen Reichweiten der Zeitungen steigen sprunghaft an
Die Corona-Pandemie steigert das Bedürfnis nach verlässlichen Informationen. Als vertrauenswürdige Nachrichtenmedien sind die Zeitungen in der aktuellen Krisensituation daher wichtiger denn je und ihre digitalen Inhalte werden stärker denn je nachgefragt: Nach den aktuellen Nutzungszahlen sind die digitalen Reichweiten der Zeitungen sprunghaft um bis zu 65 Prozent angestiegen, seit das Coronavirus das Leben und die Nachrichtenlage beherrscht.
In der vergangenen Woche (16.-22.03.) haben mehr als zwei Drittel (67,1 Prozent) der deutschsprachigen Bevölkerung ab 16 Jahren auf die Informationsangebote der Zeitungen im Web zugegriffen. Allein mit ihrem digitalen Angebot haben die Zeitungen damit 46,2 Millionen Menschen erreicht. Ende Januar lag die wöchentliche Reichweite noch bei 50,1 Prozent, das bedeutet ein Plus von 34 Prozent. Die überregionalen Zeitungen konnten ihre digitale Reichweite seit Ende Januar sogar um 64,8 Prozent steigern und erreichten vergangene Woche 40,2 Prozent der Deutschen beziehungsweise 27,7 Millionen Unique User. Auch bei den Kaufzeitungen hat die Nutzung um gut 33 Prozent zugelegt. Sie erreichen ein Drittel der Bevölkerung. Das zeigt eine aktuelle ZMG-Auswertung der AGOF daily digital facts.
Am stärksten nachgefragt sind die Webseiten der regionalen Abonnementzeitungen. Sie haben in der vergangenen Woche 57,3 Prozent der Bevölkerung erreicht. Das entspricht 39,4 Millionen Nutzern und einem Zuwachs von 52,8 Prozent seit Januar.
Obwohl auch die Zeitungen zur Zeit nur unter sehr erschwerten und ungewohnten Bedingungen produzieren können – fast alle Redaktionen arbeiten inzwischen aus dem Homeoffice –, zeigen diese hohen Nutzungszahlen, wie wichtig die seriöse journalistische Arbeit ist. Viele Zeitungshäuser haben ihre Informationsangebote rund um das Thema Corona mit sorgfältigen Recherchen, Hintergrundberichten, News-Blogs, Live-Tickern, Podcasts und anderen zusätzlichen Angeboten trotz des redaktionellen Ausnahmezustands sogar noch ausgeweitet.
(Quelle: die-zeitungen.de, 24.03.2020)
Ausgangsbeschränkungen in Bayern – Weg zur Arbeit weiterhin erlaubt
In Bayern gilt seit dem 21. März 2020 auf Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Pflege eine Ausgangsbeschränkung, um die Dynamik der Virusverbreitung zu verlangsamen. Zuvor hatte die Bayerische Staatsregierung am 16. März 2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen, um der sich weiter zuspitzende Lage bei der rasanten Verbreitung des Corona-Virus Rechnung zu tragen.
Entsprechend der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums dürfen Bürgerinnen und Bürger trotz der Ausgangsbeschränkung ihr Haus weiterhin verlassen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Als Angehörige einer systemrelevanten Branche, die dazu beiträgt, kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten, gilt dies insbesondere auch für viele Mitarbeiter*innen von Presse und Rundfunk.
Wo umfassendere Ausgangssperren verhängt werden, wie etwa in der Gemeinde Mitterteich, können von den ansässigen Unternehmen in Abstimmung mit den örtlichen Behörden Passierscheine für die Mitarbeiter ausgestellt werden. Der VBZV stellt hierfür auf Anfrage ein Muster zur Verfügung.
Dort wo die Landesgrenzen gesperrt sind, etwa von bzw. nach Tschechien und Österreich, hilft ein von der Bundespolizei zur Verfügung gestelltes Formular weiter:
Nähere Informationen zu den Ausgangsbeschränkungen:
Presserat: Keine Einschränkungen journalistischer Recherche
Der Deutsche Presserat und seine Trägerorganisationen – BDZV, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) – weisen darauf hin, dass journalistische Recherchen gerade in der Corona-Krise dringend erforderlich sind und nicht behindert werden dürfen. Der Presserat empfiehlt Journalistinnen und Journalisten, sich bei Recherchen vor Ort stets eindeutig als Berufsangehörige zu identifizieren. Der bundeseinheitliche Presseausweis gilt dafür auf jeden Fall als hinreichendes Dokument.
Anlass sind Anfragen von Reporterinnen und Reportern seit der Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen durch die Bundesregierung am vergangenen Wochenende. „Wir haben in Deutschland zwar keine generelle Ausgangssperre“, erklärt der designierte Sprecher des Presserats, Johannes Endres. „Aber in einigen Bundesländern kann es notwendig werden, dass Journalistinnen und Journalisten sich ausweisen“.
„Der bundeseinheitliche Presseausweis ist ein offizieller Nachweis journalistischer Tätigkeit, der von den Innenministern der Länder unterstützt wird“, betont Endres. „Wir erwarten von den Sicherheits- und Einsatzkräften, dass sie die Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort recherchieren, unterstützen.“ Der bundeseinheitliche Presseausweis wird nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgestellt.
„Die enorm gestiegenen Zugriffe auf Nachrichtenportale von Zeitungen und Zeitschriften und die höheren Einschaltquoten des Rundfunks zeigen das große Bedürfnis der Menschen nach verlässlichen Informationen“, so Endres. „Diese Nachfrage müssen Journalistinnen und Journalisten ohne Einschränkungen befriedigen können.“
(Quelle: Presserat, PM 26.03.2020)
Nachtragshaushalt vom Bayerischen Landtag verabschiedet
Corona-Hilfspaket von insgesamt 40 Milliarden Euro
Im Bayerischen Landtag wurde am vergangenen Donnerstag, 19. März 2020 ein Nachtragshaushalt in Höhe von 10 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen verabschiedet. Der Bayerische Staatshaushalt erreicht damit ein Rekordvolumen von rund 70 Milliarden Euro.
Am vergangenen Dienstag, 24. März 2020 wurden zum Schutz der heimischen Wirtschaft gegen die unkalkulierbaren Folgen der Corona-Krise weitere Gelder bereit gestellt: In Summe will die Staatsregierung ein 40 Milliarden Euro schweres Hilfspaket auf den Weg bringen.
Bayerns Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise, der sog. Bayernschirm, hat im Wesentlichen diesei Elemente:
Der Bürgschaftsrahmen der LfA Förderbank Bayern – dem bayerischen Pendant zur KfW des Bundes – wird von bisher 100 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro erhöht. Die LfA kann so 80 bis 90 Prozent des Kreditrisikos der normalen Hausbanken – statt bisher 50 bis 60 Prozent – auffangen und das Risiko der Hausbank wird auf ein Minimum reduziert. Das erleichtert die Kreditaufnahme.
Über den neu eingerichteten Bayernfonds als Teil der LfA kann der Staat vorübergehend als Teilhaber eines Unternehmens einspringen, bevor die Insolvenz droht.
Alle Betriebe, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in unmittelbare Not geraten sind, erhalten eine direkte Soforthilfe, die nicht zurückbezahlt werden muss.
Soforthilfe Corona: Mehr als 150.000 Anträge in Bayern
Um kleine und mittlere Unternehmen mit Liquiditätsproblemen in Bayern rasch zu unterstützen, hat das Wirtschaftsministerium die Auszahlung der Soforthilfe Corona noch einmal beschleunigt. Die notwendigen Finanzmittel stehen den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München bereits zur Verfügung.
Das Sofortprogramm richtet sich an Soloselbständige, Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern.
Innerhalb der ersten Woche waren am 25.03.2020 bei den sieben Bezirksregierungen in Bayern sowie der Landeshauptstadt München mehr als 150.000 Anträge von Freiberuflern, Selbstständigen, kleinen und mittleren Unternehmen eingegangen. Der Zuwendungsbedarf (bei einer angenommenen durchschnittlichen Antragssumme von 7.500 Euro) liegt inzwischen bei 1,1 Milliarden Euro. Zur Auszahlung angewiesen wurden knapp 56,5 Millionen Euro.
Um Entlastung für die Förderstellen zu schaffen, wird ab nächster Woche (Woche vom 30. März) die Antragstellung online möglich sein. Das Bayerische Wirtschaftsministerium bittet ausdrücklich darum, das Online-Formular dann, wenn es verfügbar ist, auch zu nutzen. (https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/)
Auch die Bundesregierung hat ein Soforthilfe-Programm für kleine Betriebe angekündigt. Eckpunkte sind bereits bekannt, eine Antragstellung ist derzeit aber noch nicht möglich.
Das Programm des Bundes reicht allerdings nur bis zu zehn Mitarbeitern (Bayern: 5) und basiert auf etwas anderen Schwellenwerten. Die Modalitäten zur Kombination der Programme werden derzeit abgestimmt, das kann noch bis in die nächste Woche hinein dauern.
Die Staatsregierung hat festgelegt, dass Unternehmen und Selbstständige, die bereits die niedrigere bayerische Soforthilfe beantragt haben, die Hilfen ggf. bis zur entsprechenden Höhe des Bundesprogramms aufgestockt werden sollen.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte in einem Interview mit BR 2:
"Mein Ziel ist, dass alles, was jetzt beantragt ist, in den nächsten acht bis zehn Tagen bezahlt ist. Da hat der Bund jetzt noch nicht einmal seine genauen Kriterien festgelegt. Bayerisches Geld ist schon auf den Konten bei den ersten tausend Antragstellern. In zehn Tagen muss das Geld raus. Da ist mehr als eine Milliarde auf den Konten draußen." Die Corona-Pandemie zwingt die Regierungen im Bund und in Bayern zu außergewöhnlichen Hilfszusagen in unbegrenzter Höhe, um Firmen und kleine Selbstständige vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.“
Bayerischer Schutzschirm für Unternehmen: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Bayern zahlt Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück
Grundsätzlich müssen Unternehmer nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann den Unternehmen eine Dauerfristverlängerung um einen Monat gewährt werden. Bei Unternehmen mit monatlichem Voranmeldungszeitraum ist dies jedoch von der Leistung einer Sondervorauszahlung abhängig. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet. Zur Schaffung von Liquidität soll diese Sondervorauszahlung den Unternehmen wieder zur Verfügung gestellt werden.
(Quelle: WiMi, 23.03.2020)
Möglichkeit zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Die monatliche Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge führt in den Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsabflüssen. Diese verschärfen unter Umständen finanzielle Schwierigkeiten, in die Unternehmen durch die Corona-Krise geraten sind. In diesem Fall besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beantragen. So können finanzielle Handlungsspielräume erhalten bleiben.
Der GKV-Spitzenverband hat nun in einem Rundschreiben Erleichterungen bei dem Zugang zu Stundungen angekündigt.
Die Erleichterungen kommen nur dann in Betracht, wenn vorrangig die Möglichkeiten im Rahmen der Erleichterungen zum Kurzarbeitergeld und der Fördermittel und Kredite aus den Schutzschirmen von BMF und BMWi genutzt und auch zur Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge verwendet wurden.
- Bereits fällig gewordene oder noch fällig werdende Beiträge können zunächst für die Ist-Monate März 2020 und April 2020 gestundet werden; Stundungen sind zunächst längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2020 zu gewähren. Dabei kommt auch eine Stundung der Beiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld in Betracht. In diesem Fall kann durch die Stundung der Zeitraum bis zu der tatsächlichen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge überbrückt werden.
- Die Sicherungsleistung fällt weg.
- Es werden keine Stundungszinsen berechnet.
- Von der Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren wird im genannten Zeitraum abgesehen.
- Bei Arbeitgebern, die erheblich von der Krise betroffen sind, wird auf Vollstreckungsmaßnahmen für rückständige bzw. fällig werdenden Beiträge vorläufig verzichtet.
- Das Unternehmen muss die Stundung beantragen und glaubhaft darlegen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Als Nachweis einer erheblichen Härte soll eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Pandemie, beispielsweise in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, erlitten hat, ausreichen.
Über den Stundungsantrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
(Quelle: GKV, 24.03.2020)
Bessere Förderbedingungen für Kredite durch die KfW
Die KfW hat ihre Förderbedingungen für Kredite an von Corona betroffene Unternehmen deutlich verbessert. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen. Diese können ab dem 23. März 2020 bei ihrer Bank oder Sparkasse einen vom der KfW geförderten Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung ist, dass sie bis zum 31. März 2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Die Förderung geschieht mittels einer Übernahme eines Teils des Risikos der kreditgebenden Bank oder Sparkasse durch die KfW. Dadurch steigt die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. Die Konditionen der KfW dazu sehen wie folgt aus:
- Für große Unternehmen werden bis zu 80 Prozent des Risikos übernommen.
- Für kleine und mittlere Unternehmen geht die Risikoübernahme bis zu 90 Prozent.
Je Unternehmensgruppe kann bis zu eine Milliarde Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Diese Konditionen werden für unterschiedliche Unternehmensgruppen identisch in verschiedene Förderprogramme eingearbeitet. Damit verbessern sich die Konditionen jeweils erheblich.
(Quelle: kfw.de, vbw.de, 23.03.2020)
Wirtschaftsweise begrüßen Rettungspaket der Bundesregierung
Schwere Rezession prognostiziert
Die Wirtschaftsweisen rechnen mit einer schweren Rezession in diesem Jahr, der Einbruch soll aber zehn Prozent nicht übersteigen.
Auf den steilen Einbruch der Wirtschaftsleistung in der Corona-Krise folgt auch eine steile Erholung - ein solches V-förmiges Szenario ist nach Einschätzung der "Wirtschaftsweisen" derzeit am wahrscheinlichsten. Risikoalternativen seien ein tieferes V oder eine U-Entwicklung. "Viel hängt am Ende auch davon ab, dass wir schnell wieder aus der Krise herauskommen", so ihr Vorsitzender Lars Feld. Der Begriff "V-Szenario" symbolisiert einen steilen Abwärtstrend, der sich nach dem Erreichen des Tiefpunktes aber ebenso rasch und in ähnliche Höhen wieder aufwärts bewegt. Bei einem "U" ist die Talsohle, bis die Wirtschaft wieder anzieht, länger.
Die von der Bundesregierung bislang getroffenen Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen bezeichnet Feld als "sehr begrüßenswert". Im nächsten Schritt komme es nun darauf an, für das Jahr 2021 "einen ähnlich starken und schnellen Aufschwung" hinzulegen, wie es ihn in den Folgejahren der Finanzkrise gegeben habe. Dafür seien zum Beispiel "Initialzündungen" auf steuerlicher Seite nötig.
Der Vorsitzende des Sachverständigenrates rechnet mit einer schweren Rezession in diesem Jahr, aber keinem Einbruch von mehr als zehn Prozent.
Das Münchner Ifo-Institut habe Szenarien von minus fünf bis minus 20 Prozent für 2020 errechnet. Oberhalb von zehn Prozent sei dies aber zu pessimistisch.
(Quelle: Bundesregierung.de, PM 24.03.2020)
Maßnahmepaket der Bundesregierung im Parlament verabschiedet
Die Bundesregierung hat sich mit Zustimmung des Bundestags zur Finanzierung der enormen wirtschaftlichen Belastungen bei der Eindämmung von COVID-19 zur Aufnahme von Krediten in Höhe von 156 Milliarden Euro entschlossen.
Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch, den 25.03.2020 im Bundestag verabschiedet, der Bundesrat soll am kommenden Freitag zustimmen.
Das Maßnahmepaket sieht u.a. vor:
- 50 Milliarden Euro für die Unterstützung von Kleinunternehmern. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen für "Solo-Selbständige", Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht.
- Zur Existenzsicherung unter anderem für "Solo-Selbständige" werden die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung um insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.
- Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rund 5,9 Milliarden Euro.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen verständigt, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für Unternehmen verbessert werden soll.
Durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von Stundungen, durch neue Maßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und bei den Bürgschaften.
Die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsverlage haben wir über die einzelnen Maßnahmen bereits gesondert informiert.
„Wir bleiben zuhause. Und wir danken allen, die den Laden am Laufen halten“
BDZV startet Anzeigen- und Fensterplakataktion für solidarisches Miteinander
Der BDZV hat die Zeitungen in Deutschland und deren Leserinnen und Leser zu einer gemeinsamen Anzeigen-/Fensterplakataktion aufgerufen. Unter dem Motto „Wir bleiben zuhause. Und wir danken allen, die den Laden am Laufen halten“ können die Verlage ihre Leserinnen und Leser mit einer ganzseitigen oder doppelseitigen Anzeige ansprechen. Das Anzeigenplakat soll idealerweise nach außen sichtbar an einem Fenster in den Haushalten angebracht werden.
Dazu erklärt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff: „In dieser schwierigen Zeit wollen wir gemeinsam mit unseren Zeitungen und ihren Leserinnen und Lesern Flagge zeigen. Das Corona-Virus fordert uns alle heraus. Wir wollen etwas tun für Gemeinsinn und solidarisches Handeln. Und wir wollen denen danke sagen, die im Angesicht der enormen Herausforderungen durch das Virus und seine Folgen für die Gemeinschaft arbeiten. Im Kleinen wie im Großen, bundesweit und in der Gemeinde. Gedruckt und digital sind unsere Zeitungen vor Ort DIE Verbindung zum aktuellen lokalen Geschehen schlechthin. Und sie sind das beste Heilmittel gegen Fakenews obendrein.“
Die Mitmach-Aktion in Form einer in den Zeitungen gedruckten und als Fensterplakat nutzbaren Botschaft kann in einem zweiten Schritt auch in den Sozialen Medien verbreitet werden.
(Quelle: BDZV, 21.03.2020)