VBZV-Newsletter 10/2024
- Millionenstrafe für Google wegen nicht eingehaltener Abmachungen mit Ver-lagen und Agenturen – Verlage müssen über Nutzung ihrer Inhalte durch Gemini informiert werden
- Spitzenverbände warnen vor unkalkulierbaren Risiken der Entwaldungs-Verordnung und fordern Entschärfung
- #UseTheNews startet Kommunikationskampagne gegen Desinformation
- julecon 2024: Die Gen Z hat immer recht. Eine Konferenz von jule und dem SZ Institut
- jule-Umfrage zu Medienprojekten in Schulen
- ARD/ZDF-Onlinestudie 2023: 30 Minuten tägliche Nutzung von Sozialen Medien – Instagram vor Facebook
I. Medienpolitik
Millionenstrafe für Google wegen nicht eingehaltener Abmachungen mit Verlagen und Agenturen – Verlage müssen über Nutzung ihrer Inhalte durch Gemini informiert werden
Frankreichs Wettbewerbsbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von 250 Millionen Euro gegen Google verhängt. Das berichteten verschiedene Branchendienste mit Bezug auf ei-ne Mitteilung der Behörde. Der amerikanische Internetriese habe sich nicht an verpflichtende Abmachungen mit französischen Verlagen und Agenturen zum Urheberrecht gehalten, hieß es in einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch. Der Konzern habe die Vorwürfe nicht bestritten.
Konkret kreiden die französischen Wettbewerbshüter Google intransparente und unvollständige Kommunikation in den Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen über die Vergütung der Nutzung von Presseinhalten an. Auch soll der Internetkonzern die indirekten Einnahmen durch die genutzten Presseinhalte zu niedrig geschätzt haben.
Verfehlungen sehen die Aufpasser zudem im Zusammenhang mit Googles KI-Software „Gemini“. Google habe die Verlage und Agenturen nicht über die Nutzung ihrer Inhalte durch diese Software informiert. Außerdem hätten diese keine Möglichkeit gehabt, sich dagegen auszusprechen. Sie hätten nur eine Nutzung ihrer Inhalte durch sämtliche Google-Services ablehnen können. Google bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig. Die geforderten Verhaltensänderungen akzeptiere man aber, um den schon seit zu langer Zeit laufenden Fall abzuschließen. Der Konzern bemängelte jedoch, dass klare Vorgaben zur Vergütung fehlten.
Jahrelang hatten auch französische Verlage mit Google über das Urheberrecht gestritten. Dabei ging es darum, dass das Unternehmen für die Onlinenutzung von Inhalten zahlen soll, die über Links und sehr kurze Auszüge hinausgehen. Hintergrund ist die im Jahr 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der Europäischen Union an das digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll.
Google hatte sich zunächst geweigert, solche Zahlungen zu leisten. Am Pariser Beru-fungsgericht hatte dann das Unternehmen im Herbst 2020 eine Niederlage kassiert. Im Jahr 2022 trafen Konzern und Verlage schließlich eine Grundsatzeinigung. Google zufolge ist der Konzern die erste und einzige Plattform mit einem entsprechenden, be-deutenden Lizenzabkommen. Jedes Jahr zahle das Unternehmen Dutzende Millionen Euro für die genutzten Presseinhalte, hieß es.
(Quelle: FAZ, 21.03.2024; sueddeutsche.de, 20.03.2024, spiegel.de, 20.03.2024)
Spitzenverbände warnen vor unkalkulierbaren Risiken der Entwaldungs-Verordnung und fordern Entschärfung
Druckerzeugnisse und Verpackungen, sofern sie auf Basis von Holz hergestellt werden, dürfen ab dem 30. Dezember 2024 nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen, Bundesverband Druck und Medien und Medienverband der freien Presse teilen ausdrücklich das Ziel der Verordnung, die globalen Naturwälder zu schützen, kritisieren allerdings nicht erfüllbare Nachweispflichten, praxisferne Vorgaben und eine weitere drastische Bürokra-tiebelastung für Unternehmen.
Grundsätzlich teilen die Branchenverbände das Ziel der EU-Verordnung gegen Entwal-dung (EUDR), die Wälder weltweit zu schützen. Jedoch fordern sie die Bundesregierung in einem Brief dringend dazu auf, die durch die Verordnung drohenden Risiken, Sanktionen und Belastungen für Unternehmen zu entschärfen. Insbesondere, da die EUDR in ganz wesentlichen Teilen praktisch nicht umsetzbar ist, wesentliche Hilfsmittel derzeit noch fehlen, Vorgaben unrealistisch sind und es an qualifizierten branchenspezifischen Umsetzungshilfen fehlt.
Die unzureichende Vorbereitung seitens der EU-Kommission führt neben der Tatsache, dass sich globale Händler aufgrund der enormen Hürden aus dem europäischen Markt zurückziehen, im schlimmsten Fall dazu, dass die Unternehmen nicht gesetzeskonform ihre Produkte in Verkehr bringen können. Das ist nicht nur eine große Gefahr für die Herstellung gedruckter Produkte für die Bevölkerung, sondern auch für Presseprodukte, Wahlunterlagen, technische Dokumentationen, Etiketten und Verpackungen, die zur kritischen Infrastruktur gehören.
Die Branchenverbände fordern folgende sechs Punkte:
1. Rechtssichere Auslegung gewährleisten: Die Verbände fordern klare Rechtsbegriffe ohne Interpretationsspielraum, damit die daraus resultierenden Pflichten in der gesamten Lieferkette überhaupt rechtssicher umgesetzt werden können. Ferner ist es unerlässlich, den Zeitpunkt der Durchsetzung der Verordnung, insbesondere in Form von Sanktionen, zumindest hinauszuschieben, solange wesentliche Auslegungsfragen ungeklärt sind.
2. Zeitlicher Aufschub für Sorgfaltserklärungen: Die Verbände fordern einen zeitli-chen Aufschub für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen, der an die Bereitstellung eines voll funktionsfähigen Informationssystems geknüpft ist und ausreichend zeitlichen Spielraum für die unternehmens¬interne Implementierung lässt.
3. Keine unerfüllbaren Maßstäbe für die Sorgfaltspflicht: Die Verbände fordern insbe-sondere für Produktionsbehälter, die nicht leerlaufen, eine Mengenbilanzierung zu ermöglichen, um zu verhindern, dass sich die vorzuhaltenden Referenznummern sowie die damit verbundenen Risiken in unüberschaubarer Weise aufsummieren. Für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen dürfen keine unerfüllbaren Maßstäbe gelten. Unternehmen sollten keine Unverwertbarkeit ihrer Produkte befürchten müssen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein geringer Anteil von Fasern problematischer Herkunft enthalten sein könnte. Hier müssen Sanktionen in Bezug auf die Vorwerfbarkeit möglicher Verstöße differenzieren.
4. Aufschub der Sanktionen: Die Verbände fordern eine umfängliche Klärung der einzuhaltenden Pflichten hinsichtlich der Legalität der Erzeugnisse und Unterstützung der Unternehmen bei der Prüfung durch die EU-Kommission. Bis dies erfolgt ist, braucht es einen Aufschub von potenziellen Sanktionen um mindestens ein Jahr. Generell sollten die in der Verordnung vorgesehenen scharfen Sanktionen nur bei Verstößen verhängt werden, in denen die betreffenden Unternehmen im Vorfeld nachweislich Kenntnis über die Nicht-Konformität hatten.
5. Geeignete Tools für rechtssichere Geolokalisierung finden: Die Verbände fordern eine Klärung, welche Tools für die rechtssichere Geolokalisation und Einschätzung des Risikos von Waldschädigung und Entwaldung als geeignet eingestuft werden. Diese Klarstellung muss weit im Voraus des Inkrafttretens der für Unternehmen re-sultierenden Verpflichtungen erfolgen. Sollte ein steuerfinanziertes Tool auf Be-streben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt werden, muss dieses auch Unternehmen zugänglich gemacht werden.
6. Entschärfung der Haftungsübernahme: Die Verbände fordern eine Entschärfung hinsichtlich der Haftungsübernahme von Unternehmen in Bezug auf weit entfernte, mittelbare Zulieferer. Zudem muss die Übergangsfrist für bereits geschlagenes Holz bzw. bereits produzierte Produkte nach Art. 37 über 2027 hinaus ausgedehnt und hinsichtlich ihrer Umsetzungsanforderungen präzisiert werden.
(Quelle: vdmb.de, PM 15.03.2024)
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II. Lesermarkt
#UseTheNews startet Kommunikationskampagne gegen Desinformation
„Vertraue Nachrichten, die stimmen statt Stimmung machen“: Mit diesem Claim wirbt die Medienkompetenzinitiative #UseTheNews in einer nationalen Testimonial-Kampagne für das „Jahr der Nachricht“, für faktentreue Nachrichten und gegen Desinformation.
Zu den Gesichtern der Testimonial-Kampagne gehören u.a. die Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl, TikTok-Creatorin Nadine Breaty, Nachrichtensprecherin Damla Hekimoglu (u.a. Tagesschau24), TikTokerin Jeannie Wagner sowie die RTL- und ntv-Moderatorinnen Pinar Atalay und Nadja Kriewald.
Die Motive werden deutschlandweit in TV, Radio, Print sowie auf digitalen Plakatflä-chen und in den sozialen Netzwerken zu sehen sein und wurden von der Agentur brin-kertlück creatives (Hamburg) gestaltet. Die Organisation der Mediaagenturen (OMG) ist für die Mediaplanung und -aquirierung zuständig.
Weitere Informationen zur Kampagne gibt es auf https://www.jahrdernachricht.de/
Im „Jahr der Nachricht“, an dem verschiedene Medienpartner beteiligt sind, darunter auch unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und die Deutsche Presse-Agentur (dpa), sollen vor allem junge Menschen für die Bedeutung von seriösem Journalismus und für eine faktenbasierte Meinungsbildung sensibilisiert werden.
(Quelle: VHZV, RS 18.03.2024)
julecon 2024: Die Gen Z hat immer recht. Eine Konferenz von jule und dem SZ Institut
Bei der julecon 2024 wollen die Veranstalter jule : Initiative junge Leser und SZ Insti-tut mit den Teilnehmenden erörtern, welches Bild von der Gen Z ihren strategischen Überlegungen bei der Ansprache der Zielgruppe zu Grunde liegen, und warum es hilft, optimistisch zu sein. Über allem steht die Frage: Welches Bild machen sich Medien-schaffende von der Gen Z?
Die von Dirk von Gehlen, Leiter SZ Institut, und Thorsten Merkle, Geschäftsführer jule : Initiative junge Leser moderierte Tagung findet am 14. Mai 2024 in Berlin statt.
Folgende Themen stehen bereits auf der Agenda:
Ready for future: Das Rocketeer-Festival der Augsburger Allgemeinen als Weg zu neuen Zielgruppen – Christiane Zaunitzer, Lead Konferenzen & Entwicklung neue Medienformate
PZ-news: Snapchat, TikTok, Instagram und Youngster-Abo – altersdifferenzierte Ansprache in Redaktion und Markt – NN, Pforzheimer Zeitung
Gen Z im Arbeitsleben: Chancen und Herausforderungen der Nachwuchsgewinnung am MADSACK Medien Campus – Melissa Gonsior, Referentin Nachwuchsmarketing & Ausbildungsleitung / Anika Schock, Ausbildungsleitung Volontariat
Buzzard: Wie wir die Generation TikTok für Journalismus begeistern können. Erfah-rungsbericht zu Pilotprojekten mit der Buzzard-Newsapp an 1200 Schulen in Deutschland –Dario Nassal, Gründer und Geschäftsführer
Generation Hoffnung: Wie junge Menschen zwischen Klimawandel, Krieg und Selfie-Sucht die Zukunft gestalten. – Amelie Marie Weber, Redakteurin und Presenterin Social Media, Tagesschau.
Nähere Informationen und Anmeldung unter https://www.junge-leser.info/termin/julecon-2024-die-genz-hat-immer-recht-wie-radikaler-optimismus-hilft-neue-zielgruppen-zu-erreichen/
(Quelle: junge-leser.info, 28.02.2024)
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jule-Umfrage zu Medienprojekten in Schulen
Die jule – Initiative junge Leser möchte mit der Umfrage „Medienprojekte in Schulen 2024“ einen möglichst branchenweiten Überblick über die medienpädagogischen Projekte der Zeitungsverlage gewinnen und bittet um Teilnahme. Die Online-Befragung dauert wenige Minuten und ist bis zum 15. April 2024 unter https://survey.lamapoll.de/jule-Schulprojekte-der-Zeitungsverlage verfügbar. Die Auswertung wird allen teilnehmenden Verlagen zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse werden auch (ohne Rückschlüsse auf einzelne Verlage) auf der Informationsplattform newsheroes einfließen. newsheroes informiert Lehrkräfte und Multipli-katoren über die Schulprojekte der Zeitungsverlage und wirbt für die Arbeit mit Qualitätsmedien im Unterricht.
Für Fragen zur Umfrage oder dem Projekt newsheroes richten Sie sich bitte ans jule-Team unter info(at)junge-leser.info.
(Quelle: bdzv.de, 18.03.2024)
ARD/ZDF-Onlinestudie 2023: 30 Minuten tägliche Nutzung von Sozialen Medien – Instagram vor Facebook
Die Plattform Instagram hat in diesem Jahr mit 35 Prozent täglicher oder wöchentlicher Nutzung Facebook (32%) von der Spitze der sozialen Medienplattformen abgelöst. Mit deutlichem Abstand werden die nächsten Plätze in der Rangfolge von TikTok (15%), Snapchat (13%) und Pinterest (11%) belegt. Junge Menschen unter 30 Jahren nutzen nicht nur deutlich häufiger Soziale Medien, sondern sind auch auf mehreren Plattformen unterwegs.
Fast die Hälfte der Menschen in Deutschland nutzt wöchentlich Soziale Medien, und gut ein Drittel tut dies täglich. Die regelmäßige Nutzung ist im Vergleich zu 2022 um 2 Prozentpunkte auf nun 52 Prozent gestiegen. Besonders auffällig ist der verstärkte Konsum von Videos, Reels und ähnlichen Bewegtbildinhalten. Über 80 Prozent der Nutzer lesen Texte im Internet, wobei digitale Angebote von Zeitungen und Zeitschriften dabei die höchsten Reichweiten mit 72 Prozent erzielen.
Das ist ein Ergebnis der ARD/ZDF-Onlinestudie 2023. Dazu mehr unter https://www.ard-zdf-onlinestudie.de/files/2023/MP_26_2023_Onlinestudie_2023_Social_Media.pdf.
(Quelle: bdzv.de, 14.03.2024)