VBZV-Newsletter 10/2018
- Redakteurs-Tarifverhandlungen erneut vertagt
- Presserat-Jahresbericht: Zahl der Beschwerden leicht zurückgegangen
- EU-Leitlinien zu Medienpluralismus und Transparenz des Medieneigentums
- Blockchain: Nachrichtennetzwerk der Zeitungen?
- Veranstaltungshinweis: „Smart Speaker – Media loves Tech loves Media“
- Buchtitel als Spielmaterial für Lyrik: Eugen Gomringer gestaltet Buchbeilage der Augsburger Allgemeinen
I. Mitarbeiter
Redakteurs-Tarifverhandlungen erneut vertagt
Ohne konkretes Ergebnis endete nach vierstündigem Austausch auch die 3. Verhandlungsrunde für einen Gehaltstarifvertrag für Redakteure (GTV) in Stuttgart.
Der BDZV legte in der 3. Verhandlungsrunde ein verbessertes Angebot vor. Es sieht bei einer Laufzeit von 30 Monaten zwei Erhöhungen jeweils zum 1.8.2018 und 1.8.2019 vor und hat ein Gesamtvolumen von 2,6 %.
Die unteren Lohngruppen 2 a und 2 b sollen überproportional um 120 € erhöht werden. Der MTV soll bis auf weiteres geschlossen bleiben. Gleichzeitig wurde ein Entgegenkommen bei den strukturellen Aspekten von der Arbeitnehmerseite erwartet. Die Gewerkschafter beurteilten dieses Angebot als unzureichend.
Dem Vorschlag der Verlegerseite waren zähe Verhandlungen über ein Entgeltumwandlungsmodell und eine Weiterbildungsstruktur als Voraussetzung für das Erreichen der jeweils nächsten Berufsjahresstaffel vorausgegangen. Im Ergebnis lehnten die Gewerkschaften beide vom BDZV angeregten Verhandlungsmaterien mit unterschiedlichen Begründungen ab. Ver.di und DJV mahnten im Kern mehrfach an, dass sie nur gesprächsbereit in Bezug auf Gehalt und überproportionale Erhöhungen seien. Im Übrigen bleibe es bei den genannten Forderungen:
4,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro monatlich mehr, für Volontärinnen und Volontäre und die Jungen in den Redaktion.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich am 9. April 2018 in Berlin oder Frankfurt/Main fortgesetzt.
Quelle: BDZV, VNZV, PM 12.03.2018; dju.verdi.de, PM 14.03.2018
II. Pressewesen
Presserat-Jahresbericht: Zahl der Beschwerden leicht zurückgegangen
Die Zahl der Beschwerden über Presseberichte ist zurückgegangen. Wie der Deutsche Presserat bei der Vorstellung seines Jahresberichts mitteilte, sei die Zahl von 1.851 Beschwerden in 2016 im vergangenen Jahr auf 1.788 gesunken. 2017 wurden 508 Beschwerden in den Ausschüssen bewertet und entschieden. 277 davon hätten sich als begründet erwiesen. Der Presserat sprach 21 Rügen aus (im Vorjahr waren es noch 33), 58 Missbilligungen und 153 Hinweise. Bei 45 begründeten Beschwerden sei auf eine Maßnahme verzichtet worden. Die Verteilung der festgestellten Verstöße auf die Ziffern des Kodex sei unverändert geblieben: Die ersten drei Plätze nahmen wie in den Vorjahren die Ziffern 2 (Sorgfaltsplicht), 7 (Trennung von Werbung und Redaktion) sowie Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) ein. Fast jede zweite Rüge bezog sich auf Verstöße gegen den Trennungsgrundsatz von Werbung und Redaktion.
Die 2017 neu gefasste und mit Leitsätzen ergänzte Richtlinie 12.1 zur Nennung von Gruppenzugehörigkeiten und Nationalitäten in der Kriminalitätsberichterstattung sorge nach wie vor für Diskussionen, teilte der Presserat weiter mit.
Immer wieder argumentierten Redaktionen gegenüber dem Presserat, dass Polizei und Behörden die Zugehörigkeit von Tatverdächtigen im Netz veröffentlichen und es deshalb den Lesern gegenüber kaum vertretbar sei, diese in der eigenen Berichterstattung wegzulassen. Der Presserat plädiere dafür, jeden Fall eigenverantwortlich zu bewerten und sorgfältig abzuwägen. „Zu den Kernaufgaben des Journalismus gehört schon immer die eigenverantwortliche Auswahl und Zusammenführung von Informationen nach ihrer jeweiligen Bedeutung“, betonte der Sprecher des Presserats Manfred Protze. Die Nichterwähnung verfügbarer Detailinformationen verstoße daher nicht zwangsläufig gegen das Wahrhaftigkeitsgebot. Im Zweifel sollten Redaktionen ihre Auswahl den Lesern erklären.
Quelle: BDZV, PM 07.03.2018
III. Medienpolitik
EU-Leitlinien zu Medienpluralismus und Transparenz des Medieneigentums
Der Europarat hat Leitlinien für seine 47 Mitgliedstaaten herausgegeben, um sie bei der Förderung des Medienpluralismus und der Transparenz des Medieneigentums zu unterstützen.
In einer am 07.03.2018 angenommenen Empfehlung unterstreicht das Ministerkomitee, dass die Fortschritte der modernen Technologie tiefgreifende Auswirkungen auf die Funktionsweise des Mediensektors und den Medienpluralismus haben. Um dieser Herausforderung zu begegnen, wird in der Empfehlung ein umfassender Rahmen von Leitlinien für die Schaffung einer pluralistischen, transparenten und partizipativen Medienlandschaft festgelegt – sowohl offline als auch online.
In der Empfehlung werden die wesentlichen Bedingungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um den Medienpluralismus nach Ansicht der EU-Politiker zu fördern. Die Staaten werden ermutigt, Strategien zur Steigerung der Nachhaltigkeit einer Vielzahl von Medien zu entwickeln, welche von öffentlich-rechtlichen Medien über lokale und grenzüberschreitende bis hin zu Minderheiten- und Gemeindemedien reichen.
Die Staaten werden darüber hinaus ermutigt, einen unabhängigen und investigativen Qualitätsjournalismus zu unterstützen, wobei die redaktionelle und operative Autonomie der Medien uneingeschränkt respektiert werden soll. Die Empfehlung enthält auch Leitlinien, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass die verschiedenen Inhalte auf einer Reihe von Plattformen sichtbar sind und mittels Medienkompetenz-Programmen einem möglichst breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus werden die Staaten in der Empfehlung ermutigt, Regulierungsrahmen zur Förderung der Transparenz des Medieneigentums zu entwickeln.
Einer der Autoren der Leitlinien, Rechtsprofessor Wolfgang Schulz, hielt es im Gespräch mit der FAZ für widersprüchlich, dass Deutschland diesen Vorgaben zugestimmt hat. Die Leitlinien äußerten sich etwa kritisch zur Problematik "unangemessen kurzer Fristen" bei der Löschung beanstandeter Inhalte. Genau diese kurzen, starren Fristen sind der Hauptkritikpunkt am deutschen NetzDG. Die seit Jahresbeginn geltenden deutschen Regeln sehen vor, dass rechtswidrige Inhalte in „offensichtlichen Fällen“ binnen 24 Stunden zu löschen seien, in allen anderen Fällen innerhalb von 7 Tagen.
Quelle: Coe, PM 07.03.2018; FAZ, 14.03.2018;
IV. Vertrieb
Blockchain: Nachrichtennetzwerk der Zeitungen?
Der BDZV hat auf seinem Infotag zur Blockchain-Technologie am 1. März in Frankfurt die Idee eines Nachrichtennetzwerks für Zeitungsverlage vorstellen lassen. Der deutsche Entrepreneur aus Kalifornien, Dr. Dirk Lüth, erläuterte dabei die Idee seines Global Content Networks.
Dirk Lüth ist der Meinung, dass die Menschen in Deutschland in puncto Datenschutz sensibler als in vielen anderen Ländern sind. Damit ist Deutschland prädestiniert für den Start eines Nachrichtennetzwerks der Verlage, das auf Google und Facebook verzichten hilft. Die Zeitungsleser müssen in dem Netzwerk nicht als Zielscheibe für Heizdecken- und Mallorca-Reise-Angebote herhalten. Leser können über MediaCoins ihre Artikel oder Abonnements mit den Verlagen direkt abrechnen und können selbst MediaCoins verdienen. Mit Kommentierungen, eigenen Artikel oder Fotos, Initiativen oder die bloße Freischaltung von Werbung können Leser zusätzliche MediaCoins erhalten. Das Netzwerk ist ein Instrument der Kundenbindung und leitet den Traffic an den gängigen sozialen Netzwerken und Suchmaschinen vorbei.
Die Blockchain-Technologie gilt, so der Tenor auf der BDZV-Veranstaltung, als der disruptive Faktor für die großen Plattformen wie Google, Facebook und Amazon. Die Verlage haben die Chance, bei der dritten Internetrevolution die „Peer-to-Peer“-Technologie der Zukunft mitzugestalten. Ziel dabei ist es, die bestehenden Verlagskunden besser an die existierenden Erzeugnisse zu binden, aber auch neue, vor allem jüngere Zielgruppen mit zeitgemäßen Angeboten zu erschließen. Dirk Lüth sucht Content-Partner, die Interesse haben bei diesem Thema etwas „Skin in the Game“ zu stecken, d.h. sich inhaltlich und geringfügig finanziell an der Idee zu beteiligen.
Mehr dazu finden Sie unter www.globalcontent.network
Quelle: ZMG-Info, 12.03.2018
„Smart Speaker – Media loves Tech loves Media“
Um das Thema Sprachassistenz geht es bei der nächsten Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Media Date“, die das MedienNetzwerk Bayern monatlich anbietet.
Termin: Mittwoch, 21. März 2018, ab 18.30 Uhr in München
Event Space des MedienNetzwerk Bayern in der Rosenheimerstraße 145E
Impulsgeber für eine gemeinsame Diskussion darüber, ob der Hype um Voice Assistants wie Alexa oder Google Home gerechtfertigt ist, sind Silvia Bormüller, Unicorns in Tech und Wolfram Tech, BCI
Details und Anmeldung: https://medienkalender.bayern/event/media-date-3
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
V. Aus den Verlagen
Buchtitel als Spielmaterial für Lyrik: Eugen Gomringer gestaltet Buchbeilage der Augsburger Allgemeinen
Eugen Gomringer, Altmeister der Konkreten Poesie und durch den Zank um sein Fassadengedicht „avenidas“ in Berlin meistdiskutierter Lyriker deutscher Sprache, hat exklusiv für die Augsburger Allgemeine die Buchbeilage zur Leipziger Buchmesse gestaltet , die am 10. März 2018 erschien. Aus den Titel-Wörtern der rezensierten Frühjahrsbücher schuf der Dichter „13 Konstellationen“, die nun die Beilage illustrieren.
Die Buchbeilage der Augsburger Allgemeine erscheint zwei Mal im Jahr. Vorgestellt werden auf 15 Seiten nationale und internationale Belletristik, Sachbücher sowie Kinder- und Jugendliteratur.
Quelle: Mediengruppe-PD, PM 08.03.2018