VBZV-Newsletter 08/2022

 

 

I. Vertrieb

Pressegutscheine im Lebensmittel-Einzelhandel: Pilotprojekt mit Rewe und Penny

Seit Anfang des Jahres ist es möglich, codierte Gutscheine für Presseprodukte nicht nur im Pressefach- und Bahnhofsbuchhandel, sondern auch direkt an den Kassen des Lebensmitteleinzelhandels einzulösen. Das von einer Projektgruppe der Verlegerverbände BDZV, VDZ, dem Bundesverband Pressegrosso und großen Einzelhandelsketten neu entwickelte System ermöglicht einen digitalen, revisionssicheren Abwicklungsprozess zwischen allen beteiligten Marktpartnern – vom Verlag über den Kunden und den Einzelhandel bis hin zum Grosso. Verlagspartner im Einzelhandel sind in der Pilotphase zunächst REWE und Penny. Weitere Einzelhandelsketten sollen folgen.

Voraussetzung für die Einlösung im Lebensmittel-Einzelhandel sind codierte Gutscheine, die einen formatierten GTIN tragen, der eine Gültigkeitsprüfung während des Kassiervorgangs in Sekundenbruchteilen ermöglicht. Nach Einlösung des Gutscheins an der Kasse erfolgt die Datenmeldung digital über ein Clearing-Center (Betrieb durch die Firma viafintech), das dann den Grossisten die Daten zur Abrechnung mit den Verlagen und ferner den Verlagen für statistische Zwecke direkt zur Verfügung stellt. Um teilnehmen zu können, müssen Verlage über eine Gutscheinausstellernummer verfügen, die GS1-Germany für eine geringe jährliche Lizenzgebühr ausgibt. 

Diese neue Gutscheinlösung für Presseprodukte im Einzelhandel bietet Möglichkeiten zur Stärkung der Leserbindung über Couponing-Kampagnen und zur Steigerung der Markenbekanntheit der Pressetitel durch Gutscheinaktionen. Bei Zustellreklamationen erweitert sie das Repertoire geeigneter Maßnahmen, Lesern auch durch digital versandte Gutscheine kurzfristig Zugang zu ihrem Titel zu verschaffen.             

(Quelle: bdzv.de, 02.03.2022)

 

 

II. Lesermarkt

Vertrauenswürdige Nachrichten sind den Menschen wichtig – Zunehmende Falschnachrichten beeinflussen die Zahlungsbereitschaft für faktengeprüften Journalismus

Lesen zählt für die meisten Menschen zum Alltag. Journalistische Inhalte würde ein gutes Drittel der Deutschen am liebsten noch häufiger lesen, wenn das zeitliche und das finanzielle Budget dem keinen Riegel vorschieben würde. Gefragt, wovon genau sie gerne mehr lesen würden, nennen die Menschen in erster Linie lokale News (29 Prozent). Das sind Ergebnisse einer von der schwedischen Medien-Plattform Readly beauftragten YouGov-Studie zum Leseverhalten, für die das Meinungsforschungsinstitut im November 2021 mehr als 12.000 Personen in zehn Ländern befragt hat.

Für mehr als die Hälfte der 2090 in Deutschland Interviewten hat die journalistische Lektüre nach eigenen Angaben etwas positiv im Leben verändert: Sie hat Wissen und Verständnis gefördert, politische Ansichten geformt, Werte und Haltungen herausgebildet und inspiriert.

Für einen gesunden Medienkonsum hält ein Viertel der deutschen Befragten die Balance zwischen positiven und negativen Nachrichten für wichtig. Neben objektiver Berichterstattung möchten sie auch Meinungsbeiträge lesen – und zwar gerne solche aus unterschiedlichen politischen Perspektiven.

Vor allem legen die Menschen Wert darauf, dass die Nachrichten, die sie lesen, glaubwürdig und verlässlich sind. Für 72 Prozent ist das sehr wichtig bzw. wichtig, für weitere 14 Prozent „einigermaßen“ wichtig. Zeitungen sind dabei für die Befragten nach TV das vertrauenswürdigste Medium.

Die zunehmende Verbreitung von „Fake News“ löst bei 85 Prozent der Befragten Besorgnis aus, 26 Prozent davon sind sogar „sehr besorgt“. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) geht davon aus, dass Falschnachrichten in den kommenden drei Jahren noch zunehmen werden. Dass sie angesichts dessen bereit seien, für faktenbasierten Journalismus und geprüfte Inhalte zu bezahlen, bestätigten 47 Prozent der deutschen Studienteilnehmer: 11 Prozent tun dies bereits heute, 15 Prozent äußern ihre Bereitschaft und für weitere 21 Prozent hängt die Zahlungsbereitschaft davon ab, ob die Verbreitung von „Fake News“ weiter zunimmt. Ein Drittel ist dagegen nicht bereit, für faktengeprüften Journalismus zu bezahlen.

(Quelle: die-zeitungen.de, 23.02.2022)

 

 

 

III. Aus den Verbänden

Ukraine - #ZeitungenHelfen: BDZV unterstützt Aktionsbündnis Katastrophenhilfe mit Anzeigen

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat eine Anzeige gestaltet, mit der die Zeitungen in Deutschland um Spenden für die Menschen in der Ukraine wie auch für die Geflüchteten werben. Partner unter dem Motto #ZeitungenHelfen ist das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe, in dem sich Caritas International, Unicef, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie Katastrophenhilfe zusammengeschlossen haben. Die Anzeige zur Spendenaktion kann von der Website des BDZV in verschiedenen Formaten sowohl für die Printausgaben als auch für die digitale Nutzung heruntergeladen werden.

https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2022/ukraine-zeitungenhelfen-bdzv-unterstuetzt-aktionsbuendnis-katastrophenhilfe-mit-anzeigen

(Quelle: bdzv.de, 02.03.2022)

 

 

 

BVDW gründet „Digital hilft“, um Ukraine zu unterstützen

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine die Hilfsaktion „Digital hilft“ ins Leben gerufen. „Digital hilft“ möchte mit verschiedenen Aktionen die Menschen in der Ukraine unterstützen.

Den Menschen in der Ukraine soll ein freier Zugang zu unabhängiger und aktueller Berichterstattung zu den Geschehnissen in ihrem Land ermöglicht werden. „Digital hilft“ fordert deshalb alle Medienunternehmen auf, als ersten Schritt im Kampf gegen Desinformation ihre Paywalls für Nutzer aus der Ukraine oder aus Russland zu deaktivieren. Darüber hinaus sollen aktuelle Inhalte zu den Ereignissen in den Kriegsgebieten von deutschen Medien möglichst auch in ukrainischer und russischer Sprache veröffentlicht werden.

Des weiteren fordert der BVDW, Aufrufe und Hilfsaktionen für die Ukraine durch die Bereitstellung kostenfreier Werbeplätze zu unterstützen.

Der BVDW wendet sich außerdem dagegen, dass russische Technologie-Dienstleister weiterhin im europäischen Markt ungehindert tätig sind. Deshalb sollen ab sofort alle russischen Technologie-Dienstleister in Europa gesperrt werden. Deutsche Medienhäuser werden vom BVDW darüber hinaus aufgefordert, die Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen umgehend zu beenden.

(Quelle: bvdw.org, 28.03.2022)

 

 

 

 

 

IV. Vermarktung

 

BVDA übergibt Planungstool Advertizor an Socoto GmbH

Der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) übergibt den Betrieb seines Anzeigenblatt-Planungstools ADVERTIZOR zum 31. März 2022 an die Socoto GmbH. Für die Nutzer ändert sich zunächst nichts. Der langjährige BVDA-Kooperations- und Systempartner Socoto Gmbh & Co.KG, Trier, hat sich bereiterklärt, in die bestehende Nutzungsvereinbarung bis zum Ende der aktuellen jährlichen Laufzeit einzutreten und das System unter der neuen Bezeichnung "socoto Mediaplan" fortzuführen. Dabei wird socoto den bisherigen Leistungsumfang beibehalten und gewährleisten. Auch danach wird es für Interessenten weiterführende Angebote geben. 

Der BVDA reagiert mit der Übertragung des Tools an Socoto u.a. auf die Veränderungen am Werbemarkt. Neue, spezialisierte Vermarkter für Haushaltswerbung und Printmedien wie Tageszeitungen und Anzeigenblätter setzen meist eigene spezifische Systeme ein. Insgesamt hätten sich inzwischen die Angebote für Daten und Planungsmöglichkeiten deutlich verbessert, die den komplexen und heterogenen Anzeigenblattmarkt in Deutschland transparent machen. Diese Branchenentwicklung führe dazu, dass die Notwendigkeit, als Verband ein eigenes Planungstool zu betreiben, nicht mehr gegeben ist. 

Als Spitzenverband der kostenlosen Wochenblätter hat der BVDA den Advertizor mit Socoto entwickelt und im Markt etabliert. Das Tool repräsentiert alle Anzeigenblätter in ganz Deutschland – derzeit 970 Titel mit einer wöchentlichen Auflage von mehr als 65 Mio. Exemplaren – und bildet über 3.000 Belegungseinheiten für Anzeigen und mehr als 30.0000 Belegungs- und Zustelleinheiten für Prospektbeilagen ab. 

Seit 2020 sind in der "PLUS" Version zusätzlich auch über 300 regionale Abo-Tageszeitungsverlage sowie gattungsübergreifende Kombinationen verfügbar. 

(Quelle: bvda.de, 11.02.2022)

 

 

V. COVID 19-Pandemie

 

Weitere Erleichterungen in Bayern

Im Freistaat Bayern werden die von Bund und Ländern am 16. Februar 2022 beschlossenen Erleichterungen zum 4. März 2022 weiter umgesetzt. Auf Beschluss des Ministerrats vom vergangenen Dienstag wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung daher mit Inkrafttreten am kommenden Freitag, 4. März 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.
  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.
  • Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.
  • In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Lockerungen bei 3G im Betrieb wurden nicht verkündet.

(Quelle: vbw-bayern.de, 02.03.2022)

 

 

 

Kurzarbeit: Antworten auf FAQ und aktualisiertes Merkblatt

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch der VBZV angeschlossen ist, hat ihre FAQ-Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns zum Thema Kurzarbeit in der Corona-Krise gestellt werden, aktualisiert. Ebenso aktualisiert wurde ein Merkblatt mit einem Überblick zu den Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes und Hinweisen zu dessen Beantragung. Hier finden sich auch aktuellen Corona-bedingten Neuerungen zum Kurzarbeitergeldbezug. Sie treten zum 01. April 2022 in Kraft und sind befristet bis 30. Juni 2022.

Beide Handreichungen können nach Anmeldung auf der Internetseite der vbw abgerufen werden: 

https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Kurzarbeit/index.jsp

(Quelle: vbw-bayern.de, 02.03.2022)

 

 

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