VBZV-Newsletter 08/2021

 

 

I. Covid 19-Pandemie

Werbeverbot im Saarland in der Kritik bei Medien und Werbewirtschaft 

Ab dem 22. Februar 2021 dürfen im Saarland Produkte, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen, für die Zeit des aktuellen Lockdowns nicht weiter beworben werden. Damit dürfen Geschäfte, die schwerpunktmäßig Produkte des täglichen Bedarfs oder der Grundversorgung anbieten und deswegen geöffnet sind - also Lebensmittelhändler oder Drogerien -, nicht mehr für Produkte werben, die außerhalb dieses Sortiments liegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Inkrafttreten soll das Verbot  am 22. Februar.

Verleger und Werbewirtschaft haben das von der Saarländischen Landesregierung am vergangenen Dienstag, 16. Februar 2020 beschlossene Werbeverbot scharf kritisiert. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, sagte dazu gegenüber dpa: "Läden, die im Lockdown legal geöffnet haben, müssen ihre legalen Produkte auch bewerben dürfen. Kommunikationsverbote sind nie der richtige Weg."

Die Saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) begründete das Verbot u.a. damit, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung nicht bei allen zu einem Umdenken geführt habe. Das führe nicht nur zu größeren Kundenströmen, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten. Es gehe nicht darum, den Verkauf von Waren zu verbieten, sondern darum, weitere Anreize für Kaufanlässe zu vermeiden - und gleichzeitig für mehr Fairness in der Branche sorgen.

Neben dem Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften ist das Anzeigengeschäft aber eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Presse. In der Pandemie waren im vergangenen Jahr die Werbeerlöse teilweise stark zurückgegangen, weil Projekte verschoben oder Anzeigen storniert wurden. Erst nach und nach erholte sich der Markt wieder etwas.

Vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hieß es: "Um ein bußgeldbewährtes Werbeverbot zu erlassen, muss klar definiert sein, welche Artikel nicht zur Grundversorgung oder zum alltäglichen Bedarf gehören. Das Werbeverbot von Frau Rehlinger ist weder angemessen noch verhältnismäßig und wird deswegen vor Gericht vermutlich auch keinen Bestand haben."

(Quelle: suedddeutsche.de, 15.02.2021; horizont.net, 16.02.2021; privatfunk.de, 15.02.2021)

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Ab 1. März Schnelltest für alle – Für KRITIS-Unternehmen stehen Schnelltests bereits zur Verfügung

Unternehmen aus dem Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sinddurch eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) bezüglich der Abgabe von sog. Point of Care (PoC)- Antigen-Schnelltests seit dem 2. Februar 2021 berechtigt, solche Tests unmittelbar zu erwerben und zu nutzen. Darauf hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Schreiben vom 16.02.20221 an die entsprechenden Branchenverbände hingewiesen. 

Zur kritischen Infrastruktur zählt auch die Presse:

https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/MedienundKultur/MedienundKultur_node.html 

Damit sind Zeitungsverlage zum Bezug von Schnelltests bereits jetzt berechtigt. 

Die Tests können können über Apotheken, den Großhandel oder direkt beim Hersteller bezogen und durch etwa vom Betriebsarzt medizinisch geschultes Personal (das nicht medizinisches Personal sein muss!) angewendet werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte am vergangenen Dienstag ferner erklärt, dass ab dem 1. März jeder Bundesbürger Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest haben soll. Kommunen sollen zunächst "Testzentren oder Apotheken mit solchen Angeboten beauftragen" können, so dazu das Bundesgesundheitsministerium. 

Die kostenlosen Tests sollen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. 

(Quelle: Aponet.de, 16.02.2021; sueddeutsche.de, 17.02.2021)

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Einreise aus Tschechien und Tirol – Übergangsfrist verlängert

Seit Sonntag, 14. Februar 2021, 00:00 Uhr sind die Grenzen zu Tschechien und Tirol weitreichend geschlossen. Die Einreisebeschränkungen beruhen auf § 6 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz. Ausnahmen für berufliche Pendler sind beschränkt auf wenige Bereiche.

Alle Einreisenden, die eine der Ausnahmeregelungen haben, brauchen zwingend bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis, bei dem die Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Antigen-Schnelltests werden akzeptiert.

Ebenso ist ausnahmslos eine Digitale Einreiseanmeldung erforderlich. Ein Ausdruck der Anmeldung muss mitgeführt werden. Übergangsweise reicht für Angehörige der systerelevanten Berufe eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder z. B. auch eine Kopie des Arbeitsvertrages für die Einreise aus, soweit daraus die Systemrelevanz erkennbar ist.

Dieser Übergangszeitraum wurde bis Donnerstag, 18. Februar 2021, 24:00 Uhr verlängert. Ab dem 19. Februar, 00:00 Uhr benötigen die systemrelevanten Pendler zwingend eine offizielle Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde am Sitz des Arbeitgebers, um weiterhin einreisen zu können.

(Quelle: vbw-bayern.de, 17.02.2021)

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II. Medienpolitik

Urheberrecht: Google zahlt in Australien – Facebook blockiert Nachrichten

Google hat mit australischen Medienhäusern Zahlungen für deren journalistische Inhalte vereinbart. Zuletzt gab am gestrigen Mittwoch Rupert Murdochs News Corp als größte australische Mediengruppe bekannt, eine dreijährige Partnerschaft mit Google eingegangen zu sein. Demnach erhält der Medienkonzern „bedeutende Zahlungen“ von Google für die Nutzung der journalistischen Inhalte. Geschlossen hat Google seine Vereinbarungen mit den australischen Medienhäusern über das eigene Modell News Showcase. Dieses neue Lizenzprogramm bezahlt Verlage für ihre Nachrichteninhalte. Darüber hat das Unternehmen bereits mit mehr als 450 Medienunternehmen weltweit Verträge geschlossen.

Dagegen hat Facebook in Australien den Zugang zu journalistischen Inhalten für seine Nutzer gesperrt. Sie können dort auch nicht mehr geteilt werden. Aus Sicht von Facebook verkennt das geplante Gesetz grundlegend das Verhältnis zwischen der Plattform und den Verlagen, die sie nutzen. Der Werteaustausch verlaufe de facto zugunsten der Verlage, so Facebook. Nachrichten machten weniger als 4% der Inhalte aus, die Menschen in ihrem Newsfeed sähen. Weil aber Journalismus wichtig für demokratische Gesellschaften sei, entwickele man bei Facebook zusätzliche spezielle kostenlose Tools, um Nachrichtenorganisationen auf der ganzen Welt bei der Innovation ihrer Inhalte für das Online-Publikum zu unterstützen.

Australien erarbeitet derzeit ein Gesetz, das Google und Facebook dazu bringen soll, Medienhäuser für Meldungsausschnitte zu bezahlen, die die Internetgiganten von deren Internetseiten abgreifen. Über ein Schlichtungsgremium soll ein verbindlicher Preis für Nachrichten festgelegt werden, wo Google und Facebook sich finanziell nicht mit den Verlagen einigen können, deren journalistische Inhalte sie verlinken.

Quelle: Handelsblatt.de, 18.02.2021; about.fb.com, 17.02.2021blog.google, 10.02.2021)

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III. Aus den Verlagen 

#LernenMitTikTok – Rheinische Post widerlegt Verschwörungstheorien

Mit Kurzvideos zur RP-Serie „Humbug“ ist die Rheinische Post nun auch auf Tiktok präsent. Mithilfe von Experten geht die Redaktion Verschwörungstheorien, also Humbug, auf den Grund, sucht nach dem Ursprung der Theorie und den Argumenten dagegen. 

Jede Woche erscheinen zwei neue Beiträge unter unterwww.rp-online.de/humbug. Die Videos auf Tiktok sind an diese Serienbeiträge angelehnt: So widerlegt der erste Clip zum Beispiel den Mythos der „Chemtrails“.

Die Videos der „Humbug“-Serie auf der Plattform sind Teil des im vergangenen Sommer gestarteten Projekts #LernenMitTikTok. Seit Februar 2021 werden im Rahmen dieses Programms auch spezielle journalistische Formate von acht Medienhäusern in Deutschland und der Schweiz durch Tiktok unterstützt – eines dieser Häuser ist die Rheinische Post. 

Tiktok investiert deutschlandweit 4,5 Millionen Euro in das langfristig angelegte Programm und möchte damit ein Ökosystem des Lernens schaffen, in dem kreative Videoinhalte im Kurzformat immer und überall verfügbar sind, heißt es vom Unternehmen.

(Quelle: rp-online.de, 08.02.2021)

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Axel Springer SE: Geplante Veränderungen im Aufsichtsrat

Bereits seit Anfang des Jahres ist Mark Thompson Berater des Aufsichtsrats und des Vorstands von Axel Springer. Zuvor war er je acht Jahre CEO der „New York Times“ sowie Generaldirektor der BBC. Vorgesehen ist, dass Mark Thompson zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufsichtsratsmandat bei Axel Springer übernehmen wird.

In der Hauptversammlung der Axel Springer SE im Mai 2021 soll Pascal Keutgens, Senior Principal beim Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments), zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft gewählt und sodann Vorsitzender des Audit Comittees werden. Keutgens folgt auf Ulrich Plett, der wie geplant aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt.

Im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen Axel Springer und KKR hatte sich CPP Investments als Co-Investor mit rund 25 Prozent an der Traviata I S.à r.l. beteiligt, einer Gesellschaft, die die Axel-Springer-Beteiligung von KKR hält.

(Quelle: axelspringer.com, 12.02.2021)

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IV. Mitarbeiter

 

VBZV/VSZV-Webinar: Newsletter-Marketing & Newsletter-Vermarktung 

Newsletter sind ein typisches Einstiegsmedium für viele Online-Werbetreibende: Fester Erscheinungstermin, klare Empfängerzahl und einfaches Werbemittel. Ähnlich wie in Print! Und viele Werbetreibende bleiben dem Medium treu, denn es bietet binnen 48 Stunden schnell messbare Response bei geringem Planungs- und Kreationsaufwand. Newsletter sind ein zunehmend wichtiger Erlösbaustein in der Digital-Vermarktung. Dieses Webinar unterstützt Sie, die Chancen im Lesermarkt und insbesondere im Werbemarkt zu nutzen. 

Das WEBINAR findet statt am Donnerstag, 18. März 2021 in 2 Blöcken á 90 Minuten inkl. Dialog. Start Block I 10:00 Uhr, Block II 12:00 Uhr

Es richtet sich an Mediaberater, Key-Accounter, Verkaufsleiter für den Werbemarkt sowie Fachkräfte im digitalen Marketing und Vertrieb.

Der Referent Thorsten Gerke ist seit 25 Jahren in der Medienvermarktung engagiert, u.a. als Leiter der Digital-Vermarktung. Als Fachautor und Dozent/Trainer für Medienhäuser sowie als Lehrbeauftragter der Fakultät für Digitale Medien der HFU Hochschule Furtwangen University zählen die professionelle Vermarktung sowie die Digitalisierung der Medien im Werbemarkt zu seinen Fachgebieten.

Anmeldungen sind unter anmeldung_at_vbzv.deoder http://www.vbzv.de/seminarprogramm/möglich. Es gelten die Teilnahmebedingungen des VBZV (zu finden unter https://www.vbzv.de/seminarprogramm/), die Sie mit der Anmeldung akzeptieren.

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Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“: Weitere Online-Schulung für Redakteurinnen und Redakteuren

Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz im Herbst 2019 ins Leben gerufene Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ verzeichnet große Erfolge: Nach Angaben von BLM und Justiz sind seit Beginn der Initiative insgesamt 177 Prüfbitten bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingegangen. In ca. 85 % der Fälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Aufklärungsquote liegt derzeit bei über 90 %. So wurden in 35 Fällen Strafbefehle beantragt bzw. Anklagen erhoben. 17 dieser Verfahren endeten rechtskräftig mit Verurteilungen zu Geldstrafen. In diversen weiteren Fällen werden derzeit Strafbefehle und Anklagen vorbereitet. Insgesamt haben Bayerns Gerichte im vergangenen Jahr 102 Urteile wegen Hass und Hetze im Internet ausgesprochen.

Kern der Initiative ist ein Online-Tool, mit dem Hasspostings, die in Redaktionen eingehen, unkompliziert an den Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz weitergeleitet werden können. Aus jeder Redaktion sollten idealerweise ein bis zwei Redakteure oder Redakteurinnen in einer Schulung mit der Benutzung des Online-Tools  vertraut gemacht und als feste Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen der Staatsanwaltschaft genannt werden. Sie erhalten einen elektronischen Zugang zu der für das Projekt geschaffenen Cloud,  mit dem Sie nach der Schulung die Hasspostings hochladen und zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten können. 

Nun bietet die BLM gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft München eine weitere Online-Schulung an. – Die nächste Online-Schulung findet statt am 

Donnerstag, den 25. März 2021, von 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr.

Mit dem Formblatt ist eine Anmeldung zu dem Schulungstermin möglich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten rechtzeitig einen Zugangslink per E-Mail zu Microsoft Teams.

Die Anmeldung bitte bis 22.03.2021 an konsequentgegenhass_at_blm.de senden.

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V. Auszeichnungen

Bayerischer Printpreis 20/21: Main-Echo mit crossmedialem Projekt „Einsatzfahrzeuge“ dabei

Um den Bayerischen Printmedienpreis 20/21 bewirbt sich ein weiterer VBZV-Verlag: Mit der Serie Einsatzfahrzeuge hat das Medienhaus Main-Echo seinen Leserinnen und Lesern und seinen Nutzerinnen und Nutzern eine einzigartige Transparenz geschaffen. Denn die Serie nimmt sie mit in Fahrzeuge, die sie sonst nur an sich vorbei zum Einsatz rasen sehen. Außerdem gibt die Serie Einsatzkräften Raum, die sich sonst nur selten in Tageszeitungen wiederfinden, wie bei Zivilschutz oder Wasserschutzpolizei. Das Projekt zeichnet sich besonders wegen der Crossmedialität der Serie aus. Die Verquickung zwischen Texten, Gestaltung und der multimedialen Begleitung durch Videos und interaktive Grafiken macht die Einsatzfahrzeuge für die Leserinnen und Leser und für die Nutzerinnen und Nutzer sowohl in Print als auch online erfahrbar. 

In den vergangenen Wochen stellen sich die Bewerber um den Bayerischen Printpreis 20/21 mit ihren Produkten und Konzepten über die Social Media-Kanäle vor. Wir empfehlen einen Blick auf  

https://www.facebook.com/printpreis

Die Bewerbungsfrist läuft weiter bis zum 31. März 2021.

Nähere Informationen zur Preisausschreibung unter

https://www.bayerischer-printpreis.de

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