VBZV-Newsletter 06/2019

 

 

I. Medienpolitik

Einigung der EU-Institutionen über Urheberrechtsreform: Große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära

Vertreter des EU-Parlaments, des EU-Ministerrats und der Kommission haben sich am 13.02.2019 im Trilog über die Urheberrechtsrichtlinie geeinigt. Die Übereinkunft sieht unter anderem die Einführung eines europaweiten Publisher’s Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance bietet, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln. 

Das Recht werde digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen, so der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in einer gemeinsamen Erklärung mit den Verband Deutscher Zeitschriftenverlage (VDZ). Es sei eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära. „Die Urheberrechtsreform setzt mit dem europaweiten Publisher’s Right einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung. Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt“, heißt es dazu von BDZV und VDZ. 

Vor der Einigung der Vertreter aus Rat, Kommission und Parlament hatten in der vergangenen Woche Deutschland und Frankreich einen Kompromiss zu dem umstrittenen, die Verwendung von sog. Upload-Filtern betreffenden Artikel 13 ausgehandelt. Seitenbetreiber können danach von der Haftungspflicht ausgenommen werden, wenn die Plattform erst seit weniger als drei Jahren in Betrieb ist, der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt und die Zahl der Nutzer unter fünf Millionen User pro Monat liegt. Damit sollen insbesondere Start-Ups und kleinere Seitenbetreiber geschont werden. Die Haftungspflicht soll allerdings gelten, sobald eines der Kriterien nicht erfüllt ist.

Das Ergebnis des Trilogs muss jetzt noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat der Länder bestätigt werden. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln. 

Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Kritiker warnten vor Zensur, dem Ende des Internets sowie dem Ende der unabhängigen Presse. Google und Wikipedia sprachen sich öffentlich gegen Teile der Reform aus.

Unterdessen wandte sich der US-Zusammenschluss  Computer & Communications Industry Association, der die großen Tech-Unternehmen wie Google, Amazon und Facebook vertritt, an die amerikanische Regierung, sie möge etwas gegen den Gesetzgebungsprozess der EU unternehmen und warnt vor „lästigen“ Urheberrechtsgesetzen in anderen Ländern. 

 (Quelle: BDZV, handelsblatt.com, 13.02.2019; SZ, FAZ, 14.02.2019)

Seitenanfang

 

 

II. Digital

Apple plant Plattform für Zeitungsinhalte 

Apple verhandelt Branchenberichten zufolge auf dem amerikanischen Markt mit Medienhäusern über ein neues Abonnementmodell für Zeitungsinhalte. Die Inhalte sollen über eine gebührenpflichtige Plattform vertrieben werden, die Abonnenten Zugriff auf Inhalte verschiedener Medien geben soll. 

Apple reklamiert dabei rund die Hälfte der Einnahmen für sich und liegt dabei mit seiner Forderung deutlich über der üblichen Provision von bis zu 30 Prozent, die der Konzern sonst für den Vertrieb von Anwendungen (Apps) für seine Geräte und damit verbundene Abonnementdienste verlangt. Die Aufteilung des restlichen Geldes an die Verlage solle danach bemessen werden, wie viel Zeit die Nutzer mit deren jeweiligen Inhalten verbringen.

Zugang zu Kundendaten soll den Verlagen jedoch vorenthalten bleiben.  „New York Times“ und „Washington Post“ weigern sich, wie es heißt, bisher, unter diesen Bedingungen Inhalte für das neue Angebot zu lizenzieren. Die Verlage sehen zudem ihre eigenen Bemühungen, Leser für kostenpflichtige Angebote zu gewinnen konterkariert. Vor allem die „New York Times“ war in jüngster Zeit mit dem Vertrieb von digitalen Abonnements sehr erfolgreich.

Das Apple-Nachrichtenangebot soll sich nach den Vorstellungen des Konzerns offenbar an das Modell des Videodienstes Netflix oder der Musikplattform Spotify anlehnen. Berichten zufolge soll die Plattform in diesem Jahr als gebührenpflichtige Option zu einem Preis von 10 Dollar pro Monat innerhalb der bislang kostenlosen Nachrichten-App „Apple News“ starten, die auf Geräten wie dem iPhone installiert ist.

Die von Apple einbehaltenen Umsatzanteile waren auch in der Vergangenheit schon umstritten, wenngleich es dabei um niedrigere Prozentsätze ging. Vor einiger Zeit hat Apple zum Beispiel bei Abonnementdiensten seine Provision nach einem Jahr Nutzungszeit von 30 auf 15 Prozent der Gebühren reduziert.

 (Quelle: FAZ, 14.02.2019, SZ, 14.02.2019)

Seitenanfang

 

 

VBZV-Online-Ausschuss trifft sich in Aschaffenburg – Zu Gast: Guido Bülow, Head of News Partnerships Central Europe bei Facebook 

Der VBZV-Online-Ausschuss trifft sich zu seiner nächsten Sitzung am kommenden Donnerstag 21. Februar 2019 im Verlagshaus des Main-Echo in Aschaffenburg. 

Guido Bülow, Head of News Partnerships Central Europe bei Facebook, wird bei dieser Gelegenheit die Kooperationsangebote von Facebook an (regionale) Medienhäuser mit den Sitzungsteilnehmern diskutieren.

Interessenten, die gerne an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0 wenden. 

Seitenanfang

 

III. Junge Leser

Bayernweiter Schülermedientag

Am 3. Mai 2019, dem Tag der internationalen Pressefreiheit veranstaltet die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gemeinsam mit zahlreichen Medienpartner, darunter neben der Süddeutsche Zeitung viele weitere VBZV-Mitgliedsverlage, erstmalig den Schülermedientag. Unter dem Motto „Fakten gegen Fakes – Wie glaubwürdig sind unsere Medien?“ kommen Journalistinnen, Journalisten, Wissenschaftler/innen und andere Medienexperten an Schulen und gehen mit den Schülerinnen und Schülern je nach Wunsch im Rahmen von Workshops oder Vorträgen u. ä. Fragen nach wie: Welchen Infos kann ich vertrauen, welchen nicht? Wie gehe ich mit Medien um? Was unterscheidet eigentlich einen Journalisten von einem Influencer? 

Nähere Informationen und Anmeldung unter http://www.blz.bayern.de/meldung/schuelermedientag-2019-r-jetzt-als-schule-anmelden.html

Der VBZV begrüßt die Kooperation von Verlagen mit der Landeszentrale für politische Bildung sehr. Der Schülermedientag bietet die große Chance, bayernweit in Schulen über die Arbeit der Zeitungen (und anderer seriöser Medienhäuser) zu berichten und Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, was Qualitätsjournalismus von Gerüchten, Halbwahrheiten oder gar Fake News unterscheidet.

(Quelle: Bayerische Landeszentrale für politische Bildung; SZ.de, 11.02.2019)

Seitenanfang

 

IV. Mitarbeiter

 

vbw lehnt Rechtsanspruch auf Home-Office strikt ab 

Die Vereinigung der Bayerischen (vbw) weist den Vorschlag der SPD nach einem gesetzlichen Anspruch auf Home-Office für jeden als undurchdacht zurück. „Es muss der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit überlassen bleiben, wo der Arbeitseinsatz der Mitarbeiter erfolgt. Hinzu kommt, dass nicht alle Tätigkeiten, zum Beispiel in der Produktion oder bei Dienstleistungen, für ortsungebundene Tätigkeiten geeignet sind. Daher ist ein generelles Recht auf Home-Office für jeden nicht möglich“, kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. 

Die vbw sieht aufgrund von Innovationen durch die Digitalisierung durchaus Potenzial, mehr Arbeitsaufgaben ortsungebunden auszuführen, verweist aber darauf, dass in vielen Branchen der Anteil an Tätigkeiten, die physische Präsenz erfordern, nach wie vor deutlich überwiegt. Ein Ausbau der Home-Office-Arbeitsplätze muss im Rahmen eines Absprachemodells zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgen. Einem generellen Anspruch auf Home-Office stehen schlicht viele praktische und rechtliche Hürden entgegen, zum Beispiel die Organisation der innerbetrieblichen Kommunikation oder die Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes bei Home-Office-Arbeitsplätzen. „Auch wie der Datenschutz bei der Vernetzung mobiler und stationärer Tätigkeiten gewährleistet werden kann, ist noch offen. Hier besteht die Gefahr, dass ein Einfallstor für mögliche Cyber-Angriffe geöffnet wird. Die damit verbundenen Risiken dürfen Arbeitgebern nicht per Gesetz aufgebürdet werden“, betonte vbw-Hauptgeschäftsführer Brossardt.

An die  Bundesregierung richteten die Vertreter der bayerischen Wirtschaft den Apell,  mit den richtigen Maßnahmen auf den Wandel in der Arbeitswelt zu reagieren: Viel wichtiger als eine überstürzte Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Home Office für alle sei es, das Arbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. So ist zum Beispiel die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß. Benötigte werde eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung.

(Quelle: vbw, PM 07.2019) 

Seitenanfang

 

 

'