VBZV-Newsletter 01/2024
- Die „New York Times“ hat Open AI und Microsoft verklagt
- EU prüft Microsoft-Investment bei OpenAI
- ZAW: Werbemarkt 2023 durch Digitalerlöse im leichten Plus – Plattformen profitieren – Potenzial für Wachstum 2024, Gefahr durch Überregulierung und weitere Wettbewerbsverzerrungen
- BDZV-Webinar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 24. Januar 2024
- MADSACK Mediengruppe übernimmt DDV Mediengruppe, Dresden
- Schwäbischer Verlag kauft von NOZ/mh:n MEDIEN Titel in Mecklenburg-Vorpommern
- Bundeskartellamt genehmigt Übernahme der Temming-Gruppe durch Lensing Media
I. Medienpolitik
Die „New York Times“ hat Open AI und Microsoft verklagt
Die New York Times hat Ende Dezember die Software-Unternehmen Open AI und Microsoft wegen ihres KI-Chatbots Chat-GPT verklagt. Das Medienunternehmen wirft den Firmen vor, Wissen aus Millionen Artikeln benutzt zu haben, um den Datenbestand von Chat-GPT zu füllen und damit auf Kosten der New York Times ein Geschäft aufzu-bauen.
Im Kern geht es um das Prinzip des "Large Language Models" (LLMs). Für das Training solcher Künstliche-Intelligenz-Programme werden Bücher, Artikel, Social-Media- und andere Internet-Beiträge genutzt. Bei einer Konsumenten-KI wie Chat-GPT können dann mit einem einfachen Sprachbefehl Texte und Antworten abgefragt werden.
Theoretisch können Urheber zwar ihre digitalisierten Texte für das Datenschürfen der KI-Unternehmen sperren. Tests haben aber ergeben, dass in den Trainingsdaten so ziemlich aller LLMs urheberrechtlich geschützte Werke enthalten sind: KI-Unternehmer kaufen Datenpakete von Drittanbietern, die sich wiederum bei Schattenbibliotheken bedienen, also illegale Datenbanken, die Millionen Bücher und Artikel zum freien Herunterladen anbieten.
Ist ein Text erst einmal in einem Trainingsdatensatz, ist es technisch fast unmöglich, ihn dort wieder zu löschen. Nachdem LLMs wie Chat-GPT aber die Grundlage für alle künftigen Text-KIs legen, sind Klagen wie die der New York Times entscheidend.
Es geht dabei nicht nur um den Schadensersatz für Leistungen, die unter das Urheber-recht fallen. KI-Programme produzieren oft Falschnachrichten und geben diese dann auch falsche New-York-Times-Artikel aus. Befürchtet wird außerdem, dass die KI-generieten Nachrichten die Reichweiten traditioneller Medien im Netz drastisch redu-zieren. Ungeachtet dessen haben die Nachrichtenagentur AP und der Axel-Springer-Verlag ihre Inhalte schon an KI-Unternehmen verkauft (vgl VBZV-RS 45/2023 vom 14.12.2023).
(Quelle: SZ, 27.12.2023)
EU prüft Microsoft-Investment bei OpenAI
Die Europäische Kommission hat am 9. Januar 2024 bekannt gegeben, dass sie die Geschäftsbeziehung zwischen Microsoft und dem ChatGPT-Entwickler OpenAI unter-sucht, um zu klären, ob sie gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung überprüft wer-den sollte. Sollte die EU zu dem Schluss kommen, dass eine Überprüfung der Beteili-gung erforderlich ist, könnte eine förmliche Untersuchung eingeleitet werden.
Die Fusionskontrollverordnung ermöglicht es der Kommission, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen mit einem Umsatz über einem bestimmten Betrag zu bewer-ten, um Fusionen zu blockieren, die einen fairen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum verhindern würden.
„Es ist von grundlegender Bedeutung, dass diese neuen Märkte wettbewerbsfähig blei-ben und dass Unternehmen nicht daran gehindert werden, zu wachsen und den Ver-brauchern die besten und innovativsten Produkte anzubieten“, sagte Margrethe Vesta-ger, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission. „Wir for-dern Unternehmen und Experten auf, uns über alle Wettbewerbsprobleme zu informie-ren, die sie in diesen Branchen wahrnehmen, und gleichzeitig KI-Partnerschaften ge-nau zu beobachten, um sicherzustellen, dass sie die Marktdynamik nicht übermäßig verzerren“, fügte sie hinzu.
Microsoft ist der Hauptinvestor hinter OpenAI, Medienberichten zufolge hat der Soft-wareriese insgesamt rund 13 Milliarden Dollar (11,9 Milliarden Euro) in den ChatGPT-Entwickler gesteckt. Seit Ende vergangenen Jahres hält der US-Konzern zudem einen Sitz im Verwaltungsrat von OpenAI, allerdings ohne Stimmrecht. Microsoft hat O-penAI-Technik in mehrere seiner Produkte integriert, etwa in die Suchmaschine Bing.
(Quelle: euractive.de, 09.01.2024; spiegel.de, 09.01.2024)
II. Vermarktung
ZAW: Werbemarkt 2023 durch Digitalerlöse im leichten Plus – Plattformen profitieren
Potenzial für Wachstum 2024, Gefahr durch Überregulierung und weitere Wettbewerbsverzerrungen
Laut der Jahresprognose des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ist der deutsche Werbemarkt im Jahr 2023 um 1,4 Prozent gewachsen. Die Werbewirt-schaft erzielte demnach Erlöse in Höhe von 48,87 Milliarden Euro und übersteigt da-mit die Erlöse in den Corona-Jahren 2020 und 2021 und aus 2022.
Ausschlaggebend für die positive Entwicklung ist das überproportionale Wachstum der digitalen Werbung, das bei den vom ZAW erfassten digitalen Werbeträgern mit +5,4 Prozent deutlich über dem Gesamtmarkt liegt. Der Marktanteil der digitalen Wer-bung steigt auf 48 Prozent (2022: 46 Prozent). Allerdings ergibt sich das positive Bild des Sektors v. a. durch die stark überdurchschnittlich wachsenden wenigen Plattfor-men unter den digitalen Angeboten, so der Verband der Werbewirtschaft.
https://zaw.de/werbemarkt-2023-dank-digitaler-erloese-im-leichten-plus/
Die Entwicklung von Werbeträger- und Medienlandschaft 2024 werden mit Sorge ge-sehen: Im Vergleich zu 2023 eröffnen zwar positive Konjunkturprognosen und Verbes-serungen beim Verbrauchervertrauen aufgrund merklicher Lohnsteigerungen Potenzia-le.
Belastungen durch drastische Werbeverbote und Behinderungen des Wettbewerbs im Digitalbereich können aber diese Chancen zunichtemachen und ganze Sektoren hart treffen.
Andreas F. Schubert, ZAW-Präsident: „Die Jahresbilanz ist branchenübergreifend zu-friedenstellend. Die Widerstandskraft gegenüber dem hohen Kostendruck in 2023 und damit schwierigen Bedingungen für Werbeinvestitionen fällt aber unterschiedlich aus. Die Wettbewerbsfriktionen auf den digitalen Werbewachstumsmärkten wirken sich zu-dem immer stärker aus. Auch 2024 wird die wirtschaftliche Gesamtlage angespannt sein. Die mit Werbeinvestitionen von Handel und Herstellern verbundene Rendite für die Gesamtwirtschaft und die Allgemeinheit – Stichwort: stabile Medienfinanzierung – braucht deshalb mehr denn je produktive Rahmenbedingungen: Bürokratieabbau und weniger Dirigismus für die Unternehmen gehören genauso dazu wie das Absehen von überbordenden Werbeverboten. Die ZAW-Trendbefragung belegt dies deutlich.“– Nahe-zu die Hälfte der ZAW-Mitglieder sehen sich danach von den aktuellen Werbeverbots-plänen im Lebensmittelbereich sehr stark oder stark bedroht.
Mit Blick auf die zweite große Herausforderung für die Branche betont Schubert: „Ge-störte Wettbewerbsbedingungen bei der Digitalwerbung und einseitige Regelset-zungsmacht digitaler Gatekeeper lassen die Schere im Werbeträgermarkt immer weiter aufgehen. Ohne aktives Gegensteuern von Politik und Wettbewerbshütern bewegen wir uns auf Kipppunkte zu“.
(Quelle: zaw.de, 21.12.2023)
III. Verlagswirtschaft
BDZV-Webinar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 24. Januar 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannt, unmittelbar für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Viele Verlage und Zustellgesellschaften stehen vor der Herausforderung, die durch das Gesetz begründeten Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten.
Um BDZV-Mitglieder bei der praktischen Umsetzung der gesetzlich geforderten Sorg-faltspflichten zu unterstützen, laden wir Interessierte zu einem Webinar.
Termin: Mittwoch, dem 24. Januar 2024, 14.00 bis 15.30 Uhr.
Vorwiegend richtet sich das Webinar an Verlage, die neu von dem Gesetz betroffen sind. Referent Malte Drewes, Berater beim Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, ei-nem Unterstützungsangebot der Bundesregierung, wird auf die wichtigsten Punkte eingehen, die bei der Umsetzung des LKSG zu beachten sind, und branchenspezifische Fragen zur Erfüllung der geforderten Sorgfaltspflichten beantworten.
Die Teilnahme am Webinar ist für Mitglieder der im BDZV zusammengeschlossenen Landesverbände kostenlos. Anmeldung unter fitzek(at)bdzv.de .
(Quelle: bdzv.de, 09.01.2024)
IV. Aus den Verlagen
MADSACK Mediengruppe übernimmt DDV Mediengruppe, Dresden
Die MADSACK Mediengruppe erwirbt 100 % der Gesellschaftsanteile der DDV Medien-gruppe (DDV) aus Dresden. Verkäufer der Anteile sind der zum Bertelsmann-Konzern gehörende Unternehmensbereich Bertelsmann Investments mit einem Anteil von 60 % und die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (ddvg) mit einem Anteil von 40 %. Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts.
DDV ist mit ca. 250 Millionen Euro eine der umsatzstärksten regionalen Mediengrup-pen in Deutschland. Mit dem Regionaltitel Sächsische Zeitung (ca. 10 Millionen Visits pro Monat im 2. HJ 2023; ca. 146.000 Exemplare verkaufte Auflage gem. IVW Q3 2023) und dem erfolgreichen überregionalen Boulevardportal TAG24 (ca. 30 Millionen Visits pro Monat im 2. HJ 2023) baut MADSACK nicht nur die Reichweite ih-res RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) deutlich aus, sondern verstärkt zudem ih-re Position als eines der führenden Paid-Content-Angebote in Deutschland (205.890 tägliche Nutzungsrechte gem. IVW 11/23).
(Quelle: MADSACK Mediengruppe, PM 10.01.2024)
Schwäbischer Verlag kauft von NOZ/mh:n MEDIEN Titel in Mecklenburg-Vorpommern
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 und unter Vorbehalt der Zustimmung durch das Bun-deskartellamt hat die SV Gruppe (Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler) am 4. Januar 2024 die Zeitungsverlag Schwerin GmbH & Co KG inklusive der Norddeut-schen Neuesten Nachrichten Rostock sowie der Logistik Service Gesellschaft Mecklen-burg-Vorpommern mbH Schwerin erworben. Damit investiert die SV Gruppe zum zweiten Mal in Mecklenburg-Vorpommern.
Die SV Gruppe mit Sitz in Ravensburg ist 2021 durch die Fusion von Schwäbisch Media und der Nordkurier Mediengruppe in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) entstanden. Zur Gruppe gehören zahlreiche Medienunternehmen. Die Shared Services sind zwischen den deutschlandweiten Standorten verteilt. Die Unternehmensgruppe engagiert sich zudem sehr stark in der Brief-, Paket- und Lagerlogistik.
(Quelle: Schwäbisch Media, PM 09.01.2024).
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Bundeskartellamt genehmigt Übernahme der Temming-Gruppe durch Lensing Media
Der in Dortmund ansässige Verlag Lensing Media („Ruhr-Nachrichten“, u.a.), erklärte Anfang Dezember 2023, das Bocholter-Borkener Volksblatt von der Temming-Gruppe übernehmen zu wollen. Diesem Vorhaben hat das Bundeskartellamt am 21. Dezember 2023 nun die Freigabe erteilt. Hinter der Temming-Gruppe stehen Gesellschafter Jörg Terheyden und Josef Mannheims als Gesellschafter.
Lambert Lensing-Wolff, Verleger und Geschäftsführer von Lensing Media, hat bereits 2020 das benachbarte Verlagshaus J. Bauer aus Marl mit dessen sechs Tageszeitungen übernommen.
(Quelle: DNV, 02.01.2024; newbusiness.de, 08.12.2023)