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Der Presseausweis - ein unverzichtbares Recherchewerkzeug


Auf ihn können professionelle Journalisten nicht verzichten. Er wird nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Parlamenten, Polizei, Messegesellschaften und an anderen für Informationszwecke wichtigen, aber schwer zugänglichen Orten. Nebenberufliche Journalisten und Hobbyschreiber haben keinen Anspruch auf einen Presseausweis.

Die hauptberufliche journalistische Tätigkeit muss jedes Jahr nachgewiesen werden. Siehe Merkblatt!



Beantragung des Presseausweises

 

Falls Sie bereits einen Presseausweis im vergangenen Jahr von uns hatten, benötigen wir hierzu kein Foto mehr.

Verlage, die gleichzeitig für mehrere ihrer fest angestellten Redakteure Presseausweise beantragen möchten, und sich an den persönlichen Daten nichts geändert hat, können das Antragsformular „Folgeantrag nur für Verlage“ verwenden.

Freie Journalisten müssen jedes Jahr Nachweise über ihre journalistische Tätigkeit nachweisen. Siehe Merkblatt.

Eine Antragsstellung nur per Mail oder Fax ist nicht möglich. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag immer per Post.



Antragsformular

 

Antragsformular (2010)

Antragsformular "Folgeantrag nur für Verlage"

Merkblatt (Richtlinien)


Gebühren

 

Redakteure der Mitgliedsverlage des VBZV                                                29,00 Euro

Redakteure von Nichtmitgliedsverlagen                                                     79,00 Euro

Freie Journalisten                                                                                   50,00 Euro

PKW-Presseschild                                                                                     5,00 Euro

Zweitausstellung (nach Verlust, Diebstahl,

Namens- oder Adressänderung)                                                               25,00 Euro


Jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Bei einer Sammelbestellung von Nichtmitgliedsverlagen gewähren wir einen Rabatt von 10 % unter folgenden Voraussetzungen:


- Sie bestellen – gesammelt mindestens zehn Presseausweise auf dem „Folgeantrag nur für Verlage“. Ohne Neuanträge oder Änderungen!

- Sie erhalten für diese Presseausweise lediglich eine Sammelrechnung.

Dieses Verfahren ermöglicht uns Kosten- und Zeitersparnisse und wir sind gerne bereit, diese über den Rabatt an Sie weiter zugeben.


                                                                                    





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