Der Presseausweis - ein unverzichtbares RecherchewerkzeugAuf ihn können professionelle Journalisten nicht verzichten. Er wird nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Parlamenten, Polizei, Messegesellschaften und an anderen für Informationszwecke wichtigen, aber schwer zugänglichen Orten. Nebenberufliche Journalisten und Hobbyschreiber haben keinen Anspruch auf einen Presseausweis. Die hauptberufliche journalistische Tätigkeit muss jedes Jahr nachgewiesen werden. Siehe Merkblatt!
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Gebühren
Redakteure der Mitgliedsverlage des VBZV:
29,00 Euro
Redakteure von Nichtmitgliedsverlagen:
79,00 Euro
Freie Journalisten:
50,00 Euro
PKW-Presseschild:
5,00 Euro
Zweitausstellung (nach Verlust, Diebstahl, Namens- oder Adressänderung):
25,00 Euro
Jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei einer Sammelbestellung von Nichtmitgliedsverlagen gewähren wir einen Rabatt von 10 % unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie bestellen – gesammelt – mindestens zehn Presseausweise auf dem „Folgeantrag nur für Verlage“. Ohne Neuanträge oder Änderungen!
- Sie erhalten für diese Presseausweise lediglich eine Sammelrechnung.
Dieses Verfahren ermöglicht uns Kosten- und Zeitersparnisse und wir sind gerne bereit, diese über den Rabatt an Sie weiter zugeben.


