Auf ihn können professionelle Journalisten nicht verzichten. Er wird nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Parlamenten, Polizei, Messegesellschaften und an anderen für Informationszwecke wichtigen, aber schwer zugänglichen Orten. Nebenberufliche Journalisten und Hobbyschreiber haben keinen Anspruch auf einen Presseausweis. Die hauptberufliche journalistische Tätigkeit muss jedes Jahr nachgewiesen werden. Siehe Merkblatt! Falls Sie bereits einen Presseausweis im vergangenen Jahr von uns hatten, benötigen wir hierzu kein Foto mehr. Verlage, die gleichzeitig für mehrere ihrer fest angestellten Redakteure Presseausweise beantragen möchten, und sich an den persönlichen Daten nichts geändert hat, können das Antragsformular „Folgeantrag nur für Verlage“ verwenden. Freie Journalisten müssen jedes Jahr Nachweise über ihre journalistische Tätigkeit nachweisen. Siehe Merkblatt. Eine Antragsstellung nur per Mail oder Fax ist nicht möglich. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag immer per Post. Antragsformular "Folgeantrag nur für Verlage" GebührenRedakteure der Mitgliedsverlage des VBZV 29,00 Euro Redakteure von Nichtmitgliedsverlagen 79,00 Euro Freie Journalisten 50,00 Euro PKW-Presseschild 5,00 Euro Zweitausstellung (nach Verlust, Diebstahl, Namens- oder Adressänderung) 25,00 Euro
Bei einer Sammelbestellung von Nichtmitgliedsverlagen gewähren wir einen Rabatt von 10 % unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie erhalten für diese Presseausweise lediglich eine Sammelrechnung. Dieses Verfahren ermöglicht uns Kosten- und Zeitersparnisse und wir sind gerne bereit, diese über den Rabatt an Sie weiter zugeben.
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