VBZV-Newsletter 44/2025

 
I. Aus den Verbänden

WAN-IFRA und FIPP fusionieren – Globale Allianz für Verlage

WAN-IFRA, der Weltverband der Nachrichtenverleger, und FIPP, der Internationale Verband der Zeitschriftenverleger, gaben eine wegweisende Vereinbarung zur Fusion ihrer Geschäftstätigkeiten mit Wirkung zum 1. Januar 2026 bekannt. Durch diesen historischen Zusammenschluss entsteht die weltweit größte und vielfältigste Allianz von Medienunternehmen, die ein globales Netzwerk von über 20.000 Medienmarken und Technologieunternehmen in 120 Ländern vereint.

WAN-IFRA , die Weltvereinigung der Nachrichtenverleger, ist der globale Dachverband der Presse. Sie umfasst 3.000 Nachrichtenverlage und Technologieunternehmen sowie 60 nationale Verlegerverbände, die 18.000 Publikationen in 120 Ländern vertreten. Mit dem Ziel, die Rechte von Journalisten und Verlegern weltweit auf unabhängige Medien zu schützen, bietet WAN-IFRA ihren Mitgliedern Expertise und Dienstleistungen, um in der digitalen Welt innovativ und erfolgreich zu sein und ihre wichtige gesellschaftliche Rolle wahrzunehmen.

FIPP wurde 1925 in Frankreich gegründet und ist einer der ältesten und renommiertesten Branchenverbände weltweit. Ursprünglich von einem Konsortium von Zeitschriftenverlagen ins Leben gerufen, um den Ideenaustausch zu fördern, hat sich die Organisation in über 100 Jahren zu einem Netzwerk für Fachjournalisten und Content-Ersteller aus aller Welt entwickelt. FIPP unterstützt seine Mitglieder beim Aufbau marktführender internationaler Medienunternehmen durch Expertise, Lösungen und Partnerschaften. Der FIPP World Media Congress bringt die Branche einmal jährlich zusammen, um die neuesten Trends zu diskutieren und sich zu vernetzen.

Die strategische Konsolidierung ist eine direkte und proaktive Antwort auf die tiefgreifenden Veränderungen in der globalen Medienlandschaft. Sie unterstreicht, dass Zusammenarbeit und Konsolidierung in einer fragmentierten und komplexen digitalen Landschaft nicht nur vorteilhaft, sondern strategisch unerlässlich sind, heißt es in einer Mitteilung der beiden Verbände, verbundene mit dem Hinweis auf die gemeinsame DANN: die Überzeugung, dass Medienfreiheit fest in nachhaltigen, wirtschaftlich unabhängigen Nachrichtenunternehmen verankert ist. 

In einer Zeit, die von globalen Technologieplattformen und dem rasanten Aufstieg der KI geprägt ist, sei ein einheitliches Vorgehen der Branche wichtiger denn je. Dieser Zusammenschluss verleihe der globalen Verlagsbranche eine stärkere Stimme, um die Pressefreiheit zu verteidigen, sich für die Rechte von Verlagen einzusetzen und effektiver mit dem anspruchsvollen digitalen und technologischen Ökosystem umzugehen.

Die Bekanntgabe der Allianz zwischen FIPP, dem globalen Magazinmedien-netzwerk, und WAN-IFRA markiert eine grundlegende Neuausrichtung, die einer neuen Realität für das gesamte Verlagswesen Rechnung trägt. 

(Quelle: Wan-Ifra, PM 08.12.2025)

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Neue KI-Lizenz für Pressespiegel

Die PMG und die VG Wort führen eine KI-Lizenz ein, die Kommunikationsabteilungen einen rechtssicheren Rahmen für KI-gestützte Pressespiegel bietet. Sie erlaubt interne Anwendungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen oder Analysen, sofern ein Pressespiegel-Vertrag mit der PMG besteht.

PMG-Geschäftsführer Ingo Kästner nennt dies einen entscheidenden Schritt: „Anwendungen der Künstlichen Intelligenz ermöglichen enorme Effizienzgewinne bei der Erstellung von Pressespiegeln. Dank der KI-Lizenz können Kommunikationsabteilungen diese Nutzungen nun auch rechtlich einwandfrei absichern.“ Die Lizenz vereint die relevanten Rechte von Verlagen und Urhebern und mindert so Compliance-Risiken.

Dr. Robert Staats, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort, betont die Rolle der Urheber: „Die neue Lizenz bündelt die Rechte von Autorinnen, Autoren und Verlagen in einer Hand. Das macht das Besondere des Angebots aus.“ 

Rechtsgrundlage ist das Urheberrechtsgesetz, nach dem Presseinhalte nur mit Zustimmung der Rechteinhaber genutzt werden dürfen. Seit 2001 vergibt die PMG im Auftrag der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage entsprechende Nutzungsrechte für digitale Pressespiegel und arbeitet eng mit der VG Wort zusammen. 

Die neue KI-Lizenz erweitert dieses Modell und vergütet zusätzliche, KI-spezifische Nutzungsschritte. Unabhängig davon können Verlage und Urheber weiterhin selbst Rechte für KI-Anwendungen vergeben oder ablehnen.

(Quelle: bdzv.de, 08.12.2025)

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II. Medienpolitik


EU-Kommission leitet Untersuchung wegen möglichen wettbewerbswidrigen Verhaltens von Google bei der Nutzung von Online-Inhalten für KI-Zwecke ein

Die EU hat Ermittlungen gegen Googles Mutterkonzern Alphabet wegen KI-Datennutzung eingeleitet. Der Plattform-Betreiber steht unter dem Verdacht, seine künstliche Intelligenz rechtswidrig mit Inhalten Dritter trainiert zu haben.

Im Fokus steht der mögliche Einsatz von:

  • Webinhalten, die Google zur Bereitstellung generativer KI-Funktionen („KI-Übersichten“ und „KI-Modus“) auf seinen Suchergebnisseiten nutzt, ohne die betroffenen Betreiber angemessen zu vergüten oder ihnen eine wirksame Möglichkeit zum Widerspruch einzuräumen. „KI-Übersichten“ stellen automatisiert generierte Zusammenfassungen oberhalb der organischen Suchergebnisse dar, während der „KI-Modus“ ein dialogorientiertes Suchfeld bietet, das Nutzeranfragen ähnlich einem Chatbot beantwortet.
  • Die Kommission wird prüfen, in welchem Umfang diese Funktionen auf der Nutzung fremder Inhalte beruhen und ob Webseitenbetreiber faktisch gezwungen sind, diese Nutzung zu dulden, um ihren Zugriff auf die Google-Suche – eine zentrale Quelle des Nutzerverkehrs – nicht zu gefährden.
  • YouTube-Inhalten, die möglicherweise zum Training generativer KI-Modelle von Google herangezogen werden, ohne dass Urheber eine angemessene Vergütung erhalten oder der Nutzung widersprechen können. Inhalte-Ersteller müssen Google gegenwärtig umfassende Nutzungsrechte an ihren Daten einräumen, um Videos hochladen zu können. Eine Vergütung für diese Zwecke erfolgt nicht. Zugleich untersagen die YouTube-Richtlinien Drittanbietern, dieselben Inhalte zur Entwicklung konkurrierender KI-Systeme zu verwenden – was die Wettbewerbssituation weiter verzerren könnte.

Bestätigen sich die Vorwürfe, droht Google ein hohes Bußgeld.

Vor kurzem erst hat die Suchmaschine in Deutschland den KI-Modus in der Suche gestartet über den Suchanfragen mit Inhalten beantwortet werden, die im Internet frei verfügbar sind, etwa über das Online-Lexikon Wikipedia oder Nachrichtenseiten. 

(Quelle: EU-Kommission, 09.12.2025)

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Gesetz über digitale Dienste: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 120 Mio. EUR gegen X


Die Kommission hat am 05. Dezember 2025 eine Geldbuße in Höhe von 120 Mio. EUR gegen X verhängt, da das Unternehmen gegen seine Transparenzpflichten aus dem Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. Zu den Verstößen gehören die irreführende Gestaltung seines blauen Häkchens, die mangelnde Transparenz seines Werbearchivs und das Versäumnis, Forschenden Zugang zu öffentlichen Daten zu gewähren.

X verwendet das blaue Häkchen für „verifizierte Konten“. Dies verstößt nach dem Gesetz über digitale Dienste gegen die Verpflichtung von Online-Plattformen, keine irreführenden Gestaltungspraktiken bei ihren Diensten anzuwenden: Auf X kann der Status „verifiziert“ von jedem gekauft werden, ohne dass das Unternehmen angemessen überprüft, wer hinter dem Konto steckt, wodurch es den Nutzerinnen und Nutzern erschwert wird, die Echtheit der Konten und der Inhalte zu beurteilen, mit denen sie in Berührung kommen. Diese Irreführung setzt die Nutzer Betrug, einschließlich Identitätsbetrug, sowie anderen Formen der Manipulation durch böswillige Akteure aus. Das Gesetz über digitale Dienste schreibt zwar keine Überprüfung der Nutzerinnen und Nutzer vor, jedoch verbietet es Online-Plattformen ausdrücklich, fälschlicherweise zu behaupten, dass Nutzerinnen und Nutzer überprüft wurden, wenn eine solche Überprüfung nicht stattgefunden hat.

Zudem erfüllt das Werbearchiv von X nicht die Transparenz- und Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes über digitale Dienste. Zugängliche und durchsuchbare Werbearchive sind die Voraussetzung dafür, dass Forschende und die Zivilgesellschaft Betrug, hybriden Kampagnen und Bedrohungen, einer koordinierten Informationsverbreitung und fingierten Anzeigen nachgehen können. X verfügt über Gestaltungsmerkmale und Zugangsbarrieren, wie etwa übermäßige Verzögerungen bei Bearbeitungsvorgängen, die den Zweck von Werbearchiven untergraben. Dem Werbearchiv von X fehlt es zudem an wesentlichen Informationen wie Inhalt und Thema der Werbung sowie Angaben zur juristischen Person, die dafür zahlt. Dies hindert Forschende und die Öffentlichkeit daran, potenzielle Risiken in der Online-Werbung unabhängig zu prüfen.

Weiter kommt X seiner Verpflichtung aus dem Gesetz über digitale Dienste, Forschenden Zugang zu den öffentlichen Daten der Plattform zu gewähren, nicht nach. So dürfen berechtigte Forschende gemäß den Nutzungsbedingungen von X beispielsweise nicht unabhängig auf seine öffentlichen Daten zugreifen, auch nicht durch Scraping. Darüber hinaus schaffen die Verfahren von X für den Zugang von Forschenden zu öffentlichen Daten unnötige Hindernisse, wodurch die Erforschung verschiedener systemischer Risiken in der Europäischen Union erheblich beeinträchtigt wird.

Die verhängte Geldbuße wurde unter Berücksichtigung der Art, der Schwere für die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer in der EU und der Dauer dieser Verstöße berechnet.

Es ist der erste Nichteinhaltungsbeschluss im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste. 

X hat 60 Arbeitstage Zeit, um der Kommission mitzuteilen, mit welchen Maßnahmen die Verstöße abgestellt werden. 

(Quelle: ec.europa.eu, PM 05.12.2025)

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EUDR: Politische Einigung bringt Entlastung – Presseprodukte von der Verordnung ausgenommen

EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben am 4. Dezember 2025 eine politische Einigung zur Überarbeitung und Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erzielt. Die Herausnahme bestimmter Druckprodukte aus dem Anwendungsbereich der Verordnung bringt den Unternehmen der Druck- und Medienbranche wesentliche Erleichterungen: Fertige Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind vollständig aus der Verordnung herausgenommen, so wie es der Vorschlag der Kommission vorgesehen hat.
 
Der Beginn der Anwendung der EUDR wird für alle Unternehmen um ein Jahr verschoben (mittlere und große Unternehmen: bis 30. Dezember 2026; Klein- und Kleinstunternehmen: bis 30. Juni 2027).

Die Verlegerverbände begrüßen ausdrücklich die Einigung von EU-Parlament und Rat im Trilog: „Diese Entscheidung ist ein deutliches und wichtiges Signal für den Schutz der Pressefreiheit und Vielfalt in Europa“, betonen BDZV, BVDA und MVFP. „Sie zeigt, dass der Schutz der Wälder und der Schutz der freien Presse miteinander vereinbar sind.“

Die formelle Bestätigung durch Parlament und Rat steht noch aus. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU muss bis 30. Dezember 2025 erfolgen. Bis 30. April 2026 prüft die EU-Kommission weitere mögliche Vereinfachungen der EUDR. 
 
(Quelle: BDZV, PM 05.12.2025; BVDM, PM 05.12.2025)

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III. Pressewesen

Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten: Round Table-Veranstaltung


Das MedienNetzwerk Bayern führt das Projekt „Sicherheit von Journalist:innen auf Veranstaltungen und Demonstrationen“ 2026 fort und lädt zusammen mit dem Bayerischen Journalisten-Verband (DJV), unterstützt vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie der Bayerischen Staatskanzlei zum Round Table nach Nürnberg ein.

Das MedienNetzwerk Bayern bringt Polizei und Medien an einen Tisch und ermöglicht einen offenen Dialog. Beide Seiten diskutieren, welche Probleme es gibt und tauschen Praxiserfahrungen aus. Es soll aber auch um das gehen, was schon gut läuft und welche Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen. Gemeinsam wollen wir überlegen, wie Abläufe verbessert werden können und welche Maßnahmen es braucht, um freie Berichterstattung besser zu schützen. Im konstruktiven, offenen Dialog diskutieren Polizei und Medien, wie die freie Berichterstattung besser geschützt werden kann, wo es Probleme gibt, welche konkreten Maßnahmen in der Praxis helfen und wie die Kommunikation zwischen Polizei und Presse verbessert werden kann. 

Nähere Informationen und Anmeldung unter https://mediennetzwerk-bayern.de/events/sicherheit-von-journalistinnen-auf-veranstaltungen-und-demonstrationen-nuernberg/

Im Ranking der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen ist Deutschland 2025 erstmals aus den Top 10 herausgefallen und liegt auf Platz 11. Ein Grund dafür sind die zunehmenden Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten in der Öffentlichkeit.  

(Quelle: mediennetzwerk-bayern.de/events)

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IV. Vermarktung

ZAW: Nachlassende Dynamik auf dem Werbemarkt

Nach der Jahresendprognose des Zentralverbands der deutschen Werbewirt-schaft (ZAW) steigen die Netto-Werbeeinnahmen der Medien 2025 nach einer erneut – im Vergleich zur Gesamtkonjunktur – besseren Werbekonjunktur moderat um rund 3,2 Prozent auf 27,5 Milliarden Euro, die Werbeinvestitionen um 2,9 Prozent auf 39,1 Milliarden Euro; insgesamt könnte der Werbemarkt um etwa 1,8 Prozent auf rund 50,7 Milliarden Euro zulegen. Damit bliebe der Markt 2025 stabil, von einem Werbe-Boom, von dem Verlage breit profitieren würden, kann nicht die Rede sein.

Digitale, datenbasierte Werbung ist wichtigster Wachstumstreiber, aber ein Großteil des Wachstums konzentriert sich dabei auf wenige internationalen Plattformen wie Google, Meta & Co. Für Verlage mit eigenen Newsseiten, Apps und E-Paper bedeutet das: Sie wachsen digital langsamer und laufen Gefahr, bei Reichweite, Daten und Budgets abgehängt zu werden.

Zeitungsverlage müssen daher vor allem ihre eigenen digitalen Inventare (Web, App, E-Paper) aufwerten, datenbasierte, zielgruppenspezifische Angebote ausbauen, und Vermarktungsallianzen oder Plattformstrategien prüfen, um Reichweite und Daten zu bündeln, so das Fazit der ZAW-Trendumfrage.

Print bleibt dabei als Werbeträger relevant, leidet aber unter allgemeinen Kosten- und Konjunkturbelastungen. Der strategische Hebel für Verlage liegt klar in der Monetarisierung der digitalen Reichweite und in der Verbindung von Printstärken (Marke, Vertrauen, Lokalität) mit digitalen Targeting- und Messmöglichkeiten.
Kombinierte Print-Digital-Pakete, kontextstarke Umfelder (z.B. lokaler Qualitätsjournalismus) und First-Party-Daten werden wichtiger, um sich von austauschbaren Plattformumfeldern abzugrenzen. Ihre Umfelder liefern Marken- und Vertrauenseffekte liefern, die globale Plattformen in dieser Form nicht bieten.

Aus Verlagssicht kritisch: Auf nationaler und EU-Ebene wird das wirtschafts-politische Mindset gegenüber der Werbewirtschaft als angespannt und wenig wachstumsfreundlich wahrgenommen. Geplante Digital- und Werberegulierungen sind für datenbasierte Geschäftsmodelle der Verlage zentral – günstige Rahmenbedingungen könnten ihre digitalen Werbeangebote stärken, ungünstige Regulierung würde sie zusätzlich gegenüber globalen Plattformen schwächen.

(Quelle: zaw.de, PM 04.12.2025)

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V. Aus den Verlagen

Kartellwächter genehmigen Übernahme der Mediengruppe Oberfranken durch die Mediengruppe Bayern

Das Bundeskartellamt hat gestern das Vorhaben der Mediengruppe Bayern, die Mediengruppe Oberfranken zu erwerben, im Vorprüfverfahren freigegeben.

Die Mediengruppe Bayern verlegt die regionalen Tageszeitungen „Passauer Neue Presse“, „Donaukurier“ und „Mittelbayerische Zeitung“. Die Mediengruppe Oberfranken, die auch in unserem Verband aktiv ist, gibt die Tageszeitungen „Fränkischer Tag”, „Coburger Tageblatt”, „Bayerische Rundschau” und „Saale-Zeitung“ heraus. Darüber hinaus ist sie an Radioveranstaltern beteiligt, betreibt regional ausgerichtete Onlineportale, bietet Druckdienstleistungen an und verlegt Fachzeitschriften.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Mediengruppe Bayern und die Mediengruppe Oberfranken geben ihre Zeitungen in unterschiedlichen Teilen Bayerns heraus, so dass nicht von einem Wettbewerbsverhältnis auszugehen ist. Auch hinsichtlich der weiteren betroffenen Tätigkeitsbereiche bestehen keine Bedenken.“

Bei Fusionen von Zeitungsverlagen untersucht das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Leser- und die Anzeigenmärkte. Es beurteilt, ob Leserinnen und Lesern sowie Werbetreibenden auf diesen Märkten ausreichende Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Meinungsvielfalt als solche ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.

(Quelle: Bundeskartellamt, PM 10.12.2025)

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VI. Bezugspreisänderungen

Augsburger Allgemeine, Augsburg


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