VBZV-Newsletter 42/2025


I. Medienpolitik

EUDR: Europäisches Parlament für Herausnahme von Presse und Büchern

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen in einer gemeinsamen Mitteilung die Entscheidung des Europäischen Parlaments, fertige Druckerzeugnisse wie Zei-tungen, Zeitschriften und Bücher von dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auszunehmen. Dies hatte die EU-Kommission vorgeschlagen.

Mit der Abstimmung vom 26. November 2025 setze das Parlament ein wichtiges Zeichen für die Pressefreiheit sowie für die Medien- und kulturelle Vielfalt in Europa. „Das heutige Votum ist ein starkes und notwendiges Signal“, erklären die Verlegerorganisationen. „Das Parlament hat anerkannt, dass fertige Printprodukte weder Treiber von Entwaldung sind noch in den Anwendungsbereich einer Regulierung gehören, die sicherstellen soll, dass Rohstoffe nicht zur globalen Entwaldung beitragen.“

Da Holz und Papier weiterhin vollständig im Geltungsbereich der EUDR bleiben und zukünftig EUDR-konform produziert und gehandelt werden, bleibt das Schutzniveau der Verordnung hoch. Gleichzeitig verhindert die Ausnahme für Druckerzeugnisse gravierende Fehlwirkungen: Ohne sie wären Verlage mit erheblichen, teils unlösbaren bürokratischen Anforderungen konfrontiert gewesen, die weder dem Umweltschutz dienen noch praktikabel umsetzbar sind.

MVFP, BDZV und BVDA fordern die EU-Kommission und den Rat auf, die vom Parlament beschlossene Ausnahme im Rahmen der Trilogverhandlungen zu bestätigen.

(Quelle. BDZV/BVDA/MVFP, PM 26.11.2025)

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Digital Omnibus Act: Verbände fordern verlässlichen Schutz der Presse

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP), die gemeinsam im Bündnis Zukunft Presse die Interessen von 500 deutschen Verlagen vertreten, begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission für Änderungen des Datenschutzrechts, soweit dieser bei der Regelung digitaler Nutzereinwilligungen versucht, die für den Erhalt der freien Presse im digitalen Raum nötigen Geschäftsmodelle nicht zu beschädigen.

Die nun vorgeschlagene Schutzvorschrift müsse dafür allerdings so ausgestaltet sein, dass sie die Geschäftsmodelle redaktioneller Angebote in der Praxis weiterhin ermöglicht. Zudem müsse die Kommission diesen Schutz bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens verteidigen, wie das Beispiel der Entwaldungsverordnung gezeigt hat: Auch dort hatte die Kommission die Presse aus ihrem Entwurf der Entwaldungsverordnung herausgehalten, diesen Schutz dann aber im Laufe des Verfahrens wieder aufgegeben.

Kritisch sehen die Verbände, dass der von der EU-Kommission am 19. November 2025 vorgestellte Digital Omnibus Act mit weiteren Vorschriften die Abfrage der gesetzlich erforderlichen Einwilligungen für wichtige Funktionen der digitalen Presse erschwert. Dies stellt eine problematische Verschlechterung des ohnehin angespannten Ordnungsrahmens für die freie, marktwirtschaft-lich finanzierte Presse dar. Abschließend erkennen die Verbände jedoch positive Ansätze, die die Praktikabilität der Datenschutzgrundverordnung in einigen Bereichen verbessern könnten.

Das EU-Digital-Omnibusgesetz ist ein umfassendes Gesetzgebungspaket, das die europäische Digitalrechtsordnung vereinfachen und harmonisieren soll. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, den Wettbewerb zu fördern und die europäische Digitalwirtschaft zu stärken, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz, Datenschutz, Cybersicherheit und Datenzugang.

Der Gesetzesentwurf umfasst mehrere zentrale Maßnahmen: eine Reorganisation und Vereinfachung des Data Act, Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie Einführung eines Single-Entry-Points für die Meldung von Cybersicherheitsvorfällen. Zudem sollen Regelungen für risikoreiche KI-Systeme verschoben und gleichzeitig der Datenschutz in bestimmten Bereichen gelockert werden, um Innovationsanreize zu setzen.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Dehnung der Fristen für die Umsetzung der KI-Verordnung, um europäischen Anbietern mehr Zeit zu geben, Standards zu entwickeln und regulatorsicher zu agieren. Außerdem wird bei den Datenschutzregelungen eine Lockerung der Anforderungen bei der Nutzung personenbezogener Daten für KI-Training und -Betrieb angestrebt, insbesondere durch eine Lockerung der bisherigen strengen Vorgaben.

(Quelle: bdzv.de, 20.11.2025; https://digital-strategy.ec.europa.eu/de)

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Onlinewerbung: Meta soll an spanische Medien 542 Millionen Euro bezahlen

Ein spanisches Gericht hat Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zu einer Strafe von 479 Millionen Euro an verschiedene spanische Medienhäuser verurteilt.

Seit 2023 haben 87 Medienunternehmen, vertreten durch die Asociación de Medios de Información (AMI), beim Handelsgericht Madrid geklagt. Ihnen zufolge nutze Meta seine marktbeherrschende Position aus, verstoße gegen Artikel 6 der DSGVO und sammle Nutzerdaten zur Erstellung personalisierter Werbung, die dann gewinnbringend verkauft werde. Diese Geschäftspraktiken bescheren Meta Vorteile gegenüber der Konkurrenz und führen laut den Klägern zu erheblichen Werbeeinnahmeverlusten bei den Verlagen.

Das Gericht stellte fest, dass Meta innerhalb von fünf Jahren rund 5,3 Milliarden Euro in Spanien verdient hat. Ein Teil davon geht nun als Schadenersatz an die klagenden Online-Zeitungsverlage und Presseagenturen. Zusätzlich muss Meta über 60 Millionen Euro Zinsen zahlen. Das Unternehmen hat sich bisher nicht zum Urteil geäußert, plant aber offenbar Berufung einzulegen.

Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche Klagen in Europa dienen. In Frankreich laufen bereits seit April Sammelklagen von etwa 200 Zeitungen und Sendern gegen Meta; dazu zählen unter anderem Les Echos Groupe, France Télévisions, Radio France und Le Figaro. Das Verfahren wird dort vom Tribunal de Commerce behandelt.

(Quelle: heise.de, 20.11.2025; bdzv.de, 24.11.2025)

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Springer steigt bei Rechteverwerter Corint Media aus

Axel Springer steigt Medienberichten zufolge mit seinen Presseprodukten bei der Verwertungsgesellschaft Corint Media zum 30. Juni 2026 aus. 

Der Verlag ist neben der Seven-One Entertainment Group einer der größten Gesellschafter; die RTL-Sender sind nur als Mandanten („Rechteinhaber“) dabei. Bei Springer heiße es man habe sich entschieden, „alternative Modelle für die Vergütung unserer Inhalte auszuloten“, so der Branchendienst Horizont. Dabei sei man weiterhin ein „klarer Befürworter einer kollektiven Wahrnehmung“ der LSR-Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft, als „Gegengewicht zur Verhandlungsmacht marktbeherrschender Plattformen“. Zugleich fokussiere man sich aufs Thema KI, auch mit weiteren nicht-exklusiven Einzeldeals („Partnerschaften“) mit solchen Anbietern, siehe OpenAI.

Corint Media ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern. Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie die Aschendorff Mediengruppe, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag. überregionale Zeitungen und große Magazine dagegen fehlen; sie halten oft nur Einzelverträge mit den Plattformen. Die rühmliche Ausnahme ist bisher Axel Springer, mit einer Doppelstrategie.

Seit 2024 ermöglicht Corint ein Nebeneinander von individueller und kollektiver Verwertung und kam damit insbesondere dem Wunsch großer Verlage nach, allen voran Axel Springer. Corint Media ist eine von 14 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Für das kommenden Jahr wird der Schiedsspruch des DPMA im Streit mit Google und Microsoft/Bing erwartet. 420 Millionen Euro fordert Corint von Google für das Jahr 2022 für die von ihr Vertretenen Medien. Google bot hin-gegen nur 3,2 Millionen Euro. Nach einer Interimsvereinbarung im Jahr 2023 über jährlich 3,2 Millionen Euro pocht Corint darauf, dass Google den deutschen Medien bei einer fairen Bezahlung mittlerweile gar 1,3 Milliarden Euro pro Jahr schuldet.

(Quelle: horizont.net, 27.11.2025)

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