VBZV-Newsletter 41/2025

   


I. Medienpolitik

Sicherung der Meinungsfreiheit durch eine unabhängige Medienregulierung – BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege übernimmt Vorsitz von DLM und ZAK

Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), übernimmt ab Januar 2026 den Vorsitz der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) wählte den 51-Jährigen in ihrer gestrigen Sitzung in Berlin. Mit der turnusgemäßen Wahl folgt er auf Dr. Eva 
Flecken, die den DLM-Vorsitz als Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für zwei Jahre innehatte.

Als stellvertretende DLM-Vorsitzende bestätigte die GK die beiden Vorsitzen-den der Fachausschüsse. Dies bleibt Prof. Christian Krebs (NLM) als Koordinator des Fachausschusses Regulierung. Als Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation folgt Dr. Wolfgang Kreißig (LFK) auf Dr. Thorsten Schmiege (BLM). 

Albrecht Bähr, Vorsitzender der GK sowie der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK), dankte ausdrücklich Schmieges Amtsvorgängerin Dr. Eva Flecken für ihre gleichermaßen weitsichtige wie zielorientierte Arbeit als Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Der Aktionsradius der Medienaufsicht sei auch durch globale Plattformen als inzwischen maßgebliche Player kaum mehr vergleichbar mit dem in der Vergangenheit. „Mit dieser Entwicklung als unabhängige Medienregulierung Schritt zu halten und sie auf Grundlage einer Gesetzgebung, die den Rahmen vorgibt, aktiv mitzugestalten - das war und ist eine zentrale Aufgabe, der sich Eva Flecken auch als DLM-Vorsitzende im Besonderen verschrieben hat", so Bär. 

(Quelle: die-medienanstalten.de, PM 19.11.2025)

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vbw: Künstliche Intelligenz eröffnet neue Chance für die Kultur- und Krea-tivwirtschaft – Faire Regeln im Urheberrecht und ein Rechtsrahmen für KI-generierte Inhalte sind essenziell

Im Rahmen des Kongresses „Vorsprung Bayern: Die Neujustierung der Kultur- und Kreativwirtschaft“ beleuchtet die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw), der auch unser Verband angehört, die Herausforderungen und Potenziale von Künstlicher Intelligenz für die Kultur- und Kreativbranche. „Kreativwirtschaft ist ein zentraler Impulsgeber für Innovation und gesellschaftliche Entwicklung. Umso alarmierender ist es, dass laut dem vbw KreativIndex, der als Stimmungsbarometer für die wirtschaftliche Lage der Kultur- und Kreativwirtschaft dient, die Branche stark unter Druck steht. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, neue Chancen zu ergreifen und die Geschäftsfelder zu erweitern“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

KI eröffne der Kultur- und Kreativwirtschaft neue Marktmöglichkeiten. Um diese Potenziale zu heben, müssten die Rahmenbedingungen stimmen. „Aus unserer Sicht braucht es die Integration von KI in die künstlerische Aus- und Weiterbildung, beispielsweise in Form von Open-Labs und Experimentierräumen. Zusätzlich müssen zukünftig KI-Kompetenzzentren und Cloud-Initiativen für die Kreativwirtschaft beim Aufbau nachhaltiger Förderstrukturen in Betracht gezogen werden. Aber auch faire Regeln im Urheberrecht und ein klarer Rechtsrahmen für KI-generierte Inhalte sind essenziell, hier ist die EU gefragt“, erläuterte Brossardt.

Die vbw wird im Frühjahr 2026 eine vertiefende Studie zur Neujustierung der Kultur- und Kreativwirtschaft vorstellen. Im Mittelpunkt der Studie wird das Konzept der „Smart Creativity“ stehen. Gemeint ist damit die Kreativität, die im Zusammenspiel zwischen Mensch, Maschine und Systemen entsteht. „Smart Creativity ist datenbasiert und hilft, Muster zu erkennen, die bislang verborgen blieben. Ebenfalls verändert sie den Prozess selbst, im Austausch mit der KI wird mehr ausprobiert und schneller generlernt. Kreativität entfaltet nur dann Wirkung, wenn sie gesellschaftlich, wirtschaftlich und kulturell eingebettet ist. Maschinen können Vorschläge machen. Aber die Deutung, die Relevanz und der Sinn bleiben menschlich. Hier entstehen neue Effizienzen, die die Innovationen der Branche fördern“, so Brossardt.

(Quelle: vbw, PM 19.11.2025)

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Australien weitet Social-Media-Verbot für Kinder aus

In Australien wird das Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren um zwei Plattformen erweitert. Ab dem 10. Dezember müssen sich auch das In-ternetforum Reddit und die australische Livestreaming-Plattform Kick.com, die mit Twitch konkurriert, an die neuen gesetzlichen Vorgaben halten, teilte die zuständige Online-Sicherheitsbehörde eSafety mit.

Damit steigt die Zahl der betroffenen Anbieter auf neun, darunter TikTok, Snapchat, YouTube, Facebook und Instagram. Tech-Unternehmen, die den Vorgaben nicht entsprechen und keine wirksamen Maßnahmen implementie-ren, drohen bei Zuwiderhandlung Strafen von bis zu 49,5 Millionen australischen Dollar (28 Millionen Euro).

Plattformen, die ab nächstem Monat nicht der neuen Altersbegrenzung unterliegen, müssen einer der verschiedenen Ausnahmekategorien angehören. Dazu gehören Messaging-Dienste, E-Mail, Sprach- und Videoanrufe, Online-Spiele und Bildungsangebote. Beliebte Spieleplattformen wie Roblox und Apps wie WhatsApp oder Messenger fallen nicht unter die neue Regelung.

Die Regierung in Canberra hatte das Gesetz vor einem Jahr verabschiedet – und Australien damit zum weltweiten Vorreiter gemacht. Fast alle großen Parteien unterstützten den Vorstoß von Regierungschef Anthony Albanese. Die Plattformen bekamen zwölf Monate Zeit, um die neue Altersbeschränkung umzusetzen. 

Mittlerweile hat auch Griechenland soziale Medien für unter 16-Jährige blockiert. In anderen Ländern, wie Dänemark, werden ähnliche Pläne diskutiert. In Deutschland gibt es kein allgemeines, gesetzlich festgelegtes Mindestalter für User von sozialen Medien. Theoretisch müssten die Eltern von Jugendlichen unter 16 Jahren der Nutzung zustimmen – jedoch wird dies nur selten verifiziert, zudem können Geburtsdaten bei der Registrierung leicht gefälscht werden.

(Quelle: augsburger-allgemeine.de, 05.11.2025; stern.de, 05.11.2025)

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Studie zeigt: KI-Assistenten verfälschen Nachrichten

KI-Assistenten geben Nachrichteninhalte in 45 Prozent der Fälle verzerrt wieder. Das zeigt die bisher größte Studie zum Thema, an der europäische 22 Rundfunkanstalten mitgewirkt haben.

Die Untersuchung bestätige, dass Künstliche Intelligenz das Potential hat, Vertrauen in Informationen – die Basis des Journalismus – und letztlich die Demokratie zu erschüttern, so die Sender. Wenn 45 Prozent aller KI-Antworten Fehler aufweisen, wüssten Menschen irgendwann nicht mehr, was sie glauben sollen. Mangelnde Quellenangaben entzögen obendrein den Verlagen und Medienhäusern die Grundlage für qualitativ hochwertigen, fakten-geprüften Journalismus – während Tech-Konzerne Milliarden mit diesen Inhalten verdienen. Es ist höchste Zeit, dass politische Regulierung greift, Produzenten an den Erlösen aus ihren Inhalten beteiligt werden und wir perspek-tivisch eine leistungsstarke, qualitätsgesicherte europäische KI aufbauen, heißt es aus dem Kreis der beteiligten Sender.

Die Studie baut auf einer BBC-Untersuchung vom Februar 2025 auf, die erstmals die Probleme von KI im Umgang mit Nachrichten aufzeigte und wurde von der Europäischen Rundfunkunion (EBU) koordiniert. Die jetzt aktuelle zweite Runde der Untersuchung erweiterte den Umfang international und bestätigte, dass es sich um ein systemisches Problem handelt – unabhängig von Sprache, Markt oder KI-Assistent.

Die beteiligten 22 öffentlich-rechtlichen Medienorganisationen aus 18 Ländern deckten in 14 Sprachen systemische Probleme bei vier führenden KI-Tools auf.
Bewertet wurden mehr als 3.000 Antworten von ChatGPT, Copilot, Gemini und Perplexity anhand zentraler Kriterien wie Genauigkeit, Quellenangaben, Trennung von Meinung und Fakten sowie Kontext.

Im Ergebnis wiesen 45 Prozent aller KI-Antworten mindestens ein gravierendes Problem auf. 31 Prozent der Antworten hatten erhebliche Mängel bei den Quellenangaben – fehlende, irreführende oder falsche Zuordnungen. 20 Prozent enthielten gravierende Fehler in der Genauigkeit, einschließlich erfundener Details und veralteter Informationen. Gemini schnitt am schlechtesten ab: 76 Prozent der Antworten wiesen erhebliche Probleme auf – mehr als doppelt so viele wie bei den anderen Assistenten, vor allem aufgrund mangelhafter Quellenangaben.

Der Vergleich mit den BBC-Ergebnissen vom Jahresanfang zeigt zwar leichte Verbesserungen, aber weiterhin ein hohes Fehlerrisiko.  Zu den Fehlern gehörten beispielsweise veraltete politische Informationen, etwa die falsche Angabe, Olaf Scholz sei noch Bundeskanzler, obwohl Friedrich Merz bereits einen Monat zuvor das Amt übernommen hatte. Ebenso wurde Jens Stoltenberg weiterhin als NATO-Generalsekretär genannt, obwohl Mark Rutte bereits im Amt war.

Besonders problematisch ist diese Verzerrung, weil KI-Assistenten für viele Menschen bereits Suchmaschinen ersetzen. Laut dem Digital News Report 2025 des Reuters Institute nutzen 7 Prozent aller Online-News-Konsumentinnen und -Konsumenten KI-Assistenten für Nachrichten. Bei den unter 25-Jährigen sind es bereits 15 Prozent. 

Das EBU-Forschungsteam hat neben den Studienergebnissen ein "News Integrity in AI Assistants Toolkit" veröffentlicht, das praktische Ansätze zur Ver-besserung von KI-Antworten und zur Förderung der Medienkompetenz bietet. Es basiert auf den umfangreichen Erkenntnissen der Studie und beantwortet zwei Kernfragen: "Was macht eine gute KI-Antwort auf eine Nachrichtenfrage aus?" und "Welche Probleme müssen behoben werden?" 

Darüber hinaus fordern die EBU und ihre Mitglieder die EU und nationale Regulierungsbehörden auf, bestehende Gesetze zu Informationsintegrität, digitale Dienste und Medienpluralismus konsequent durchzusetzen. Sie betonen außerdem, dass eine kontinuierliche, unabhängige Überwachung von KI-Assistenten angesichts der rasanten technologischen Entwicklung unerlässlich ist, und prüfen Optionen für eine fortlaufende Forschung.

(Quelle: dw.de, 24.10.2025; heise.de, 22.10.2025; meedia.de, 23.10.2025; ta-gesschau.de, 27.10.2025)

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Gewerkschaft ver.di fordert Kurswechsel in der Regulierung von Big Tech

In der aktuellen Debatte zur Medienpolitik fordert auch die Gewerkschaft ver.di eine klare Sicherung und Stärkung der Meinungsvielfalt in Deutschland und einen grundlegenden Kurswechsel in der Regulierung von Big Tech.

Anlass ist der jüngste Abbau der Inhalte-Moderation bei TikTok Germany – für die Gewerkschaft ein weiteres Beispiel, dass Plattformen sich zunehmend ihrer Verantwortung entziehen.

Sie gelten rechtlich als technische Vermittler. Für ver. di ist dieses Modell überholt. Die Gewerkschaft verweist auf Fälle wie gedrosselte politische Inhalte bei Instagram, die algorithmische Bevorteilung der AfD bei TikTok-Suchen zur Europawahl 2024 oder die manipulierte Reichweitenverteilung von Elon Musk auf X. Diese Beispiele zeigten, dass Plattformen längst nicht mehr nur Inhalte bereitstellen, sondern aktiv kuratieren – mit erheblichem Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung.

Plattformbetreiber wie Musk, Zuckerberg oder Altman bündeln politische, mediale und wirtschaftliche Macht. „Sie sind selbst zum kuratierenden Medium geworden“, sagt Christoph Schmitz-Dethlefsen, im ver. di-Bundesvorstand für Medien zuständig. „Ihr Raum für Machtmissbrauch in Form politischer Einflussnahme oder Desinformation ist immens. Um die Resilienz unserer Demokratie vor einer autoritären Übernahme zu stärken, besteht akuter Handlungsbedarf. “

Deshalb brauche es klare, überprüfbare Pflichten. In einem aktuellen Policy Paper fordert ver.di unter anderem, die Haftung für Inhalte den Plattformdiensten zuzuschreiben und die Auffindbarkeit publizistisch relevanter Inhalte zu garantieren. Dies bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Medienregulierung.

Mit Blick auf geopolitische Spannungen mahnt Schmitz-Dethlefsen, dass Europa sich nicht vom Druck aus den USA oder der Tech-Industrie treiben lassen dürfe: Die Bundesrepublik müsse „die regelbasierte Werteordnung mit Fokus auf Grundrechte, Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten konsequent vertreten und verteidigen“.

Mit ihrer Positionierung teilt die Gewerkschaft ver.di die Einschätzung der Verlegerverbände, dass die Sicherung von Meinungsvielfalt und funktionierender Demokratie auch im digitalen Wandel höchste Priorität haben muss.

(Quelle: medien.verdi.de, 04.11.2025; bdzv.de, 13.11.2025)

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Meta gewinnt Kartellrechtsprozess zum Kauf von WhatsApp und Instagram

Ein US-Bundesrichter hat die Kartellrechtsklage der FTC gegen Meta abgewiesen. Die Behörde hatte versucht, die Übernahmen von Instagram (2012) und WhatsApp (2014) rückgängig zu machen, da sie darin den Aufbau eines Monopols sah. Der Richter befand jedoch, dass die FTC ihre Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnte. Meta darf die beiden Dienste weiterhin behalten. Die Klage war ursprünglich Ende 2020 unter der Trump-Regierung eingereicht worden und wurde später unter Präsident Biden mit zusätzlichen Daten ergänzt. Trotz hoher Marktanteile von Facebook in den Jahren 2016 bis 2020 sah das Gericht keine ausreichende Grundlage für eine Zerschlagung. Meta argumentierte, die Übernahmen hätten den Wettbewerb gefördert und den Nutzern Vorteile gebracht. Zudem verwies das Unternehmen auf den bestehenden Wettbewerbsdruck durch Plattformen wie TikTok, YouTube und Apple-Dienste. Ob die US-Regierung Berufung einlegt, bleibt abzuwarten – eine endgültige Klärung könnte sich noch über Jahre hinziehen. 

(Quelle: zeit.de, 18.11.2025)

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Meta verdient Milliarden mit mutmaßlich betrügerischer Werbung

Der US-Konzern Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp) steht nach umfangreichen Reuters-Recherchen weltweit in der Kritik: Interne Dokumente legen nahe, dass das Unternehmen bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes 2024 – rund 16 Milliarden Dollar – mit Werbung für Betrugsmaschen, verbotene Produkte und Fake-Promi-Kampagnen verdient hat. Demnach sollen auf den Meta-Plattformen täglich etwa 15 Milliarden betrügerische Anzeigen ausgespielt worden sein. Auch Watson und Ars Technica berichten auf Basis der Reuters-Auswertung.

Laut der Recherche durften sogar Werbetreibende, die Metas interne Systeme mit 80–90 Prozent Wahrscheinlich als betrügerisch identifizierte, weiter Anzeigen schalten. Statt sie zu sperren, erhob der Konzern höhere Anzeigentarife als Strafe. Nutzerinnen und Nutzer, die auf betrügerischen Werbeanzeigen klickten, erhielten über den Algorithmus anschließend noch mehr betrügerische Inhalte angezeigt. Meta sei laut den Reuters vorliegenden Dokumenten über Jahre nicht in der Lage – oder bereit – gewesen, die Flut riskanter Anzeigen zu stoppen. Interne Regeln sollen zudem dazu geführt haben, dass selbst massive Verstöße folgenlos blieben: Einige Werbekunden („High Value Accounts“) sammelten über 500 registrierte Verstöße, ohne blockiert zu werden.

Auch Fake-Promi-Kampagnen waren ein Schwerpunkt: Meta forderte intern, diese besonders zu verfolgen – nicht primär zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, wie es heißt, sondern wegen möglicher Reputationsschäden gegenüber Werbepartnern und prominenten Persönlichkeiten.

In einer Stellungnahme erklärte Meta, die Reuters-Recherchen würden „eine selektive Sichtweise“ zeigen. Die interne Umsatzschätzung von zehn Prozent entspreche nicht mehr dem aktuellen Stand – ohne jedoch eine alternative Zahl zu nennen. Laut Meta seien 2025 bislang 134 Millionen betrügerische Anzeigen entfernt worden; Nutzerbeschwerden seien um 58 Prozent gesunken.

Weltweit nehmen derzeit Regulierungsvorhaben gegen Social-Media-Betrug zu: In den USA ermittelt die Börsenaufsicht SEC gegen Meta wegen mutmaßlicher Förderung von Finanzbetrug. Laut einer britischen Aufsichtsbehörde waren Metas Plattformen 2023 an 54 Prozent aller Verluste durch Zahlungsbetrug beteiligt – mehr als alle anderen Netzwerke zusammen. In Europa werden verbindliche Transparenzpflichten, öffentliche Werberegister und klare Haftungsregeln für Plattformen, die nachweislich von Betrug profitieren gefordert. 

Für die Pressebranche unterstreichen die Enthüllungen erneut, wie unkontrolliert und anfällig für Missbrauch große Werbeplattformen agieren und wie dringend notwendig faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Anzeigen-markt sind. Während Verlage strengen journalistischen, rechtlichen und werblichen Standards unterliegen, profitieren marktmächtige Plattformen weiterhin von Intransparenz und unregulierten Geschäftsmodellen.

(Quelle: reuters.com, 06.11.2025; bdzv.de, 18.11.2025)

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Gericht bestätigt Marktmissbrauch: Google muss Idealo 465 Mio. Euro zahlen

Im Streit um die Benachteiligung unabhängiger Preisvergleichsdienste hat das Landgericht Berlin ein wegweisendes Urteil gefällt: Google muss dem Preisvergleichsportal Idealo, das mehrheitlich zum Medienkonzern Springer gehört, mehr als 465 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Die Richter bestätigten, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung über viele Jahre missbraucht und eigene Angebote systematisch bevorzugt hat – ein zentraler Vorwurf, der bereits 2017 zur Kartellstrafe der EU-Kommission geführt hatte.

Auch Testberichte.de (Producto GmbH) erhielt Schadenersatz in Höhe von gut 107 Millionen Euro. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, doch sie markieren erstmals eine Haftung eines Big-Tech-Unternehmens in dieser Größenordnung vor einem deutschen Zivilgericht.

Idealo zeigt sich durch das Urteil in seiner langjährigen Kritik bestätigt und sieht die Schadensersatzklage als "wichtigen Schritt in der Durchsetzung eu-ropäischen Wettbewerbsrechts". Co-Gründer Albrecht von Sonntag betont aber, dass die Folgen der Selbstbevorzugung weit über die zugesprochene Summe hinausgehen und der Betrag nur einen Teil des tatsächlichen Schadens widerspiegle: „Wir werden weiterkämpfen - denn Marktmissbrauch muss Konsequenzen haben und darf nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell werden, das sich trotz Bußgeldern und Schadensersatzzahlungen lohnt.“ Idealo will deshalb in Berufung gehen, ebenso wie Google.

Das Berliner Urteil reiht sich ein in eine wachsende Zahl internationaler Entscheidungen gegen Googles marktbeherrschende Geschäftspraktiken:

  • EuGH 2023: bestätigte die 2,4-Milliarden-Euro-Strafe der EU-Kommission we-gen illegaler Selbstbevorzugung im Shopping-Segment.
  • EU-Kommission 2025: verhängte fast 3 Milliarden Euro Bußgeld gegen Googles Werbetechnologie-Geschäft und forderte tiefgreifende Strukturänderungen – bis hin zur möglichen Zerschlagung.
  • Zahlreiche laufende Klagen von Medienhäusern, Preisvergleichsdiensten und Online-Plattformen in mehreren EU-Mitgliedstaaten stärken das Prinzip, dass Marktmacht missbrauchsfrei ausgeübt werden muss.

Die jetzt zugesprochenen Schadenersatzsummen zeigen: Gerichte bestrafen Google zunehmend nicht nur regulatorisch, sondern auch zivilrechtlich.

Unser Bundesverband BDZV war Beschwerdeführer in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Verfahren bei der EU-Kommission und vor dem Europäischen Gerichtshof zu fairer Suche, das mit einer Milliardenstrafe gegen den Suchkonzern endete. Die konkrete Entscheidung des Landgerichts zeigt nun, wie sehr das Marktverhalten globaler Plattformen auch Geschäftsmodelle europäischer Medien- und Digitalanbieter beeinträchtigt. 

Selbstbevorzugung in Suchmaschinen trifft Preisvergleichsportale genauso wie regionale Nachrichtenangebote: Wer im Ranking systematisch verdrängt wird, verliert Publikum, Reichweite und Erlösmodelle. Das Urteil der Berliner Richter sendet daher das wichtige Signal, dass digitale Gatekeeper zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihr Verhalten Marktchancen zerstört.

(Quelle: bdzv.de, 18.11.2025)

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