VBZV-Newsletter 35/2026
- Neun Texte für Theodor-Wolff-Preis nominiert – Drei Veröffentlichungen aus Bayern
- Sechs Recherchen für den Wächterpreis: Beitrag aus der Abendzeitung nominiert
- Kartellbehörde zur GWB-Novelle: Fusionskontrolle wichtig für die Medienvielfalt
- Jahresreport Digital 2026 und Jahresreport Vermarktung 2026 – BDZV veröffent-licht zwei neue Marktübersichten
- Arbeitsmarkt in Bayern bleibt angespannt
- GTV Angestellte Zeitungsverlage – Verhandlungen dauern an
I. Auszeichnungen
In der kommenden Woche werden im Rahmen des BDZV-Kongresses die beiden bedeutendsten Journalistenpreise in Deutschland vergeben.
Neun Texte für Theodor-Wolff-Preis nominiert – Drei Veröffentlichungen aus Bayern
Neun journalistische Arbeiten sind für den Theodor-Wolff-Preis 2026 nominiert. Je drei Beiträge konkurrieren in den Kategorien „Lokales & Zusammenhalt“, „Gesellschaft & Dialog“ sowie „Zukunft & Verantwortung“. Die nominierten Reportagen, Essays und Porträts beschäftigen sich unter anderem mit Freundschaft und Pflege, sexualisierter Gewalt, forensischer Psychiatrie, gesellschaftlicher Zugehörigkeit, Einsamkeit sowie den Folgen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Der Theodor-Wolff-Preis ist 2026 mit insgesamt 18.000 Euro dotiert. Drei der neun Nominierten bewerben sich mit Beiträgen, die sie in VBZV-Mitgliedsverlagen veröffentlicht haben:
In der Kategorie „Lokales & Zusammenhalt“ ist unter anderem Christoph Urban von der Mediengruppe Attenkofer nominiert. Er nimmt die Leserinnen und Leser in „Endlich raus“ mit in die forensische Psychiatrie in Straubing. Der Text schildert den Wandel der Klinik unter ihrem Leiter Joachim Nitschke und begleitet mehrere Patienten bei der schrittweisen Rückkehr zu mehr Freiheiten. Urban erhielt nach viermonatigen Verhandlungen weitreichenden Zugang zur Klinik und verbrachte dort vier Tage. Sein Text stellt die Behandlung psychisch kranker Straftäter, Sicherheitsinteressen und die Möglichkeiten von Resozialisierung nebeneinander.
Marvin Ku untersuchte in seinem Beitrag „Nicht von hier“ für das Süddeutsche Zeitung Magazin Herkunft und Wirkung des Begriffs „Migrationshintergrund“. Ausgehend von einer persönlichen Erfahrung zeichnet er die politische und statistische Entwicklung des Begriffs nach. Der Essay beschäftigt sich damit, welche sehr unterschiedlichen Menschen unter dieser Kategorie zusammengefasst werden und welche Rolle Einkommen, Bildungsstand oder soziale Herkunft bei der Beschreibung gesellschaftlicher Unterschiede spielen. Ku plädiert dafür, Ungleichheit und Diskriminierung weiterhin messbar zu machen, Kategorien dabei jedoch präzise zu verwenden.
Ebenfalls mit einem Beitrag aus Süddeutsche Zeitung Magazin ist Jakob Schrenk in der Kategorie „Zukunft & Verantwortung“ nominiert. Er beschäftigte sich in „Das Ertrinken im Redefluss“ mit einer zunehmenden Bedeutung mündlicher und audiovisueller Kommunikation. Sprachnachrichten, Podcasts, Videokonferenzen und soziale Medien stellt er der schriftlichen Kommunikation gegenüber. Der Essay verbindet historische Entwicklungen mit Studien zur Informationsaufnahme und Walter J. Ongs Konzept der „sekundären Oralität“. Ausgangspunkt waren Schrenks eigene langen Sprachnachrichten. Als Konsequenz wirbt er für einen bewussteren Umgang mit unterschiedlichen Kommunikationsformen.
Die Auszeichnung ist dem Andenken an Theodor Wolff gewidmet, der wegen seiner jüdischen Herkunft 1933 von den Nationalsozialisten aus NS-Deutschland vertrieben wurde. Er war bis 1933 der liberal-demokratische Chefredakteur des Berliner Tageblatts gewesen.
https://www.bdzv.de/awards/theodor-wolff-preis/nominierte-texte/2026
(Quelle: BDZV, PM 29.09.2026)
Sechs Recherchen für den Wächterpreis: Beitrag aus der Abendzeitung nominiert
Insgesamt sechs Beiträge hat die Jury für den Wächterpreis 2026 in den beiden Kategorien Wächterpreis und Wächterpreis-Stipendium nominiert. Die Arbeiten von Bastian Berbner, Leonie Feuerbach, Jost Maurin, Benedikt Dietsch, Alexander Spöri und Erik Westermann folgen den Autorinnen und Autoren auf ihrer investigativen Spurensuche. Der Preis ist mit insgesamt 16.000 Euro dotiert.
Alexander Spöri verfolgt für die Abendzeitung München die verlustreichen US-Immobiliengeschäfte der Bayerischen Versorgungskammer. Seine Rechercheserie basiert unter anderem auf US-Gerichtsakten, internen Unterlagen, parlamentarischen Anfragen sowie einem internationalen Netzwerk von Insidern und Fachleuten. Die Berichterstattung zog unter anderem zwei Geheimsitzungen im Bayerischen Landtag, ein Vorermittlungsverfahren und personelle Konsequenzen nach sich.
https://www.bdzv.de/awards/waechter-preis/nominierte-texte/2026
(Quelle: BDZV, PM 29.09.2026)
II. Medienpolitik
Kartellbehörde zur GWB-Novelle: Fusionskontrolle bleibt wichtig für die Medienvielfalt
Das Bundeskartellamt lehnt eine weitere Lockerung des Kartellrechts für Presseunternehmen ab. Wirtschaftliche Kooperationen sollen möglich bleiben, aber Fusionen weiterhin wirksam kontrolliert und redaktionelle Zusammenarbeit nicht von kartellrechtlichen Vorgaben freigestellt werden, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde vom 22. September 2026 zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 15. Juli 2026.
Die Kartellwächter sprechen sich gegen weitere Ausnahmen bei der Fusionskontrolle für Presseunternehmen aus und warnen davor, die präventive Kontrolle von Zusammenschlüssen im Pressebereich weiter zurückzunehmen. Die geplante allgemeine An-hebung der Schwellenwerte schaffe bereits Schutzlücken. Das Kartellamt hält die bestehenden Kontrollmöglichkeiten weiterhin zum Schutz der Medienvielfalt für erforderlich. Im Pressemarkt müsse eine zu starke Konzentration verhindert werden, um über den wirtschaftlichen Wettbewerb die Medienvielfalt abzusichern.
Pressekooperationen sollen aus Sicht der Behörde grundsätzlich möglich sein, redaktionelle Zusammenarbeit aber nicht privilegiert werden: Das Amt spricht sich dafür aus, bei der Sonderregelung für Pressekooperationen nach § 30 Abs. 2b GWB an der Ausnahme redaktioneller Kooperationen festzuhalten. Die kartellrechtliche Erleichterung soll sich also nicht auf gemeinsame redaktionelle Inhalte erstrecken.
Die neuen Ausnahmevorschriften für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter bewertet das Amt kritisch. Positiv sei lediglich, dass redaktionelle Kooperationen ausgenommen bleiben – dies solle ebenso für die Presse gelten.
Bereits im vergangenen Juli hatten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungs-verleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) mit Nachdruck eine Nachbesserung des Entwurfs zu der kurz zuvor vorgelegten 12. GWB-Novelle gefordert. Die zunehmend existenziellen Herausforderungen für die private Presse aus der digita-len Transformation würden im Entwurf nicht wirklich adressiert. Während Zeitungen und Zeitschriften im Durchschnitt schon heute mehr als die Hälfte ihrer Leserinnen und Leser allein mit digitalen Angeboten erreichen dürften, seien die gedruckten Aus-gaben publizistisch wie ökonomisch weiterhin unverzichtbar, werden aber durch ein nicht mehr zeitgemäßes Pressekartellrecht daran gehindert, die nötigen Effizienzen zu heben.
Die Forderungen der Verlegerverbände sind daher u. a.:
- Die digitale Substitution und der intermediale Wettbewerbsdruck auf die Werbe- und Vertriebsmärkte gedruckter Zeitungen und Zeitschriften ist im Kartellrecht zwingend zu berücksichtigen, auch schon bei der Marktabgrenzung.
- Kooperationen der Verlage sind auch im redaktionellen Bereich zu ermöglichen, wenn die Unabhängigkeit der Redaktionen gewahrt bleibt.
- Streichung der Presserechenklausel, die allein für Presseunternehmen die maßgeblichen Umsätze fiktiv erhöht. Das erschwert es, wirtschaftlich überlebensfähige Presseunternehmen zu bilden.
- Neben der sehr zu begrüßenden Ausweitung des Anwendungsbereichs der Sanierungsfusion müssen auch die inhaltlichen Hürden für solche Zusammenschlüsse im Gesetz auf ein praktikables Niveau abgeschwächt werden.
Bemängelt wird von den Verbänden aber auch, dass marktübergreifend mächtigen Unternehmen die die publizistisch wie ökonomisch immer wichtigere digitale Presse zu immer größeren Anteilen von im Sinne nicht zu einem fairen Wettbewerb in ihrer Pressevertriebsfunktion verpflichtet werden. Keine der nötigen Verbesserungen des § 19a GWB seien im Regierungsentwurf enthalten (ex-lege-Wirkung der Verbote, Beweislastumkehr, effektive private Durchsetzung, verbindlicher Streitbeilegungsmechanis-mus).
(Quelle: Bundeskartellamt, PM 22.09.2026; BDZV, PM 16.07.2026)
III. Aus den Verbänden
Jahresreport Digital 2026 und Jahresreport Vermarktung 2026 – BDZV veröffentlicht zwei neue Marktübersichten
Unser Bundesverband BDZV hat mit dem Jahresreport Digital 2026 „Der Wert der Wahrheit“ und dem Jahresreport Vermarktung 2026 „Premium statt Plattform“ zwei neue Marktübersichten veröffentlicht.
Der Digitalreport zeigt in 38 Beiträgen von 53 Autorinnen und Autoren, wie Qualitätsjournalismus und Vertrauensmarken im KI-Zeitalter relevant und wirtschaftlich erfolgreich bleiben können. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Künstliche Intelligenz in Redaktion und Produktentwicklung, Audience- und Community-Strategien, Paid Content, dynamische Paywalls, E-Paper, Audio und neue digitale Erlösmodelle.
Hinzu kommen Ansätze für neue digitale Erlösmodelle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, wie Verlage direkte Beziehungen zu ihrem Publikum aufbauen und aus Reichweite belastbare Nutzerbeziehungen entwickeln können.
Der Report stellt dabei Vertrauen als einen zentralen Faktor für journalistische Angebote heraus. Angesichts einer von Plattformen, synthetischen Inhalten und veränderten Nutzergewohnheiten geprägten Öffentlichkeit beschäftigt er sich damit, wie recherchierte, geprüfte, eingeordnete und verantwortete Inhalte in starke Produkte, höhere Bindung und tragfähige digitale Geschäftsmodelle übersetzt werden können. Auch die sichere und sinnvolle Integration von KI in redaktionelle und operative Prozesse ist Teil der Beiträge.
Der Vermarktungsreport bündelt 21 Beiträge von 29 Autorinnen und Autoren zu E-Paper- und Programmatic-Vermarktung, First-Party-Daten, KI im Vertrieb, Events, Kooperationen und weiteren Erlösmodellen. Anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, wie Verlage Premium-Umfelder profilieren, Reichweiten in Wirkung übersetzen, Werbekunden gezielter beraten und zusätzliche Erlösquellen erschließen können.
Als zentrale Entwicklung beschreibt dieser Report einen Werbemarkt, der nicht verschwindet, dessen Erlöse und Möglichkeiten sich jedoch neu verteilen.
Beide Reports stehen als PDF im geschlossenen Mitgliederbereich zum Download bereit; ein Login ist erforderlich. Alternativ können sie per E-Mail an kansky_at_bdzv.de angefordert werden.
(Quelle: bdzv.de, 29.09.2026)
IV. Wirtschaft
Arbeitsmarkt in Bayern bleibt angespannt
Trotz eines Rückgangs der Arbeitslosenzahl um 3.237 auf 330.844 im September sieht die vbw keine Entwarnung. Die Arbeitslosenquote verharrt mit 4,2 Prozent auf dem Vorjahresniveau und bleibt damit für einen September auf einem Zehnjahreshoch. Der Rückgang sei vor allem saisonbedingt, betonte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt rückblickend auf das 3.Quartal 2026 am 30. September 2026. Die vbw verweist zudem auf die weiterhin schwache Investitionstätigkeit der Unternehmen, hohe Kosten und Bürokratiebelastungen und fordert die Bundesregierung auf, durch Sozialreformen, Bürokratieabbau und eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts bessere Wachstumsbedingungen zu schaffen.
Eine Erhöhung der Sozialabgaben lehnt die vbw als Dachverband der bayerischen Wirtschaft, dem auch unser Verband angehört, ab.
(Quelle: vbw, PM 30.09.2026)
V. Tarifpolitik
GTV Angestellte Zeitungsverlage – Verhandlungen dauern an
Die jüngste Runde unserer Tarifverhandlungen mit ver.di Bayern für die Angestellten im Zeitungsverlagsgewerbe endete ohne abschließendes Ergebnis. Zur Fortführung der Gespräche haben die Tarifvertragsparteien weitere Verhandlungstage für den 20. Ok-tober und für den 12. November 2026 terminiert.
(Quelle: VBZV)