VBZV-Newsletter 32/2025


I. Medienpolitik

Digitalabgabe: Schleswig-Holstein kündigt Bundesratsinitiative an 

Die Landesregierung Schleswig-Holstein kündigt an, einen Antrag zur Einführung der von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in die Diskussion gebrachte Digitalabgabe für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSE) in den Bundesrat einzubringen. Der Antrag kommt am 26.09.2025 auf die Tagesordnung des Bundesrates und geht danach in die Ausschüsse. Dann folgen die Beratungen in der Ausschusswoche vom 29.09. - 02.10.2025.

Mit den Einnahmen aus einer Digitalabgabe sollen die lokale und regionale Medienlandschaft nachhaltig gestärkt und die journalistische Vielfalt in Deutsc-land dauerhaft gesichert werden.

"Die immer weiter zunehmende Marktdominanz internationaler Großplattformen stellt unsere lokalen und regionalen Medien vor existenzielle Herausforderungen. Gerade auch die jüngste Entscheidung der EU-Kommission im Fall Google hat einmal mehr gezeigt, wie dringend wir handeln müssen", sagte Minister Schrödter. "Es darf nicht sein, dass internationale Digitalkonzerne die Informationsräume dominieren und unsere regionale Medienlandschaft unter die Räder kommt. Mit der Einführung einer Digitalabgabe würde ein wirkmächtiges Instrument entwickelt und ein klares Signal für mehr Meinungsvielfalt gesetzt. Wir wollen die mediale Vielfalt und den unabhängigen Journalismus sichern und die regionale Identität wieder stärken. Unabhängiger regionaler Journalismus muss in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft weiterhin möglich bleiben."

Die Kieler Landesregierung unterstützt damit die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimar im Frühjahr in Gang gebrachte Initiative. Die Abgabe soll für Online-Plattformen gelten, die monatlich mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU erreichen. Grundlage ist die Definition des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.

Kleinere Anbieter und Start-ups sollen ausdrücklich von der Abgabe ausgenom-men werden, um ihre Innovationskraft und ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt nicht zu gefährden. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen daher in ein neues Sondervermögen fließen, das gezielt zur Unterstützung von lokalen und regionalen Angeboten eingesetzt wird – staatsfern und transparent.

Die Bundesregierung hat in Sachen "Plattform-Soli" bisher nur einen Prüfauftrag erteilt. Die Bundesratsinitiative könnte zusätzlichen Schwung bringen.

Staatsminister Weimer hatte Mitte August angekündigt, im Herbst ein umfassendes Reformpaket vorzulegen, das steuerrechtliche, kartellrechtliche und regulatorische Komponenten umfassen soll. Die steuerrechtliche Initiative zur Digitalabgabe sei der Auftakt. Der Vorstoß war von der Medienwirtschaft weitgehend positiv aufgenommen worden. Bedenken kamen vor allem aus Teilen der CDU, die befürchtete, eine Abgabe, die auf Tech-Riesen aus den USA ziele, könnte das transatlantische Verhältnis belasten.

Auch der bayerische Digitalminister Fabian Mehring sprach sich im Sommer u.a. gegenüber der Augsburger Allgemeinen vehement dafür aus, dass eine Digitalsteuer „unverzüglich“ kommt, idealerweise im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung. Sein Vorschlag damals: eine Plattformabgabe für Digitalkonzerne mit einem globalen Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro. 

Ebenso warb der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski bereits mit deutlichen Worten gegenüber der dpa für eine Digitalabgabe: „Wenn Plattformen über Jahre mit den kreativen Ergebnissen unserer Medi-enlandschaft Geld verdienen, sollten wir sie an deren nachhaltiger Finanzierung beteiligen.“ Aus seiner Sicht geht es dabei eher um Milliarden als um Millionen. 

In Österreich gibt es seit 2020 eine Digitalsteuer von 5 Prozent auf Werbeumsätze für große Internet-Unternehmen. Weimer schwebt für Deutschland eine Abgabe in Höhe von 10 Prozent vor.

(Quelle: schleswig-holstein.de, 09.09.2025; meedia.de, 09.09.2025; VBZV-RS 21/2025, 05.06.2025 + 31/2025, 28.08.2025; Augsburger Allgemeine, 01.06.2025)

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Wichtiges Signal: EU verhängt Milliardenstrafe gegen Google 

Die EU-Kommission hat gegen Google eine Wettbewerbsstrafe von 2,95 Milliar-den Euro verhängt. Der Konzern habe eigene Online-Werbedienste wie den Marktplatz AdX bevorzugt und dadurch Konkurrenten benachteiligt, teilte die Brüsseler Behörde mit. Google nehme mit seinen Produkten eine marktbeherrschende Stellung bei der Vermittlung von Online-Werbeplätzen ein. Diese habe der Konzern seit 2014 missbraucht, um seinen eigenen Produkten einen Vorteil zu verschaffen. Das habe zu höheren Kosten geführt, die am Ende auch an Verbraucher weitergereicht worden seien.

Die Kommission kritisierte einen grundlegenden Interessenkonflikt im Geschäftsmodell von Google: Der Tech-Konzern vermittelt einerseits Werbung, bie-tet sie aber zugleich selbst auf den eigenen Webseiten und Anwendungen an. 

Die EU-Kommission fordert Google nun auf, sich nicht weiter selbst zu bevorzugen - und geht noch weiter: Aktuell sehe es danach aus, dass die Trennung von einem Teil des Werbegeschäfts der einzige Weg sei, den Interessenkonflikt auszuräumen. Das Unternehmen hat nun 60 Tage Zeit, um der Kommission mitzuteilen, wie das Geschäftsmodell den Vorgaben entsprechend angepasst werden soll. 

Google wies die Vorwürfe zurück und kündigte Berufung an. Die Strafe löste zugleich politische Spannungen aus: US-Präsident Donald Trump drohte mit neuen Zöllen gegen die EU. 

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte die Entscheidung: Sie sei „ein wichtiges Zeichen, nicht nur für die digitale Souverä-nität, auch für das europäische Rechtsstaatsprinzip“. Die Kommission habe ge-zeigt, dass sie sich „nicht von Drohungen beirren lässt“.

Die Strafe reiht sich in eine Serie milliardenschwerer Verfahren ein. Seit 2018 hat Brüssel Google bereits mit rund acht Milliarden Euro sanktioniert.

(Quelle: bdzv.de, 08.09.2025)

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II. Nachhaltigkeit

Lieferkettensorgfaltsgesetz: Anpassungen, aber Gesetz bleibt

Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung" beschlossen. 

Die angekündigte Abschaffung des LkSG bleibt aus; vielmehr wird das Gesetz lediglich in einzelnen Punkten angepasst:
 

  • Wegfall der Berichtspflicht: Die Berichtspflichten (§§ 10 Abs. 2–4 LkSG) ent-fallen vollständig und rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023. Unter-nehmen müssen somit keine Berichte für 2023 und 2024 mehr erstellen, so-fern dies bisher nicht erfolgt ist. 
  • Anpassung der Bußgeldregelungen: Künftig sind Bußgelder nur noch bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen vorgesehen. Die Sanktionen orientieren sich dabei an § 24 Abs. 2 und 3 LkSG. Geldbußen sollen nur als letztes Mittel („Ultima Ratio“) verhängt werden und setzen in der Regel eine vorherige behördliche Einbindung voraus. Die Änderungen sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten (Art. 2 S. 1 des Gesetzentwurfs).

Seit Januar 2023 verpflichtet das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Die europäische Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis spätestens 26. Juli 2027 erfolgen. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine bürokratiearme Umsetzung und eine Ablösung des LkSG durch ein neues Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung.
 
(Quelle: bmas.de, 03.09.2025; vbw.de, 04.09.2025; BDZV, RS 17.09.2025)

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III. Sozialpolitik

Künstlersozialkasse: Verlegerverbände mit Luisa Pflug im KSK-Beirat vertreten

Luisa Pflug, seit Mai 2025 als Anwältin in der Rechtsabteilung unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) tätig, ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Mitglied im Beirat der Künstlerso-zialkasse (KSK) für den BDZV berufen worden. Ihre Zuständigkeit liegt bei den „Abgabepflichtigen Wort“. 

Über die KSK werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Publizistinnen und Publizisten sowie Künstlerinnen und Künstler als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. 

Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent und durch die Künstlersozi-alabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen ver-werten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe macht die restlichen 30 Prozent aus und wird als Umlage erhoben. 

Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalen-derjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Für 2026 sinkt der Abgabesatz auf 4,9 Prozent.

(Quelle: bdzv.de, 02.09.2025)

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IV. Aus den Verbänden

BDZV-Delegiertenversammlung: Wahlen, neues Beitragsmodell, Themensetzung für die Zukunft

In der turnusmäßigen Delegiertenversammlung unseres Bundesverbands Digital-publisher und Zeitungsverleger (BDZV) am 16. September 2025 wurde der Geschäftsführende Vorstand im Amt bestätigt.

Die Vorstandsvorsitzenden Matthias Ditzen-Blanke (Ditzen GmbH & Co., Bremerhaven), Stefan Hilscher (Mitgesellschafter J. Hoffmann GmbH, Augsburg) sowie die Ressortvorstände Lambert Lensing-Wolff (Lensing Media, Dortmund), Malte Wagner (Südwestdeutsche Medienholdung, München) und Nico Wilfer (Frankfurter Allgemeine Zeitung) bleiben – ergänzt durch Stephanie von Unruh (Nordwest-Zeitung, Oldenburg), die von den Delegierten neu hinzugewählt wurde – für weitere zwei Jahre am Steuer des Branchenverbands. 

Als entscheidend für die Zukunft sprach sich die Delegiertenversammlung für eine noch stärkere Konzentration auf medienpolitische Themen aus.

„Mit über 2000 digitalen Angeboten und gut 600 Printprodukten steht die Branche für Qualität und Vielfalt im KI-Zeitalter“, erklärten die BDZV-Vorstandsvorsitzenden Matthias Ditzen-Blanke und Stefan Hilscher. Der Verband werde darum künftig mit deutlich mehr Nachdruck für Rahmenbedingungen ein-treten, die garantieren, dass vielfältige Märkte entstehen, digitale Monopole aufgebrochen werden, Bürokratie abgebaut wird und staatliche Vorgaben Mei-nungsbildung nicht verteuern.

"Unser Angebot an die Politik: Wir bleiben kritisch und ermöglichen den Menschen in Deutschland Debatte und informierte Entscheidungen. Unsere Forderung: Berlin und Brüssel dürfen durch Regulierung nicht die Freiheit und wirt-schaftlichen Grundlagen der Presse beeinträchtigen", heißt es dazu weiter vom neugewählten geschäftsführenden Vorstand.

Der wachsenden Macht globaler Player wie Google, Meta, Bytedance erfolgreich zu begegnen, um den vielfältigen deutschen Pressemarkt zu erhalten, ist auch ein zentrales Ziel des 2025 gegründeten Bündnisses Zukunft Presse. Hier soll die Zusammenarbeit mit dem Gründungspartner Medienverband der freien Presse (MVFP) weiter intensiviert werden. 

Zudem soll die effizienter aufgestellte Präsenz in Brüssel Früchte tragen: Mit verstärktem Lobbying und bei engerer und noch besserer Zusammenarbeit der europäischen Presseverbände will der BDZV dafür sorgen, dass auch die europäischen Verleger künftig ihre Interessen mit einer Stimme gegenüber der europäi-schen Union und ihren Gremien vertreten.

Dazu hat sich der Verband ein neues, umsatzbasiertes Finanzierungsmodell ge-geben. Es geht einher mit einer neu zugeschnittenen und deutlich gestrafften Organisation der Strukturen im BDZV.

All dies geschieht vor dem Hintergrund enormer Veränderungen und Herausforderungen in der Branche: So nutzen nach Erkenntnissen des BDZV bereits 85 Prozent der Verlage Künstliche Intelligenz. Sie beschleunigt Prozesse, schafft Freiräume für Qualitätsjournalismus und macht die Branche weiterhin wettbewerbsfähig. Entsprechend wächst das digitale Geschäft der Unternehmen: Der Digitalanteil am Umsatz liegt bei gut 20 Prozent. E-Paper, Paid Content und Formate wie Newsletter, Podcasts oder Live-Journalismus haben sich zu tragen-den Erlössäulen herausgebildet.

(Quelle: BDZV, PM 16.09.2025)

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V. Aus den Verlagen

Nordwest Mediengruppe wird Teil von Madsack

Die Madsack Mediengruppe übernimmt zu Anfang Januar 2026 100 Prozent der Anteile an der Nordwest Mediengruppe mit Sitz in Oldenburg. Madsack baut damit sein publizistisches Portfolio und seine Position als eine der führenden Regionalmediengruppen in Deutschland weiter aus. 

Zum Umfang der Transaktion zählen das Verlagsgeschäft der Tageszeitungstitel Nordwest-Zeitung, Emder Zeitung und Anzeiger für Harlingerland, das gesamte Wochenblattgeschäft, alle contentbezogenen Digitalangebote (u.a. nwzonli-ne.de) sowie die Aktivitäten in Druck, Logistik und die Beteiligungen an den verlagsnahen Servicegesellschaften. Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts.

Die Nordwest Mediengruppe zählt mit einem Jahresumsatz von über 120 Millionen Euro zu den umsatzstärksten regionalen Medienhäusern in Norddeutsch-land. Ihre Titel erreichen nahezu 120.000 Abonnentinnen und Abonnenten – bereits rund 47 Prozent davon digital – und generieren monatlich rund 5 Millionen Visits. Mit unterschiedlichen redaktionellen Newsletterprodukten erreicht die Mediengruppe knapp 100.000 Abonnenten, die Podcast-Angebote zählen über 120.000 Streams im Monat. Das neue Live-Journalismus-Format Growmorrow lockte im August dieses Jahres über 3.500 Menschen in der Region an. Darüber hinaus betreibt die Gruppe eigene Logistik- und Druckdienstleistungen sowie mehrere Servicegesellschaften.

Die Madsack Mediengruppe sieht das Zukunftspotenzial in regionalen und lokalen Medien. Zum Portfolio zählen 20 Zeitungstitel, das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), RND OnePlatform, reichweitenstarke Digitalangebote sowie Anzeigenblätter. Die Titel von Madsack verzeichnen insgesamt 1,6 Mio. Abonnements, bestehend aus rund 424.000 Print-Abos, 311.000 Digital-Only-Abos und 800.000 Newsletterabos. Dazu beziehen rund 92.000 Abonnentinnen und Abonnenten die Kombination aus Print und E-Paper. Zum Verbund gehören zudem diverse, auf Verlagsdienstleistungen spezialisierte Tochterunternehmen sowie Eigengründungen und Beteiligungen aus den Bereichen Film- und Fernsehproduktion, Digitalgeschäft, Post und Logistik, Werbung und Kommunikation. 

(Quelle: Madsack, PM 15.09.2025)

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VI. Junge Leser

Jule-Umfrage zu Schulprojekten der Zeitungsverlage

Um einen möglichst umfassenden Überblick der medienpädagogischen Projekte (Zisch, KLASSE! etc.) der Zeitungsverlage zu erstellen, wurde von der jule:Initiative junge Leser GmbH eine Neuauflage der Umfrage „Medienprojekte in Schulen“ gestartet, die die entsprechende Erhebung aus dem Jahr 2024 fortschreibt. 

Der Link zur Umfrage: https://survey.lamapoll.de/jule-Schulprojekte-der-Zeitungsverlage-2025/de. Die Umfrage läuft bis zum 01. Oktober 2025. Die Aus-wertung stellt jule, ein Tochterunternehmen des Bundesverbands Digitalpublis-her und Zeitungsverleger (BDZV), allen teilnehmenden Medienhäusern zur Verfügung. 

Die Medienprojekte der Zeitungen sind an vielen Schulen ein fester Bestandteil des Unterrichts und die Projekte passen sich laufend an die veränderte Medienwelt an.  Die lokalen Medienhäuser unterstützen Lehrkräfte mit vielfältigen Projekten dabei, Medienkompetenz zu vermitteln. 

Dabei hilft die von den Verlegerverbänden eingerichtete Plattform newsheroes.de, die unter anderem Lehrkräften und Multiplikatoren einen Überblick über die Schulprojekte der Zeitungsverlage in der jeweiligen Region bietet.

(Quelle: jule:Initiative junge Leser GmbH, PM 17.09.2025)

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VII. Auszeichnungen

Theodor Wolff Preis – Preisträger 2025

Am 16. September 2025 wurde in Berlin der Theodor Wolff Preis vergeben, die renommierteste Auszeichnung der Zeitungsbranche.

  • In der Kategorie Meinung ging der Preis an Martin Spiewak für seinen in der ZEIT (Hamburg) erschienenen Kommentar „Jung, männlich, abgehängt“. Spiewak liefere eine umfassende, tief recherchierte Analyse von beträchtli-cher Relevanz – frisch und cool aufgeschrieben. „Das Thema Geschlechterge-rechtigkeit wird systematisch gegen den Strich gebürstet. Die Erkenntnisse sind nicht leicht auszuhalten, aber extrem hilf- und aufschlussreich“, heißt es dazu von der Jury.  
  • In der Kategorie Reportage zeichnete die Jury Thorsten Schmitz und Peter Münch für „7. Oktober“ aus, erschienen in der Süddeutschen Zeitung (Mün-chen). Die Jury empfand den Doppel-Artikel als “unglaublich faszinierend und bedrückend – auch heute noch, wo man bereits so viel zu dem Thema, dem Krieg, den Opfern gelesen hat”. Der Beitrag, konsequent aus der Sicht der Opfer erzählt, stärke bei dem Leser das Gefühl von Solidarität und Empathie für beide Seiten. “Die beiden Erzählungen zeigen das Dilemma, in dem wir stecken: Die Versuchung, für eine Seite Partei zu ergreifen und die andere dabei zu vergessen”, urteilte die Jury.
  • Die Würdigung in der Kategorie Bestes lokales Stück erkannte die Jury Sophie Sommer für ihren investigativen Beitrag „Ich spüre noch seine Hände auf mir“ zu, erschienen in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Essen). Der Artikel sei, so die Jury, eine „selten intensive Recherche in einem Komplex, der sonst unbeleuchtet bleibt. Ein Bereich, der schnell ins Verschwörungstheoretische abdriftet, wird hier auf eine abgesicherte Ebene gehoben. Die Erzählform ist brillant, der Text bleibt im Gedächtnis.“
  • Erfolgreich in der Kategorie Bestes lokales Digitalprojekt waren Helmut Frangenberg und Laura Ostenda mit ihrem Podcast „Attentat am Blumen-stand – Der Angriff auf Kölns Oberbürgermeisterin und die Gefährdung der Demokratie", produziert für den Kölner Stadt-Anzeiger. Für die Jury ist es eine Arbeit, „die unter den lokalen Podcasts hervorsticht, politische Relevanz hat und mit innovativen Elementen im Storytelling überzeugt“.
  • Beim Thema des Jahres „Demokratie unter Druck: Was uns auseinandertreibt – was uns zusammenhält“ vergab die Jury den Preis an Bastian Berbner und die ZEIT für den Beitrag „Überall hier wird 2024 gewählt“. Ein Text, „der beunruhigt und gleichzeitig beruhigt. Er zeigt, was die Demokratie schon überstanden hat, und schafft einen weiten Blick auch auf Methoden, die Demokratie zu vermessen, würdigt die Jury. Und: “Man lernt sehr viel daraus.“

Die fünf ausgezeichneten Beiträge werden ebenso wie die nominierten Stücke auf der Website www.theodor-wolff-preis.de ausführlich vorgestellt.  

An der Ausschreibung hatten sich mehr als 400 Journalistinnen und Journalisten mit 344 Beiträgen beteiligt. Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert.  

Mitglieder der Jury sind: Annette Binninger (Chefredakteurin Sächsische Zeitung), Nico Fried (Politikchef Stern), Lars Haider (Chefredakteur Hamburger Abendblatt), Julia Lumma (Chefredakteurin und Geschäftsführerin Content VRM), Benjamin Piel (Chefredakteur Weser-Kurier), Anja Reich (Chefin Dossier Berliner Zeitung, Juryvorsitz 2025), Julia Schaaf (stellv. Ressortleiterin Frankfur-ter Allgemeine Sonntagszeitung), Ulrike Winkelmann (Chefredakteurin taz - die tageszeitung). Vorsitzender des Kuratoriums ist Helmut Heinen, Herausgeber der Kölnischen Rundschau.

Der Theodor-Wolff-Preis erinnert an den langjährigen Chefredakteur des legendären Berliner Tageblatts, Theodor Wolff (1868 – 1943). Wolff musste 1933 vor den Nazis ins französische Exil fliehen, wurde dort verhaftet und der Gestapo ausgeliefert und starb 1943 im Jüdischen Krankenhaus in Berlin.

(Quelle:  BDZV, PM 16.09.2025)

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