VBZV-Newsletter 31/2025
- Alternativen zu US-amerikanischen Großplattformen: „Public Spaces Incubator“ offen für private Partner
- NRW-Medienminister Liminski: Mehrwertsteuer für Zeitungen am besten sofort auf null senken – Digitalabgabe: Plattformen an Finanzierung der Medienlandschaft beteiligen
- Altersgrenzen für Social Media und Einschränkung suchterzeugender Funktionen: Leopoldina empfiehlt besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen – Möglichkeiten für Regulierung auf EU-Ebene gegeben
- Wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb im Netz – Erstmals stützt sich ein deutsches Gericht ausdrücklich auf den DMA
- Aktualisierte BVDM-Richtlinie für Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern veröffentlicht
I. Medienpolitik
Alternativen zu US-amerikanischen Großplattformen: „Public Spaces Incubator“ offen für private Partner
Das internationale Forschungsprojekt "Public Spaces Incubator" zu fairer Online-Kommunikation öffnet sich für nicht öffentlich-rechtliche Partner. "Wir sind offen für weitere Partner, für alle privaten Medienhäuser oder auch zivilgesellschaftliche Institutionen, die hinter den Werten des Projekts stehen", sagt der ZDF-Beauftragte für digitale Strategien, Robert Amlung, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz.
Das ZDF entwickelt im 2023 gestarteten "Public Spaces Incubator" gemeinsam mit internationalen öffentlich-rechtlichen Partnern Lösungen, um Websites, Apps und andere digitale Plattformen der Sender besser für den öffentlichen Dialog nutzbar zu machen. An dem von CBC/Radio Canada initiierten Projekt sind inzwischen auch die ARD, ABC aus Australien, RTBF aus Belgien und die Schweizer SRG SSR beteiligt. Sie arbeiten mit der gemeinnützigen US-Organisation New_Public zusammen, die den Inkubator betreibt. Über die Kosten des Projekts vereinbarten die Partner Stillschweigen.
Ziel ist es, alternative Gesprächswege zu US-amerikanischen Großplattformen wie Twitter und Facebook zu entwickeln. "Das wollen wir nicht über eine große Konkurrenzplattform schaffen, sondern über eine dezentrale Vernetzung mehrerer kleiner Plattformen", so Amlung.
Das ursprünglich zunächst für zwei Jahre angelegte Projekt wurde laut dem ZDF-Digitalbeauftragten inzwischen bis März 2027 verlängert. Danach solle der Regelbetrieb über alle Partner-Plattformen hinweg starten, sagte Amlung.
Mitte Juli dieses Jahres war das ZDF bei Beiträgen rund um die Fußball-Europameisterschaft der Frauen in einen ersten Pilotbetrieb gegangen. Im Rahmen von "ZDF Spaces" stehen den Nutzern drei verschiedene neue Kommentarmöglichkeiten zur Verfügung, darunter ein "Comment Slider", mit dem sie sich zu einem Thema auf einer Skala positionieren können. Laut Amlung beteiligten sich an dem Testbetrieb mehrere hundert Nutzerinnen und Nutzer. Die Rückmeldungen seien positiv ausgefallen. Parallel testeten die internationalen Partner dieselben Kommentarmöglichkeiten in ihren Angeboten.
"Der Bedarf ist da, aber die neuen Möglichkeiten müssen noch von den Nutzerinnen und Nutzern erlernt werden, das gilt auch für die Redaktionen im Haus", sagte Amlung. Als Nächstes sei der Einsatz der neuen Kommentarfunktionen im kommenden Herbst im Rahmen des ZDF-Programmschwerpunkts zu Depressionen geplant. Danach sollen sie auch im Streamingportal des Senders integriert werden, das bislang nicht Teil des Pilotbetriebs war.
(Quelle: medien.epd.de, 21.08.2025)
NRW-Medienminister Liminski: Mehrwertsteuer für Zeitungen am besten sofort auf null senken – Digitalabgabe: Plattformen an Finanzierung der Medienlandschaft beteiligen
NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) drängt auf eine sofortige Senkung der Mehrwertsteuer auf Presseerzeugnisse. „Ich würde sofort die Mehrwertsteuer auf periodische Presseerzeugnisse senken, am besten auf null“, sagte er im dpa-Interview. Damit könne die Medienvielfalt gestärkt werden. Ein Zeitungssterben habe fatale Folgen für die Demokratie vor Ort.
Neben der Mehrwertsteuersenkung brauche es weitere Maßnahmen, um die Pressevielfalt zu stärken und für „Freiheit und Fairness“ in der Medienlandschaft zu sorgen, so Liminski. Er warnt vor zu kleinteiligen Debatten in Deutschland, während die großen Big-Tech-Plattformen „mit dem Bagger den ganzen Sandkasten abtragen“.
Entscheidend sei, auf EU-Ebene Urheberrecht, Medienkonzentrationsrecht, KI und Plattformregulierung energisch voranzutreiben. Der Digital Services Act müsse seine „Zähne“ zeigen. Parallel wirbt der Minister für eine Digitalabgabe: „Wenn Plattformen über Jahre mit den kreativen Ergebnissen unserer Medienlandschaft Geld verdienen, sollten wir sie an deren nachhaltiger Finanzierung beteiligen.“ Aus seiner Sicht geht es dabei eher um Milliarden als um Millionen.
Ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 lehnt Liminski ab. „Es ist weltfremd zu glauben, dass damit alle Probleme gelöst seien.“ Rechtliche, technische und politische Hürden sprächen dagegen. Stattdessen setzt er auf wirksamere Altersverifikationen. Mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag werde die Alterskontrolle künftig direkt über Betriebssysteme möglich. „Das würde sehr viel Frieden in die Familien in unserem Land bringen.“
(Quelle: kressexpress.de, 26.08.2025; bdzv.de, 25.08.2025)
Altersgrenzen für Social Media und Einschränkung suchterzeugender Funktionen: Leopoldina empfiehlt besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen – Möglichkeiten für Regulierung auf EU-Ebene gegeben
In ihrem am 11. August 2025 veröffentlichten Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ sprechen sich Mitglieder der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina für Altersgrenzen für Social Media und Einschränkung suchterzeugender Funktionen aus.
Das Diskussionspapier gibt einen Einblick in die aktuelle Studienlage zum Einfluss sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Der Großteil der verfügbaren Evidenz ist korrelativer und nicht kausaler Natur: Querschnittstudien belegen einen statistischen Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien und einer zunehmenden psychischen Belastung.
Einige Längsschnittstudien über längere Zeiträume hinweg liefern zudem Hinweise darauf, dass die intensive Nutzung sozialer Medien ursächlich für diese Belastungen sein kann.
Die Autorinnen und Autoren der Diskussionsgrundlage sprechen sich deshalb für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus: Es besagt, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten, wenn es Hinweise auf mögliche schädliche Auswirkungen gibt, auch wenn wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt ist, wie groß das Risiko tatsächlich ist. Sie sehen politischen Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, da die möglichen Gefährdungen durch eine intensive Social-Media-Nutzung erheblich sind.
Konkret empfohlen wird, dass Kinder unter 13 Jahren keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Für 13- bis 15-jährige Jugendliche sollten soziale Medien nur nach gesetzlich vorgeschriebener elterlicher Zustimmung nutzbar sein. Für 13- bis 17-Jährige sollen soziale Netzwerke zudem altersgerecht gestaltet werden – beispielsweise bei den algorithmischen Vorschlägen, durch ein Verbot von personalisierter Werbung oder durch die Unterbindung besonders suchterzeugender Funktionen wie Push-Nachrichten und endloses Scrollen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen darüber hinaus, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 nicht zuzulassen.
Sehr wohl sehen die Autorinnen und Autoren vor allem auf EU-Ebene Möglichkeiten zur Umsetzung der Altersgrenzen und altersgerechten Einschränkungen auf Social Media. Die deutsche Bundesregierung sollte sich dort für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen.
Ein Weg zur Umsetzung ist die geplante Einführung der „EUDI-Wallet“, die es ermöglichen soll, die einen datenschutzkonformen digitalen Altersnachweis ermöglichen soll. Damit Kinder und Jugendliche fit für die digitale Welt werden, sollte digitale Bildung fest in Kitas und Schulen zu verankert werden, damit Heranwachsende von Anfang an lernen, soziale Medien bewusst und sicher zu nutzen. Lehrkräfte und pädagogisches Personal müssten dafür gezielt weitergebildet werden, um problematisches oder suchtartiges Nutzungsverhalten frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
Darüber hinaus setzen sich die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen für Public-Health-Kampagnen ein, die Familien über Chancen und Risiken sozialer Medien sowie über hilfreiche Tipps zum gesunden Umgang informieren.
Auch neue Forschung wird als wichtig betont, um besser zu verstehen, wie Social-Media-Nutzung auf Kinder und Jugendliche wirkt und wie Schutzmaßnahmen noch gezielter gestaltet werden können.
Das Diskussionspapier wurde auf Anregung der Leopoldina-Fokusgruppe Digitalisierung von einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe verfasst.
Als Nationale Akademie der Wissenschaften leistet die Leopoldina unabhängige wissenschaftsbasierte Politikberatung zu gesellschaftlich relevanten Fragen. Dazu erarbeitet die Akademie interdisziplinäre Stellungnahmen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. In diesen Veröffentlichungen werden Handlungsoptionen aufgezeigt, zu entscheiden ist Aufgabe der demokratisch legitimierten Politik. Die Expertinnen und Experten, die Stellungnahmen verfassen, arbeiten ehrenamtlich und ergebnisoffen. Die Leopoldina vertritt die deutsche Wissenschaft in internationalen Gremien, unter anderem bei der wissenschaftsbasierten Beratung der jährlichen G7- und G20-Gipfel. Sie hat 1.600 Mitglieder aus mehr als 30 Ländern und vereinigt Expertise aus nahezu allen Forschungsbereichen. Sie wurde 1652 gegründet und 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands ernannt. Die Leopoldina ist als unabhängige Wissenschaftsakademie dem Gemeinwohl verpflichtet.
(Quelle: Leopoldina, PM 11.08.2025)
Wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb im Netz – Erstmals stützt sich ein deutsches Gericht ausdrücklich auf den DMA
Mit einem Urteil des Landgerichts Mainz gegen Google hat sich erstmals ein deutsches Gericht ausdrücklich auf den EU-Digital Markets Act (DMA) gestützt. Der DMA verpflichtet marktbeherrschende Plattformen, Wettbewerber gleich zu behandeln. Das Urteil gilt als wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb im Netz
Das Gericht untersagte auf die Klage des deutschen Mailservice-Anbieter GMX/Web.de dem US-Technologieriesen Google, bei der Einrichtung von Android-Smartphones den eigenen Maildienst Gmail zu bevorzugen. Google hatte sein Verfahren zwar geändert und erlaubt inzwischen die Anmeldung mit Handynummer. Dabei wird jedoch automatisch eine Gmail-Adresse erstellt – ein Vorgehen, das das Gericht beanstandete.
Google äußerte sich nun besorgt, die Entscheidung könne „das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergraben“ und zu mehr Bürokratie führen. Teile der Klage wurden abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Google hat Berufung eingelegt.
(Quelle: bdzv.de, 26.08.2025)
Aktualisierte BVDM-Richtlinie für Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern veröffentlicht
Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) hat eine überarbeitete Fassung der Richtlinie „Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern“ veröffentlicht. Sie bietet allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette – von Verlagen und Druckereien über Agenturen bis hin zu Beilagenkunden – eine praxisorientierte Handlungshilfe, um den Produktionsprozess effizient, sicher und planbar zu gestalten.
Die kostenfrei verfügbare Richtlinie ersetzt die bisherige Fassung vom August 2020. Die bewährten Inhalte bleiben erhalten, wurden jedoch in einigen Punkten präzisiert und redaktionell überarbeitet, um die Verständlichkeit und Anwendungssicherheit weiter zu verbessern.
Entwickelt wurde die Richtlinie in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V. (BDZV) sowie dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e. V. (BVDA) vom Arbeitskreis Zeitungsdruck des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. (BVDM).
Die Richtlinie enthält konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit, Verpackung und Anlieferung von Beilagen, die extern produziert und anschließend in Zeitungen oder Anzeigenblätter eingesteckt werden und hilft damit, Verzögerungen, Maschinenstillstände und Qualitätseinbußen zu vermeiden – etwa durch unpassende Formate, unzureichend gekennzeichnete Lieferungen oder instabile Beilagenstapel. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der pünktlichen Zustellung sowie zur Kosten- und Prozessoptimierung in der zeitkritischen Zeitungsproduktion.
Zur aktuellen Richtlinie https://bvdm-online.de/richtlinien.
(Quelle: BVDM, PM 21.08.2025)