VBZV-Newsletter 30/2025
- Meta darf KI mit Daten trainieren: OLG lehnt Eilantrag von Verbraucherschutzorganisation ab
- Kulturstaatsminister Weimer hält an Abgabe für Digitalunternehmen fest und kündigt umfassendes Konzept zur Regulierung der Plattformgiganten an
- VRM stellt Reichweitenportale „HessenToday“ und „RLPToday“ ein
- Funke NRW kehrt wieder zurück in den Tarif
- Ippen Mediengruppe ernennt neue IT-Leiterin
- Neuer CEO beim Verleger-Verband WAN-Ifra: Stig Ørskov folgt Vincent Peyrègne
- Medientage München 2025: Rabattierte Tickets für unsere Mitglieder
I. Medienpolitik
Meta darf KI mit Daten trainieren: OLG lehnt Eilantrag von Verbraucherschutzorganisation ab
Meta hat Ende Mai diesen Jahres nach Vorankündigung damit begonnen, bestimmte Nutzerdaten der Dienste Facebook und Instagram für KI-Trainingzwecke ohne Einverständnis der Profilinhaber zu nutzen. Meta beruft sich auf ein berechtigtes Interesse an der Entwicklung und Verbesserung ihrer KI-Technologien für die Plattformen und den KI-Dienst Llama. Es würden nur bestimmte Daten von öffentlichen Profilen volljähriger Kunden genutzt und die Daten würden für das KI-Training "deidentifiziert und tokenisiert".
Vor wenigen Wochen hatte das Oberlandesgericht Köln einen Eilantrag eines Verbraucherschutzverbandes gegen das von Meta angekündigte Training seiner KI-Modelle zurückgewiesen. Das Gericht folgte weder den auf die Verordnung über digitale Märkte (DMA) noch den auf die DSGVO gestützten Argumenten der Antragstellerseite.
Am 12. August 2025 hat nun auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einen Eilantrag der niederländischen Verbraucherschutzstiftung SOMI abgelehnt. Anders als das OLG Köln stützte sich das norddeutsche Gericht jedoch maßgeblich auf das Fehlen der erforderlichen Dringlichkeit.
Das Gericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Nach seiner Auffassung entfällt die für den Erlass einstweiliger Maßnahmen erforderliche Dringlichkeit, wenn ein Verbraucherschutzverband nach der öffentlichen Ankündigung einer verbraucherschutzwidrigen Praxis zu lange mit einem gerichtlichen Vorgehen zuwartet. Jedenfalls sei Dringlichkeit dann nicht mehr gegeben, wenn zwischen der Ankündigung des geplanten Verhaltens und dessen tatsächlichem Beginn mehr als ein Monat verstreicht und innerhalb dieses Zeitraums ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz möglich gewesen wäre.
Meta hatte die streitgegenständliche Praxis bereits längere Zeit vor ihrer Umsetzung angekündigt. Der klagende niederländische Verbraucherschutzverband war hierüber frühzeitig informiert. Gleichwohl stellte er den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erst rund einen Monat nach Beginn der beanstandeten Datenverarbeitungen.
Besondere Bedeutung misst das OLG Schleswig-Holstein dem bereits bekannten Verfahren vor dem OLG Köln bei. Dort waren Einzelheiten zum Umfang der Datenverarbeitung durch Meta erörtert worden. Auf eben diese Details stützte sich später auch die niederländische Antragstellerin, die zudem von derselben Kanzlei vertreten wurde, die auch die Verbraucherzentrale NRW im Kölner Verfahren begleitet hatte.
Gerade dieses Zuwarten wertete das Gericht als dringlichkeitsschädlich. Denn nach der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln bestanden noch mehrere Tage, bis Meta die angekündigten Maßnahmen tatsächlich in die Praxis umset-zen wollte. Ein unverzügliches Vorgehen wäre daher möglich gewesen.
Ob und inwieweit die Datenverarbeitung von Meta materiell-rechtlich gegen die DSGVO oder den DMA verstößt, blieb in dieser Entscheidung ausdrücklich offen. Der Beschluss des OLG Schleswig-Holstein beschränkt sich auf die Frage der Zulässigkeit einstweiliger Maßnahmen und lässt damit materielle Rechtsfragen unentschieden.
(Quelle: faz.net, 13.08.2025; Louven.legal, 18.08.2025; beck-online.de, 12.08.2025)
Kulturstaatsminister Weimer hält an Abgabe für Digitalunternehmen fest und kündigt umfassendes Konzept zur Regulierung der Plattformgiganten an
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hält an seiner Initiative zur Einführung einer Abgabe auf die Erlöse großer US-amerikanischer Digitalkonzerne fest. In einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe äußerte er seine Zuversicht, den sogenannten „Plattform-Soli“ durchsetzen zu können. Ziel sei es, die wirtschaftliche Macht führender Internetplattformen nachhaltig zu begrenzen.
Weimer kündigte an, im Herbst ein umfassendes Reformpaket vorzulegen, das steuerrechtliche, kartellrechtliche und regulatorische Komponenten umfassen soll. Den Auftakt habe er mit der steuerrechtlichen Initiative zur Digitalabgabe gemacht. Mit den dadurch erzielbaren Einnahmen in Milliardenhöhe könne das deutsche Mediensystem gestärkt und unabhängiger gestaltet werden, sodass es nicht länger einseitig durch amerikanische oder chinesische Monopolstrukturen beeinflusst oder verdrängt werde.
Allerdings sieht sich Weimer mit Bedenken aus der CDU konfrontiert. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie Unionsfraktionschef Jens Spahn äußerten Vorbehalte gegen den Plattform-Soli. Kritiker befürchten insbesondere, dass eine Sonderbesteuerung von US-Digitalkonzernen bestehende Handelskonflikte mit Washington verschärfen könnte. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche hatte Weimers Forderungen eine klare Absage erteilt: "Wir sollten nicht über mehr, sondern über weniger Handelshemmnisse sprechen.“
Gleichwohl verweist Weimer auf eine breite parlamentarische Unterstützung. Nach Gesprächen mit Abgeordneten von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen habe sich im Bundestag ein „klares Meinungsbild für die Einführung einer Digitalsteuer“ herausgebildet. Er beruft sich zudem auf den Koalitionsvertrag, dessen Umsetzung für ihn verbindlichen Handlungsauftrag darstelle.
Als Vorbild verweist der Staatsminister auf Österreich, wo große Plattformen seit 2020 verpflichtet sind, fünf Prozent ihrer Werbeerlöse abzuführen. Für Deutschland hat Weimer eine Besteuerung in Höhe von zehn Prozent ins Ge-spräch gebracht. Der fiskalische erwartete Nutzen liegt in einem Milliardenbereich.
(Quelle: faz.net, 13.08.2025; stern.de, 15.08.2025; absatzwirtschaft.de, 13.08.2025)
II. Vermarktung
VRM stellt Reichweitenportale „HessenToday“ und „RLPToday“ ein
Die Mainzer Verlagsgruppe Rhein-Main (VRM) stellt zum Monatsende ihre Reichweitenportale "HessenToday" und "RLPToday ein.
Die beiden kostenlosen Portale waren im Januar 2024 mit einem eigenen Team gestartet und so konzipiert, dass sie ganz Hessen bzw. Rheinland-Pfalz nachrichtlich abdecken. Ziel war es, Nutzerinnen und Nutzer zwischen 19 und 39 Jahren dort auch auf Inhalte der kostenpflichtigen News-Portale aufmerksam zu machen in den Conversion-Funnel zum Abo-Abschluss zu führen.
Zuvor hatte die Mainzer Mediengruppe VRM eine Nachrichten-App speziell für junge Leser getestet. Das Ergebnis: Die Teilnehmer an Fokusgruppen haben sich damals begeistert über die App geäußert. Doch kaum jemand aus diesem Kreis wäre dazu bereit gewesen, dafür auch zu bezahlen.
Wegen der geringen Bezahlbereitschaft dieser Gruppe hatte sich der Verlag daraufhin entschlossen, für sie kostenlose Angebote zu entwickeln, die sich allein durch Werbung finanzieren – als Ergänzung zu den Paid-Content-Strategie bei den Markenportalen des Verlags.
Während die Reichweitern der beiden Portale zu Jahresbeginn noch deutlich höher lagen – im März schaffte "RLPToday" die Hürde von einer Million Pis – kam "HessenToday" zuletzt laut IVW im Juli allerdings nur noch auf knapp 50.000 Page Impressions, "RLPToday" erreichte knapp 150.000.
(Quelle: kress.de, 13.08.2025; kress.de 04.03.2024)
III. Tarifpolitik
Funke NRW kehrt wieder zurück in den Tarif
Nach einjährigen Verhandlungen hat der Deutsche Journalisten-Verband in NRW (DJV-NRW) einen Haustarifvertrag mit der Funke Mediengruppe in NRW unterzeichnet.
Dieser Vertrag bringt alle Funke-Redakteurinnen und Redakteure in ein tarifgebundenes Arbeitsverhältnis und beinhaltet einen Konzerntarifvertrag für Volontäre und Volontärinnen.
DJV-NRW-Geschäfts- und Verhandlungsführer Volkmar Kah: „Für den weit überwiegenden Teil der aktuellen Belegschaft haben wir die vollständige Rückkehr in den Flächentarif erstritten. Und für die bisher nicht tarifgebundenen sowie alle neuen Kolleginnen und Kollegen gibt es künftig einen Haustarifvertrag mit modernen Qualifizierungsmechanismen, der als richtungsweisend für die Branche gelten kann“, so Kah weiter.
Auf lange Sicht gesehen liegt der Verdienst neu eingestellter Redakteurinnen und Redakteure nach dem Haustarifvertrag unter dem Niveau des Flächentarifvertrags. Kumuliert verdienen die Beschäftigten in den Funke-Redaktionen in ihren ersten 14 Berufsjahren sogar mehr als in der Fläche.
„Damit setze die Konzerngeschäftsführung ein deutliches Zeichen, dass die Funke Mediengruppe an die Langfristigkeit des journalistischen Geschäftsmodells glaubt und wird so sicher auch als Arbeitgeber noch attraktiver“, heißt es in einer Mitteilung des DJV-NRW.
Die Verhandlungen in NRW waren Teil einer bundesweit koordinierten Tarifkampagne des DJV.
(Quelle: DJV NRW, PM 20.08.2025)
IV. Aus den Verlagen
Ippen Mediengruppe ernennt neue IT-Leiterin
Ab dem 1. September übernimmt Heike Nussbaum die Rolle als Chief Information Officer (CIO) bei der Ippen Mediengruppe. Sie folgt auf Fritz Schwarz, der Anfang 2026 in den Ruhestand geht.
Nussbaum bringt umfassende Erfahrung in der Verlags-IT mit. Drei Jahrzehnte arbeitete sie bei der HUP GmbH, zuletzt als geschäftsführende Gesellschafterin. Dort erwarb sie fundierte Kenntnisse im Change-Management, in der Steuerung interdisziplinärer Teams und in der strategischen Unternehmensausrichtung.
Bei Ippen wird Nussbaum die digitale Transformation vorantreiben, IT-Systeme konsolidieren und neue Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz, einsetzen. Sie legt besonderen Wert darauf, „zentrale Strukturen im Einklang mit den vielfältigen Bedürfnissen unserer Standorte und Teams weiterzuentwickeln“, so Nussbaum.
(Quelle: bdzv.de, 18.08.2025)
V. Aus den Verbänden
Neuer CEO beim Verleger-Verband WAN-Ifra: Stig Ørskov folgt Vincent Peyrègne
WAN-IFRA, der Weltverband der Nachrichtenverleger, gibt die Ernennung von Stig Kirk Ørskov zum neuen CEO mit Wirkung ab 2026 bekannt. Ørskov folgt auf Vincent Peyrègne, der seit 2012 als CEO fungierte.
Ørskov bringt umfassende Erfahrung und eine nachgewiesene Erfolgsbilanz in der Medienbranche mit, zuletzt als CEO der JP/Politiken Media Group, dem führenden Medienunternehmen Dänemarks. Er war in den letzten sechs Jahren zudem Vizepräsident der WAN-IFRA.
Vincent Peyrègne leitete WAN-IFRA in den letzten 13 Jahren und trug maßgeblich zum Wachstum und Erfolg des Verbands bei. Unter seiner Führung erweiterte WAN-IFRA seine Mitgliederbasis und stellte eine solide finanzielle Grundlage wieder her. Dadurch stärkte WAN-IFRA seine Rolle als wichtiger Interessenvertreter für Nachrichtenverlage weltweit und befasste sich mit kritischen Themen wie Pressefreiheit, digitaler Transformation und unternehmerischer Nachhaltigkeit. Nach seiner Amtsübergabe an Ørskov Anfang 2026 wird Peyrègne weiterhin als Senior Strategic Advisor für WAN-IFRA tätig sein und einen reibungslosen Übergang von seinen derzeitigen Aufgaben sicherstellen.
Der Vorstand von WAN-IFRA besteht aus: Ladina Heimgartner (Präsidentin), Leiterin Ringier Media & CEO Ringier Media Schweiz; Mariam Mammen Mathew (Vizepräsidentin), CEO Manorama Online, Indien; Stig Kirk Ørskov (Vizepräsident*), CEO, JP/Politiken Media Group, Dänemark (bis 31.12.2025); Sandy Prieto-Romualdez, Präsidentin und CEO Philippine Daily Inquirer – Group CEO, Inquirer Group, Philippinen. Pia Rehnquist, Leiterin von Bonnier News Local, Schweden; Luciano Stulin (Vorsitzender des DistriPress Advisory Board), Leiter International, IPS Group, Deutschland; Paul Verwilt (Schatzmeister), COO Mediahuis, Belgien; David Walmsley (Präsident des World Editors Forum), Chefredakteur, The Globe and Mail, Kanada; Werner Zitzmann (Vorsitzender des Verbandsausschusses), Geschäftsführer, Ami – Asociación Colombiana de Medios de Información, Kolumbien.
Der Aufsichtsrat von WAN-IFRA wird in seiner nächsten Sitzung einen neuen zweiten Vizepräsidenten wählen.
WAN-IFRA, der Weltverband der Nachrichtenverleger, ist die globale Organisation der Weltpresse. Er umfasst 3.000 Nachrichtenverlage und Technologieunternehmen sowie 40 nationale Verlegerverbände, die 18.000 Publikationen in 120 Ländern vertreten. Seine Mission ist es, die Rechte von Journalisten und Verl-gern weltweit auf unabhängige Medien zu schützen.
(WAN-IFRA, PM 19.08.2025)
VI. Sonstiges
Medientage München 2025: Rabattierte Tickets für unsere Mitglieder
Als Partner der Medientage München 2025, die vom 22. bis 24. Oktober 2025 unter dem Titel „WTFuture?!“ stattfinden, können wir unseren Mitgliedsverlagen wie in den vergangenen Jahren wieder rabattierte Tickets für diesen großen Medienkongress anbieten: 10% Preisnachlass für alle regulären Konferenztickets (3-Day Pass, Day Pass oder Conference Premium). Der Rabatt bezieht sich auf den jeweils aktuell gültigen Ticketpreis.
Wenn Sie von dem Preisnachlass profitieren möchten, wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Dorothea Fontaine, Tel.: 089/ 45 55 58-115 bzw. Mail: fontaine_at_vbzv.de.
Nähere Informationen zum umfassenden, dreitägigen Programm der Medienta-e München 2025 finden Sie unter https://medientage.de.