VBZV-Newsletter 29/2025


I. Medienpolitik

„Initiative 18“ fordert steuerfreie Zeitungsabonnements

Die „Initiative 18“ setzt sich für die steuerliche Absetzbarkeit privater Zeitungsabonnements ein. Abonnenten könnten ihre Zeitungsabos als Weiterbildung im Bereich seriöser Meinungsbildung und Medienkompetenz von der Steuer absetzen. „Das wäre ein intelligenter Anreiz“, erklärte Manfred Kluge, Mitbegründer der Initiative, gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Kluge betonte die Bedeutung vertrauenswürdiger Medien und ethischen Journalismus als Gegengewicht zu Desinformation, Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken. Er begrüßte den Vorschlag von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zur Einführung einer Plattformabgabe. „Eine Abgabe der digitalen Plattformen zur Stärkung des unabhängigen Journalismus halte ich für einen guten Ansatz, insbesondere da bekannt ist, dass die Digitalgiganten in Deutschland kaum Steuern zahlen“, so Kluge. Er verwies auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, der die Stärkung der freien Medienlandschaft zum Ziel hat. „Es geht explizit darum, gegen Desinformation vorzugehen“, sagte Kluge. Dazu seien Rahmenbedingungen erforderlich, die Qualitätsmedien im Wettbewerb mit Digitalplattformen und sozialen Netzwerken ein gleichberechtigtes Spielfeld garantieren. „Das sollte die Regierung als Arbeitsauftrag verstehen.“

Die „Initiative 18“ ist ein Bündnis aus Unternehmen, Verbänden sowie Marktteilnehmern der Medien- und Kommunikationsindustrie um Manfred Kluge von der Omnicom Media Group, das sich für den Erhalt von Medienvielfalt, Trusted Content und eine demokratische Gesellschaft einsetzt. Die Initiative fordert, dass freie, sichere und nachhaltige Medien als das 18. Nachhaltigkeitsziel in die Agenda 2030 der Vereinten Nationen aufgenommen und gefördert werden. Dieses neue Ziel soll laut der Website der Initiative 18 mit die „bestehenden 17 SDGs (Sustainable Development Goals) ergänzen und verstärken, und mit den Forderungen „Keine Armut“, „kein Hunger“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „hochwertige Bildung“, „Geschlechtergleichheit“, „sauberes Wasser“, „saubere Energie“ u.a. in einer Reihe stehen. 

Das Bündnis will neue Standards fördern, um Werbeinvestitionen nachhaltig zu steuern. Der Fokus soll dabei auf der Unterstützung von Inhalten, die gesellschaftlichen und demokratischen Mehrwert bieten, und der Vermeidung von Kapitalisierung schädlicher Inhalte liegen. Weitere Ziele der Initiative sind: die Sicherstellung der Presse- und Rundfunkfreiheit, der Erhalt der Medienvielfalt mit hybriden Geschäftsmodellen, eine nachhaltige Allokation von Werbeinvestitio-nen, die Bekämpfung von Desinformation und weiteren schädlichen Inhalten, die Förderung von Medienkompetenz und Bildung, die verantwortungsvolle Nutzung von Technologie und Datenethik, die Förderung eines fairen Wettbewerbs (level playing field) im Medien- und Werbeumfeld sowie die Anerkennung urheberrechtlich geschützter journalistischer Leistungen. Das Bündnis richtet sich an Werbekunden, Medien, digitale Plattformen, Dienstleister sowie Entscheiderin-nen und Entscheider in der Politik. 

(Quelle: faz.net, 01.08.2025; meedia.de, 01.08.2025; turi2.de, 31.07.2025; VBZV, Jahressbericht 2024)

Seitenanfang


II. Vermarktung

Streit um Werbeblocker:  BGH verweist zurück an OLG Hamburg

Im anhaltenden Rechtsstreit zwischen Axel Springer und dem Anbieter des Werbeblockers Adblock Plus, Eyeo, hat der Medienkonzern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen bedeutenden Zwischenerfolg erzielt. Der BGH verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück, nachdem er das bisherige Urteil in zentralen Punkten als rechtlich nicht tragfähig einstufte. Insbesondere wurde festgestellt, dass Fragen zum urheberrechtlichen Schutz der Programmierung nicht ausreichend beantwortet wurden. Damit verbleiben sowohl Schadenersatz- als auch Unterlassungsansprüche weiterhin im Raum.

Kern des Streits ist die Software Adblock Plus, die es Internetnutzern ermöglicht, Onlinewerbung gezielt auszublenden. Axel Springer sieht darin nicht nur eine Bedrohung für das eigene Geschäftsmodell, sondern vermutet zudem eine unzulässige Bearbeitung des urheberrechtlich geschützten Quellcodes seiner Webseiten. Während der Verlag mit diesem Argument bislang vor Gericht nicht durchdringen konnte, sieht der BGH nun Nachbesserungsbedarf bei der technischen und rechtlichen Würdigung durch das OLG Hamburg.

Der BGH kritisierte insbesondere, dass sich das OLG nicht hinreichend mit den technischen Besonderheiten der verwendeten Browser auseinandergesetzt habe. Auch die Frage, ob der Einsatz von Adblock Plus tatsächlich einen Eingriff in den Webseiten-Code darstellt, blieb bislang unbeantwortet.

Bereits 2018 war Axel Springer in einem parallelen Verfahren unter Hinweis auf das Wettbewerbsrecht gescheitert. Im aktuellen Fall stützt sich der Verlag hingegen explizit auf das Urheberrecht – und kann nach der Entscheidung des BGH auf eine erneute inhaltliche Prüfung hoffen. Die Rückverweisung des Verfahrens bedeutet zwar noch kein abschließendes Urteil, signalisiert jedoch, dass die Auseinandersetzung juristisch weiterhin offen ist und Axel Springer seine Chancen gewahrt sieht.

Der Einsatz von Werbefiltern beeinträchtigt die werbebasierte Refinanzierung kostenfrei zugänglicher Inhalte und Services im Internet und gefährdet in der Konsequenz die Angebotsvielfalt, wie wir sie heute kennen. 

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025148.html?nn=10690868

(Quelle: BGH, PM 31.07.2025; absatzwirtschaft.de, 31.07.2025; VBZV Jahresbe-richt 2018)  

Seitenanfang



III. Vertrieb

Fast jeder Zweite in Deutschland liest täglich Zeitung

Die Reichweite aller Tageszeitungen in Deutschland beträgt 32,06 Millionen deutschsprachige Personen ab 14 Jahren. Dies entspricht 45,2 Prozent der Bevölkerung. Das zeigt die aktuelle ma Pressemedien II, die jährlich von der Ar-beitsgemeinschaft Media-Analyse (AGMA) durchgeführt wird. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Reichweite leicht gesunken (ma 2024 Tageszeitungen: 33,65 Millionen / 47,7 Prozent).

Rund 40 Prozent der Bevölkerung (39,4 Prozent) lesen Abonnementzeitungen, was 27,98 Millionen täglichen Lesern entspricht (Vorjahr: 41,7 Prozent / 29,39 Millionen). Regionale Abo-Zeitungen haben mit 26,73 Millionen Lesern pro Ausgabe die höchste Reichweite (Vorjahr: 28,08 Millionen). Kaufzeitungen erreichen täglich 6,58 Millionen Leser (Vorjahr: 6,91 Millionen), und überregionale Abo-Zeitungen kommen auf 3,33 Millionen Leser (Vorjahr: 3,61 Millionen).

Die Analyse bestätigt, dass Tageszeitungen besonders kaufkräftige Zielgruppen erreichen. Denn Zeitungsleser verfügen laut AGMA durchschnittlich über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 3.623 Euro. In der Leserschaft der 14- bis 39-Jährigen liegt es bei 4.004 Euro. Über ein Viertel der Zeitungsleser hat sogar ein monatliches Haushaltsbudget von 5.000 Euro und mehr netto zur Verfügung (27 Prozent). Bei den 14- bis 39-Jährigen sind es sogar 35 Prozent. Zudem können 19 Prozent der Leser auf ein Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 bis 4.000 Euro zurückgreifen. In über der Hälfte der Haushalte von Zeitungslesern leben zwei Verdiener (53 Prozent).

(Quelle: agma, PM 30.07.2025; bdzv.de, 04.08.2025)

Seitenanfang



IV. Personalwesen 

BAG-Urteil zur Entgeltumwandlung – Info-Veranstaltungen des Presseversorgungswerkes

Mit Rundschreiben vom 9. Juli 2025 hat unser Bundesverband BDZV die Mitgliedsverlage über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom März 2025 zur betrieblichen Altersversorgung informiert. Der davon betroffene Tarifvertrag zur Förderung der freiwilligen Altersvorsorge an Tageszeitungen vom 1. Januar 2002 erfordert zwingend eine Beitragszusage mit Mindestleistung (BZM). Entscheidend ist daher in einigen Fällen, ob die betriebliche Altersversorgung rechtssicher und tarifvertragskonform ausgestaltet ist.

Das Presseversorgungswerk bietet dazu Informationsveranstaltungen an. Termine sind Montag, 11.08.2025, Freitag, 22.08.2025 und Montag, 15.09.2025 jeweils von 11-12 Uhr. 

Unter bzm_at_presse-versorgung.de können Sie sich für einen der genannten Termine anmelden.

https://www.presse-versorgung.de/aktuelles/bag-bestaetigt-tarifvertrag-zur-freiwilligen-entgeltumwandlung-bei-zeitungsverlagen/

(Quelle: Versorgungswerk der Presse, 23.07.2025: VNZV, RS 06.08.2025) 

Seitenanfang


Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent betragen.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

(Quelle: BMAS, PM 24.07.2025) 
 

Seitenanfang

'