VBZV-Newsletter 27/2025
- Tarifabschluss für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen: Deutliches Plus für Berufseinsteiger – Investition in Journalismus von morgen
- 80 Jahre Süddeutsche Zeitung: "She's quite a character" – Bundespräsident Steinmeier würdigt die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten
- Nicolas Richter wird Politikchef der Süddeutschen Zeitung
- Datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von „Pay or Consent“-Geschäftsmodellen: Verbände nehmen Stellung
- Alphabet gibt Ergebnisse des zweiten Quartals 2025 bekannt – Roll Out KI-generierter News-Zusammenfassungen bedroht Geschäftsmodelle der Verlage
- EU-Kommission schlägt milliardenschweres Programm zur Förderung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft vor
- vbw lehnt Verbrenner-Verbot für Firmenfahrzeuge ab 2030 strikt ab – Ausbau der Ladeinfrastruktur hält nicht Schritt
I. Tarifpolitik
Tarifabschluss für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen: Deutliches Plus für Berufseinsteiger – Investition in den Journalismus von morgen
Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat sich gemeinsam mit den Gewerkschaften DJV und ver.di/dju auf einen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sowie auf einen entsprechenden Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten verständigt. Der Vertrag läuft über 36 Monate und beinhaltet mehrere Gehaltssteigerungen sowie eine strukturelle Anpassung beim Urlaubsgeld.
Die Eckpunkte des Tarifabschlusses:
100 Euro Festbetrag für alle Tarifgruppen rückwirkend ab 1. März 2025
weitere 90 Euro Festbetrag ab 1. Mai 2025
3 Prozent lineare Erhöhung ab 1. Februar 2026
110 Euro Festbetrag ab 1. Februar 2027
Laufzeit: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027
„Nach langen und nicht einfachen Gesprächen bedeutet dieser Abschluss Bewegung auf beiden Seiten“, sagt BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. Mit dem Abschluss senden die Verlage ein klares Zeichen der Wertschätzung für die Redaktionen. „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist dieser Tarifabschluss Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortung für einen starken Journalismus“, so Wallraf.
Ein weiterer Bestandteil des Abschlusses ist die Neuregelung des Urlaubsgelds: Für neu eingestellte Redakteurinnen und Redakteure ab dem 1. Januar 2026 wird es künftig analog zum Weihnachtsgeld auf Basis des Tarifgehalts berechnet.
Der BDZV betont in diesem Zusammenhang die weiterhin attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen im Zeitungsjournalismus. Dazu zählen 13,5 Monatsgehälter und eine tariflich garantierte Altersversorgung, die zum großen Teil von den Arbeitgebern getragen wird.
„Unsere Branche steht in einem tiefgreifenden Umbruch – und wir brauchen dafür starke, engagierte Redaktionen“, so Wallraf. „Dieser Abschluss zeigt, dass auch unter schwierigen Bedingungen ein fairer Interessenausgleich möglich ist. Er ist ein Bekenntnis zur Zukunft des Qualitätsjournalismus.“
Es wurde eine beidseitige Erklärungsfrist bis zum 1. August 2025 vereinbart.
(Quelle: BDZV, PM 19.07.2025)
II. Aus den Verlagen
80 Jahre Süddeutsche Zeitung: "She's quite a character" – Bundespräsident Steinmeier würdigt die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten
Die Süddeutsche Zeitung feierte in der vergangenen Woche am 17. Juli 2025 ihr 80-jähriges Jubiläum. An einem Festakt im ikonischen Bau des ehemaligen Heizkraftwerks Bergson nahm in München unter anderem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier teil.
Steinmeier betonte in seiner Rede vor zahlreichen Vertretern aus Politik, Kultur und Medien die Bedeutung von kritischem, ehrlichem und gründlichem Journalismus, der den Menschen Orientierung bietet. Die anhaltende Flut an Skandalisierungen und Empörungswellen in den Medien führe zu Erschöpfung, Unsicherheit und Rückzug vieler Menschen. Daraus folge die Notwendigkeit eines freien und zugleich verantwortungsbewussten Journalismus, der sachlich, verlässlich und differenziert berichtet. „Der Journalismus, den ich meine, prüft Fakten, ent-larvt Lügen und Gerüchte, klärt Unklares, entwirrt Verworrenes, sucht und sammelt auch das, was sich noch nicht im Netz finden lässt. Er trennt Wichtiges von Unwichtigem, ordnet Ereignisse ein, erklärt Zusammenhänge. Er kommentiert dann, wenn er die Tatsachen kennt, macht sich nicht mit einer Sache gemein“.
Damit Journalistinnen und Journalisten unabhängig und mit Mut, Ethos und Leidenschaft arbeiten können, sei Pressefreiheit unabdingbar. Nur ein solcher Journalismus schafft die Grundlage für respektvolle Debatten, Verständnis in der Gesellschaft und informierte demokratische Entscheidungen.
Steinmeier hob hervor, dass diese Form des Journalismus nicht von Künstlicher Intelligenz oder sozialen Medien ersetzt werden kann. Er braucht kompetente Redaktionen und engagierte Journalisten.
„Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe von Zeitungen, die aus der demokratischen Öffentlichkeit schlicht und einfach nicht wegzudenken sind. All diese Zeitungen, ob sie auf Papier gedruckt oder über digitale Kanäle verbreitet werden, sind für ihre Leserinnen und Nutzer so etwas wie vertraute Weggefährten. Sie begleiten durch den Alltag; sie informieren, bilden und unterhalten; sie bieten in einer unruhigen Welt Orientierung und sind, wenn sie wirklich gut sind, immer gut für eine überraschende Pointe“, so Steinmeier. Und weiter: „Die Süddeutsche Zeitung, deren 80-jähriges Bestehen wir heute feiern, gehört ganz zweifellos in den Kreis dieser Persönlichkeiten.“
Die „SZ“ habe sich im Laufe ihrer Geschichte stets den Anspruch bewahrt, „freien, aber verantwortungsbewussten Journalismus auszuüben“, so Steinmeier. „Einen Journalismus, der sich der Demokratie und der Menschenwürde zutiefst verpflichtet fühlt“. Mit diesem Journalismus habe die „Süddeutsche Zeitung“ – gemeinsam mit den anderen großen meinungsbildenden Zeitungen und Zeitschriften – die demokratische Öffentlichkeit und die politische Kultur der Bundesrepublik über Jahrzehnte geprägt, so der Bundespräsident.
Die Süddeutsche Zeitung charakterisiert Steinmeier als „eine Kosmopolitin aus München – elegant gekleidet, aber mit einer gewissen intellektuellen Lässigkeit; klug und kritisch, offen und neugierig, ironisch und schlagfertig, aber auch immer mit Respekt vor dem einzelnen Menschen“ in Anlehnung an eine literarische Beschreibung der New York Times in Uwe Johnsons Romantetralogie „Jahrestage“ als „die Tante aus vornehmer Familie“. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SZ rief der Präsident zu „…bleiben Sie, was Sie sind: quite a character.“
Die Rede im Wortlaut: https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2025/07/250717-Jubilaeum-Sueddeutsche-Zeitung.html
(Quelle: bundespräsident.de, SZ, 19.07.2025; bdzv.de)
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Nicolas Richter wird Politikchef der Süddeutschen Zeitung
Zum 1. November wird Nicolas Richter neuer Politikchef in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung. Zusammen mit Katharina Riehl wird er das Politik-Ressort der SZ leiten. Er folgt auf Stefan Kornelius, der seit Mai 2025 Sprecher der Bundesregierung ist. Katharina Riehl, 42, ist seit 2021 Leiterin des Politik-Ressorts.
Richter, 51, leitet derzeit die Parlamentsredaktion der Süddeutschen Zeitung in Berlin. Zuvor führte er als Nachrichtenchef das News Desk sowie das Ressort Investigative Recherche, das er ab 2009 mit aufgebaut hatte. Erwirkte an der Enthüllung der Formel-1-Affäre mit, ferner an Projekten wie Panama Papers und Paradise Papers. Von 2012 bis 2016 war er US-Korrespondent und berichtete von Washington aus unter anderem über den Aufstieg Donald Trumps.
Die Süddeutsche Zeitung (www.sz.de) ist die größte überregionale Qualitätstageszeitung Deutschlands. Sie zeichnet sich durch meinungsfreudigen und unabhängigen Journalismus aus. Die Süddeutsche Zeitung legt Wert auf kritische Redakteure und kritische Leser. Der preisgekrönte Qualitätsjournalismus und die Reichweitenstärke machen die SZ zu einem verlässlichen Markt-partner für die werbungstreibende Wirtschaft. Die digitale Ausgabe der Süddeutschen Zeitung steht für innovatives Design, qualitativ hochwertigen Journalismus und eine hochgebildete Entscheider-Zielgruppe.
(Quelle: SWMH, PM 21.07.2025)
III. Medienpolitik
Datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von „Pay or Consent“-Geschäftsmodellen: Verbände nehmen Stellung
Der Europäische Datenschutzausschuss erarbeitet derzeit eine Leitlinie nach Art. 70 DSGVO zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von „Pay or Consent“-Geschäftsmodellen von digitalen Diensten, welche nicht als große Online-Plattformen eingestuft sind.
Das bestehende „Pay or Consent“-Geschäftsmodell ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich eine Wahl zwischen der Einwilligung in die Datenverarbeitung zu Werbezwecken (kostenloser Zugang) und einem entgeltlichen, dafür trackingfreien Zugang zu digitalen Angeboten. Der aktuelle Entwurf der Leitlinie weicht von den seit 2023 bestehenden Vorgaben stark ab, obwohl sich dieses Modell sowohl aus Perspektive der Wirtschaft als auch der Verbraucher bewährt hat.
Der aktuelle Entwurf der Leitlinie sieht vor, dass die Zustimmung zur Datenverarbeitung im Rahmen von „Pay or Consent“-Modellen unwirksam ist, wenn der angebotene digitale Inhalt exklusiv ist, beispielsweise bei journalistischen Angeboten mit eigenständig erstellten und verbreiteten Inhalten. Zudem wird ein neues Modell vorgeschlagen, das einen dritten Zugangsweg für Nutzer vorsieht, bei dem weder eine Datenverarbeitung erlaubt ist noch ein Entgelt verlangt wird. Eine datenbasierte Refinanzierung im binären Wahlmodell ist hiernach nicht zulässig.
Der VBZV hat sich einer Stellungnahme des ZAW dazu angeschlossen und sich mit dieser an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) gewandt. Zuvor hatte unser Bundesverband (BDZV) bereits gegenüber den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz Stellung bezogen. Gemeinsam warnen die Verbände vor der Gefahr, dass journalistisch-redaktionelle Berichterstattung und andere exklusive Angebote weder durch datenschutzkonforme Einwilligung zur datenbasierten Werbung noch durch ein Entgelt refinanziert werden können.
Die vorgesehene Regelung blockiert die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle unserer Verlage und gefährdet damit die Zukunft der Presse insgesamt.
(Quelle: VBZV)
Alphabet gibt Ergebnisse des zweiten Quartals 2025 bekannt – Roll Out KI-generierter News-Zusammenfassungen bedroht Geschäftsmodelle der Verlage
Googles Mutterkonzern Alphabet hat seine Geschäftszahlen für das 2. Quartal 2025 bekanntgegeben: Der Konzernumsatz von Alphabet lag mit einem Anstieg von 14 Prozent auf 96,43 Milliarden US-Dollar deutlich über den Markterwartungen. Auch das Ergebnis auf der Gewinnseite ist beachtlich: Der Überschuss erhöhte sich um 19,4 Prozent auf knapp 28,2 Milliarden US-Dollar. Diese Ent-wicklung reflektiert einmal mehr die starke Marktposition des Unternehmens.
Die Anzeigenerlöse stiegen im Jahresvergleich um 10,4 Prozent auf 71,34 Milliarden Dollar (60,6 Mrd. Euro). Werbung bei Google erwirtschaftet nach wie vor den Großteil der Erlöse des Mutterkonzerns Alphabet.
KI beeinflusse alle Teile des Geschäfts positiv, betonte Google-Chef Sundar Pichai. U.a. bringt Google mehr mit Hilfe von KI erstellte Zusammenfassungen in die Suchmaschine ein. Anfragen der Nutzer werden damit direkt beantwortet. Der Anreiz, auf Links neben den Suchergebnissen zu klicken, sinkt. Der Traffic zu den Verlagen bricht ein. Die Independent Publishers Alliance legte bereits kürzlich eine Kartellbeschwerde ein gegen die AI Overviews.
Mit Sorge verfolgen Publisher nun das Roll Out KI-generierter News-Zusammenfassungen in Google Discover. Die Summaries im News Feed der App beinhalten eine KI-generierte Zusammenfassung von Schlagzeilen, die von mehreren Publishern aufgegriffen wurden. Die Schlagzeilen der Webseiten werden nicht mehr direkt angezeigt, nur die Logos der Herkunftsquellen sind in der oberen linken Ecke über den Summaries sichtbar. Google merkt unter der Zusammenfassung an, dass diese mit KI erstellt wurde und daher Fehler enthalten kann. Die KI-Vorschau in Google Discover ist in den USA bereits gestartet. Wann die KI-Suche auch für Deutschland in Discover fest integriert wird, ist offen.
Nach einem vielbeachteten Bericht des US-Magazins The Atlantic haben die KI-Zusammenfassungen in der Google-Suche bei Content-Webseiten zu mehr als 34 Prozent Traffic-Verlust geführt. Jeder 4. Nutzer würde diese Form inzwischen der klassischen Suche vorziehen. Das stellt das Geschäftsmodell der Verlage massiv in Frage.
(Alphabet, PM 23.07.2025; netzwelt.de, 23.07.2025; kress.de, 17.07.2025; the-atlantic.com, 25.06.2025)
EU-Kommission schlägt milliardenschweres Programm zur Förderung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft vor
Am 16. Juli 2025 präsentierte die EU-Kommission den Vorschlag für ein Programm zur Förderung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft. „AgoraEU“ soll drei Bereiche abdecken, die für die Stärkung der europäischen Bürger und Bürgerinnen sowie für den Aufbau widerstandsfähigerer Gesellschaften von zentraler Bedeutung sind: Creative Europe Culture, MEDIA+ und „Citizens, Equality, Rights and Values“, kurz CERV+. Geplant ist eine Ausstattung von 9 Milliarden Euro.
Das Programm zielt u.a. auf die Förderung eines freien und unabhängigen Journalismus und die entsprechenden Nachrichtenmedien sowie auf den Schutz der Grundrechte.
Die Hauptziele:
- Mehr Unterstützung für kulturelles Schaffen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Zugang zum kulturellen Erbe für junge Menschen
- Besserer Zugang zu audiovisuellen Inhalten
- Freier und unabhängiger Journalismus und Nachrichtenmedien
- Schutz und Förderung der Grundrechte
- Die Unterstützung der demokratischen Teilhabe und der Rechtsstaatlichkeit
Die Entscheidung über den künftigen langfristigen Haushalt der EU wird von den Mitgliedstaaten im Rat erörtert. Der Rat beschließt einstimmig, wobei die Zustimmung des Europäischen Parlaments für den so genannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und gegebenenfalls die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente für die Einnahmen erforderlich ist. – https://creative-europe-desk.de/files/documents/news/mff_agoraeu_c_european_commission.pdf
(Quelle: EU-Kommission, 17.07.2025)
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IV. Sonstiges
vbw lehnt Verbrenner-Verbot für Firmenfahrzeuge ab 2030 strikt ab – Ausbau der Ladeinfrastruktur hält nicht Schritt
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband angeschlossen ist, lehnt das geplante Verbrenner-Verbot für Mietwagenanbieter und Firmenfahrzeuge ab 2030 strikt ab.
„Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind bereits auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Damit die Transformation erfolgreich gelingt, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Das ist aktuell nicht der Fall: Insbesondere der europaweite Ausbau der Ladeinfrastruktur hält nicht Schritt, ist aber Grundvoraussetzung für eine hohe Nachfrage nach batterie-elektrischen Pkw. Bei anderen emissionsfreien Antrieben sehen die Rahmenbedingungen eher noch schlechter aus“, so vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
(Quelle: vbw, PM 21.072025)