VBZV-Newsletter 24/2025


I. Medienpolitik

Tech-Größen warnen in Brandbrief an Kanzler Merz: „Letzte Chance für faire Märkte“

Führende Gründer und Manager von Unternehmen wie Zalando, Personio, Ecosia oder GetYourGuide haben sich in einem eindringlichen Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt. Ihr Appell: Die Bundesregierung soll verhindern, dass die europäische Wettbewerbskontrolle im Digitalsektor zur Verhandlungsmasse im Zollkonflikt mit den USA wird.

Die EU-Kommission erwägt offenbar, US-Konzernen mehr Mitspracherecht bei der Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) einzuräumen – als Zugeständnis im Streit um drohende Strafzölle, bzw. die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze für US-Unternehmen wie Alphabet, Meta oder Apple vorerst auszusetzen, berichtet das Wall Street Journal. Dem Exklusiv-Bericht zufolge zirkuliert im Büro des US-Handelsbeauftragten der Entwurf eines „Abkommens über gegenseitigen Handel“ zwischen den USA und der EU.

In dem Brandbrief an den deutschen Bundeskanzler warnen die Firmenchefs unmissverständlich: „Es sei ‚vielleicht die letzte Chance, die Macht von Digital-Monopolen zu begrenzen und neue Geschäftsfelder von KI bis Robotik für die deutsche und europäische Wirtschaft zu erschließen‘“, schreiben die Unterzeich-ner.

Der DMA zwingt Plattformriesen wie Apple, Alphabet oder Meta, ihre Reichweiten-Daten zu teilen, Interoperabilität zu gewährleisten und Wettbewerber nicht länger systematisch zu benachteiligen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen – bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes. Doch laut EU-Diplomaten könnte Brüssel im Tausch gegen US-Zugeständnisse beim Zoll darauf verzichten, diese Regeln konsequent durchzusetzen.

Namentlich Berlin und Rom pochen derzeit in Brüssel auf eine weichere Linie, um vor allem die Autoindustrie vor Strafzöllen zu schützen. Doch die Digitalunternehmer stellen klar, dass dieser Kurs riskant ist: Der DMA sei „ein weltweit einzigartiger Ordnungsrahmen für digitale Plattformmärkte“, den man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürfe. „Es wäre kurzsichtig, eine Einigung im Zollstreit und vermeintliche kurzfristige Vorteile für die traditionelle Industrie auf Kosten der Digital- und Innovationswirtschaft anzustreben.“

Die Lage spitzt sich zu, weil die USA unter Präsident Donald Trump bereits mit 50 Prozent Strafzöllen auf europäische Waren drohen, sollte die EU nicht einlenken. Gleichzeitig kämpfen Tech-Giganten wie Meta und Apple seit Jahren gegen den DMA – und haben mit Trump nun einen Präsidenten, der ihre Position unterstützt. Meta-Chef Mark Zuckerberg spottete zuletzt, Europa habe mit seinen R-geln „Zensur institutionalisiert“ und verglich die EU mit China. Ein besonderer Dorn im Auge der „America First“-Administration sind die relativ jungen EU-Digitalgesetze, der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA). Beide Gesetze sollen die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet stärken und die Übermacht insbesondere großer Digital-Konzerne abschwächen. Viele dieser Unternehmen stammen aus den USA und sind davon entsprechend stärker betroffen als kleinere Wettbewerber, etwa aus der EU.
 
Zuletzt hat die EU-Kommission erstmals millionenschwere Wettbewerbsstrafen sowie Auflagen für Apple und Meta verhängt, denen sie Verstöße gegen den DMA vorwirft. Für Unverständnis auf der anderen Seite des Atlantiks sorgen zudem regelmäßige Auseinandersetzungen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Derweil sehen US-Republikaner die im DSA verankerten Mindestvorgaben zu Inhaltemoderation als unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit an. Für weitere Verstimmung könnten außerdem nationale Vor-stöße einzelner EU-Länder in puncto Digitalsteuer sorgen, darunter der jüngste Vorschlag des deutschen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer.

(Quelle: wsj.com 20.06.2025; expres.at, 29.06.2025; netzpolitik.org, 24.06.2025) 

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Wirtschaft: Entscheidung der Mindestlohnkommission ist zu akzeptieren

„Wir akzeptieren die Entscheidung der Mindestlohnkommission als unabhängige Instanz. Wir begrüßen insbesondere, dass sich die Sozialpartner einigen konnten. Das ist ein wichtiges Signal pro Tarifautonomie. Es ist richtig und wichtig, dass die Kommission eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien getroffen hat“, so Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zur Entscheidung der Mindest-lohnkommission über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. 

Die Erhöhung des Mindestlohns von 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 01.01.2026 und auf 14,60 Euro zum 01.01.2027 entspricht einem Anstieg zum 01.01.2026 um 8,4 Prozent und zum 01.01.2027 um 5,0 Prozent. Insgesamt liegt damit dann der Mindestlohn 2027 um 13,9 Prozent höher als heute – eine schmerzhaf-te Steigerung, die einige Branchen, auch solche mit Flächentarifverträgen, vor Herausforderungen stellen wird. Auch die Verbraucher werden hieraus resultierende Preissteigerungen gerade bei Konsumgütern tragen müssen.

Die vbw, der auch unser Verband angeschlossen ist, erwartet, dass der Anstieg der Arbeitskosten zu einer weiteren Beschleunigung bei Automatisierung und Rationalisierung führen wird. Dies wird negative Auswirkungen auf den Arbeits-arkt haben, genauso wie bereits vorangegangene Mindestlohnerhöhungen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in Berufen ohne Berufsausbildung geführt haben.

Der Dachverband der bayerischen Wirtschaft setzt darauf, dass die Mindestlohnkommission zukünftig keine weiteren Sprünge in dieser Höhe beschließt. Eine Politisierung des Mindestlohns darf nicht wieder vorkommen, da es Wettbewerbsfähigkeit und Standort schadet.

(Quelle: vbw, PM 27.06.2025) 

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Medienverbände fordern Bürokratieabbau und praxisnahe Umsetzung der EUDR 

Die Spitzenverbände der Druck- und Medienbranche fordern eine grundlegende Überarbeitung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR). In einem gemeinsamen Schreiben appellieren sie an die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für praxisnahe und umfassende Vereinfachungen im Rahmen eines sogenannten Omnibus-Verfahrens einzusetzen. Der von der Bundesregierung versprochene Bürokratieabbau dürfe die EUDR nicht länger ausblenden.

Die Verbände Bundesverband Druck und Medien (BVDM), unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA), Gesamtverband Pressegroßhandel sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) sehen drin-genden Handlungsbedarf, da die EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungs-freie Produkte (EUDR) ab Ende 2025 auch dann zur detaillierten Rückverfolgung der in Papierprodukten enthaltenen Rohstoffe verpflichtet, wenn diese innerhalb der EU produziert wurden und bereits von einer Sorgfaltserklärung abgedeckt sind.

Fokussierung auf den Erstinverkehrbringer

Für viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, stellen die EUDR-Vorgaben eine kaum zu bewältigende Belastung dar – sowohl in administ-rativer als auch finanzieller Hinsicht. Die Verbände fordern daher eine Fokussie-rung der Sorgfaltspflichten auf den ersten Inverkehrbringer der Rohstoffe in der EU. Nur so lasse sich eine wirksame Umsetzung gewährleisten, ohne die nachge-lagerte Lieferkette über Gebühr zu belasten. 


Verbände schlagen praxisnahe Lösung zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung vor

Die beteiligten Branchenverbände und deren Mitglieder befassen sich intensiv mit der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben. Ziel ist es, einen wirksamen Beitrag zum Waldschutz zu leisten – bei gleichzeitig handhabbarem Aufwand für Unternehmen.

Eine mögliche Vereinfachung sehen die Verbände in einer gebündelten Vorab-meldung relevanter Rohstoffe und Produkte an das EU-Informationssystem. Vorgeschlagen wird ein Modell, bei dem Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht bei-spielsweise quartalsweise vorab gesammelt erfüllen können. Dabei würden alle eingekauften Materialien, für die eine gültige Sorgfaltserklärung des Lieferanten vorliegt, zusammengeführt. Sie würden unter einer einheitlichen Sorgfaltserklä-rung zusammengefasst und mit einer gemeinsamen Referenznummer versehen. Diese Quartalsnummer könnten alle Kunden des Unternehmens für den jeweili-gen Zeitraum verwenden. Durch dieses Verfahren ließe sich der administrative Aufwand deutlich reduzieren – ohne dabei das Risiko einer Entwaldung zu erhö-hen. 

Einen entsprechenden Vorschlag legten die Verbände der zuständigen Umset-zungsbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vor und fordern die Bundesregierung nun dazu auf, entsprechende Anpassungen auf EU-Ebene voranzutreiben. 

Einführung einer Null-Risiko-Kategorie

Zudem unterstützen die Verbände die Forderung der neuen Bundesregierung so-wie der EU-Agrarministerkonferenz nach der Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Produkte und Regionen ohne relevantes Entwaldungsrisiko. Pa-pierprodukte stammen in der EU überwiegend aus Recyclingmaterialien oder nachhaltig bewirtschafteten Forstplantagen. Die Rückverfolgbarkeit einzelner Zellstofffasern bis zur ursprünglichen Waldfläche sei praktisch nicht umsetzbar und stehe in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Risiko. Die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie ohne Nachweispflichten würde damit nicht nur den Ver-waltungsaufwand erheblich reduzieren, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken.

Demokratie braucht eine starke Druck- und Medienbranche

Abschließend sprechen sich die Verbände gegen unangemessene Sanktionen aus – dies gelte es insbesondere im Rahmen des nationalen Durchführungsgesetzes zu berücksichtigen. Strafen müssten auf vorsätzliche oder gravierende Verstöße beschränkt bleiben. Unternehmen sollten keine Unverwertbarkeit oder Vernich-tung ihrer Produkte befürchten müssen, sofern sich nachträglich herausstellt, dass ein geringer Anteil von Fasern problematischer Herkunft enthalten sein könnte.

Unkalkulierbare und unklare Haftungsrisiken sowie überbordende Pflichten de-stabilisieren die Wertschöpfungskette Druck und Medien, gefährden damit auch die zuverlässige Produktion von Presseprodukten, Wahlunterlagen und Arznei-mittelverpackungen – und damit auch wichtige Teile der kritischen Infrastruk-tur.  Bücher und Presseprodukte seien Eckpfeiler der Demokratie – gerade in ei-ner Zeit, in der demokratische Strukturen unter Druck geraten, müsse daher alles darangesetzt werden, die unverzichtbaren Grundlagen der freien Presse und der Druckproduktion zu sichern.

(Quelle: BDZV, PM 01.07.2025)

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Bayerische Wirtschaft zum EU-2040-Klimaziel – Investitionssicherheit am Standort als oberstes Ziel

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), hat sich in einem Statement des Dachverbands zu den E-Klimazielen bekannt: „Das langfristige Erreichen der Klimaneutralität steht als übergeordnetes Ziel außer Frage. Auf dem Weg dorthin mangelt es jedoch nicht an Zielvorgaben, sondern an einer klaren Perspektive, wie dabei die Wettbe-werbsfähigkeit der Unternehmen gewahrt und gestärkt werden kann.“

Es gehe nicht um eine Vorreiterrolle der EU in Sachen Klimaschutz, sondern um eine Vorbildfunktion: „Wir werden nur dann global genügend Mitstreiter gewin-nen, wenn wir zeigen, dass uns Klimaschutz gelingt, ohne das Wachstum zu hemmen“. Bisherige Überlegungen im Zusammenhang mit dem 'Clean Industrial Deal' gingen in die richtige Richtung, müssten aber erst einmal weiter ausgear-beitet werden und Wirkung entfalten. Die Unternehmen brauchten eine verlässli-che, realistische Grundlage für die Planung ihres Pfads in Richtung Klimaneutra-lität.

Erste Aufgabe der EU ist es daher aus Sicht der vbw, Investitionssicherheit am Standort zu schaffen, etwa im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Wasserstoff und den Umgang mit abgeschiedenem CO2. Ergänzend kann die geplante An-rechnung internationaler Minderungsgutschriften einen Beitrag zur Zielerrei-chung leisten. Hier gilt es allerdings die richtige Balance zwischen berechtigten Qualitätsansprüchen und den Anforderungen an deren Nachweis zu finden. Neue Bürokratiemonster nützen dem Klimaschutz nicht.“

(Quelle: vbw, PM 02.07.2025)

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II. Aus den Verbänden

Veränderungen im dpa-Aufsichtsrat: Julia Becker, Renate Dempfle und Marco Maier neu im Gremium – Dr. Laurent Fischer ausgeschieden

Die bisher kooptierten Mitglieder Julia Becker (Funke Mediengruppe), Renate Dempfle (Main-Post) und Marco Maier (Radio / Tele FFH Mediengruppe) wurden neu in den Aufsichtsrat der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa) gewählt. Der langjährige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Laurent Fischer (Nord-bayerischer Kurier Zeitungsverlag) ist auf eigenen Wunsch aus dem Gremium ausgeschieden. Das gab die dpa im Anschluss an ihre 76. Gesellschafterver-sammlung am 01. Juli 2025 in Hamburg bekannt. 

"Ich freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit im Gremium mit Julia Becker, Renate Dempfle und Marco Maier. Gleichzeitig danke ich Dr. Laurent Fischer für seine Verdienste um die dpa und wünsche ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute", so der Vorsitzende des dpa-Aufsichtsrates Daniel Schöningh, "Dr. Laurent Fischer gehörte dem Aufsichtsrat der dpa mehr als drei Jahrzehnte an, davon viele Jahre als Vorsitzender des Ausschusses für Produkt und Marketing. Wir werden seine Verlagsexpertise und seine tiefe Kenntnis der deutschen Medienbranche in der Gremienarbeit sehr vermissen", so Schöningh weiter. 

Zudem wurden der stellvertretende Vorsitzende Valdo Lehari jr. (Reutlinger Gene-ral-Anzeiger) sowie Herbert Dachs (Medienholding Süd), Joachim Knuth (NDR), Frank Mahlberg (Axel Springer) und Holger Martens (Rheinpfalz) nach ihrer tur-nusgemäß dreijährigen Amtszeit erneut in den Aufsichtsrat gewählt, der damit folgendermaßen besetzt ist:  

Daniel Schöningh, Vorsitzender, CEO der Ippen-Mediengruppe, München; Valdo Lehari jr., stellv. Vorsitzender, Verleger und Geschäftsführer der Reutlinger Gene-ral-Anzeiger Verlags-GmbH & Co. KG, Reutlingen; Dr. Stephan Kolschen, Schriftführer, Geschäftsführender Gesellschafter der Ernst Brune GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wilhelmshaven; Julia Becker, Aufsichtsratsvorsitzende der Funke Mediengruppe, Essen; Herbert Dachs, Geschäftsführer der Medienholding Süd GmbH, Stuttgart; Renate Dempfle, Geschäftsführerin, Main-Post, Würzburg; Thomas Düffert, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Madsack Medi-engruppe, Hannover; Julia Jäkel, Hamburg; Joachim Knuth, Intendant des NDR, Hamburg; Frank Mahlberg, Chief Operating Officer Bild-Gruppe, Axel Springer Deutschland GmbH, Berlin; Marco Maier, Geschäftsführer, Radio / Tele FFH Medi-engruppe, Bad Vilbel; Holger Martens, Geschäftsführer der Rheinpfalz Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG, Ludwigshafen; Bettina Schausten, Chefredakteurin ZDF, Mainz; Dr. Nadja Scholz, Programmdirektorin Deutsche Welle, Berlin; Achim Twardy, Hamburg; Birgit Wentzien, Chefredakteurin Deutschlandfunk, Köln; 
Johannes Werle, Vorsitzender der Geschäftsführung der Rheinische Post Medien-gruppe GmbH, Düsseldorf; Ehrenvorsitzende: Karlheinz Röthemeier, David Brandstätter.

Neu in den Kreis der dpa-Gesellschafter aufgenommen wurde der Berliner Verlag. Das Unternehmen, das unter anderem die Berliner Zeitung herausgibt, über-nimmt einen Teil von an die dpa zurückgegebenen Anteilen ausgeschiedener Gesellschafter. 

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) wurde 1949 gegründet und gehört zu den weltweit führenden unabhängigen Nachrichtenagenturen. Sie beliefert Medien, Unternehmen und Organisationen mit redaktionellen Angeboten. Dazu zählen Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Hörfunkbeiträge und andere Formate. 

(Quelle: presseportal.de, 01.07.2025)

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