VBZV-Newsletter 22/2026
- Gutachten: KI-Antworten sind Anbieterinhalte
- US-Lokalzeitungen verklagen OpenAI
- Neues Druckzentrum der Mediengruppe Pressedruck in Augsburg in Betrieb
- Verlag Nürnberger Presse zeichnet regionale Kunstszene aus
- MVFP: Lars Joachim Rose zum Vorstandsvorsitzenden gewählt
- Dr. Bertram Stausberg ist neuer Präsident des BVDM
I. Medienpolitik
Gutachten: KI-Antworten sind Anbieterinhalte
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat ein Rechtsgutachten zur „Integration von KI-Anwendungen in Suchmaschinen – eine medienrechtliche und regulatorische Einordnung“ veröffentlicht. Das Gutachten von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch entstand im Auftrag der Medienanstalten unter Federführung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein. Es wurde am 25. Juni 2026 beim Hamburger Mediensymposium einem Fachpublikum vorgestellt und diskutiert.
Zentrales Ergebnis ist, dass KI-generierte Antworten regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzuordnen sind. Dies gelte nicht nur für „halluzinierte“ Inhalte, sondern auch für Antworten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung gefundener Informationen neu entstehen. Nach dem Gutachten tragen Anbieter in solchen Fällen die Verantwortung für den Inhalt der KI-Antwort. Das im Digital Services Act (DSA) verankerte Haftungsprivileg greife dabei nicht, weil es Plattformanbieter als neutrale Vermittler nur schütze, solange sie Inhalte Dritter weitergeben.
Soweit KI-Suchmaschinen weiterführende Links und damit fremde Inhalte einbinden, können sie aus Sicht der Gutachter zugleich Medienintermediäre sein. Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, erklärte: „Die Kriterien, nach denen weiterführende Links ausgewählt und platziert werden, müssen daher dringend transparent gemacht werden. Nur so lässt sich überprüfen und sicherstellen, dass die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien sichtbar bleibt.“
Die Gutachter empfehlen spezifische Ergänzungen bestehender nationaler Regelungen und eine konsistente Lösung mit dem Europarecht. Genannt werden unter anderem eine Klärung im DSA, präzisere Transparenzpflichten im Rahmen der KI-Verordnung, Anpassungen im Urheberrecht sowie eine eigenständige Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen auf Landesebene.
Dr. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der DLM und Präsident der BLM, erklärte: „KI-Suchmaschinen sind Inhalteanbieter – und müssen auch so reguliert werden.“
Das Gutachten kann hier abgerufen werden: www.die-medienanstal-ten.de/fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Service/Studien_und_Gutachten/KI-Gutachten_Recht_Regulierung_final.pdf
(Quelle: bdzv.de. 30.06.2026)
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US-Lokalzeitungen verklagen OpenAI
Mehrere Dutzend US-Zeitungsverlage mit fast 400 Lokalzeitungen haben in den Vereinigten Staaten Klage gegen OpenAI und Microsoft eingereicht, wie mehrere Medien berichten. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, von den Verlagen erstellte Inhalte systematisch und vorsätzlich ohne Genehmigung für die Entwicklung und Vermarktung generativer KI-Produkte genutzt zu haben. Genannt werden ChatGPT und Microsoft Copilot.
Nach Darstellung der Kläger sollen die Unternehmen Internetseiten der Verlage systematisch durchsucht haben, um Artikel abzugreifen. Dies habe auch Inhalte hinter Bezahlschranken betroffen. In der Klage heißt es, Hinweise auf Autoren und Urheber seien entfernt worden. Die großen Sprachmodelle hätten das Material beim Training auswendig lernen können. Die KI könne Inhalte nach Darstellung der Kläger seit Jahren wortwörtlich oder nahezu wortwörtlich als Antwort auf Nutzeranfragen wiedergeben. Diese Vorgänge würden wiederholt, um die Systeme aktuell zu halten.
Die Verlage sehen darin Urheberrechtsverletzungen. Mit den Inhalten hätten die Unternehmen nach Darstellung der Kläger einen Marktwert von Hunderten von Milliarden Dollar generiert. An die Verlage sei davon nichts geflossen. Sollten die Beklagten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, drohe nach Einschätzung der Kläger erheblicher Schaden für den lokalen Journalismus in den USA.
OpenAI weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen erklärte demnach, die Modelle würden anhand öffentlich zugänglicher Daten trainiert und auf dem US-amerikanischen Grundsatz der sogenannten fairen Nutzung beruhen. In den USA laufen bereits mehrere KI-Urheberrechtsklagen. KI-Anbieter berufen sich dabei auf die besagte Fair-Use-Doktrin. Über deren Anwendung auf KI-Training wird gestritten.
(Quelle: bdzv.de, 30.06.2026)
II. Aus den Verlagen
Neues Druckzentrum der Mediengruppe Pressedruck in Augsburg in Betrieb
Die Mediengruppe Pressedruck, in der u.a. die Augsburger Allgemeine, die Main-Post und der Südkurier erscheinen, hat eine der größten Einzelinvestitionen der Unternehmensgeschichte realisiert: Im Juni 2026 konnte am Hauptsitz in Augsburg-Lechhausen eine komplett neue Produktionsinfrastruktur in Betrieb genommen werden. Mit dem Bau eines neuen Druckzentrums inklusive Weiterverarbeitung setzt das Unternehmen ein starkes Zeichen für die Zukunft der gedruckten Zeitung – und bekennt sich zugleich klar zum Wirtschaftsstandort Augsburg und zur Region Bayerisch-Schwaben.
Herzstück des neuen Druckzentrums ist die Commander CL von Koenig & Bauer. Die 324 Tonnen schwere Rotationsmaschine ist 27 Meter lang, 6,84 Meter breit und 13,38 Meter hoch. Die Maschine besteht aus drei Drucktürmen und zwei Falzapparaten. Sechsmal wöchentlich wird über Nacht eine Gesamtauflage von 140.000 Zeitungen der Augsburger Allgemeine und ihrer Heimatzeitungen in 18 Variationen gedruckt werden - alles im High-Speed Tempo von bis zu 55.000 Exemplaren pro Stunde und mit einem Umfang von bis zu 48 Seiten pro Ausgabe. Dazu kommt ein großes Portfolio an Kundenprodukten. Neben der Tageszeitung werden Werbeprospekte, Anzeigenblätter, Sonntagszeitungen, Branchenzeitungen und die Wochenzeitung extra produziert. Insgesamt entstehen so jährlich rund 160 Millionen Druckerzeugnisse mit etwa 3,3 Milliarden Seiten zusammen.
Die ersten Ideen zur Investition wurden bereits im Jahr 2018 entwickelt. Die Verträge wurden 2024 geschlossen. Die Anlieferung der ersten Komponenten der Druckmaschine erfolgte Anfang 2026. Von der Montage bis zur Druckbereitschaft in Augsburg vergingen rund 20 Wochen. Der Umbau der Weiterverarbeitung fand von September 2024 bis März 2026 statt. Parallel wurden auch Anlagen zur Druckplatten-Herstellung, Abkantung und Sortierung in Betrieb genommen. Die Produktionsaufnahme der gesamten neuen Produktionsinfrastruktur erfolgte plangemäß Anfang Juni 2026.
Mit der neuen Druckmaschine zog ein neues Format bei der „Augsburger Allgemeinen“ ein. Das Zeitungslayout wurde vom Rheinischen auf das handlichere Berliner Format umgestellt – was einherging mit Optimierungen in Design und Inhalt. Die Redaktion weitet ihre lokale und regionale Berichterstattung aus.
Das Projekt hatte historische Dimensionen. Insgesamt arbeiteten etwa 350 Mitarbeitende verschiedener Unternehmen an der Produktionsinfrastruktur, mit der systemseitigen und layouttechnischen Umstellung auf das Berliner Format waren noch einmal rund 50 Mitarbeitende beschäftigt.
Die Investitionssumme für Maschine und Umbau liegt im zweistelligen Millionenbereich. Mit dem neuen Druckzentrum stärkt die Mediengruppe Pressedruck ihre Produktionsbasis langfristig und unterstreicht zugleich ihre Verbundenheit mit Augsburg als Unternehmens- und Industriestandort.
Andreas Ullmann, Gesamtleiter Technik am Standort Augsburg der Mediengruppe Pressedruck: „Mit der neuen Produktionsinfrastruktur erreichen wir Bestwerte nicht nur in Druckqualität und Effizienz. Sondern wir erreichen auch beim Thema Nachhaltigkeit und Ressourceneinsatz ein neues Level. Prozesse laufen hoch automatisiert ab, so dass wir für einen vergleichbaren Output deutlich weniger Kapazitäten brauchen. Wir rechnen mit rund 30 Prozent weniger Energieverbrauch und haben uns zum Ziel gesetzt, die Makulatur um 50 Prozent zu reduzieren.“
Axel Wüstmann, CEO Mediengruppe Pressedruck: „Unsere gedruckte Zeitung ist weiterhin ein festes Ritual für viele Menschen in der Region. Sie ist verlässlich, greifbar, oft auch ein Stück Heimat. Die neue Druckmaschine ist damit vor allem ein Bekenntnis zum Standort und eine Investition mit Weitblick für ein Fundament, auf dem wir weiter aufbauen können. Mein Dank gilt allen Projektbeteiligten, Dienstleistern, Partnern und Kunden.“
(Quelle: PD Mediengruppe Pressedruck, PM 29.06.2026)
Verlag Nürnberger Presse zeichnet regionale Kunstszene aus
Der Kunstpreis der Nürnberger Nachrichten, einer Medienmarke des Verlags Nürnberger Presse, wurde erneut vergeben, in diesem Jahr zum 34. Mal. Rund 700 Künstlerinnen und Künstler aus der Metropolregion Nürnberg haben sich darum beworben.
Den mit 8.500 Euro dotierten Hauptpreis erhält der Fürther Maler Akbar Akbarpour für seine Werke „Upseid Down VII“ und „Upseid Down VI“. Der zweite Preis in Höhe von 5.500 Euro geht an Aja von Loeper für ihre Bodenarbeit „Das große Bodenstück 26-2“. Tobias Buckel wird für sein Gemälde „Arbeiterküche“ mit dem dritten Preis und 3.000 Euro ausgezeichnet. Weitere NN-Kunstpreise in Höhe von jeweils 2.000 Euro erhalten Paula Hacker, Hubertus Hess, Petra Krischke, Sabine Steinhäusler und Brigitta Volz.
Der Verlag versteht den Preis als Anerkennung, Motivation und Bühne für die regionale Kunstszene in Franken und der Oberpfalz.
Eine Ausstellung mit 68 der eingereichten Werke ist vom 2. Juli bis 6. September bei freiem Eintritt im Kunsthaus Nürnberg zu sehen. Besucherinnen und Besucher haben wieder die Möglichkeit, online bis zum 30. August den Publikumspreis zu wählen und unter dem Motto „Meet the Artist“ mit den Ausstellungsteilnehmenden ins Gespräch zu kommen.
2025 legte die NN-Kunstpreis-Schau mit über 22.000 Besucherinnen und Besuchern einen Rekord hin – und auch in diesem Jahr wird mit regem Interesse gerechnet.
Das seit 1993 vergebene Preisgeld summiert sich nunmehr auf über eine Million Euro. Damit gehört der NN-Kunstpreis zu den höchstdotierten Preisen, die für Bildende Kunst von einem privaten Unternehmen in Deutschland vergeben werden.
(Quelle: VNP, PM 30.06.2026)
III. Aus den Verbänden
MVFP: Lars Joachim Rose zum Vorstandsvorsitzenden gewählt
Am 30. Juni 2026 wählte die Delegiertenversammlung des Medienverbands der freien Presse (MVFP) ein neues Vorstandsteam. Im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandswahl ist Lars Joachim Rose einstimmig zum neuen Vorstandsvorsitzenden ernannt worden.
Rose ist Verleger der Mediengruppe Klambt. Vor 30 Jahren trat er in das familiengeführte Unternehmen ein und wurde 2001 nach verschiedenen Stationen zum Geschäftsführer berufen. Daneben engagiert er sich seit vielen Jahren auf Verbandsebene, so auch im Vorstand der Publikumszeitschriften und Vizepräsident des damaligen VDZ und seit 2022 (als der MVFP gegründet wurde) im Vorstand der Fachvertretung Publikumsmedien und im Vorstand des MVFP.
Philipp Welte kandidierte nach einer Amtsperiode von vier Jahren nicht erneut. Auch Ladina Heimgartner, CEO der Ringier Medien Schweiz AG sowie Präsidentin der WAN-IFRA und VSM-Vizepräsidentin, hatte sich nicht erneut zur Wahl gestellt und scheidet aus den Gremien des MVFP aus. In diesem Zuge wurden Thomas Hass, Geschäftsführer Spiegel-Verlag, und Elisabeth Varn, Co-CEO des Burda-Verlags und ab 1. Juli 2026 Vorständin Media von Hubert Burda Media, gewählt.
Das siebenköpfige Vorstandsteam besteht damit aus:
- Lars Joachim Rose, Mediengruppe Klambt (Vorstandsvorsitzender)
- Dr. Alfons Schräder, Heise Group (Vorstand und Schatzmeister)
- Thomas Hass, Spiegel-Verlag
- Holger Knapp, Sternefeld Medien
- Detlef Koenig, mhp Verlag
- Elisabeth Varn, BurdaVerlag
- Frank Zeithammer, Evangelische Gemeindepresse Stuttgart
Im Vorfeld der Vorstandswahlen hatte Verlegerin Julia Becker die Mitgliedschaft der Funke Mediengruppe im MVFP zum 30. Juli 2027 gekündigt. Branchendienste berichteten, dass das Vorgehen zur Festlegung der Wahlkandidaten und der dazu erfolgten Kommunikation bei Funke auf Unverständnis gestoßen war. Man zweifele nicht zuletzt deswegen an einem nachhaltigen Reformwillen und der Zukunftsfähigkeit des Verbands. Dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hatte Funke bereits im Jahr 2022 den Rücken gekehrt, ebenfalls wegen der unterschiedlichen Vorstellungen über die strategische Ausrichtung der Verbandsarbeit unter dem damaligen BDZV-Präsidenten und Springer-Chef Matthias Döpfner.
(Quelle: dnv-online.de, 30.06.2026; meedia.de, 23.06.2026; horizont.net, 22.06.2026)
Dr. Bertram Stausberg ist neuer Präsident des BVDM
Bei der Jahreshauptversammlung des Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) wurde Dr. Bertram Stausberg, Geschäftsführer der Axel Springer Print Management GmbH, am 26. Juni 2026 in Berlin zum Präsidenten des Verbands gewählt. Stausberg tritt die Nachfolge von Wolfgang Poppen an, der sein Amt nach zwölf Jahren vorzeitig niederlegt.
Auch Vizepräsident Sönke Boyens legte sein Amt vorzeitig nieder. Boyens war seit 2003 Mitglied des Präsidiums und zwölf Jahre lang Vizepräsident des BVDM. Zu seinem Nachfolger wurde Stefan Mail, Geschäftsführer Mail Druck + Medien, gewählt. Er übernimmt im neuen Präsidium die Funktionen als Vizepräsident und Schatzmeister.
Dem Präsidium gehören außerdem Dr.-Ing. Steffen Leistner, Druckerei Zschiesche GmbH, als Vizepräsident sowie Kirsten Hommelhoff, Bundesverband Druck und Medien e. V., Holger Busch, Verband Druck und Medien Bayern e. V., Oliver Curdt, Verband Druck und Medien Nord-West e. V., und Philipp von Trotha, Verband Druck und Medien NordOst e. V., als Mitglieder an.
(Quelle: BVDM, PM 26.06.2026)