VBZV-Newsletter 20/2025
- VBZV-Jahrestagung in Brüssel: KI darf nicht zum Ausverkauf journalistischer Inhalte führen!
- Andreas Scherer und Dr. Laurent Fischer als Vorsitzende des Verbands im Amt bestätigt – Neu im VBZV-Vorstand: Axel Wüstmann und Tobias Hagmann als Nachfolger von Daniel Schöningh
- Staatsminister Weimer skeptisch bezüglich Zustell- und Journalismusförderung
- Schweiz: Verlegerverband und Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft wollen Medienvielfalt gemeinsam schützen
- Bayerische Wirtschaft: Unabhängigkeit der Mindestlohn-Kommission muss eingehalten werden
- „Augsburger Allgemeine“ gewinnt den Deutschen Lokaljournalistenpreis
- BDZV: Veränderungen in der Rechtsabteilung
- VZN: Inken Boyens als Vorsitzende wiedergewählt
- ZVH: Frank Mahlberg als Vorsitzender bestätigt
I. Medienpolitik
VBZV-Jahrestagung in Brüssel: KI darf nicht zum Ausverkauf journalistischer Inhalte führen!
Künstliche Intelligenz darf nicht zum Ausverkauf journalistischer Inhalte führen. Das bekräftigte der Erste Vorsitzende des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger, Andreas Scherer, anlässlich des Verlegerabends in der Bayerischen Vertretung in Brüssel vor zahlreichen Ehrengästen aus Politik, Wirtschaft und Medien. Wenn KI-Systeme wie ChatGTP Verlagsinhalte ersetzen und dabei keiner effektiven Regulie-rung unterliegen, sei nicht nur das Geschäftsmodell des Journalismus in Gefahr, sondern auch die freie, professionelle Berichterstattung als Pfeiler der Demokratie.
Genau diese Gefahr drohe jedoch: Die großen Plattformen, so Scherer, trainierten mit verlegerischem Content ihre Bots und generierten damit neue Inhalte, die sie für ihre eigenen Geschäftsmodelle nutzten. Der Besuch von Verlagsportalen und Apps werde damit zunehmend obsolet. Scherer: „Die automatisierte Aufbereitung und Darstellung journalistischer Inhalte ersetzt den Besuch originärer Pressean-gebote. Ein schleichender Substanzverlust für die Presse. Und für die Pressefreiheit.“
Scherer lobte die europäische Medienregulierung, die zuletzt mit dem AI-Act wichtige Leitplanken gesetzt habe, mahnte aber auch Nachschärfungen an. Scherer wörtlich: „Für uns, die Publisher, wäre es zum Beispiel sehr wichtig, die Transparenzpflichten für KI-Anbieter zu schärfen, das volle Verfügungsrecht über unsere Inhalte zu erlangen und für deren Nutzung auch eine angemessene Vergütung zu erhalten. Diese Mindeststandards zur Absicherung verlegerischer und journalistischer Rechte sind essenziell. Und sie müssen dann, genau wie alle an-deren Regulierungsansätze, auch konsequent umgesetzt werden.“
Manfred Weber, Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei (EVP) im Eu-ropäischen Parlament und stellvertretender Parteivorsitzender der CSU, unterstrich in seiner Keynote die Bedeutung der Presse für Europa: „Eine lebendige und vielfältige Presselandschaft ist Kernbestandteil des European Way of Life. Ich bin stolz auf unsere bayerischen Zeitungsverlage.“
Andreas Scherer und Dr. Laurent Fischer als Vorsitzende des Verbands im Amt bestätigt – Neu im VBZV-Vorstand: Axel Wüstmann und Tobias Hagmann
Bei den turnusmäßigen Wahlen wurden Andreas Scherer aus Augsburg und Dr. Laurent Fischer aus Bayreuth am 21.05.2025 von den Mitgliedern für weitere zwei Jahre in ihren Ämtern als Erster und Zweiter Vorsitzender des Verbands bayerischer Zeitungsverleger bestätigt.
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Martin Balle (Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung / Abendzeitung München), Eva-Maria Bauch (Mediengruppe Oberfranken, Bamberg), Oliver Döser (Oberbayerisches Volksblatt, Rosenheim), Ulrich Eymann (Main-Echo, Aschaffenburg), Johannes Hauner (Süddeutsche Zeitung, München), Guido Mehl (Fränkische Landeszeitung, Ansbach) und Viola Vogelsang-Reichl (Der Neue Tag, Weiden) wurden ebenfalls wiedergewählt. Daniel Schöningh (Münchner Merkur / tz, München) kandidierte nicht erneut; für ihn kommt Tobias Hagmann (ebenfalls Münchner Merkur / tz, München) in den Vorstand. Neu gewählt wurde auch Axel Wüstmann (Vorsitzender der Geschäftsführung der Mediengruppe Presse-Druck), der im Vorstand die Main-Post vertreten wird. Guido Mehl und Ulrich Eberl wurden als Rechnungsprüfer wiedergewählt.
(Quelle: VBZV, PM 21.05.2025)
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Staatsminister Weimer skeptisch bezüglich Zustell- und Journalismusförderung
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich kritisch zur staatlichen Förderung der Zeitungszustellung sowie anderer Formen direkter Unterstützung journalistischer Organisationen geäußert.
„Eine klassische Zustellförderung gedruckter Produkte wird politisch zunehmend unwahrscheinlicher, da die Zeit physischer Zustellungen langsam vorübergeht“, erklärte Weimer gegenüber der „Welt am Sonntag“. Frühere Bundesregierungen hatten Fördermaßnahmen erwogen, um die immer schwieriger werdende Zustellung von Zeitungen im ländlichen Raum zu sichern, diese jedoch letztlich nicht umgesetzt.Auch hinsichtlich der Förderung journalistischer Marken in Form von Projekten äußerte sich Weimer zurückhaltend. „Ich stehe grundsätzlich kritisch dazu, wenn der Staat beginnt, sich in den Journalismus einzumischen – unabhängig davon, wie gut das Motiv sein mag“, betonte er. Journalismus benötige „vor allem Freiheit und Unabhängigkeit“.
Weimer unterstrich, dass die entscheidende Aufgabe darin liege, digitale Medienmärkte der Zukunft zu öffnen und zu fördern sowie die Medienvielfalt zu bewahren. „Amerikanische Konzerne steuern zunehmend unsere Medienmärkte in Richtung Quasi-Monopole“, führte er aus und ergänzte: „Wir müssen uns von der überwältigenden Dominanz der amerikanischen und vermutlich bald auch chinesischen Konzerne emanzipieren.“
(Quelle: medien.epd.de, 17.05.2025)
Schweiz: Verlegerverband und Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft wollen Medienvielfalt gemeinsam schützen
Zur Stärkung der Medienvielfalt einigen sich die Schweizerische Radio-und Fernsehgesellschaft (SRG) und der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) erstmals auf gemeinsame Maßnahmen. Damit wollen private und öffentlich finanzierte Medien gemeinsam das Vertrauen der Bevölkerung und Politik stärken und die Medienvielfalt schützen. Zudem wollen sie Anreize schaffen, dass Werbegelder in Schweizer Medien investiert werden, sowie die Regulierung von KI-Anbietern forcieren.
Kern der Vereinbarung ist das Online-Angebot der SRG. Die SRG wird sich digital aber noch stärker auf ihr Kerngeschäft, Radio und TV, konzentrieren und verzichtet weiterhin auf Werbung im Online-Angebot und nutzt ausländische Plattformen wie YouTube oder Instagram nur ausnahmsweise.
Die SRG begrenzt Textbeiträge künftig auf 2400 Zeichen (Auslandangebot und Textbeiträge in rätoromanischer Sprache ausgenommen), Beiträge in Nachrichten und Sport werden mit passenden Audio- oder Video-Inhalten verknüpft.
Interaktive Formate bleiben Ausnahmen, ebenso verzichtet die SRG auf textbasierte Liveticker bei exklusiv übertragenen Sportereignissen. Ergänzend wird die SRG, wo redaktionell sinnvoll, auf Beiträge privater Schweizer Medien verlinken und damit deren Reichweiten stärken.
Die SRG und der Verlegerverband planen, ihre Zusammenarbeit gezielt auszubau-en: So stellt die SRG täglich nutzbares Rohmaterial ohne Logos zur Verfügung und beteiligt sich an einer Replay-TV-Branchenlösung. Zudem investiert sie den Großteil ihrer Online-Marketingmittel bei privaten Schweizer Medienhäusern und setzt damit ein wichtiges Zeichen zur Stärkung des Werbemarkts Schweiz.
Zudem ist die SRG bereit, ihre Streaming-Technologie zu teilen. Über ihre neue di-gitale Plattform mit dem Arbeitstitel «PlayNext» sollen bei Bedarf auch Inhalte der privaten Medien verbreitet werden können. Die SRG trägt die Weiterentwick-lung der Login-Allianz mit, und unterstützt die regulatorischen Abklärungen für eine Login-Pflicht im Onlineangebot der SRG.
Teil der Vereinbarung ist weiter eine koordinierte Haltung gegenüber der immer bedeutender werdenden Künstlichen Intelligenz: Die SRG sperrt ihre Inhalte für KI-Systeme, wenn auch die führenden Verlage dies tun. Zudem unterstützt sie regu-latorische Initiativen des VSM zum Schutz journalistischer Inhalte im Urheber-recht (Leistungsschutzrecht und KI).
In einem nächsten Schritt wird der Text der Vereinbarung dem Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) zur kartellrechtlichen Prüfung vorgelegt, in Kraft tritt sie vorbehältlich einer Zustimmung. Die TX Group (Tamedia, 20 Minu-ten) ist nicht Teil dieser Vereinbarung, beteiligt sich aber weiterhin an Gesprä-chen mit dem Ziel eines komplementären Mediensystems zwischen privaten und öffentlichen Anbietern. Ziel ist außerdem, dass auch die Verbände Médias Suisses und Stampa Svizzera die Einigung ebenfalls formell unterzeichnen.
(Quelle: srgssr.ch, 15.05.2025)
Bayerische Wirtschaft: Unabhängigkeit der Mindestlohn-Kommission muss eingehalten werden
Nachdem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor dem Bundestag ihre Zuversicht geäußert hat, dass die Mindestlohnkommission bei der Festlegung des Mindestlohns eine angemessene Lösung erarbeiten wird, hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) die Bedeutung der im Koalitionsvertrag garantierten Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission hervorgehoben.
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, betonte die Hoffnung, dass die Unabhängigkeit der Kommission über die gesamte Legislaturperiode bestehen bleibt. Er kritisierte jeden Versuch einer politischen Einflussnahme bei der Festle-gung des Mindestlohns als Eingriff in die Tarifautonomie und das sei nicht hinnehmbar.
Die vbw machte zudem auf die aktuellen Herausforderungen aufmerksam, denen Unternehmen und ihre Belegschaften gegenüberstehen. Laut Brossardt bestehen tiefgreifende strukturelle Probleme weiterhin und werden durch das schwierige außenwirtschaftliche Umfeld zusätzlich verschärft. Der notwendige wirtschaftliche Aufschwung bleibe vorerst aus.
Gleichzeitig äußerte Brossardt Zuversicht in die neue Bundesregierung und deren Ziel einer priorisierten Umsetzung der Wirtschaftswende. Es sei jedoch dringend erforderlich, dass gerade auf der Kostenseite Entlastungen für Unternehmen ge-schaffen werden. Ein Mindestlohn von 15 Euro sei in diesem Zusammenhang hinderlich, da er zusätzliche und unverhältnismäßige Belastungen für Unterneh-men bedeute.
(Quelle: vbw, PM 15.05.2025)
II. Aus den Verlagen
Augsburger Allgemeine gewinnt den Deutschen Lokaljournalistenpreis 2024
Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat den Deutschen Lokaljournalistenpreis des Jahrgangs 2024 an die Augsburger Allgemeine verliehen. Der Preis gilt als "Oscar" für Lokaljournalistinnen und -journalisten.
Die Zeitung wurde für ihre umfassende Berichterstattung über einen mutmaßlichen Folter-Skandal in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen ausgezeichnet. Die Jury hob hervor, dass die Augsburger Allgemeine als erstes Medium am 25. Oktober 2024 exklusiv über die Zustände berichtete und seither kontinuierlich sowohl in der Printausgabe als auch online informierte. Die Berichterstattung sei vorbildlich und habe durch das Aufdecken schwerwiegender Vorwürfe gegenüber der JVA und der bayerischen Justiz sowie das konsequente Dranbleiben beeindruckt.
Weitere Preisträger des Wettbewerbs sind die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (2. Preis) für die Reportage „Ich spüre noch seine Hände auf mir“ von Sophie Sommer, die das Thema Kinderprostitution in Dortmund investigativ beleuchtet und die Freie Presse Chemnitz (3. Preis) für die Reportage „Ein Leben für Großschirma – Die Geschichte hinter dem Tod des Bürgermeisters Volkmar Schreiter“ von Anne Lena Mösken, die die Folgen von Verrohung und Zermürbung in der Kommunalpolitik thematisiert.
In die Endauswahl kamen unter anderem auch Beiträge der Main-Post und des Südkuriers über die Geschichte einer Überlebenden des Axt-Attentats in Würzburg bzw. über Missstände am Medizin Campus Bodensee. – Beide Titel erscheinen wie die Augsburger Allgemeine ebenfalls unter dem Dach der Mediengruppe Pressedruck.
Der Sonderpreis für Volontärsprojekte ging an die Volontärinnen und Volontäre der Mitteldeutschen Zeitung für das multimediale Projekt „Ladenschluss – ist das die Zukunft der Innenstädte?“, das umfassend und konstruktiv Ansätze zur Belebung der Innenstädte darstellt. Insgesamt gingen 274 Einsendungen ein, davon 225 zum allgemeinen Wettbe-werb und 49 zum Volontärswettbewerb. Der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Dr. Norbert Lammert, würdigte die diesjährigen Arbeiten als the-matisch ernsthaft und gesellschaftlich relevant.
(Quelle: Konrad Adenauer Stiftung, PM 14.05.2025)
III. Aus den Verbänden
BDZV: Veränderungen in der Rechtsabteilung
Luisa Pflug ist seit dem 12. Mai in der Rechtsabteilung des Bundesverband Digi-talpublisher und Zeitungsverleger e. V. (BDZV) die neue Ansprechpartnerin für al-le Fragen rund um das Medien-, Presse-, Vertrags-, Urheber- und Datenschutz-recht. Pflug löst Lea Straube ab. Zuvor beriet sie als Rechtsanwältin Akteure der Kunst- und Kreativbranche im Urheber- und Medienrecht.
(Quelle: bdzv.de)
VZN: Inken Boyens als Vorsitzende wiedergewählt
Inken Boyens, Verlegerin Boyens Medien GmbH & Co. KG und Vorsitzende des Verbands Zeitungsverlage und Digitalpublisher Norddeutschland e.V. (ZVN), ist anlässlich der Mitgliederversammlung am 6. Mai 2025 in ihrem Amt bestätigt worden. Für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt wurden ebenso die stellvertretende Vorsitzende Susann Molzow, Geschäftsführerin Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co., sowie Björn Bothe, Geschäftsführer Lübecker Nachrichten GmbH, als Vorstandsmitglied. Als Vorstandsmitglied verabschiedete sich Holger Timm.
(Quelle: bdzv.de, 16.05.2025)
ZVH: Frank Mahlberg als Vorsitzender bestätigt
Frank Mahlberg bleibt Vorsitzender des Zeitungsverleger und Digitalpublisher Verbands Hamburg (ZVH). Der COO der „Bild“-Gruppe (Axel Springer Deutschland GmbH) wurde am 5. Mai 2025 in Hamburg für weitere zwei Jahre wiedergewählt. Georg Lempke trat als stellvertretender Vorsitzender zurück. Claas Schmedtje, Ge-schäftsführer des Zeitungsverlags Krause GmbH & Co. KG, übernimmt dieses Amt. Ralf Hermanns, ebenfalls Axel Springer Deutschland GmbH, wurde als Vorstandsmitglied bestätigt.
(Quelle: bdzv.de, 16.05.2025)