VBZV-Newsletter 16/2025
- Redakteurstarifverhandlungen: Keine Einigung trotz deutlichem Entgegenkommen
- Corint Media: Eine Milliarde Euro Umsatz seit 2001 für Rechteinhaber erwirtschaftet
- „Feindbild“-Studie: Anstieg physischer Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten
- EU-Programm für angehende Journalistinnen und Journalisten
- Personelle Veränderung beim BDZV
I. Tarifpolitik
Redakteurstarifverhandlungen: Keine Einigung trotz deutlichem Entgegenkommen
Die fünfte gemeinsame Tarifrunde zwischen unserem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und den Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di ist ohne Einigung zu Ende gegangen – obwohl die Verlegerseite ein deutlich verbessertes Angebot vorgelegt hat.
„Wir haben die Gehaltsverbesserungen, die von den Gewerkschaften seit Beginn eingefordert wurden, heute ins Zentrum der Verhandlungen gestellt“, betonte BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. „Gerade für jüngere Redakteurinnen und Redakteure sowie die unteren Gehaltsgruppen haben wir substanzielle Erhöhungen angeboten. Das ist ein klares Zeichen, dass wir die berechtigten Interessen der Redaktionen sehr ernst nehmen.“
Konkret umfasste das Angebot des BDZV eine spürbare lineare Erhöhung um 190 Euro brutto ab dem 1. Mai 2025 für alle Gehaltsgruppen. Zudem waren tabellenwirksame Steigerungen von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2026 und 1 Prozent ab dem 1. März 2027 vorgesehen. Über alle Tarifgruppen hinweg bedeutet dies eine durchschnittliche Erhöhung um 7,2 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten und für Volontärinnen und Volontäre sowie Berufseinsteiger ein deutlich überdurchschnittliches Gehaltsplus.
Trotz intensiver Verhandlungen bis in die Nachtstunden war die Gewerkschaftsseite indes nicht bereit, einen Abschluss zu erzielen, kritisierten die Verleger. Das sei umso unverständlicher, als die strukturellen Anpassungen des Tarifwerks in diesem Verhandlungspaket keine Rolle spielten und der Fokus ganz auf die Gehaltsverbesserungen gelegt wurde.
Wallraf erklärte: "Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Verlage haben sich durch den Koalitionsvertrag weiter verschlechtert. Die Mehrwertsteuersenkung für Presseprodukte bleibt aus, während die Belastungen steigen – unter an-derem durch einen höheren Mindestlohn und die erforderlichen Investitionen in die digitale Transformation." Vor diesem Hintergrund betonte der BDZV die Notwendigkeit tarifpolitischer Planbarkeit. „Wir sind heute bis an die Grenzen des wirtschaftlich Vertretbaren gegangen. Nun liegt es an den Gewerkschaften, mit einem realistischen Mandat an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, so der BDZV-Verhandlungsführer Wallraf.
Ort und Termin für die nächste Verhandlungsrunde wurden noch nicht vereinbart.
(Quelle: BDZV, PM 15.04.2025)
II. Medienpolitik
Corint Media: Eine Milliarde Euro Umsatz seit 2001 für Rechteinhaber erwirtschaftet
Corint Media hat im Geschäftsjahr 2025 eine Marke überschritten: Seit 2001 wurden insgesamt eine Milliarde Euro für die Rechteinhaber erwirtschaftet. Dieses starke Ergebnis belegt, dass die konsequente und geschlossene Interessenvertretung gegenüber marktmächtigen Plattformen wie Google und Meta für Verlage und Sender nachhaltige finanzielle Vorteile schafft und die und die Finanzierung unabhängiger Medien stärkt.
Das erfolgreiche Jahresergebnis von Corint Media ist in einem zunehmend schwieriger werdenden Geschäftsumfeld erreicht worden. Besondere Herausforderungen waren die sich verändernde TV-Nutzung, die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und damit rückgängige Einnahmen der Kabelnetzbetreiber sowie das noch immer ungeregelte „Abgreifen“ geschützter Inhalte der Sendeunternehmen und Presseverleger durch Plattformen und KI-Unternehmen.
„Geschlossenheit und Hartnäckigkeit zahlen sich im Vorgehen gegen marktmächtige Akteure erkennbar aus, kommentierte Corint Media-Geschäftsführerin Dr. Christine Jury-Fische den Erfolg. „Um die Finanzierung freier Medien unter diesen Bedingungen zu schützen, benötigen wir das beherzte Einschreiten aller verantwortlichen Akteure in Kartell , Medien und Urheberrecht. Die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt wird hieran einen bedeutenden Anteil haben.“
Das Schiedsverfahren zwischen Corint Media und Google am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist weiterhin anhängig. Hintergrund ist das seit Juni 2021 geltende Presseleistungsschutzrecht, das Plattformen wie Google verpflichtet, für die Nutzung von Presseinhalten Lizenzgebühren an Verlage zu zahlen. Da die Verhandlungen zwischen Corint Media und Google über die Höhe der Vergütung ergebnislos verliefen, wurde im Juli 2022 die Schiedsstelle des DPMA angerufen, um eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen. Im März 2023 schlug die Schiedsstelle eine vorläufige Regelung vor, die von beiden Parteien akzeptiert wurde. Google zahlt seitdem eine Interimsvergütung: Für die Vergangenheit bis Ende 2023 insgesamt 8,2 Millionen Euro, anschließend jährlich 3,2 Millionen Euro, bis über die endgültige Höhe der Ansprüche entschieden ist. Die endgültige Entscheidung zur angemessenen Vergütung steht jedoch weiterhin aus; der Aus-gang des Hauptsacheverfahrens ist offen und die Summe, die letztlich festgelegt wird, bleibt unbestimmt. Es handelt sich um einen Präzedenzfall, da erstmals ein unabhängiges Organ eine Zahlungspflicht für Google festlegt, anstatt auf vertrauliche Einzelvereinbarungen zu setzen. Das Verfahren hat daher Signalwirkung für die künftige Vergütung von Presseverlagen durch marktmächtige Plattformen.
Corint Media steht als eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Die 2001 gegründete Gesellschaft vertritt treuhänderisch Urheber- und Leistungsschutzrechte von über 180 deutschen und internationalen privaten Fernseh- und Hörfunksendern sowie von rund 200 digitalen verlegerischen Angeboten.
(Quelle: Corint Media, PM 14.04.2025)
III. Pressewesen
„Feindbild“-Studie: Anstieg physischer Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten
Die Zahl der physischen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten in Deutschland stieg von 69 Fällen im Jahr 2023 auf 98 Fälle im Jahr 2024. Das zeigt die neue Studie „Feindbild Journalist:in 9“ des European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF, Leipzig). Dies ist der höchste Wert seit Beginn der Langzeitstudie im Jahr 2015. Insbesondere seit der Corona-Pandemie ist die Zahl der Angriffe deutlich gestiegen.
Rechte Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten bleibt der Studie zufolge ein Problem. Besonders bei pro-palästinensischen Demonstrationen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt komme es zu vielen tätlichen Angriffen. Medienschaffende könnten oft nur unter Schutzmaßnahmen berichten, heißt es weiter.
Die extreme Rechte stelle weiterhin die größte Bedrohung für die Pressefreiheit dar. Das Bundesinnenministerium verzeichnete 2024 einen neuen Höchststand rechtsextremer Straftaten. Die AfD erziele Rekordergebnisse bei Wahlen, was die Akzeptanz ihrer Ideologie in der Gesellschaft erhöhe. Dies führe zu mehr Mobilisierung und Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten, sowohl physisch als auch online. Die AfD verweigere zudem zunehmend Akkreditierungen und schikaniere Journalistinnen und Journalisten auf Veranstaltungen.
Die meisten Angriffe auf Medienschaffende ereigneten sich 2024 in Berlin (62 Fälle), gefolgt von Sachsen (10 Fälle) und Bayern (7 Fälle). Berlin hat Sachsen als Spitzenreiter abgelöst.
Eine Studie des „Langzeitmonitorings Lokaljournalismus“, ein Kooperationsprojekt unseres Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und dem ECPMF zeigt, dass Lokaljournalistinnen und Lokaljournalisten in Sachsen und Thüringen zunehmend bedroht werden. Die extreme Rechte und verschwörungsideologische Akteure stellen eine Gefahr dar, besonders bei Versammlungen und Veranstaltungen. Auch private Bedrohungen sind häufig.
Die Nähe zu medienfeindlichen Akteuren erschwere die Arbeit und führe zu einer Vermischung von Berufs- und Privatleben. Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung und knappe finanzielle Ressourcen verschärfen die Situation. Konfliktträchtige Recherchen bringen oft juristische Auseinandersetzungen und Einschüchterungsversuche mit sich.
Journalistinnen und Journalisten, Verbände, Medienhäuser und staatliche Institutionen haben zunehmend Sicherheitsmaßnahmen etabliert. Öffentlich-rechtliche Medien bieten psychosoziale Beratungen an und bekämpfen Hatespeech im Netz. Initiativen wie die Helpline fördern eine offene Gesprächskultur über mentale Gesundheit. Neue Initiativen wie die No SLAPP Anlaufstelle reagieren auf missbräuchliche Klagen gegen Medienschaffende. Zudem bieten staatliche Stellen Schutzmaßnahmen an, die jedoch laut Studie noch verbessert werden müssen.
Download der Studie unter https://www.ecpmf.eu/feindbild-journalistin-9/
(Quelle: bdzv.de, 15.04.2025)
EU-Programm für angehende Journalistinnen und Journalisten
Angehende Journalistinnen und Journalisten können sich bei der Europäische Kommission um eine Teilnahme an der 9. Ausgabe des Programms „Youth4Regions“ bewerben.
Die Bewerbungsphase für die aktuelle Ausgabe von Youth4Regions läuft bis zum 07. Juli 2025.
Angeboten werden die Kategorien allgemeiner Journalismus, Fotojournalismus und Videojournalismus.
Ziel ist es, dass die Teilnehmenden ihre Kenntnisse über die EU-Institutionen und Europapolitik verbessern. Vorgesehen ist u.a. eine einwöchige Reise nach Brüssel.
Die erfolgreichen Teilnehmer werden für den Megalizzi-Niedzielski-Preis in Betracht gezogen, der am 14.10.2025 verliehen wird und der Anerkennung herausragender Arbeit junger Journalisten gewidmet ist.
Youth4Regions ist die Hauptinitiative der KOM zur Förderung von Journalismus-studenten und jungen Journalistinnen und Journalisten. Seit ihrer Gründung im Jahr 2017 haben mehr als 250 Personen aus ganz Europa das Programm erfolg-reich durchlaufen.
Weitergehende Informationen:
https://ec.europa.eu/regional_policy/policy/communication/partnership-with-media/youth4regions_en
https://ec.europa.eu/regional_policy/policy/communication/partnership-with-media/megalizzi-niedzielski-prize_en
IV. Aus den Verbänden
Personelle Veränderungen beim BDZV
Katrin Tischer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), hat den BDZV aus persönlichen Gründen zum 15.04.2025 verlassen und die Geschäftsführung der ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft niedergelegt.
Wie es in einer Mitteilung des Verbands heißt, wolle sich der BDZV künftig mehr noch als bisher auf die medienpolitischen Herausforderungen in Deutschland und Europa konzentrieren. Dies habe man vor drei Monaten auch mit der Bildung des Bündnisses Zukunft Presse gemeinsam mit dem MVFP signalisiert.
Tischer habe sich vor diesem Hintergrund entschlossen, beruflich neue Wege zu gehen. Man bedauere ihre Entscheidung, heißt es in der BDZV-Mitteilung, und wünsche ihr alles Gute und beruflich viel Erfolg. Eine Nachbesetzung der Position sei nicht vorgesehen.
(Quelle: BDZV, 15.04.2025)