VBZV-Newsletter 13/2025
- Konstruktive Gespräche der Tarifparteien – Fortsetzung im April
- Kultur- und Kreativwirtschaft fordert Etablierung eines Ansprechpartners in neuer Bundesregierung
- vbw-Studien: Digitale Infrastruktur im ländlichen Raum hat sich stark verbessert
- Umfrage: KI für Schulprojekte nutzen – „jule“ plant Bot für Lehrmaterialien
- Redaktionen müssen Interessenkonflikte offenlegen – Presserat erneuert Richtlinie im Pressekodex
- Jahresbilanz Deutscher Werberat für 2024: Zahl der Beschwerden leicht gesunken – Gesteigerte Sensibilität bei der Gestaltung von Werbung
I. Tarifpolitik
Konstruktive Gespräche der Tarifparteien – Fortsetzung im April
Anlässlich der vierten Verhandlungsrunde zwischen unserem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und den Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di über einen neuen Gehaltstarifvertrag haben beide Seiten in Düsseldorf ihre jeweiligen Positionen eingehend diskutiert und sich darauf verständigt, ihre Verhandlungsstrategien nochmals intern abzustimmen. Ziel ist es, in der nächsten Verhandlungsrunde eine tragfähige Lösung für beide Seiten zu finden.
„Es liegt nun an beiden Seiten, die offenen Fragen intern weiter zu diskutieren und mit einem klaren Mandat in die nächste Verhandlungsrunde zu gehen,“ erklärte BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf.
Die Tarifparteien haben sich darauf verständigt, die nächste Verhandlungsrunde für den 14. April 2025 anzusetzen. Damit bleibt der geplante Start der neuen Tarifregelung zum 1. Januar 2025 bestehen. Der BDZV betont, dass ein baldiger Abschluss im Interesse aller Beteiligten liege und eine stabile Grundlage für die Zukunft der Branche schaffen soll.
„Es gibt noch offene Punkte, aber die Gespräche waren konstruktiv. Wir sind optimistisch, dass wir in der nächsten Runde einem Abschluss näherkommen“, sagte Wallraf weiter. Auch die Gewerkschaften seien aufgerufen, ihre Positionen zu überdenken und mit einem klaren Verhandlungsauftrag in die nächste Runde zu gehen.
(Quelle: BDZV, PM 20.03.2025)
II. Medienpolitik
Kultur- und Kreativwirtschaft fordert Etablierung eines Ansprechpartners in neuer Bundesregierung
Die Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d), ein Bündnis aus 16 Branchenverbänden, zu denen auch unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) gehört, appelliert an die Verantwortlichen der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD, für die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) auch in der neuen Bundesregierung eine „hochrangig verantwortliche Kontaktperson“ zu installieren.
Das Bündnis fordert zudem, dass es „regelmäßige Austauschformate auf höchster Ebene“ geben solle, „wie sie für andere Branchen mit vergleichbarer Bedeutung im Bundeskanzleramt existieren“. Und weiter: „Kreativwirtschaftliche Belange müssen ressortübergreifender thematisiert und abgestimmt werden und die Verständigung zwischen Bund, Ländern und der EU verbessert werden. Zukunftssichere Rahmenbedingungen sind essenziell für weiteres Wachstum. Daher müssen auch Regulierungsvorhaben, etwa im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht, in ihren Auswirkungen auf die Branche berücksichtigt werden, um Wertschöpfungsketten nicht zu gefährden.“
Dazu Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie: „Mit rund 2 Millionen Gesamtbeschäftigten in Deutschland stehen wir für Kreativität, Kooperation, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum. Die große Bedeutung der Kreativwirtschaft, gerade auch im Bereich der dynamisch weiterwachsenden digitalen Angebote, macht deutlich: Es braucht auch in der neuen Bundesregierung eine politische Anlaufstelle, die die Interessen der Branche versteht und diese im steten Dialog mit ihr und auf allen politischen Ebenen befördert.“
(Quelle: bdzv.de, 26.03.2025)
vbw-Studien: Digitale Infrastruktur im ländlichen Raum hat sich stark verbessert
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), in der auch unser Verband organisiert ist, sieht Bayern auf einem sehr guten Weg beim Ausbau der digitalen Infrastruktur. Nach zwei aktuellen Studien der vbw, erstellt von der IW Consult GmbH und der GMS Dr. Jung GmbH, wirkt die bayerische Breitbandförderung:
93,1 Prozent der ländlichen Räume haben eine Rate von über 50 Mbit/s. Das ist eine Steigerung um mehr als den Faktor neun in den letzten zwölf Jahren. Trotz-dem gibt es ein regionales Gefälle, das sich insbesondere bei den Gigabit- und Glasfaseranschlüssen zeigt. Nur die städtischen Regionen liegen mit 89,5 Pro-zent an Gigabitanschlüssen über dem Bundesdurchschnitt. Ei-nen Glasfaseranschluss können derzeit nur 37,7 Prozent der Unternehmen in der Stadt nutzen, auf dem Land sind es lediglich 21,7 Prozent. Glasfaseranschlüsse in Gewerbegebieten haben 54,8 Prozent der Unternehmen und damit ebenfalls weniger als der Bundesdurchschnitt von 57,4 Prozent, so vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Bei der 5G-Mobilversorgung sieht die vbw noch Luft nach oben: An bis zu zwei Dritteln der Messpunkte aller LTE-Provider an Autobahnen und Landstraßen sei kein 5G-Empfang möglich. Viele Unternehmen sind mit Beeinträchtigungen durch unzureichende digitale Netze konfrontiert.
Die vbw fordert einen noch schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur. „Not-wendig ist eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen sowie bei der 5G-Mobilfunkversorgung. Hier ist noch viel zu tun. Es braucht im Gigabitförderprogramm des Bundes verlässliche Förderzusagen sowie die stärkere Berücksichtigung regionaler Bedarfe bei der Mittelvergabe. Das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz muss zügig verabschiedet werden. Dabei muss das überragende öffentliche Interesse beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im Gesetz verankert werden, um Ausbauvorhaben beschleunigen zu können“, fordert Brossardt.
Staatsminister Albert Füracker, MdL dazu: „Der Freistaat Bayern ist auf einem sehr guten Weg beim Ausbau der flächendeckenden digitalen Infrastruktur – das bekräftigt die aktuelle Studie der vbw! Kein anderes Bundesland unterstützt so kraftvoll beim Breitbandausbau wie der Freistaat Bayern. Wir nehmen ganz klar eine Vorreiterrolle in Deutschland ein! Über 2,6 Milliarden Euro haben wir aus Landesmitteln seit 2014 in den Gigabitausbau investiert, damit werden über 105.000 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt. Und wir werden nicht nachlassen, wir machen weiter! Ziel ist es, auch die ländlichen Regionen umfassend an das Gigabit-Netz anzubinden. Bereits über 99 Prozent der Haushalte in Bayern verfü-gen über schnelles Internet nach EU-Definition, bald haben über 81 Prozent Zugang zu Gigabitbandbreiten – dies ist ein Beleg dafür, dass unsere Fördermaßnahmen Wirkung zeigen.“
Die Studie „Breitbandbedarf der bayerischen Unternehmen 2024 – leitungsgebunden und mobil steht unter: www.vbw-bayern.de/breitbandbedarf zum Down-load bereit und die Studie „Versorgungsgrad der digitalen Infrastruktur in Bay-ern“ steht unter www.vbw-bayern.de/versorgungsgrad zum Download bereit.
(Quelle: vbw, 24.03.2025)
III. Junge Leser
Umfrage: KI für Schulprojekte nutzen – „jule“ plant Bot für Lehrmaterilien
Um Nachrichtenmedien noch besser im Unterricht zu verankern startet jule:Initiative junge Leser ein Projekt um passend zu aktuellen journalistischen Beiträgen automatisch Lehrmaterialien erstellen zu können! Drei Fragen zu einem Artikel, ein Arbeitsblatt zu einer aktuellen Diskussion, eine Gruppenarbeit oder eine Hausaufgabe – all das könnte künftig KI-basiert in Sekundenschnelle durch einen speziell entwickelten „Bot für Lehrmaterialien“ entstehen.
Eine Umfrage soll helfen herauszufinden, wie Verlage Künstliche Intelligenz für Schulprojekte bereits einsetzen, um dann weiter zu überlegen, wie der zu entwickelnde Bot aussehen kann.
Verlage, die bereits KI für Ihr Schulprojekt nutzen oder einfach mehr über die Möglichkeit erfahren möchten sind eingeladen, sich an der Umfrage zu beteiligen: https://www.junge-leser.info/online-meeting-ki-fuer-schulprojekte-nutzen/
(Quelle: junge-leser.info, 17.03.2025)
IV. Pressewesen
Redaktionen müssen Interessenkonflikte offenlegen – Presserat erneuert Richtlinie im Pressekodex
Redaktionen müssen Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Berichterstattung vermeiden oder diese zumindest der Leserschaft gegenüber offenlegen. Das Plenum des Deutschen Presserats hat die bisherige Ziffer 6 im Pressekodex entsprechend aktualisiert.
Wer journalistisch oder verlegerisch tätig ist, muss wie bisher diese Tätigkeit von anderen Funktionen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft trennen. Liegt ein Interessenkonflikt nahe, sollte die Redaktion nicht befangene Autorinnen oder Autoren für die Berichterstattung einsetzen oder zumindest den Konflikt der Leserschaft gegenüber offenlegen.
„Es erreichen uns immer wieder Beschwerden, wenn Journalistinnen und Journalisten beispielsweise über den Stadtrat, einen Sportverein oder ein Unternehmen berichten, in dem sie selbst ein Amt ausüben oder PR-Arbeit leisten“, so der Sprecher des Presserats Manfred Protze. „Wenn Redaktionen solche objektiven Interessenkonflikte nicht zumindest offenlegen, kann dies Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken. Bereits der begründete Verdacht einer interessenbeeinflussten Berichterstattung kann die Glaubwürdigkeit der Presse beschädigen“.
Nach der neuen Richtlinie 6.1 sollen auch persönliche Beziehungen strikt von der journalistischen Tätigkeit getrennt oder zumindest offengelegt werden, wenn sie Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken können.
Was genau dies für die Praxis heißt, hat der Presserat in Leitsätzen zusammengefasst. Konkrete Beispiele aus seiner Spruchpraxis geben den Redaktionen Kriterien an die Hand, in welchen Bereichen sie Interessenkonflikte vermeiden oder zumin-dest offenlegen müssen.
Zu den Leitsätzen: https://www.presserat.de/leitsaetze-zur-ziffer-6.html
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Der Pressekodex kann hier abgerufen werden: https://www.presserat.de/pressekodex.html
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Er verfolgt keine kommerziellen Interessen.
(Quelle: Deutscher Presserat, PM 25.03.2025)
V. Vermarktung
Jahresbilanz Deutscher Werberat für 2024: Zahl der Beschwerden leicht gesunken – Gesteigerte Sensibilität bei der Gestaltung von Werbung
Der Deutsche Werberat hat seine Jahresbilanz für das gesamte Jahr 2024 veröffentlicht. Die Zahl der Beschwerdefälle ist im Vergleich zum Vorjahr minimal gesunken, insgesamt gingen 351 Fälle ein, für die der Deutsche Werberat zuständig war (–1 Prozent im Vergleich zu 2023). Die Durchsetzungsquote des Werberats bleibt mit 94 Prozent auf einem konstant hohen Niveau.
Im Verlauf des Jahres 2024 gingen beim Werberat zu 813 Werbemaßnahmen Beschwerden ein. Insgesamt musste der Werberat in 351 Fällen eine Entscheidung treffen. In 68 Fällen wurde die Werbung gestoppt oder geändert, während 279 Werbemaßnahmen nicht beanstandet wurden. Lediglich vier Rügen wurden durch den Werberat ausgesprochen, da sich die betroffenen Unternehmen weigerten, die beanstandete Werbung zurückzunehmen oder zu ändern.
Die Zahl der Unternehmen, die sich bewusst außerhalb der verantwortungsvoll handelnden Werbewirtschaft stellten, ging damit gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte zurück. Für 462 Beschwerden war der Werberat nicht zuständig, weil es sich beispielsweise um mögliche Rechtsverstöße, wie irreführende Werbung, ge-handelt hat. Hier wurde an die jeweils zuständige Organisation oder Aufsichts-behörde verwiesen.
Auch im Jahr 2024 bezog sich der überwiegende Teil der an den Werberat gerichteten Kritik auf Geschlechter diskriminierende Werbung. Erfreulicherweise sind die Beschwerdezahlen in dieser Kategorie in den vergangenen Jahren dennoch spür-bar zurückgegangen: Von 2021 auf 2022 sanken sie um 21 Prozent, von 2022 auf 2023 nochmals um 33 Prozent. 2024 blieben die Zahlen auf dem Niveau des Vor-jahrs: 143 gegenüber 141 Fällen im Jahr 2023. Deutlich hinter dieser Fallgruppe – an zweiter Stelle – lag die ‚Diskriminierung von Personengruppen‘ mit 51 Fällen (Vorjahr: 42). Am dritthäufigsten gingen Beschwerden zu ‚Ethischen und morali-schen Mindestanforderungen‘ ein. Mit 46 Fällen waren es 2024 rund 10 Prozent weniger als noch im Vorjahr (51).
Die Handelswerbung führt auch 2024 die Statistik des Deutschen Werberats an und bleibt damit die Branche, zu der die meisten Beschwerden eingehen. Erfasst werden dabei sowohl die Werbung für den stationären Handel als auch für digi-tale Handelsunternehmen und Handelsplattformen. Folgerichtig macht dieses Segment einen großen Teil aller Werbemaßnahmen in Deutschland aus. Gleich-wohl ist hier ein Rückgang der Beschwerden um 45 Prozent im Vergleich zu 2023 zu verzeichnen. Auf den weiteren Plätzen folgen die sonstigen Dienstleistungen, die Elektronik-, Kommunikationstechnik- und Telekommunikationsbranche, die Hersteller alkoholhaltiger Getränke sowie die Finanzdienstleister.
Die Beschwerden nach Werbemitteln deuten ebenfalls auf eine ähnliche Konstan-te: Online-Werbung erhielt auch 2024 die meisten Beschwerden – wie schon in den Vorjahren. Die Online-Werbung ist seit einigen Jahren das dominierende Wer-beformat in Deutschland. Dahinter folgen TV-Spots, Plakate (print und digital), Fahrzeugwerbung und Printanzeigen.
„Die Jahresbilanz 2024 unterstreicht den anhaltend positiven Trend: Unterneh-men demonstrieren eine gesteigerte Sensibilität bei der Gestaltung ihrer Werbung – insbesondere im Umgang mit diskriminierenden Inhalten. Dies bestätigt den nachhaltigen Einfluss der Arbeit des Deutschen Werberats auf die Werbewirt-schaft“, erklärt der Vorsitzende des Werberats, Thomas Hinderer.
(Quelle: Werberat, PM 19.03.2025)