VBZV-Newsletter 09/2026

I. Medienpolitik

BDZV und MVFP rufen EU-Kommission auf, zügig gesetzgeberische Vorschläge zum Schutz der Presse vorzulegen

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen, dass das Europäische Parlament mit seinem „Bericht über das Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen“ ein klares politisches Signal für einen besseren Schutz von Presse, Kreativbranche und weiteren Rechteinhabern gegenüber KI setzt.

Aus Sicht der Verlage ist eindeutig: Der geltende Rechtsrahmen zum Schutz menschlicher Kreativität gegenüber KI ist unzureichend. Verlage benötigen einen wirksamen Rechtsrahmen, der die Identifikation, Kontrolle, Transparenz und Monetarisierung der Verwendung ihrer Inhalte durch KI-Systeme ermöglicht. Dafür bedarf es, machen MVFP und BDZV deutlich, insbesondere eines umfassenden Verfügungsrechts für jegliche KI-Verwendungen von Inhalten, vollständiger Transparenz über die Nutzung von Inhalten Dritter durch KI-Systeme sowie Transparenz und Regeln für die Nutzung von Crawlern und Bots und eines robusten Vergü-tungsrechts für Rechteinhaber.

„Der heutige Initiativbericht des Europäischen Parlaments greift zentrale Forderungen der Verlage auf: die volle Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI, umfassende Transparenz bei der Verwendung geschützter Inhalte und dem Einsatz von KI-Bots und Crawlern sowie faire Vergütung“, würdigen die beiden Verlegerorganisationen. „Dass das Parlament diese Punkte klar betont, zeigt den dringenden Handlungsbedarf und macht zugleich deutlich, dass der geltende Rechtsrahmen zum Schutz menschlicher Kreativität gegenüber KI unzureichend ist."

BDZV und MVFP fordern die Europäische Kommission nun auf, zeitnah entsprechende gesetzgeberische Vorschläge vorzulegen und die notwendige Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens zum Schutz der Presse und Kreativbranche auf den Weg zu bringen.

(Quelle: BDZV, PM 10.03.2026)

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Medien- und Werbewirtschaft fordert Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamts gegen Apple im ATTF-Verfahren

Die Dachverbände der deutschen Medien- und Werbewirtschaft haben die von Apple vorgeschlagenen Zusagen im Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts zum sogenannten „App-Tracking Transparency Framework“ nach einem intensiven Markttest zurückgewiesen. Nach Einschätzung der Branche sind die Vorschläge nicht geeignet, die von den Kartellbehörden festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt auszuräumen.

Die Verbände haben das Bundeskartellamt daher aufgefordert, die Zusagen abzulehnen und den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden. Zur Sicherung des datenbasierten Wettbewerbs müsse zudem durch ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld sichergestellt werden, dass Apple das beanstandete Verhalten nicht wiederholt.

Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft: „Unsere Mitglieder teilen die Einschätzung des Bundeskartellamts: Apple darf seine Regelsetzungsmacht im eigenen Ökosystem nicht nutzen, um Wettbewerber einseitig zu benachteiligen. Die vorgeschlagenen Zusagen würden an den negativen Auswirkungen des App-Tracking Transparency Frameworks nichts ändern. Apple bliebe Daten-Gatekeeper und würde weiterhin darüber entscheiden, wer Zugang zu werberelevanten Daten erhält und wie Unternehmen mit ihren Endkunden kommunizieren können. Genau für solche Fälle hat der Gesetzge-ber dem Bundeskartellamt mit § 19a GWB ein besonders scharfes Instrument gegeben. Dieses Instrument muss jetzt endlich genutzt werden, um fairen Wettbewerb im digitalen Ökosystem durchzusetzen.“

Im Februar 2025 hatte das Bundeskartellamt Apple mitgeteilt, dass das im Jahr 2021 eingeführte ATTF nach vorläufiger Beurteilung gegen europäisches und deutsches Kartellrecht verstößt. Apple legte daraufhin Zusagen vor, mit denen die Wettbewerbsbedenken ausgeräumt werden sollten. Diese Vorschläge unterzog das Bundeskartellamt im Dezember 2025 einem Markttest. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Nach Einschätzung der konsultierten Verbände und ihrer tausenden Mitglieder sind die vorgeschlagenen Zusagen nicht geeignet, die festgestellten ernsthaften Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Nach intensiver Würdigung kommen die Verbände übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge nicht einmal die datenschutzrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem App-Tracking Transparency Framework beseitigen. Die zentralen Wettbewerbsverstöße blieben bestehen.

Zu den Verbänden der deutschen Medien- und Werbewirtschaft, die das Kartellver-fahren gegen Apple mit ihrer Beschwerde 2021 angestoßen haben, gehören u.a.:

  • BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
  • Die Mediaagenturen e.V.
  • Markenverband e.V.
  • MVFP Medienverband der freien Presse e. V.
  • VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
  • Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

(Quelle: BDZV, PM 10.03.2026)

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II. Vertrieb

VBZV-Vertriebstagung 2026: Innovationen, Systeme und Strategien 

Am Dienstag, 24. März 2026 findet die VBZV-Vertriebstagung 2026 in Ansbach statt. Gastgeber ist die Fränkische Landeszeitung.

Wir bieten unseren Mitgliedern wieder ein kompaktes Programm mit Referentinnen und Referenten aus Verlagen, Verbänden und spezialisierten Dienstleistungsunternehmen. Es geht um Innovationen, Systeme und Strategien: Medienpolitische Rahmenbedingungen, die Organisation komplexer Vertriebssysteme, datengetriebene Abo-Steuerung, innovative Service-Lösungen und Kundenansprache sowie die punktgenaue, zuverlässige Zustellung. 

Als Gäste unter anderem dabei: Jan Fitzner, Nordwest Mediengruppe, und Sebastian Petrusch, die den preisgekrönten LMO Score für die Zustelloptimierung präsentieren; Frauke Ladleif und Thomas Schmidt-Broer mit Readers Loop, dem bei Upscore entwickelten Tool zur Abo-Optimierung und sowie Magnus Schlecht, der das Youngster-Abo bei der Pforzheimer Zeitung präsentiert. 

Best-Practice-Beispiele aus der Branche – von der Zustell-App der Mediengruppe Attenkofer bis zum Telefon-Bot beim OVB – sowie aktuelle Informationen zu medienpolitischen Rahmenbedingungen und Verbandsarbeit sorgen für echten Mehrwert.

Die VBZV-Vertriebstagung ist exklusiv für Vertriebsverantwortliche konzipiert, die neue Impulse suchen, sich zu Top-Themen austauschen und ihr Netzwerk gezielt erweitern möchten. Neben hochwertigen Fachvorträgen steht der kollegiale Austausch im Mittelpunkt.  – Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich an die VBZV-Geschäftsstelle, Dorothea Fontaine unter fontaine_at_vbzv.de bzw. telefonisch unter 089-45 55 58-15.

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Grossisten klagen gegen Vertriebsreform – Konflikt um neue Vertriebsstruktur

Mehrere Presse-Grossisten haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts eingelegt, die Pläne der Verlagsallianz “Fit For Future” zu dulden. Unternehmen des sog. Siegburger Kreises wollen den Verlagen die Umsetzung der Reform gerichtlich untersagen lassen. Die Verlagsallianz „Fit For Future“ plant eine zentrale Grosso-Gesellschaft. Diese soll mit vier bestehenden Grosso-Unternehmen den Pressevertrieb neu organisieren und die bisher regional tätigen Grossisten ersetzen – vgl. VBZV-RS 05/2026 vom 12.02.2026. Die neue Struktur soll ab 2027 in Kraft treten.

Das Bundeskartellamt hatte Mitte Februar erklärt, es dulde das Vorhaben. Laut Gesamtverband Pressegroßhandel sollen mehrere Grossisten künftig nur noch als Logistikdienstleister mit der neuen Gesellschaft kooperieren. Die Grossisten sehen darin eine grundlegende Veränderung des bisherigen Systems. Ihr Verband berichtet, dass die beteiligten Verlage bereits Verträge mit einigen Unternehmen gekündigt haben. Der Siegburger Kreis stützt seine Klage auf Paragraf 30 Absatz 2a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der den flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften sichern soll. Auch der Verband Mittelständischer Verleger (VMV) fordert Verhandlungen zwischen Verlagen und allen betroffenen Grosso-Unternehmen.

(Quelle: bdzv.de, 10.03.2026; VBZV, RS 05/2026 vom 12.02.2026)

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III. Aus den Verlagen

Süddeutsche Zeitung stellt Aktivität auf X wegen „zunehmender Verrohung“ ein

Die Süddeutsche Zeitung hat am 10.03.2026 bekanntgegeben, ihre Präsenz auf der Social-Media-Plattform X (vormals Twitter) mit sofortiger Wirkung einzustellen. Als Hauptgrund für diesen Schritt nennt die Redaktion die zunehmende Verschärfung des Tons und die Verrohung der Diskussionskultur auf X. Der letzte Post wurde über das offizielle Konto veröffentlicht, verbunden mit der Ankündigung, den Kanal bis auf Weiteres nicht mehr zu bespielen. 

Die Redaktion betont, dass eine konstruktive öffentliche Debatte unter den aktuellen Bedingungen auf X nicht mehr möglich sei. Eine regelmäßige Überprüfung der Plattformentwicklung ist vorgesehen, um die Entscheidung gegebenenfalls anzupassen. Nutzer werden auf alternative Kanäle wie Instagram, TikTok, LinkedIn und WhatsApp verwiesen.

Seit der Übernahme durch Elon Musk im Jahr 2022 haben zahlreiche Medien, Unternehmen und öffentliche Institutionen X verlassen. Hintergrund sind Vorwürfe mangelnder Kontrolle über extremistische, antisemitische und diskriminierende Inhalte. Untersuchungen zeigen zudem, dass rechtsextreme Beiträge durch die Algorithmen der Plattform zusätzliche Reichweite erhalten.

Ende 2025 verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen X wegen Verstößen gegen digitale Regulierungen; die Zahlung ist kommende Woche fällig. Kritik gibt es vor allem an der Transparenz der Plattform. Parallel untersucht die EU derzeit Vorfälle im Zusammenhang mit sexualisierten Deepfakes aus dem KI-Tool Grok von X.

(Quelle: deutschlandfunk.de, 10.03.2026; meedia.de, 10.03.2026)

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Mediengruppe Pressedruck steigt bei Augsburg Journal Verlag ein

Die Mediengruppe Pressedruck (u. a. Augsburger Allgemeine) beteiligt sich mehrheitlich am Augsburg Journal Verlag, in dem das gleichnamige Magazin sowie der Augsburg Journal Reporter erscheinen. Die Mediengruppe Pressedruck hat nach Unternehmensangaben 51 Prozent der Gesellschaftsanteile übernommen. Die Partnerschaft soll dem Augsburg Journal Verlag Wege in eine erfolgreiche Zukunft eröffnen.

Geführt wird der Augsburg Journal Verlag von Anja Marks-Schilffarth. Sie bleibt das „Gesicht“ des Augsburg Journals und wirkt wie bisher als Chefredakteurin und geschäftsführende Gesellschafterin.

Durch die neue Eigentümerstruktur ergibt sich für den Augsburg Journal Verlag eine neue wirtschaftliche Perspektive, heißt es in einer Mitteilung der Mediengruppe Pressedruck: Diese liegt vor allem in der Entwicklung einer digitalen Wachstumsstrategie für das bislang vorwiegend im Printsegment aktive Familienunternehmen. Die Mediengruppe Pressedruck gehört nicht zuletzt dank ihrer Infrastruktur und ihrem Digital-Know-how zu den führenden Digitalpublishern im Verlagsbereich. Unter ihrem Dach kann der Augsburg Journal Verlag alle Marktchancen nutzen und seine Digitalkanäle entsprechend ausbauen.

Auf der gemeinsamen Agenda stehen neben der digitalen Wachstumsstrategie eine Produktoffensive im Print sowie die Entwicklung neuer Angebote, von denen sowohl Leserinnen und Leser als auch Werbekunden profitieren können. Für den Markt ist Kontinuität gewährleistet. Das über die Grenzen der Stadt hinaus populäre Augsburg Journal („In ist, wer drin ist“) wird weiter monatlich erscheinen; der Augsburg Journal Reporter weiter wöchentlich.

Hinter dem Augsburg Journal steht der Augsburg Journal Verlag mit über 60 Jahren Erfahrung in der regionalen Medienlandschaft. Das Augsburg Journal Magazin erscheint seit über 50 Jahren und ist Schwabens größtes Magazin für Society, Politik, Wirtschaft & Lifestyle. Es richtet sich an Opinion-Leader in Wirtschaft, Politik, Stadt und Gesellschaft und erscheint monatlich. Mit einer Auflage von 12.000 Exemplaren (zzgl. Online-Abos) ist das Augsburg Journal in der Stadt und Region Augsburg mit Umland breit präsent.

Die Mediengruppe Pressedruck ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Augsburg und eines der führenden Medienhäuser in Deutschland. Mit den Titeln Augsburger Allgemeine inklusive Allgäuer Zeitung, die zu den meistzitierten und vier größten Tageszeitungen in Deutschland zählt, Main-Post (Würzburg) und Südkurier (Konstanz) erreicht die Mediengruppe bei einer täglich gedruckten Auflage von rund 450.000 Exemplaren rund 1,3 Millionen Leser. Die digitalen Nachrichtenportale der Mediengruppe erzielen monatlich rund 50 Millionen Visits und 80 Millionen Seiten-aufrufe. Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Tageszeitungen und ihrer Onlineangebote sowie den Radio- und TV-Aktivitäten steht der Ausbau der mediennahen Dienstleistungen in den Bereichen Internet, Call-Center, Briefzustellung, Corporate Publishing und Direktverteilung im Fokus der Mediengruppe Pressedruck. 

(Quelle: Mediengruppe Pressedruck, PM 04.03.2026)

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VNP-Spendenaktion „Freude für alle” erzielt 2,8 Millionen Euro

Die VNP-Spendenaktion „Freude für alle“ hat im Zeitraum von November 2025 bis Januar 2026 erneut ein starkes Ergebnis erzielt: Rund 2,8 Millionen Euro wurden eingeworben. Damit unterstreicht der Verlag Nürnberger Presse sein nachhaltiges Engagement für soziales Miteinander in der Region.

Die seit Jahrzehnten etablierte Hilfsaktion wird von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Initiativen breit unterstützt. Ziel ist es, Menschen in akuter finanzieller Not in Nürnberg und Umgebung direkt zu helfen. Mit den Spendengeldern konnten erneut zahlreiche Einzelfälle – wie die einer krebskranken Frau aus Roth oder eines schwerkranken Mannes aus Erlangen-Höchstadt – sowie soziale Einrichtungen wie die Nürnberger Straßenambulanz gefördert werden. 

Die Resonanz der Aktion zeigt sich auch in bewegenden Rückmeldungen, etwa durch einen sechsjährigen Jungen, der sich mit einer selbstgemalten Karte für ein neues Bett bedankte, das durch Spendengelder finanziert werden konnte. 

Trotz eines leichten Rückgangs von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr bleibt das Spendenaufkommen der Aktion auf hohem Niveau und liegt damit über dem bundesweiten Trend, der laut Deutschem Spendenrat 2025 - trotz gestiegener Einkommen - bei minus neun Prozent lag. 

Durch die Einführung eines neuen Spendenformulars wurde die Unterstützung weiter vereinfacht – etwa ein Viertel aller Spenden erfolgte über diesen Weg. Besonders gefragt waren PayPal und das Lastschriftverfahren; zudem wurden zahlreiche Dauerspenden eingerichtet. 

Die Verwaltungskosten trägt größtenteils der VNP, sodass die Spendengelder nahezu vollständig den Bedürftigen zugutekommen. Die enge Kooperation mit Partnern wie AWO, Caritas, Diakonie und kommunalen Sozialdiensten gewährleistet eine zielgerichtete Mittelverwendung. Spenden an „Freude für alle“ sind ganzjährig möglich. 

Der Verlag Nürnberger Presse zählt mit über 800 Mitarbeitenden und rund 160 Redakteurinnen und Redakteuren zu den größten regionalen Medienhäusern Deutschlands. Er beliefert mehr als 20 Tageszeitungstitel im Raum Franken und Nordbayern und erreicht täglich über eine Million Leserinnen und Lesern sowie 6,5 Millionen Unique User. 

(Quelle: VNP, PM 04.03.2026) 

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