VBZV-Newsletter 02/2026
- Faire Vergütung für KI-Nutzung von Medieninhalten – Baden-Württembergs Medienstaatssekretär will digitale Plattformen in die Verantwortung nehmen
- Politische Werbung: Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt Risiken für die Pressefreiheit – Aufsicht ist Ländersache
- Politische Werbung: Konsultation zur Einrichtung des EU-Archiv gestartet
- EUDR: Veröffentlichung Änderungsverordnung im Amtsblatt
- Medienpolitische Themenstellungen und Forderungen des BDZV für 2026
- Wächterpreis 2026 ausgeschrieben
- Theodor-Wolff-Preis 2026 ausgeschrieben
I. Medienpolitik
Faire Vergütung für KI-Nutzung von Medieninhalten – Baden-Württembergs Medienstaatssekretär will digitale Plattformen in die Verantwortung nehmen
Baden-Württemberg setzt sich für Anpassungen der Gesetzgebung ein, damit Medienunternehmen weiterhin stabile Einnahmequellen haben können. Rudi Hoogvliet, Medienstaatssekretär von Bündnis 90/Die Grünen, betont im Interview mit dem Branchendienst medienpolitik.net, dass der rechtliche Rahmen gezielt weiterentwickelt werden muss, damit Journalismus finanziell tragfähig bleibt. Investitionen in gründliche Recherche, verlässliche Quellen und hochwertigen Journalismus sollten sich auch zukünftig lohnen, so Hoogvliet.
Hoogvliet sieht für das Jahr 2026 die Regulierung von digitalen Medienplattformen als zentralen medienpolitischen Schwerpunkt. Mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag soll erreicht werden, dass Meinungsvielfalt geschützt wird und nicht wenige große Plattformen darüber entscheiden, welche Inhalte in die digitale öffentliche Meinungsbildung gelangen. Er warnt davor, dass Qualitätsmedien in sozialen Netzwerken und KI-Umgebungen weniger sichtbar werden: Es sei besonders wichtig, Medien, die nach professionellen Standards arbeiten, weiterhin sichtbar zu halten und sie davor zu bewahren, zwischen Falschmeldungen und ungeprüften KI-generierten Inhalten unterzugehen.
Hoogvliet fordert gesetzliche Neuregelungen, die sicherstellen, dass Anbieter von journalistischen Inhalten fair vergütet werden, wenn KI-Unternehmen diese nutzen. Auch in der Werbung sieht er Anpassungsbedarf. Baden-Württemberg spricht sich zudem für eine mögliche Digitalabgabe für große Tech-Plattformen aus, um zusätzliche Einnahmen für die Medienbranche zu schaffen und den Plattformen ihre Verantwortung für den Medienmarkt deutlich zu machen. Sonntagsreden allein reichen laut Hoogvliet hierfür nicht mehr aus.
(Quelle: medienpolitik.net, 07.01.2026)
Politische Werbung: Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt Risiken für die Pressefreiheit – Aufsicht ist Ländersache
In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen die Verlegerverbände BDZV, BVDA und MVFP vor einer Beschädigung der Pressefreiheit im Zuge der Umsetzung der seit Oktober 2025 geltenden EU-Verordnung zur Transparenz politischer Werbung (TTPW-VO) in nationales Recht. Die europäische TTPW-VO definiert klare Regeln für politische Werbung und soll damit für mehr Transparenz im Wahlkampf sorgen.
Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Umsetzung der Verordnung in deutsches Recht lässt aber bei den Verlegern die Alarmglocken läuten: Er birgt erhebliche Risiken für die Pressefreiheit, da Redaktionen ihren Schutz vor staatlichen Eingriffen verlieren, wenn redaktionelle Inhalte als politische Werbung eingestuft werden können.
Zur Frage, wer konkret redaktionelle Medien beaufsichtigt und ob staatliche Stellen neue Befugnisse zum Eingreifen, Durchsuchen oder Beschlagnahmen bei Verlagen und Redaktionen erhalten, pochen die Verlegerverbände auf zwei Grundprinzipien:
Aufsicht als Ländersache
Aufsicht über alle presserelevanten Verpflichtungen der TTPW-VO muss den Ländern obliegen, da es sich um medienrechtliche Fragen handelt. Dies schützt die Pressefreiheit und entspricht verfassungsrechtlich den Kompetenzen der Länder.
Keine Ausweitung von Eingriffsbefugnissen
Es gibt keine Notwendigkeit, Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefugnisse gegenüber Presse, Verlagen und Redaktionen zu erweitern. Neue Befugnisse zum Betreten, Durchsuchen oder Beschlagnahmen sind unzulässig und nicht durch EU-Recht gerechtfertigt. Mindestens Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot, Durchsuchungsvoraussetzungen müssen weiterhin uneingeschränkt gelten.
(Quelle: bdzv.de, 12.01.2026)
Politische Werbung: Konsultation zur Einrichtung des EU-Archiv gestartet
Die Europäische Kommission hat kürzlich eine öffentliche Konsultation zur Einrichtung des Europäischen Archivs für politische Online-Werbung gestartet. Die Frist hierfür endet am 26. Januar, wie in der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung vorgeschrieben (TTPW-VO, s. oben).
Diese Konsultation betrifft den Entwurf einer Durchführungsverordnung und einen technischen Anhang, der die Funktionsweise des Archivs in der Praxis regelt. Es soll als zentrale, EU-weite öffentliche Datenbank fungieren, die politische Online-Werbung enthält, die in der EU verbreitet wird oder sich an EU-Bürger richtet, so-wie standardisierte Transparenz- und Metadaten.
Verlage, die politische Werbung hosten, anzeigen oder verbreiten, sind künftig gegebenenfalls verpflichtet
- sicherzustellen, dass politische Werbung korrekt identifiziert und als solche klassifiziert wird;
- dem Europäischen Archiv bestimmte Metadaten und Werbeinformationen (z. B. Inhaltsbeschreibung, Sprache, Format, Zeitpunkt und Transparenzhinweis) direkt oder über Dritte bereitzustellen;
- ihre internen Systeme an die technischen Standards, Datenformate und APIs anzupassen, die die Kommission in diesem Durchführungsrechtsakt festlegen wird.
Das Archiv wird öffentlich zugänglich sein, um die Transparenz und Kontrolle politischer Werbeaktivitäten in der gesamten EU zu erhöhen. Die Kernverpflichtungen ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2024/900.
Diskutiert werden nun u.a. Umfang und Detaillierungsgrad der einzureichenden Metadaten, technische Implementierungsanforderungen und Interoperabilität sowie die Anwendung der Compliance-Verpflichtungen in komplexen Werbe-Lieferketten.
Die Verlegerverbände werden sich über den BDZV und die europäischen Verlegerorganisationen EMMA & ENPA in die Konsultation einbringen.
(Quelle: BDZV)
EUDR: Veröffentlichung Änderungsverordnung im Amtsblatt
Die EU-Verordnung 2025/2650 zur Änderung der EUDR wurde am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 26. Dezember in Kraft.
Den Text der Verordnung zur Änderung der EUDR finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R2650
Von zentraler Bedeutung ist die in Ziffer 26 auf Seite 17 der Änderungsverordnung enthaltene Klarstellung: „In Anhang I wird in der Tabelle die Zeile „ex 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“ gestrichen.“
„Der Gesetzgeber hat erkannt, dass fertige Druckerzeugnisse keine Treiber von Entwaldung sind. Ihre Ausnahme ist sachlich richtig, ordnungspolitisch konsequent und für den Erhalt unserer Demokratie notwendig“, erklären die beteiligten Verbände, darunter auch unser Bundesverband BDZV.
(Quelle: BDZV, RS 12.01.2026)
Medienpolitische Themenstellungen und Forderungen des BDZV für 2026
Die im Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zusammengeschlossenen Verlage und Verlegerverbände, darunter der VBZV, haben ihre medienpolitischen Themenstellungen und Forderungen für das Jahr 2026 in prägnanter Form zusammengefasst.
Sie können diese hier in kompakter Form abrufen: https://www.bdzv.de/fileadmin/content/7_Alle_Themen/Medienpolitik/BDZV_Politische_Forderungen_Stand_Dezember_2025.pdf
Der BDZV dient der Wahrung der Unabhängigkeit der deutschen Zeitungen und der publizistischen Aufgabe der deutschen Zeitungsverleger und Digitalpublisher. Er vertritt diese Interessen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Politik und deren handelnden Akteuren auf nationaler und europäischer Ebene in Regierung, Parlament, Behörden und Verbänden.
(Quelle: bdzv.de, 12.01.2026)
II. Sonstiges
Wächterpreis 2026 ausgeschrieben
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) schreibt im Auftrag der fiduziarischen Stiftung Freiheit der Presse (Frankfurt am Main) den Wächterpreis 2026 aus.
Ziel des Preises ist es, die investigative Leistung von Zeitungen und den Mitgliedern ihrer Redaktionen als einer Kernaufgabe der gedruckten wie der digitalen Presse zu würdigen.
Es werden zwei Auszeichnungen vergeben:
• der Wächterpreis, dotiert mit 6.000 Euro,
• das Wächterpreis-Stipendium für die investigative Leistung einer Redaktion, dotiert mit 10.000 Euro.
Mit der Neuausrichtung des 1969 gegründeten Wächterpreises wollen die ausschreibenden Institutionen zum einen wie bisher herausragende Leistungen von Journalistinnen und Journalisten auf dem Gebiet der investigativen Recherche öffentlich würdigen. Zum anderen sollen mit dem Stipendium Redaktionen ermutigt und bestärkt werden, ihrer Wächterfunktion nachzukommen, sei es lokal, überregional oder international.
Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Beiträge ausschließlich digital über das ab heute und noch bis zum 28. Februar 2026 (24.00 Uhr) freigeschaltete Portal hier ein.
Akzeptiert werden Artikel, die im Jahr 2025 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung digital oder gedruckt erschienen sind. Die unab-ängige Jury wird im Mai pro Preis drei mögliche Gewinner nominieren, die eigentlichen Preisträgerinnen und Preisträger werden am Abend der offiziellen Verleihung am 6. Oktober in Berlin bekannt gegeben.
Mitglieder der Jury sind: Annette Binninger (Chefredakteurin Sächsische Zeitung), Moritz Döbler (Chefredakteur Rheinische Post), Nico Fried (Politikchef Stern), Lars Haider (Chefredakteur Hamburger Abendblatt), Julia Lumma (Chefredakteurin und Geschäftsleitung Content VRM), Benjamin Piel (Chefredakteur Weser-Kurier), Andrea Rolfes (Chefredakteurin Neue Westfälische), Ulrike Winkelmann (Chefredakteurin taz - die tageszeitung). Vorsitzender der Stiftung Freiheit der Presse ist Tilmann Distelbarth, Verleger Heilbronner Stimme.
Ausschreibungsunterlagen und Einreichungsbedingungen sowie die Namen früherer Preisträgerinnen und Preisträger sind unter www.waechterpreis.de abrufbar.
(Quelle: bdzv.de, 15.01.2026)
Theodor-Wolff-Preis 2026 ausgeschrieben
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) schreibt den Theodor-Wolff-Preis (TWP) erneut aus. Bewerbungsschluss für den Journalismus-Oscar der Zeitungen ist der 28. Februar 2026. Mit dem Preis werden Autorinnen und Autoren gewürdigt, die das Bewusstsein für Qualität und Verantwortung journalistischer Arbeit lebendig erhalten.
Vergeben wird je ein Preis an herausragende Beiträge in den drei Kategorien Lokales & Zusammenhalt, Gesellschaft & Dialog sowie Zukunft & Verantwortung. Jeder Preis ist mit 6.000 Euro dotiert.
Akzeptiert werden Artikel, die im Jahr 2025 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung erschienen sind, sowie Beiträge digitaler journalistischer Marken/Portale. Die unabhängige Jury wird im Mai pro Preis drei mögliche Gewinner nominieren, die eigentlichen Preisträgerinnen und Preisträger werden am Abend der offiziellen Verleihung am 6. Oktober in Berlin bekannt gegeben.
Mitglieder der Jury sind: Annette Binninger (Chefredakteurin Sächsische Zeitung), Moritz Döbler (Chefredakteur Rheinische Post), Nico Fried (Politikchef Stern), Lars Haider (Chefredakteur Hamburger Abendblatt), Julia Lumma (Chefredakteurin und Geschäftsleitung Content VRM), Benjamin Piel (Chefredakteur Weser-Kurier), Andrea Rolfes (Chefredakteurin Neue Westfälische), Ulrike Winkelmann (Chefredakteurin taz - die tageszeitung). Vorsitzender des Kuratoriums für den Theodor-Wolff-Preis ist Helmut Heinen, Herausgeber Kölnische Rundschau.
Ausschreibungsunterlagen und Einreichungsbedingungen sowie die Namen der knapp 500 Preisträgerinnen und Preisträger seit 1962 sind unter www.theodor-wolff-preis.de abrufbar. Wer schon einmal mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet wurde, kann sich nicht ein zweites Mal darum bewerben.
(Quelle: bdzv.de, 15.01.2026)