VBZV-Newsletter 01/2026

 
I. Medienpolitik

TikTok: Verdacht auf Meinungsmanipulation in Polen 

Polen hat sich Ende Dezember an die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Henny Virkkunen, gewandt und sie gebeten, Aufsichtsmaßnahmen gegen TikTok auf Grundlage der Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einzuleiten. 

Anlass ist eine Welle von KI-generierten Videos auf TikTok hin, die für einen EU-Austritt Polens im Stil des Brexits werben. Die Kommission sammelt nun gemeinsam mit Warschau Unterlagen, um TikToks Einhaltung von DSA-Pflichten wie Risikomanagement und Inhaltsmoderation zu überprüfen.

Die Clips zeigen junge Frauen in patriotischer Kleidung, die rechtsextreme Narrative verbreiten und einen Bruch mit Brüssel propagieren. Sie erzielen hohe Reichweite, insbesondere bei jungen Nutzern. Offizielle Stellen sehen Hinweise auf koordinierte Desinformation, darunter russische Einflussmuster und ausländische Syntaxmerkmale.

TikTok hat betroffene Inhalte aufgrund von Verstößen gegen Community-Richtlinien entfernt, gibt jedoch zu weiteren Details keine Auskunft.

Wenn die EU ein Verfahren einleitet, reichen die möglichen Strafen reichen bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Allerdings gewinnt der Fall vor dem Superwahljahr 2026 für die EU an Brisanz: Geplant sind Präsidentschaftswahlen in Portugal (Januar), Parlamentswahlen in Ungarn (Frühjahr), auf Zypern (Mai) sowie in Schweden, Lettland und Bulgarien (Herbst). 

Bei der rumänischen Präsidentschaftswahl 2024 spielte TikTok eine zentrale Rolle bei der unerwarteten Stärke des rechtsextremen Kandidaten Călin Georgescu, der trotz fehlender traditioneller Kampagne im ersten Wahlgang mit 22,9% der Stimmen führte. Die Wahl wurde später vom Verfassungsgericht annulliert, unter anderem wegen Vorwürfen russischer Einflussnahme über koordinierte TikTok-Kampagnen mit Bots, bezahlter Werbung und Algorithmen, die Georgescus pro-russische, EU-kritische Inhalte massiv pushten – besonders bei jungen Nutzern. Georgescus TikTok-Kanal erreichte Millionen Views durch polarisierende Videos (z. B. Putin-Vergleiche), während Umfragen und Medien ihn ignoriert hatten; rumänische Be-hörden warfen der Plattform vor, Transparenzregeln für Kandidaten nicht durchzusetzen. 

Die EU-Kommission leitete im weiteren Verlauf eine verstärkte Überwachung ein, forderte Datenspeicherung bis März 2025, also auch für die Bundestagswahlen in Deutschland am 23. Februar und prüfte TikTok auf ausländische Einflüsse bei EU-Wahlen bis März 2025. Experten kritisierten, dass Algorithmen extreme Inhalte durch höheres Engagement belohnen, was Desinformation begünstigt – ein Muster, das für kommende Wahlen 2026 relevant bleibt.

Ohnehin steht TikTok in der EU unter dem Druck des Digital Services Act und der Datenschutz-Grundverordnung. Die EU-Kommission untersucht die Plattform un-ter anderem wegen des Jugendschutzes und "süchtig machender Designs". Erst im Mai 2025 verhängte die irische Datenschutzbehörde ein Bußgeld von 530 Millionen Euro gegen TikTok – wegen unzulässiger Datentransfers nach China. Eine weitere Untersuchung läuft seit Juli 2025: Es geht um EU-Nutzerdaten, die zeitweise in China gespeichert worden sein sollen.

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TikTok:  Eigentümerwechsel in den USA 

In den USA setzt die Regierung Trump im Hinblick auf TikTok auf einen Eigentümerwechsel, nachdem das zwangsweise „Aus“ durch eine Entscheidung der US-Gerichte wegen des Datenabflusses in die Volksrepublik China seit Januar 2025 immer wieder hinausgeschoben wurde. Spekulationen, dass die Regierung unter Donald Trump, den Kanal, mit dem sie die Jungen erreicht, selbst zu übernehmen haben sich aber so nicht bewahrheitet.

Am 18. Dezember 2025 wurden die Verträge für den Deal „Saving TikTok“ zeichnerisch vereinbart, um die Videoplattform aus der Sphäre des chinesischen Mutterkonzerns ByteDance zu lösen. Anstelle einer simplen Akquisition durch einen Nachfolger entsteht das Joint Venture „TikTok USDS Joint Venture LLC“. Die Beteiligungen gliedern sich präzise: 50 Prozent fallen an ein Konsortium frischer Investoren – darunter Oracle, Silver Lake und der Abu-Dhabi-Staatsfonds MGX, je mit 15 Prozent. Bisherige ByteDance-Anteilseigner sichern sich 30,1 Prozent, Byte-Dance selbst verbleiben kalkulierte 19,9 Prozent, die knapp unter der 20-Prozent-Marke – dem US-rechtlichen Schwellenwert für „ausländische Kontrolle“ liegen.

Die finale Vereinbarung steht für den 22. Januar 2026 an. Offen bleibt, ob der Empfehlungsalgorithmus eigenständig ans US-Joint-Venture übertragen oder nur lizenziert wird. Vorgesehen ist eine Neukalibrierung für den US-Markt mittels heimischer Nutzerdaten; Oracle übernimmt als „trusted security partner“ die Cloud-Hosting in den USA sowie die Vigilanz über die Compliance.

(Quelle: europeannewsroom.com, 05.01.2026; heise.de, 02.01.2026; lto.de, 20.08.2025)

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Mindestalter für Social Media?

Die Debatte über ein Mindestalter für soziale Medien wie Facebook, TikTok oder Youtube nimmt an Fahrt auf. 

Nun soll auch in Frankreich Kindern unter 15 Jahren die Nutzung von sozialen Netzwerken grundsätzlich untersagt werden, zudem ist eine Ausweitung des bereits bestehenden Handyverbots an Schulen auf ältere Jahrgänge vorgesehen. Präsident Emmanuel Macron begründet die Pläne unter anderem damit, dass soziale Medien zur Zunahme von Gewalt unter Jugendlichen beitragen. Die neuen Regeln könnten bereits im September in Kraft treten.

Mehrere EU-Staaten prüfen strengere Regeln für Kinder in sozialen Netzwerken. Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und Deutschland beraten über Verbote und Auflagen. Nach dem australischen Verbot für Unter-Sechzehnjährige, das Anfang dieses Monats in Kraft trat, ringen sie damit, ob sie ähnliche Einschränkungen einführen sollen. 

Seit dem zehnten Dezember dürfen Kinder unter sechzehn in Australien auf Plattformen wie Facebook, X, Threads, Snapchat, Instagram, TikTok, Twitch, Reddit und der Google-Plattform YouTube keine Konten mehr anlegen oder behalten. Bei Verstößen drohen den Plattformen Bußgelder von 50 Millionen australischen Dollar (28 Millionen Euro).

In Deutschland gibt es keine Beschränkungen der sozialen Netzwerke für Unter-Sechzehnjährige – zumindest noch nicht, so der Bundestag. Die Regierung teilte im November mit, sie habe ein Gremium gebeten zu prüfen, ob sich ein Verbot in Deutschland umsetzen ließe und wie soziale Medien Deutschlands Teenager insgesamt beeinflussen. Der Abschlussbericht soll im Herbst 2026 vorliegen. Geprüft wird ein Verbot, das für alle Minderjährigen gilt, ohne Ausnahmen durch elterliche Zustimmung.

Das Europäische Parlament hat Ende des Jahres zunächst die EU-Kommission aufgefordert, in den Gesetzgebungsprozess zur Social-Media-Nutzung ganz konkrete Regeln für Kinder und Jugendliche aufzunehmen. 

(Quelle: faz.net, 02.01.2026; de.euronews.com, 23.12.2025)

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Burda überlässt Lobbyarbeit den Verbänden 

Hubert Burda Media schließt die Lobbyabteilung des Unternehmens. Neben dem langjährigen Director Olaf Glaeseker sind zwei weitere Mitarbeiter betroffen. Eine Burda-Sprecherin bestätigte die Meldung des Fachdiensts Medi-eninsider gegenüber der Redaktion von Meedia.

Olaf Glaseker, 64, übernahm 2017 bei Burda die für ihn geschaffene Position des Directors Public Affairs. Er verantwortete die Beziehungen des Medienkonzerns zu politischen Entscheidern vor allem in Brüssel und Berlin sowie die Verbands- und Lobbyarbeit. Offenbar rückt beim Medienkonzern nun die Fokussierung aufs Kerngeschäft in den Vordergrund, während übergeordnete Aufgaben wie die Lobbyarbeit nicht mehr priorisiert werden. 

Im vergangenen Februar haben Elisabeth Burda Furtwängler und ihr Bruder Jacob Burda die unternehmerische und verlegerische Verantwortung für Burda übernommen. Offenkundig steht beim Burda nun erst einmal die Fokussierung auf das Kerngeschäft im Vordergrund. 

Diese Entscheidung signalisiert einen klaren strategischen Wechsel: Statt interner Polit-Expertise setzt Burda auf Kooperation mit Verbänden, um Themen wie Regulierungen im Medienbereich gemeinsam zu vertreten. Burda überlässt die Lobbyarbeit künftig den Branchenverbänden, die über größere Ressourcen und eine breitere Vertretung verfügen.

(Quelle: dnv-online.net, 29.12.2025; meedia.de, 30.12.2025)

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II. Aus den Verlagen

Funke platziert Schuldscheindarlehen über 100 Millionen Euro

Die Mittel sollen in Wachstumsprojekte, Zukäufe und die digitale Transformation bestehender Geschäfte fließen. „Unsere erfolgreiche Debüt-Platzierung zeigt, dass unser Kurs Vertrauen schafft: Wir investieren in Journalismus, der eine offene, aufgeklärte und demokratische Öffentlichkeit fördert“, sagt Julia Becker, Verlegerin und Aufsichtsratsvorsitzende von Funke. CFO Simone Kasik betont, das Unternehmen sei „auch für neue Investoren sehr attraktiv in einem herausfordernden Marktumfeld“. 

Die Transaktion umfasst Tranchen mit drei- und fünfjähriger Laufzeit, jeweils mit variabler und fester Verzinsung. Die Konditionen liegen laut Funke am unteren Ende der Vermarktungsspanne. „Qualitätsjournalismus hat Zukunft“, unterstreicht Becker.

(Quelle: bdzv.de, 05.01.2025) 

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III. Sonstiges

KAS schreibt Deutschen Lokaljournalistenpreis 2025 aus

Der „Deutsche Lokaljournalistenpreis“ der Konrad-Adenauer-Stiftung würdigt besondere Leistungen im Lokaljournalismus.

Journalistinnen und Journalisten sowie Redaktionen können bis zum 31. Januar 2026 Texte aus dem vergangenen Jahr einreichen, die einer deutschen Zeitung oder einem digitalen Medium erschienen sind.

Berücksichtigt werden Beiträge zu allen lokalen Themen, von kontinuierlicher Berichterstattung über investigative Recherchen bis zu Serien, visuellen Konzepten oder multi- und crossmedialen Umsetzungen. Auch kleinere Lokalredaktionen haben faire Chancen, da die Jury Unterschiede in der Ausstattung berücksichtigt.

Der Sonderpreis für Volontärsprojekte richtet sich an junge Journalistinnen und Journalisten in Ausbildung. Teilnahmeberechtigt sind Arbeiten, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2025 veröffentlicht wurden; auch Se-rien, die 2024 begonnen und überwiegend 2025 erschienen sind, können berücksichtigt werden.

Die Hauptpreise sind mit 6.000 Euro, 3.000 Euro und 1.500 Euro dotiert. Der Sonderpreis für Volontärsprojekte beträgt 2.000 Euro. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsportal finden Interessierte online unter  

https://www.kas.de/de/deutscher-lokaljournalistenpreis

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