Newsletter 20/2023
Dr. Barbara Shahan, Verlegerin der Oberpfalzmedien, ist verstorben
Newsletter 19/2023
VBZV-Jahrestagung 2023 in WeidenBayerische Zeitungsverleger fordern: Mit der Presseförderung endlich ernst machen! „Weiße Flecken im Zeitungsvertrieb werden zu weißen Flecken in unserer Demokratie“
Einen eindringlichen Appell, die flächendeckende Zustellung gedruckter Zeitungen endlich zu unterstützen und zu sichern, richtete Andreas Scherer, Erster Vorsitzender, bei der Jahrestagung unseres Verbands am 8. Mai in Weiden an die Politik. Mit ihrer Untätigkeit
gefährde die Bundesregierung nicht nur die bundesweit einmalige Pressevielfalt in Bayern, sondern letztlich auch eine Säule der Demokratie. „Zeitungen“, so Scherer, „sind für eine demokratisch verfasste Gesellschaft systemrelevant. Deshalb müssen sie auch allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, vor allem im ländlichen Raum. Weiße Flecken im Zeitungsvertrieb werden zu weißen Flecken in unserer Demokratie.“
"In Zeiten von Informationsflut und Desinformationskampagnen leisten Heimatzeitungen einen wichtigen Beitrag dazu, dass Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Themen seriös informiert werden. Objektiver und unabhängiger Journalismus ist für die Meinungsbildung in unserer lebendigen Demokratie von herausragender Bedeutung. Wir sind stolz auf unsere vielen bayerischen Regional- und Lokalzeitungen - mit ihrer Berichterstattung zeigen sie die Verbundenheit mit unserer Heimat. Besonders in den Lokalteilen wird über die vielen kleinen kulturellen Veranstaltungen, das örtliche Vereinsleben und auch den Regionalsport berichtet. Ich habe daher großes Verständnis für Ihr Anliegen einer Bundespresseförderung, das der Freistaat Bayern gerne weiterhin mit Kräften unterstützen wird", betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, MdL, bei seiner Gastrede.
Ausschreibung Bayerischer Printpreis 2023
Jetzt innovative, herausragende Projekte und Produkte für den Bayerischen Printpreis 2023 einreichen
Die Ausschreibung für den Bayerischen Printpreis 2023 ist gestartet und endet am Mittwoch, 31. Mai 2023.
Einreichungen können direkt über www.bayerischer-printpreis.de/ausschreibung/ vorgenommen und bearbeitet werden.
Für eine vollständige Einreichung ist außerdem der Versand von elf Belegexemplaren sowie das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular an das Awardbüro erforderlich. Bitte senden Sie dies fristgerecht an das Awardbüro.
Awardbüro Bayerischer Printpreis 2023
c/o GRAL GmbH
Theresienstraße 134, 80333 München
089-386676-13
info@bayerischerprintpreis.de
Ausschreibungsbooklet ansehen:
www.bayerischer-printpreis.de/wp-content/uploads/BPP2023_Ausschreibungsbooklet_210x148_ANSICHT.pdf
Die Einreichung zum Bayerischen Printpreis ist kostenfrei.
VBZV-Newsletter 33/2015
wir möchten Sie gerne über folgende Themen informieren:
- Gedruckt + digital: 59,2 Millionen lesen Zeitung
- Google ist vergütungspflichtig / Erste Entscheidung zum Presse-Leistungsschutzrecht der Schiedsstelle beim DPM
- Kartellamt: Kein Verfahren gegen Google
- Anzeigenpreisänderung: Zeitungsgruppe „Der neue Tag“ / „Amberger Zeitung“ ab 01.01.2016
- Bezugspreiserhöhung: „Hersbrucker Zeitung“, Hersbruck
- BLM-Medienratssitzung am 8. Oktober 2015
- Rosenheim: Relaunch bei Rosenheim24.de - News-Portal im neuen Look
- Konjunktur und Arbeitsmarkt in Bayern: September 2015
vbw: Goldener September am bayerischen Arbeitsmarkt
Brossardt: „Die Zeiten sinkender Arbeitslosigkeit gehen aber zu Ende“
vbw ruft „Tag der Vollbeschäftigung und guten Arbeit“ aus
- VBZV ist Partnerverband der Medientage München 2015
I. Medien
Gedruckt + digital: 59,2 Millionen lesen Zeitung
Die ZMG ZeitungsMarketingGesellschaft weist erstmals die vollständige Netto-Reichweite von gedruckten Zeitungen und ihren digitalen Angeboten gemeinsam aus. Über alle Altersgruppen hinweg erreichen die Zeitungen rund 85% der deutschsprachigen Bevölkerung. Zeitung wird gedruckt und digital von 59,2 Millionen Menschen gelesen: Aktuell erreichen die Zeitungsverlage mit ihren Printausgaben (Leser pro Ausgabe, LpA) und Online-Auftritten (Nutzer pro Monat, NpM) 85,5 % der deutschsprachigen Bevölkerung. Im Vergleich zur reinen Print-Reichweite gewinnen die Zeitungen 14,8 Millionen Leser. Das ist das Ergebnis der Sonderauswertung der ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft aus der Studie best for planning (b4p 2015-I).
Zeitungen sind crossmediale Marken. Die ZMG weist jetzt erstmals die vollständige Netto-Reichweite der Zeitungen aus. Das heißt, jeder Leser wird nur einmal gezählt, egal wie oft er die Zeitung genutzt hat oder auf welchem Kanal, gedruckt oder digital. Allein über die gedruckte Ausgabe erreichen die Zeitung 44,3 Millionen Menschen (Leser pro Ausgabe). Die digitalen Zeitungsangebote werden von 38,8 Millionen Lesern genutzt (Nutzer pro Monat).
Mit einem Plus von 106 % gegenüber der reinen Printreichweite ist der Zugewinn bei den jungen Lesern zwischen 14 und 29 Jahren am größten. Zusätzlich zu den 6,0 Millionen jungen Lesern der gedruckten Zeitung lesen weitere 6,3 Millionen die Zeitung ausschließlich digital. Auch bei den 30 bis 49-Jährigen verzeichnen die Zeitungen durch ihre digitalen Ausgaben 5,9 Millionen weitere Leser. Bei den über 50-Jährigen bleibt die gedruckte Zeitung allerdings mit weitem Abstand die beliebteste Zeitungsausgabe, von ihnen lesen nur 2,6 Millionen ausschließlich digital.
„Zeitungen haben sich erfolgreich digitalisiert. Ob Zeitungspapier oder Website ist nur noch eine Frage der Gewohnheit“, so Markus Ruppe Geschäftsführer der ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft. „Jüngere Leser nutzen häufig PC, Laptop oder Smartphone, ältere greifen öfter zur gedruckten Ausgabe. Die Reichweite liegt in jeder Altersgruppe bei rund 85 %.“
Die ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft zeigt Argumente für die Zeitung. Sie berät Werbekunden und Agenturen im nationalen Werbemarkt. Mit ihrem Mediaservice macht die ZMG Planung und Buchung von Zeitungsanzeigen einfach. (Pressemitteilung der ZMG vom 29. September 2015, Ansprechpartner: Ulrike Sand, Pressesprecherin, Tel. 069 / 973822 – 22, E-Mail: sand@zmg.de)
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II. Medienrecht
Google ist vergütungspflichtig
Erste Entscheidung zum Presse-Leistungsschutzrecht der Schiedsstelle beim DPM
Das Presse-Leistungsschutzrecht ist auf die von Google (und anderen Suchmaschinen und News-Aggregatoren) für die Anzeige von Suchergebnissen gewählte Darstellung anwendbar. Wie die Verwertungsgesellschaft (VG) Media berichtet, hat dies die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt als dafür zuständige Spezialinstanz am 24. September 2015 entschieden. Die Schiedsstelle habe in ihrer Entscheidung festgestellt, dass Google die digitalen Erzeugnisse der Presseverleger in seinen Diensten verwertet, und weiter, dass „Presseerzeugnisse den Werbewert und die Attraktivität der Suchmaschine insgesamt erhöhen“.In dem Verfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber und Quasimonopolisten Google wurde nach Angaben der VG Media klargestellt, „dass der von der VG Media aufgestellte Tarif im Grundsatz anwendbar ist“. Für eine Aufstellung des Tarifs sei die Verwertungsgesellschaft aber auf Daten angewiesen, über die nur Google verfüge, so die Schiedsstelle. Damit sei, betont die VG Media, das Presse-Leistungsschutzrecht nicht nur im ersten Schritt durchgesetzt, sondern Google sei verpflichtet, an Presseverleger eine Vergütung zu zahlen. Die Journalisten würden hiervon ebenfalls in Form eines im Gesetz verankerten Vergütungsanspruchs profitieren.
Die Entscheidung der Schiedsstelle im Überblick:
- Leistungsschutzrecht der Presseverleger ist auf Google anwendbar
- Schiedsstelle schlägt statt umsatzbezogenem Tarif Festlegung einer Mindestvergütung vor
- Darstellung von lediglich sieben Wörtern ist von der Vergütungspflicht freigestellt
- Leistungsschutzrecht verstößt nicht gegen Verfassungs- und Europarecht
- Schiedsstelle rät Parteien zum Vergleich
Weitere Informationen zum Presseleistungsschutzrecht, dem Tarif der VG Media sowie zu den Verfahren zur Durchsetzung des Rechts finden Sie unter www.LSR-aktuell.de, dem Informationsangebot der Presseverleger in der VG Media für den Schutz von Eigentum und Vielfalt auf digitalen Medienmärkten.
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Kartellamt: Kein Verfahren gegen Google
In dem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und dem Unternehmen Google hat das Bundeskartellamt (Meldung vom 9. September 2015) entschieden, dass wegen des bisherigen Verhaltens von Google in dem Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts der Verleger kein Verfahren eingeleitet wird. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts. Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden. Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht übertreten. Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung der Ergebnisliste durch Google, die über die reine Relevanz für die Suchanfrage hinausgeht, aufgrund der Marktstärke des Unternehmens eine sachliche Rechtfertigung erfordern würde. In diesem Fall war ein solcher Grund allerdings gegeben. Wir haben Google hingegen deutlich gemacht, dass eine Totalauslistung einzelner Verleger einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot darstellen könnte.“
Die Prüfung des Bundeskartellamts erfolgte im Anschluss an eine Beschwerde der VG Media gegen das Verhalten von Google im Zusammenhang mit dem zum 1. August 2013 eingeführten Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nach dem Leistungsschutzrecht können Verleger Suchmaschinen und ähnlichen Diensten verbieten, ihre Presseerzeugnisse zu nutzen, soweit die Nutzung über einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte (sog. Snippets) hinausgeht. Im Sommer 2014 hatte die VG Media ein zivilrechtliches Verfahren gegen Google angestrengt. Daraufhin kündigte Google an, Suchergebnisse für die Webseiten der von VG Media im Rahmen des Rechtsstreits vertretenen Verlage nur noch verkürzt anzuzeigen, wenn die Verlage nicht die Einwilligung in die unentgeltliche Nutzung erklärten. Google rechtfertigte diese Vorgehensweise mit dem Risiko, aus einer etwaigen Verletzung des Leistungsschutzrechts in Anspruch genommen zu werden.
Das Bundeskartellamt sieht in diesem Vorbringen eine sachliche Rechtfertigung für das Verhalten von Google gegenüber den Verlegern. Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen könne kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen. Das Bundeskartellamt habe deshalb kein förmliches Verfahren gegen Google wegen einer möglichen Diskriminierung der VG Media eingeleitet.
Das Vorgehen des Bundeskartellamtes sei in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission erfolgt. Andreas Mundt: „Es gibt keine Überschneidung zwischen diesem speziell gelagerten Fall und dem laufenden Google-Verfahren der Kommission. Die von EU-Kommissarin Vestager in diesem Verfahren eingeschlagene Richtung kann ich nur unterstützen.“
2010 hatten mehrere nationale Wettbewerbsbehörden – darunter auch das Bundeskartellamt – sich entschieden, verschiedene Beschwerden gegen Google an die Europäische Kommission abzugeben, um die grenzübergreifenden Fragestellungen in einem Verfahren zu bündeln. Dieses Verfahren ist derzeit noch anhängig.
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III. Anzeigen
Anzeigenpreisänderung:
Zeitungsgruppe „Der neue Tag“ / „Amberger Zeitung“ ab 01.01.2016
Gesamtausgabe: | |||||||
| Anzeigenteil | Textteil | |||||
mm Grd-Preis schwarz-weiß | 1 Zusatzfarbe mm-Preis | Spaltenbreite in mm | Spaltenzahl | mm-Grd-Preis | Spaltenbreite in mm | Spaltenzahl | |
Mo-Fr | 4,08 € | 4,81 € | 45 | 6 | 12,27 € | 53 | 5 |
Sa | 4,20 € | 4,95 € | 45 | 6 | 12,60 € | 53 | 5 |
Hauptausgabe Weiden: | |||||||
| Anzeigenteil | Textteil | |||||
mm Grd-Preis schwarz-weiß | 1 Zusatzfarbe mm-Preis | Spaltenbreite in mm | Spaltenzahl | mm-Grd-Preis | Spaltenbreite in mm | Spaltenzahl | |
Mo-Fr | 2,41 € | 2,85 € | 45 | 6 | 7,18 € | 53 | 5 |
Sa | 2,47 € | 2,92 € | 45 | 6 | 7,38 € | 53 | 5 |
Gesamtausgabe: | |||||||
| Anzeigenteil | Textteil | |||||
mm Grd-Preis schwarz-weiß | 1 Zusatzfarbe mm-Preis | Spaltenbreite in mm | Spaltenzahl | mm-Grd-Preis | Spaltenbreite in mm | Spaltenzahl | |
Mo-Fr | 1,86 € | 2,19 € | 45 | 6 | 5,62 € | 53 | 5 |
Sa | 1,91 € | 2,25 € | 45 | 6 | 5,74 € | 53 | 5 |
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IV. Vertrieb
Bezugspreiserhöhung: „Hersbrucker Zeitung“, Hersbruck
Zeitungstitel: „Der Bote für Nürnberg-Land“ | bisher | ab 01.11.2015 |
Trägerzustellung | 31,50 € | 33,50 € |
Postzustellung | 35,80 € | 38,00 € |
Digitalabo (pur) | ab 01.10.2015: 22,80 € | |
EV Mo-Fr | 1,50 € | 1,60 € |
EV Sa | 1,80 € | 1,90 € |
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V. Neue Medien / Rundfunk / Internet
BLM-Medienratssitzung am 8. Oktober 2015
Die 36. Sitzung des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) findet am Donnerstag, dem 8. Oktober 2015, um 13.30 Uhr im großen Sitzungssaal der Landeszentrale in der Heinrich-Lübke-Str. 27, 81737 München statt. Für die öffentliche Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:1. Bericht des Vorsitzenden
2. Bericht des Präsidenten
3. Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Medienrats am 23.07.2015
4. Besetzung von Ausschüssen:
4.1. Entsendung eines Mitglieds in den Hörfunkausschuss
4.2. Wahl eines Mitglieds des Programmausschusses
5. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
5.1. Änderung der Programmförderungs-Richtlinie
6. Jahresabschluss 2014
- Entwurf Geschäftsbericht 2014
7. Verlängerung von Genehmigungen:
7.1 . "Junior"
7.2. „DAF“
7.3. „Latizón TV“
7.4. Lokales/regionales Fernsehen Oberpfalz Nord
7.5. Drahtloser Hörfunk Aschaffenburg
8. Einzelfragen des drahtlosen Hörfunks in Bayern:
8.1. Umsetzung des Organisationsergebnisses im Versorgungsgebiet Hof
9. Zuweisung analoger Kabelkanäle
10. Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes:
Stellungnahme der Landeszentrale (Bericht)
11. Entscheidungen auf Grund übertragener Befugnisse:
11.1. Bericht nach § 24 Abs. 2 der GO
12. Verschiedenes
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VI. Verlage
Rosenheim: Relaunch bei Rosenheim24.de - News-Portal im neuen Look!
Die Nachrichtenportale der OVB24 GmbH (rosenheim24.de, chiemgau24.de, innsalzach24.de, bgland24.de, wasserburg24.de, mangfall24.de) haben am 28. September 2015 erfolgreich den Relaunch vollzogen. Über fünf Monate wurde viel Zeit, Schweiß und Herzblut investiert, um mit einem frischen Look die Ansprüche der Leser noch besser erfüllen zu können. Jetzt erstrahlt rosenheim24.de im neuen Glanz. Neben Design und Struktur wurden auch einige Funktionen überarbeitet:Ob Smartphone, Tablet oder Desktop - das neue Design der Seiten passt sich nun jedem Endgerät flexibel an. In der mobilen Ansicht, also auf dem Smartphone oder Tablet, erhält man durch das Responsive Design eine übersichtlichere Seitendarstellung. Service-Inhalte wie Wetter, Wirtschafts-Ticker, Fotoserien oder Direktverlinkungen zu den Specials wie der Azubi-Offensive fügen sich auf dem Smartphone nahtlos in die Chronologie ein. Jetzt ganz neu auf dem Smartphone: Unter dem Hauptaufmacher finden Sie Service-Buttons. Über diese gelangt man deutlich schneller zu den wichtigsten Service-Inhalten wie Verkehrsmeldungen und Veranstaltungen.
Das neue Design macht die Startseite übersichtlicher. Sie hat eine neue Struktur, einen aufgewerteten Aufmacherbereich, größere Bilder im 16:9-Format und eine mitlaufende Navigationsleiste.
Doch es gibt nicht nur Änderungen auf der Startseite, auch die Ressorts wurden angepasst und bei den Artikeln gibt es Änderungen in der Darstellung. Unter anderem wurde die Schriftart geändert, um das Lesen der Artikel noch angenehmer zu machen. Das Artikelbild wird im 16:9-Format angezeigt und ist sichtbar größer. Zusätzlich gibt es am oberen Bildrand die Möglichkeit sich das Bild per Mausklick in Großdarstellung anzeigen zu lassen. (Mitteilung der OVB24 GmbH, Martin Vodermair, Chefredakteur, Tel. 8031 / 40904-465, Fax 08031 / 40904-199, E-Mail: martin.vodermair@ovb24.de)
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VII. Sonstiges
Konjunktur und Arbeitsmarkt in Bayern: September 2015
Hier wieder in Stichworten der aktuelle Konjunkturbericht – September 2015 - den das ifo Institut für Wirtschaftsforschung im Rahmen des Konjunkturtests Bayern für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie ermittelt hat.
Gesamtentwicklung: Preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt Bayerns legt im 1. Halbjahr 2015 gegenüber Vorjahr um 1,4% zu (Deutschland ebenfalls +1,4%) – wirtschaftliche Entwicklung Bayerns trotz außenwirtschaftlich schwierigen Umfelds weiterhin aufwärtsgerichtet – Lageurteile in der gewerblichen Wirtschaft verbessern sich im August gegenüber Vormonat – Perspektiven fallen ebenfalls günstiger aus
Ifo-Geschäftsklima gewerbliche Wirtschaft: Der Geschäftsklimaindikator für die konjunkturelle Entwicklung in der gewerblichen Wirtschaft (+14; Juli +12) präsentierte sich im August den Ergebnissen des ifo-Konjunkturtests Bayern zufolge nochmals verbessert. Sowohl die bereits zuvor guten Lage-Einschätzungen (Saldo um 2 Punkte gestiegen) als auch die Geschäftserwartungen (Saldo um rund 1 Punkt erhöht) verbesserten sich. Im Zusammenspiel stieg der Klimawert um 2 Punkte auf +14. Mit diesem Ergebnis wurde der bisher höchste Wert dieses Jahres (vom Mai) übertroffen.
Verarbeitendes Gewerbe: Auftragseingang, Fertigung, Umsatz und Beschäftigung im Berichtsmonat zum Teil spürbar über Vorjahresstand – Urteile zur aktuellen Geschäftslage fallen im August wie auch im Vormonat sehr günstig aus – Erwartungen fallen ebenfalls besser aus – Unternehmen erwarten Ausweitung des Exportgeschäfts in den kommenden Monaten
Baugewerbe: Auftragseingang, Produktion, Umsatz und Beschäftigung gehen im Juli gegenüber Vorjahr zurück – Klimaindikator verbessert sich im August dennoch und erreicht höchsten Wert der letzten zwölf Monate – Reichweite der Auftragsbestände überspringt die 3-Monats-Linie – Personalbestand in den nächsten Monaten weitgehend stabil
Handwerk: Umsatzplus im 2. Quartal gegenüber Vorjahr – Beschäftigung im 2. Vierteljahr auf Vorjahresniveau – Erwartungen von Optimismus gekennzeichnet – Handwerk in stabilem Konjunkturhoch
Dienstleistungen: Geschäftslage-Indikator verfehlt im August Vormonats-Rekordwert nur geringfügig – positive Stimmen hinsichtlich der Perspektiven erhalten deutlich mehr Gewicht – Geschäftsklima erreicht drittbestes Ergebnis in diesem Jahr
Handel/Gastgewerbe: Geschäftslage des bayerischen Großhandels verbessert sich im August nach erheblichem Anstieg im Vormonat nochmals – aktuelle Lage und Erwartungen im Einzelhandel deutlich günstiger – Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe im Juli weiterhin spürbar über Vorjahresstand
Außenhandel: Export steigt im Juni 2015 gegenüber Vorjahr um 9,1%, in den ersten sechs Monaten des Jahres um 4,6% – Importplus von 9,8% im Juni, in den ersten sechs Monaten um 6,7% – Exportüberschuss im Zeitraum Januar/Juni 2015 mit rund 8,5 Mrd. € leicht unter Vorjahresniveau
Arbeitsmarkt: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Juni 2015 um 2,2% über Vorjahresniveau (Deutschland +1,8%) – Arbeitslosenzahl im August mit 253.500 gegenüber Juli um 4,0% höher, im Vorjahresvergleich um 3,5% niedriger – aktuelle Arbeitslosenquote in Bayern mit 3,6% weiterhin niedrigste aller Länder und um 2,8%-Punkte unter der Bundesquote von 6,4% (alte Länder 5,8%; neue Länder 9,0%)
Preise: Verbraucherpreise steigen von Juli auf August um 0,1% – Jahresteuerungsrate verharrt im August bei +0,3% – Heizöl (- 4,9%) und Kraftstoffe (- 4,1%) verbilligen sich weiter
Der Konjunkturtest Bayern wird im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom Münchner ifo Institut für Wirtschaftsforschung durchgeführt. Der jeweilige Monatsbericht kann bei Bedarf beim Staatsministerium angefordert werden. Im Internet finden Sie ihn - als pdf-Datei (4,8 MB) - unter www.stmwi.bayern.de. Auf Anforderung senden wir Ihnen auch gern eine Kopie des Berichts (30 Seiten).
vbw: Goldener September am bayerischen Arbeitsmarkt
Brossardt: „Die Zeiten sinkender Arbeitslosigkeit gehen aber zu Ende“
Mit einer Quote von 3,5 Prozent weist Bayern weiterhin die niedrigste Arbeitslosigkeit in Deutschland auf. „Wir hatten einen goldenen September auf dem bayerischen Arbeitsmarkt, der weiterhin allen Altersgruppen beste Beschäftigungschancen geboten hat“, sagte der Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Bertram Brossardt, anlässlich der gestern, 30. September, vorgestellten September-Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
Besonders erfreulich ist für Brossardt die sich weiter auf Rekordniveau befindende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bayern sowie die Performance der einzelnen Landkreise: „Rund 5,2 Millionen sozialversicherungspflichtige Jobs sprechen eine klare Sprache. In 47 und damit rund der Hälfte der 96 Städte und Landkreise liegt die Arbeitslosenquote unter drei Prozent – das ist Vollbeschäftigung.“
Bei aller Freude über die gegenwärtig gute Lage weist die vbw jedoch auch auf die Risiken hin: „Die Unternehmen bewegen sich zunehmend in einem weltpolitisch sowie wirtschaftlich volatilen Umfeld. Viele Unternehmen spüren die nachlassende Konjunktur in China. Auch die aktuellen geopolitischen Krisen in Russland und im Nahen Osten haben zu einer Verunsicherung geführt. Hinzu kommt, dass spätestens nächstes Jahr dem Arbeitsmarkt Flüchtlinge zur Verfügung stehen werden, die derart kurzfristig nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können“, sagte Brossardt.
vbw ruft „Tag der Vollbeschäftigung und guten Arbeit“ aus
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat die Bedeutung der bayerischen Unternehmen als attraktive Arbeitgeber unterstrichen. Sie betonen, dass die Unternehmen des Freistaats Arbeit auf dem Niveau von Vollbeschäftigung bieten und die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter gut und fair sind.
Anlässlich des von den Gewerkschaften ausgerufenen „Tages der menschenwürdigen Arbeit“ am 07. Oktober verweist der Verband darauf, dass in Bayern fast 5,2 Millionen Menschen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. „Das ist der höchste Beschäftigungsstand aller Zeiten“, sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Im Schnitt über alle Branchen hinweg lag das Bruttojahresentgelt eines Beschäftigten in Bayern im Jahr 2014 bei über 49.000 Euro. Trotz Wirtschaftskrise sind die Entgelte seit 2008 um über 14 Prozent gestiegen. 74 Prozent aller Beschäftigten in Bayern haben ein Vollzeitarbeitsverhältnis, in der Privatwirtschaft sind es sogar 80 Prozent. 88 Prozent der Arbeitsverhältnisse insgesamt sind unbefristet.
Die vbw betont, dass es die erfolgreichen bayerischen Unternehmen sind, die in vielen bayerischen Regionen für Vollbeschäftigung sorgen. Von dieser spricht man bei einer Arbeitslosenquote von unter drei Prozent. Brossardt warnte die Gewerkschaften davor, so zu tun, als seien die von den Arbeitgebern angebotenen Arbeitsplätze qualitativ nicht hochwertig und sozial inakzeptabel.
Die vbw hat daher den 07. Oktober zum „Tag der Vollbeschäftigung und guten Arbeit in Bayern“ erklärt und dazu folgendes Infoportal freigeschaltet: www.starkes-bayern-gute-arbeit.de ist mit der Kampagnen-Website der vbw verlinkt und richtet sich an alle, die sich über das Engagement der bayerischen Wirtschaft insgesamt informieren wollen.
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VBZV ist Partnerverband der Medientage München 2015
Der VBZV ist wie in den Vorjahren Partnerverband der Medientage München, die in diesem Jahr vom 21. - 23. Oktober stattfinden und hat für die Medientage 2015 eine Kooperation mit dem Veranstalter, der Medientage München GmbH, vereinbart. Dank dieser Vereinbarung erhalten Ihre Verlagsmitarbeiter(innen) bei der Anmeldung zu den Medientagen einen Rabatt von 15%. Dafür muss bei der Online-Registrierung auf der Homepage der Medientage München ein Gutschein-Code angegeben werden, den Sie vom VBZV erhalten.
Im Bereich der Aus- und Fortbildung übernimmt der VBZV die Ticketkosten sogar zu 100%. Volontärinnen oder Volontäre, aber auch Jungredakteurinnen oder -redakteure (max. 2 Jahre Berufserfahrung), die Sie zu (einzelnen) Veranstaltungen der Medientage entsenden wollen, erhalten vom VBZV ebenfalls einen Gutschein-Code für die Online-Anmeldung. Die Rechnung geht unmittelbar an den VBZV; für Ihr Haus ist der Besuch Ihrer (Nachwuchs-) Mitarbeiter(-innen) kostenfrei.
Wir würden uns freuen, wenn Sie von diesem neuen Service-Angebot Ihres Verbands umfassenden Gebrauch machen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Frau Dorothea Fontaine (Tel. 089 / 45 55 58 - 0; e-Mail: fontaine@vbzv.de)
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Seminare:
07.10.2015 Aktuelles Anzeigenrecht – Print und Online, Stuttgart
15.10.2015 Erfolgreich texten im Anzeigenverkauf – klassisch und digital, München
21.10.2015 Datenschutz in Unternehmen, Stuttgart
27.10.2015 Verhandlungen führen, aber sicher!, Stuttgart
18.11.2015 Social Media – Do’s and Don’ts aus rechtlicher Sicht, Stuttgart
Termine:
21.-23.10.2015 Medientage München
28.10.2015 5. VBZV-Fachtagung zu Zeitungsprojekten in Schulen, München
16.11.2015 MBT-Beirat, MBT-/RBTZ-Gesellschafterversammlungen, München
VBRA-Mitgliederversammlung, München
25.11.2015 VBZV-Anzeigenleitertagung, Bamberg
02.12.2015 VBZV-Vertriebsleitertagung, Nürnberg
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schyrbock