VBZV-Newsletter 38/2023

I. Medienpolitik

BDZV, MVFP, VAUNET und BVDW: Sofortiger Stopp des Kinder-Lebensmittel-Werbe-Gesetzes 

Das seit Monaten von Ernährungsminister Özdemir vorangetriebene Kinder-Lebensmittel-Werbe-Gesetz wäre wirkungslos im Einsatz gegen kindliches Übergewicht und würde damit einseitig der Wirtschaft schaden.  

Mehrere vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorgelegte Ausarbeitungen bestätigen laut Presseberichten die teils länderseitig sowie von der Medien- und Lebensmittelwirtschaft geäußerte Kritik am geplanten Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz des BMEL. Es sei kein kausaler Zusammenhang von Werbeverboten zur Reduzierung der Übergewichtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermitteln. Das Werbeverbot für angeblich „ungesunde Lebensmittel“ sei zudem in Bezug auf die Länderzuständigkeit für die Rundfunkregulierung zu hinterfragen.

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Verband Privater Medien (VAUNET) und der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordern daher den Ernährungsminister auf, sich endlich dem Problem der Übergewichtigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit wissenschaftlich fundierten Maßnahmen zu stellen und plädieren für einen sofortigen Stopp des umstrittenen Gesetzesentwurfes.

Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin BDZV, betont die Gefahren für den Journalismus: „Medien sind ein Motor für gesellschaftliche Veränderungen und Aufklärung der Menschen in allen Lebensbereichen z.B. auch bei gesunder Ernährung. Werbung ist eine wichtige Säule der Finanzierung unabhängiger Redaktionen. Ein Werbeverbot führt daher immer direkt zu Einschränkungen der journalistischen Vielfalt und behindert so die vielfältige unabhängige Meinungsbildung immens.“

Daniela Beaujean, Geschäftsführerin VAUNET, betont die Auswirkungen des Gesetzes in der vorgesehenen Fassung auf die Medienbranche: „Saures statt Süßes: Das von Ernährungsminister Özdemir angestrebte Werbeverbot ist unverhältnismäßig. Es betrifft keineswegs nur stark zucker-, fett- und salzhaltige Produkte, sondern auch zahlreiche alltägliche Nahrungsmittel. Zudem geht es – anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen – weit über die Beschränkung von an Kinder gerichtete Werbung hinaus. Die Finanzierung zahlreicher Inhalte und die Medienvielfalt wären gefährdet, mit negativen Konsequenzen für andere Bereiche der Kreativwirtschaft und die Gesellschaft. Dabei gibt es gerade für die Lebensmittelwerbung bereits umfassende gesetzliche und selbstregulatorische Grenzen. Die Gesetzgebungskompetenz für Rundfunk liegt zudem bei den Ländern und nicht beim Bund, wie die Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nochmals unterstreichen.“

Stephan Scherzer, Bundesgeschäftsführer MVFP, warnt vor den weitreichenden Folgen des Gesetzes: „Die Folgen dieses Gesetzesentwurfes betreffen nicht nur große Medienkonzerne, sondern vor allem viele kleine und mittlere Unternehmen unserer vielfältigen Pressebranche. Der Gesetzesentwurf würde nicht nur die Lebensmittel-, sondern auch die Medien- und Werbewirtschaft in Deutschland schwerwiegend beeinträchtigen. Mit geschätzten Umsatzeinbußen von rund 3 Milliarden Euro im gesamten deutschen Werbemarkt wären zahlreiche Arbeitsplätze und wichtige Investitionen in die digitale Transformation gefährdet. Das dürfen wir nicht zulassen."

Carsten Rasner, geschäftsführender Vorstand des BVDW, sagt: „Der vorliegende Gesetzgebungsvorschlag geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus. Er würde auch die deutsche Digitale Wirtschaft mit zusätzlichen Restriktionen erheblich benachteiligen. Nicht nur Publisher, sondern die gesamte Wertschöpfungskette wären davon betroffen. Wir hoffen, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form endgültig vom Tisch ist.“

Zusammenfassend fordern BDZV, MVFP, VAUNET und BVDW einen sofortigen Stopp des Gesetzesvorhabens von Ernährungsminister Cem Özdemir aus folgenden Gründen:

  • Der Gesetzesentwurf trägt in keiner Weise dazu bei, Übergewicht bei Kindern zu reduzieren.
  • Der Entwurf gefährdet die Finanzierung der Medien-, Lebensmittel- und Werbewirtschaft in Deutschland. Der Entwurf greift in die Kompetenzen der Bundesländer ein.

(Quelle: BDZV, PM 16.10.2023)

Seitenanfang

Streit um News-App: Südwestverleger wollen gegen SWR klagen

16 südwestdeutsche Verlagshäuser haben im Streit mit dem SWR um die App Newszone eine Klage angekündigt. In den Verlagen erscheinen Zeitungen wie die "Stuttgarter Zeitung" oder auch die "Badische Zeitung". Man werde nun Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart einreichen, bestätigte der Geschäftsführer des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV), Holger Paesler, Medienberichten zufolge gegenüber dem Nachrichtendienst epd medien. 

Das Landgericht Stuttgart entschied im Oktober 2022 im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die App in der streitgegenständlichen Version vom 14. April 2022 teilweise presseähnlich.

Der Streit zwischen den Verlagen und dem SWR geht damit in die nächste Runde. Das Landgericht Stuttgart hatte eine Version der App aus dem April 2022 im vergangenen Jahr aufgrund einer zu starken Presseähnlichkeit untersagt. Zudem sei das Angebot nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot „Dasding“ gedeckt. Kurz darauf legte der SWR die App still, ging aber in Berufung - und hatte damit Erfolg: Das Oberlandesgericht Stuttgart hob die vorangegangene Entscheidung im Juni dieses Jahres auf - allerdings nur aus formalen Gründen. Die Richter erklärten, es hätte vor dem gerichtlichen Verfahren zunächst eine Schlichtung geben müssen - so hatten es BDZV und ARD 2019 einst vereinbart. 

Diese Schlichtung wurde durchgeführt, blieb aber ohne Ergebnis. Der Prozess hat die Fronten verhärtet. Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) wandte sich zuletzt sogar an die EU-Kommission, um wieder Schwung in die verfahrene Situation mit den Öffentlich-Rechtlichen zu bringen. 

Der Sender hingegen ließ nach der gescheiterten Schlichtung verlauten, man prüfe, wann man die Newszone-App wieder veröffentlichen könne. Darin sieht man kein Problem, weil es in der juristischen Auseinandersetzung ohnehin nur um die Version der App geht, die im April 2022 aktuell war. Eine neue Newszone-App wäre von einem möglichen Verbot nicht betroffen, so die Sichtweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters. Noch hat der SWR die App aber nicht zurückgeholt. 

(Quelle: faz.net, 17.10.2023; turi2.de, 18.10.2023; dwdl.de, 18.10.2023)

Seitenanfang

Corint Media einigt sich einstweilig mit Google auf Zahlung / Endgültige Vergütung bestimmt Schiedsstelle

Corint Media hat sich mit dem Suchmaschinenbetreiber Google auf eine vorläufige fortlaufende Zahlung für die von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Presseveröffentlichungen geeinigt. Nach der Interimsvereinbarung zahlt Google für die Vergangenheit und bis Ende 2023 insgesamt 8,2 Millionen Euro und danach jährlich je 3,2 Millionen Euro. Dies gilt, bis die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über die tatsächlich angemessene Vergütung entscheidet.

Die interimistische Einigung begleitet das vor der Schiedsstelle beim DPMA anhängige Hauptverfahren, in dem die angemessene Vergütung endgültig bestimmt wird. Alle derzeitigen Zahlungen sind damit interimistisch und ohne Präjudiz für die Hauptsache.

Bereits zuvor sind Corint Media als auch Google dem Vorschlag der Schiedsstelle gefolgt und haben eine vorläufige Zahlung von 5,8 Millionen Euro durch Google für den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts am 7. Juni 2021 bis zum 31. März 2023 akzeptiert.

Bemerkenswert an dem Vorschlag der Schiedsstelle ist, dass diese zum ersten Mal einem Eilantrag nach § 106 VGG gefolgt ist und eine interimistische Zahlung vorgeschlagen hatte. Dabei setzte die Schiedsstelle eine Zahlungshöhe fest, die Google Corint Media ein Jahr zuvor angeboten hatte – seinerzeit allerdings als endgültige und nicht nur vorläufige Zahlung. Die Schiedsstelle hat den Betrag in einem von Corint Media angestrengten Eilverfahren als interimistische Zahlung vorgeschlagen, da diese Summe die größte Chance für eine schnelle, tatsächliche Zahlung durch Google bot. Mit der Interimsvereinbarung endet eine langjährige Phase, in der Google die von
Corint Media vertretenen Presseinhalte rechtswidrig nutzte, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Im weiterhin laufenden Hauptsacheverfahren vor der Schiedsstelle tritt Corint Media weiterhin dafür ein, dass diese Vergütung noch deutlich steigt.

Geschäftsführerin Dr. Christine Jury-Fischer: „Bei der jetzt geschlossenen Vereinbarung dürfte es sich um den ersten Fall in Europa als auch weltweit handeln, in dem Google nach dem Entscheid eines unabhängigen Organs der Rechtspflege zu einer Zahlung für die Nutzung von Presseleistungsschutzrechten an eine Verwertungsgesellschaft verpflichtet ist – und nicht wie sonst üblich Zahlungsvereinbarungen schließt, die strikter Vertraulichkeit unterliegen. Wo der Quasimonopolist Google sonst Preise diktiert, ist der Weg über ordentliche Gerichte der einzige Weg, zu einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Inhalten zu kommen. Die Einigung von Corint Media mit Google zeigt auch, dass es selbst einem Teil des Pressemarktes gelingen kann, sich gegen Googles marktbeherrschendes Geschäftsgebaren zu wehren, wenn nur die Geschlossenheit hoch ist. Diese Anstrengungen sollten – und werden – im Erfolgsfall auch den anderen Verlagen zugutekommen.“

Corint Media ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern. Corint Media steht als zugelassene Verwertungsgesellschaft unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

(Quelle: corint-media.de, PM 12.10.2023)

Seitenanfang

AdTech Sammelklage von Verlagen gegen Google: Anmeldung endet am 30. November

Verlage, die Schadenersatzansprüche gegen Google wegen Kartellrechtsverstößen geltend machen wollen, können dies mithilfe einer Sammelklage ohne Kostenrisiko tun. Noch bis zum 30. November können sich Publisher, die programmatische Werbung vertreiben, der Klage anschließen. Die Klägerkanzlei Hausfeld kooperiert dafür mit dem Legal Tech Anbieter und Prozessfinanzierer adClaim. Der BDZV hatte bereits im September 2022 seine Mitglieder auf die Möglichkeit der Sammelklage hingewiesen und in einem Webinar die Vorgehensweise erläutert.

Geschädigte, die von den Vorteilen der Sammelklage Gebrauch machen wollen, können sich noch bis zum 30. November 2023 unter www.ad-claim.eu registrieren und weitere Informationen erhalten. Das Hausfeld-Team rund um Prof. Dr. Thomas Höppner und Dr. Ann-Christin Richter steht zudem unter adtech(at)hausfeld.com für Rückfragen oder für die Vereinbarung von Telefonterminen zur Verfügung.

Zum Hintergrund: Die französische Wettbewerbsbehörde hat rechtskräftig festgestellt, dass Google seine Marktmacht bei der programmatischen Vermittlung von Online-Werbung missbraucht hat. Jeder Publisher in Europa, der auf seinen Websites oder Apps programmatisch Werbung vertreibt, kann durch Googles Verhalten geschädigt worden sein. Auch die Europäische Kommission ermittelt in Sachen AdTech gegen Google.

(Quelle: bdzv.de, 10.10.2023)

Seitenanfang

Neuer Landesdatenschutzbeauftragter in Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am Freitag, dem 15. September, Denis Lehmkemper offiziell zum neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) in Niedersachsen ernannt. Bereits im Mai hatte ihn der Niedersächsische Landtag einstimmig gewählt.

Lehmkemper hat das Amt des Datenschutzbeauftragten nach einem monatelangen juristischen Hickhack für acht Jahre übernommen.

Seine Vorgängerin Barbara Thiel, die Ende Juni aus dem Amt ausschied, hatte versucht, die Ernennung zu stoppen, weil sie sich nicht selbst um eine weitere Amtszeit habe bewerben können. Das Verwaltungsgericht Hannover und das Oberverwaltungsgericht wiesen ihre Anträge zurück.

Öffentlich will der Landesbeauftragte künftig stärker das Team der Datenschutzbehörde in den Vordergrund rücken. „Ich habe hier rund 50 echte Experten, wahrgenommen wurde aber immer nur der oder die Landesbeauftragte. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass bei einer Veranstaltung zur Künstlichen Intelligenz nicht ich einen Vortrag halte, sondern unsere Fachfrau für KI“, so Lehmkemper. Den Schwerpunkt seiner Arbeit sieht er im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI), der nach seiner Ansicht eine öffentliche Debatte erfordert.

(Quelle: lfd.niedersachsen.de 18.09.2023, heise online)

Seitenanfang

II. Nachhaltigkeit

Die neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ­ Auch Druckprodukte betroffen – Infoveranstaltung BVDM

Die Ende Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll die weltweite Abholzung von Wäldern bekämpfen. Ab 30. Dezember 2024 dürfen in der EU bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse daraus nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Zudem muss in einer Sorgfaltserklärung bestätigt werden, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse mit den Gesetzen des Ursprungslands im Einklang stehen und unter Einhaltung elementarer Menschenrechte produziert worden sind. Dabei sind Informationen über das Erzeugerland und Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden, anzugeben. Unternehmen müssen auf jeder Stufe der Lieferkette nachweislich entwaldungsfreie Waren von Waren unbekannter Herkunft oder von nicht entwaldungsfreien Waren trennen.

Zu den von der Verordnung erfassten Erzeugnissen aus Holz gehören auch Druckprodukte. Die Verordnung gilt unabhängig von Arbeitnehmeranzahl oder Umsatz des Unternehmens, für KMU gilt lediglich eine längere Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2025. 

Gemeinsam mit dem Verband DIE PAPIERINDUSTRIE informiert der bvdm in einer  Online-Veranstaltung über Maßnahmen, die die deutsche Papierindustrie ergreift, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Ferner besteht Gelegenheit, sich einen ersten Eindruck über den zu erwartenden Umsetzungsaufwand in den Betrieben der Druckindustrie zu verschaffen.

Nähere Informationen und Anmeldung unter

https://www.bvdm-online.de/info-center/veranstaltungen/15-11-2023-infokompakt-entwaldungsfreie-druckprodukt

(Quelle: bvdm-online.de)

Seitenanfang

III. Vermarktung

Score Media Group steigt in die programmatische Print-Vermarktung ein

Der Crossmedia-Vermarkter Score treibt die Automatisierung seines Portfolios weiter voran und macht sämtliche Standardwerbeformate der von Score Media vermarkteten mehr als 420 gedruckten Regionalzeitungen gedruckten regionalen Tageszeitungen sowie Print-Beilagen programmatisch buchbar.

Technologiepartner ist die Hamburger One Tech Group mit ihrer Supply Side Plattform SSP1, die an alle gängigen Demand Side Plattformen (DSPs) angeschlossen ist. Das gesamte Standardwerbeinventar gedruckt und online ist in den programmatischen Plattformen der Agentursysteme eingebunden und sichtbar.

Bei der Preisfindung stehen Kunden und Agenturen zunächst Guaranteed Deals zur Verfügung. D.h. Preis, Volumen, Format sowie Start- und Endtermin des Deals sind festgelegt und automatisiert buchbar. In den nächsten Ausbauphasen folgen weitere Dealtypen.

Werbungtreibende und Agenturen profitieren im Zuge dieses nächsten Automatisierungsschritts sowohl von der programmatischen Verfügbarkeit des Werbeinventars als auch von einem zusätzlichen Buchungsweg und einer weiteren Reduktion der Komplexität des Werbeträgers regionale Tageszeitung. Weitere Vorteile sind kürzere und effizientere Prozesse, schnellere Abwicklung, gebündelter Service sowie eine zentrale Budgetverwaltung inklusive Reportingmöglichkeiten auf einer DSP.

(Quelle: Score Media, PM 10.10.2023)

Seitenanfang

IV. Tarifpolitik

Inflationsausgleich für Journalistinnen und Journalisten

Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober 2023 eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro. Dies hat der Sozialpolitische Ausschuss unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in seiner jüngsten Sitzung als Ergänzung des Gehaltstarifvertrags (GTV) und des §12a TV beschlossen.

Zuvor hatten sich die Verleger mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auf diese Regelung verständigt. Die dju in ver.di hat sich dieser Regelung nicht angeschlossen.

Das Verhandlungsergebnis erkenne die Herausforderungen an, denen sich die Branche in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit stellen müsse, erklärte dazu BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. „Mit der Prämie berücksichtigen wir die aktuell erhöhten finanziellen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaffen für sie wie für die Zeitungsunternehmen Planungssicherheit.“

Die Vereinbarung umfasst unter anderem:

  • Die Einführung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von monatlich 120 Euro für jeden Redakteur und Volontär vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2024, also insgesamt 1.800 Euro.
  • Arbeitnehmerähnliche freie Journalisten erhalten ebenfalls einen honorarabhängigen monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro.
  • Für Verlage, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie geleistet haben, besteht eine Anrechnungsmöglichkeit.
  • Die Laufzeit des ursprünglich bis April 2024 geltenden GTV wird bis Ende 2024 verlängert. Der Manteltarifvertrag wird während dieser Zeit nicht gekündigt.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12. Oktober vereinbart.

(Quelle: BDZV, PM 09.10.2023)

Seitenanfang

 

V. Medientage München 2023

Medientage München: Aus der Werkstatt der Theodor-Wolff-Preisträger 2023 – gemeinsames Panel von BDZV und VBZV

Unter dem Motto „Mehr als KI: Wenn Nachrichten über den Tag hinauswirken. Aus der Werkstatt der Theodor-Wolff-Preisträger 2023“ sind der BDZV und der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) mit einem Panel bei den Medientagen München vertreten, die vom 25. bis 27. Oktober in der Landeshauptstadt stattfinden.

„Wir wollen junge Menschen für großartigen Journalismus begeistern. Die Medientage München sind dafür ein bestens geeignetes Podium“, heißt es dazu von Anja Pasquay, Geschäftsführerin des TWP-Kuratoriums. „Wir würden uns freuen, wenn gerade auch Menschen in Ausbildung oder Studium, die mit dem Gedanken spielen, in den Journalismus zu gehen, unser Panel besuchen. Denn hier zeigen vier junge Redakteurinnen und Redakteure in ganz kurzen Takes etwas von der großen Bandbreite und der Bedeutung ihres Berufs für unsere Gesellschaft.“ Das Panel findet am Donnerstag, 26. Oktober, von 10 bis 10.30 Uhr, auf der „Red Stage“ statt.

Nähere Informationen unter https://medientage.de

Die Diskussionsrunde wird moderiert von Lea Thies, Leiterin der Günter Holland Journalistenschule der „Augsburger Allgemeinen“. Gemeinsam mit ihr diskutieren Simon Koenigsdorff, Redakteur bei „Stuttgarter Zeitung“/„Stuttgarter Nachrichten“, Dr. Jan-Georg Plavec, leitender Redakteur für Datenjournalismus und Datenprojekte, „Stuttgarter Zeitung“/„Stuttgarter Nachrichten“, Dunja Ramadan, Politikredakteurin, „Süddeutsche Zeitung“, und Julia Ruhnau, Redakteurin bei den „Nürnberger Nachrichten“. Alle vier wurden in diesem Jahr in Berlin mit dem renommiertesten deutschen Journalistenpreis, dem Theodor-Wolff-Preis (TWP), ausgezeichnet.

Die Medientage 2023 stehen insgesamt unter dem Motto "Intelligence" und bieten an den drei Kongresstagen über 100 Sessions und Masterclasses an. Lounge-Flächen laden zum Netzwerken ein - und es gibt mit "Media For You" wieder das Special zum Thema  Jobs & Ausbildung.

Seitenanfang

Die Medientage-Highlights zu den Themen Journalismus und Publishing

Neben dem Panel von BDZV und VBZV bieten die Medientage München vom 25. bis 27. Oktober 2023 im „House of Communication“ zahlreiche weitere Programmpunkte zu den Themen Journalismus und Publishing.

Wie wirkt sich Künstliche Intelligenz (KI) auf künftige Produkte und Geschäftsmodelle der Medienwirtschaft aus? Und wie auf den Stellenwert menschlicher Kreativität beim Erschaffen von Inhalten? Darüber wird unter anderem mit Niddal Salah-Eldin, Mitglied des Vorstands bei Axel Springer SE, am 25. Oktober von 10.30 Uhr bis 12 Uhr bei dem „Medientage-Gipfel“ diskutiert. Um die „Zukunft im Publishing: Daten und KI schaffen neue Erlöse“ geht es dann von 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr.

Am zweiten Kongresstag wird das Themenfeld Publishing mit der Frage nach den Erlösstrukturen der Zukunft abgerundet. Welche Maßnahmen sind in der Vermarktung erforderlich, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein? Dazu gibt es fünf Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, darunter etwa „Innovation im Journalismus – zentrale Befunde internationaler Journalismusforschung“ mit Prof. Dr. Klaus Meier und Richard Gutjahr.

Am dritten Tag steht unter anderem eine Diskussion über den Praxiseinsatz von KI im Fokus, wenn über den Einsatz der KI-Kolumnistin „Anic T. Wae“ in der „taz“ berichtet wird. Wie Nachrichten die Generation Z erreichen, darüber berichtet Meinolf Ellers vom dpa-Projekt #UseTheNews.

Neben Panels und Diskussionen zu Journalismus und Publishing bieten die Medientage auch Masterclasses zum Lernen an, etwa „Warum Newsletter eine Renaissance erleben“ oder „Nachhaltigkeit in der Medienbranche“.

(Quelle: bdzv.de, 10.10.2023)

Seitenanfang

Rabattierte Tickets für unsere Mitgliedsunternehmen

Wie in den vergangenen Jahren besteht für unsere Mitglieder wieder die Möglichkeit, rabattierte Tickets für die Medientage zu beziehen:  20% Preisnachlass beim Kauf eines 3-Tages-Konferenztickets. Der Rabatt bezieht sich auf den jeweils aktuell gültigen Ticketpreis, erstreckt sich bis zum Ende der Medientage, also bis einschließlich 27. Oktober 2023 und wird ausschließlich auf 3-Tages-Tickets gewährt („3-Day Pass“) gewährt.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0.

Seitenanfang

'