VBZV-Newsletter 35/2024

   


I. Medienpolitik

Bundeskartellamt: Abschluss des Facebook-Verfahrens – Maßnahmepaket zum Schutz persönlicher Daten

Das Bundeskartellamt gab in einer Mitteilung vom 10.10.2024 bekannt, dass sein Facebook-Verfahren abgeschlossen ist. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

Im Februar 2019 hatte das Bundeskartellamt Meta (vormals Facebook) untersagt, per-sonenbezogene Daten der Nutzenden ohne Einwilligung aus verschiedenen Quellen zu-sammenzuführen. Gegen die Entscheidung hatte Meta Beschwerde eingelegt. Neben einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung und der Bestätigung des Bundeskartellamtes in Grundsatzfragen durch den Bundesgerichtshof (2020) sowie den Europäischen Gerichtshof (2023) haben Meta und das Bundeskartellamt intensiv über konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung verhandelt. Nun wurden die Einzelmaßnahmen Metas als hinreichend wirkungsvolles Gesamtpaket angesehen, um das Verfahren abzuschließen. Meta hat seinerseits die vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLGDüsseldorf) anhängige Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Die Entscheidung ist damit bestandskräftig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Facebook-Entscheidung aus dem Jahr 2019 kann bis heute als bahnbrechend gelten. Auf Grundlage unserer seiner-zeitigen Entscheidung hat Meta ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen. Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen. Das betrifft etwa Konzerndienste wie Instagram oder Drittseiten und -Apps. Das bedeutet, dass Nutzende nun deutlich bessere Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Zusammenführung ihrer Daten haben. Neben diesen ganz konkreten Verbesserungen hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes darüber hinaus zu einer wichtigen Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofes geführt und auf der nationalen wie europäischen Ebene Gesetzgebungsinitiativen inspiriert. Dies bedeutet auch, dass wir im Hinblick auf die Rechtsklarheit und die Eingriffsinstrumente in diesem Bereich heute einen ganz anderen Stand haben als noch vor fünf Jahren.“

Vor der Entscheidung des Bundeskartellamtes konnte Facebook nur unter der Voraussetzung genutzt werden, dass Facebook die Möglichkeit eingeräumt wurde, Daten über die Nutzenden auch außerhalb des Facebook-Angebots zu erheben und dem jeweiligen Facebook-Nutzerkonto zuzuordnen. Dies betraf zum einen Daten aus anderen unter-nehmenseigenen Diensten (wie Instagram) und zum anderen Daten, die in Apps und auf Websites von Drittanbietern erhoben wurden. Nutzer hatten insoweit nur die Wahl, entweder einer nahezu unbegrenzten Datenzusammenführung zuzustimmen oder auf die Nutzung des sozialen Netzwerks zu verzichten. Das Bundeskartellamt hatte diese Geschäftsbedingungen untersagt und verlangt, dass eine Zusammenführung der Daten nur nach gesonderter Einwilligung erfolgt, die gerade nicht zur Voraussetzung für die Nutzung von Facebook gemacht werden darf.

Der Beendigung des Verfahrens war ein intensiver Diskussionsprozess zwischen Meta und dem Bundeskartellamt vorausgegangen, innerhalb dessen Meta schrittweise fol-gende Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung ergriffen bzw. zugesagt hat:

  • Einführung einer Kontenübersicht zur Datentrennung zwischen einzelnen Meta-Diensten: Die Kontenübersicht erlaubt es Nutzenden, selbst zu entscheiden, welche Meta-Dienste (z. B. Facebook und Instagram) sie miteinander verknüpfen und da-mit einen Datenaustausch auch zu Werbezwecken erlauben wollen. Eine getrennte Nutzung der Dienste bleibt ohne wesentliche Qualitätseinbußen möglich.
  • Einführung von „Cookie“-Einstellungen zur Trennung von Facebook-Daten und an-deren Daten: Im Hinblick auf Daten, die Meta über seine sog. Business Tools von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen erhält, können Nutzende jetzt im Rah-men der „Cookie“-Einstellungen von Facebook entscheiden, ob sie eine Verknüp-fung mit ihren in dem Dienst gespeicherten Daten erlauben möchten. Gleiches gilt für Instagram.
  • Sonderstellung des Facebook-Logins: Wer sich dafür entscheidet, seine Facebook-Daten nicht mit seinen Nutzungsdaten von anderen Websites oder Apps zusam-menzuführen, kann hiervon für das Facebook-Login eine Ausnahme machen, wenn er diese Anmeldemöglichkeit in Apps oder auf Websites von Dritten benutzen möchte. Zuvor mussten Nutzende Meta sämtliche Datenzusammenführungen mit Daten aus Drittapps bzw. von Drittwebsites erlauben, wenn sie auf das Facebook-Login nicht verzichten wollten.
  • Prägnante Kundeninformation: Damit Metas Kundinnen und Kunden schnell zu den einschlägigen Einstellungen gelangen, mit denen ungewollte Datenverknüpfungen unterbunden werden können, werden Nutzende, die einer Datenverknüpfung in der Vergangenheit zugestimmt haben, beim Aufruf von Facebook auffällig gestaltete Benachrichtigungen erhalten, die jeweils direkte Verlinkungen zu den neu gestalteten Auswahlinstrumenten enthalten.
  • Vorgeschalteter Wegweiser: Meta hat am Anfang seiner Datenrichtlinie einen deutlichen Hinweis auf die Wahlmöglichkeiten der Nutzenden eingeführt (https://de-de.facebook.com/privacy/policy/ „So verwaltest du die Informationen, die wir verwenden“). Dieser enthält einen kurzen Erläuterungstext und Links zur Kontenüber-sicht und den „Cookie“-Einstellungen.
  • Eingeschränkte Datenverknüpfung für Sicherheitszwecke: Unabhängig von den von den Nutzenden vorgenommenen Einstellungen in Facebook oder Instagram spei-chert und verknüpft Meta Nutzungsdaten zu Sicherheitszwecken. Dies geschieht indessen nur vorübergehend und – sofern sich kein Verdacht auf unzulässiges Ver-halten ergibt – längstens für einen vorab einheitlich festgelegten Zeitraum.

Diese Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder werden zeitnah realisiert.

Der Abschluss des Verfahrens bedeutet nicht, dass alle kartellrechtlichen Bedenken restlos ausgeräumt worden wären. Vielmehr wurden die Maßnahmen Metas als hinrei-chend geeignetes Gesamtpaket angesehen, um auf Vollstreckungsmaßnahmen zu ver-zichten und das Verfahren im Ermessenswege abzuschließen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass andere Behörden über wirksame und gut geeignete Instrumentarien verfügen, um ggf. weiterreichende Verbesserungen für die Nutzenden von Meta-Diensten in der Europäischen Union zu erreichen.

Aktuell wird die Rechtmäßigkeit von Metas „Pay or consent“-Modell diskutiert, welches eine werbefreie Nutzung von Facebook bzw. Instagram gegen Gebühr ermöglicht. Mehrere europäische Verbraucherverbände haben hiergegen Beschwerde bei ihren jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden eingelegt. Auch der Europäische Daten-schutzausschuss hat entsprechende Modelle in einer Stellungnahme vom 17. April 2024 kritisiert. Die Europäische Kommission sieht im „Pay or consent“-Modell von Meta einen möglichen Verstoß gegen den seit 7. März 2024 durchsetzbaren Digital Markets Act (DMA) und hat Meta hierzu am 1. Juli 2024 ihre vorläufigen Feststellungen mitgeteilt (siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3582).

(Quelle: Bundeskartellamt, PM 10.10.2024)

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VG Bild-Kunst: Teilhabe der Verlage an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen

Neben der VG Wort als Verwertungsgesellschaft für Autoren und Verleger ist künftig auch die VG Bild-Kunst für Verlage tätig.

Bis vor Kurzem hat das nur für Buchverlage gegolten. Seit diesem Sommer besteht auch für Presseverlage die Möglichkeit, ihren Beteiligungsanspruch an den Ausschüt-tungen geltend zu machen – rückwirkend ab August 2021 (ab diesem Zeitpunkt gilt die neue Verlegerbeteiligung in Deutschland).  Insbesondere für Häuser, die bildintensive Titel publizieren, kann sich der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags – wie bei der VG Wort – lohnen.

Interessenten wenden sich möglichst bis Ende des Jahres, damit die Ausschüttungen für die Vergangenheit zügig erfolgen können, an Herrn Dr. Urban Pappi, den ge-schäftsführenden Vorstand der VG Bild-Kunst, unter geschaeftsleitung_at_bildkunst.de.

Weitere Informationen vorab finden Sie unter https://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/informationen-fuer-verlage.

(Quelle: VHZV-RS, 16.10.2025)

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II. Digitales

DuMont entwickelt offenes Marketing-Tech-Ökosystem

Das Medienhaus DuMont (u.a. „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Express“) stellt mit Entirely ein offenes, internationales Marketing-Tech-Ökosystem vor. Der Launch ist für das erste Halbjahr 2025 geplant.

Entirely vernetz weltweit führende Marketing-Tech-Anwendungen (MarTech) und bietet Unternehmen ein nahtlos integriertes System für ihre Marketinganforderungen, wie es in einer Mitteilung von DuMont heißt. Es biete „mehr Flexibilität und Kontrolle und re-duziert Abhängigkeiten im Marketing-Technologie-Stack“.

"Wir vereinen Daten, Prozesse und Teams effizient. Mit Entirely schaffen wir ein offenes Ökosystem, das die besten MarTech-Anwendungen weltweit orchestriert und indi-viduell anpasst", erklärt Dr. Christoph Bauer, CEO von DuMont und Entirely. Das Fundament von Entirely bilden die Partner censhare, ELAINE, Facelift und MARMIND, die seit 2017 sukzessive von DuMont akquiriert wurden. Zusammen betreuen sie über 2.800 Kunden in zwölf Ländern und beschäftigen mehr als 400 Mitarbeitende. Der bis-herige Geschäftsbereich UNITED Marketing Technologies wird in Entirely umbenannt.

(Quelle: bdzv.de, 08.10.2024)

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III. Journalismus

MGO startet Lehrredaktion „Mein-Kulmbach“

Um jungen Journalistinnen und Journalisten den Einstieg in ihren Job zu erleichtern, hat die Mediengruppe Oberfranken Anfang September ein das Projekt einer Lehrredak-tion in Kulmbach gestartet.

Im Rahmen des auf sechs Monate angelegten Projekts werden abseits vom tagesaktuellen News-Journalismus Inhalte datenbasiert für Audiences und nach Nutzerbedürf-nissen erstellt. Acht Volontärinnen und Volontäre werden dabei von Ausbildungsredakteur Michael Busch unterstützt, während sie „ihre“ Digitalredaktion eigenverantwortlich betreiben.

Boris Hächler, Chefredakteur Lokale Medien der MGO, ist auf die Umsetzung in den nächsten Wochen gespannt. „Durch die verschiedenen Rollen, die die Volontäre in die-sem Projekt übernehmen, bekommen sie einen noch besseren Einblick in die Arbeit einer Lokalredaktion. Das ist eine gute Chance, die theoretischen Grundlagen, die wir im Volontariat vermitteln, in der Praxis zu testen.” Auch Thomas Zeller, Chief Content Officer und Projektleiter, ist vom Konzept überzeugt: „Das neue Angebot soll als Navi-gationspunkt im Portal der Bayerischen Rundschau (BR) etabliert werden (…) Es steht nicht in Konkurrenz zu dieser Premiummarke, sondern soll sie ergänzen und für jünge-re Leser im Kreis Kulmbach attraktiver machen.”

Teil des Portfolios werden so zum Beispiel Ausgehtipps, Hidden Places oder unterschiedliche Empfehlungen, die die Inhalte der Kompetenzwerkstatt bestimmen werden. Neben der regulären Rotation innerhalb unserer Tageszeitungen werden die jungen Journalisten jeden Montag für die Lehrredaktion „Mein-Kulmbach“ arbeiten und so noch mehr Verantwortung sowie Gestaltungsfreiraum zum Ausprobieren und Lernen erhalten. „Wir glauben an die Bedeutung von gut recherchierten, fundierten lokalen Beiträgen. Dabei setzen wir auf neue Formate, um unsere Inhalte für unsere Audiences attraktiver zu machen“, sagt Ausbildungsredakteur Michael Busch.

Zu finden sind die Beiträge ab sofort auf den digitalen Seiten der Bayerischen Rund-schau oder direkt über Mein-Kulmbach. Es werden vorwiegend Premium-Artikel dort zu finden sein. Kostenfreie Artikel sollen ebenfalls veröffentlicht werden, um Nutzer zu überraschen und sie auf das neue Angebot aufmerksam zu machen. Begleitet wird die Redaktionsarbeit zusätzlich auf dem Facebook-Kanal der Bayerischen Rundschau und dem Instagram-Kanal der mgo-Volontärinnen und -Volontäre.

(Quelle: mgo.de, blog, 12.09.2024, Michael Busch)

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