VBZV-Newsletter 34/2024
- BGH: Kostenfreie Anzeigen auf kommunalem Portal sind unzulässig
- KI-Reifegrad-Report von BDZV und Retresco – Medienhäuser setzen auf Künstliche Intelligenz – KI sichert Wettbewerbsfähigkeit
- Mediengruppe Attenkofer: Abschied von Verlagsleiter Klaus Huber
- VBRA-Vorsitzender Felix Kovac verlässt Antenne Bayern
I. Medienpolitik
BGH: Kostenfreie Anzeigen auf kommunalem Portal sind unzulässig
In staatlichen Online-Portalen dürfen keine kostenlosen Anzeigen veröffentlicht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte dieses Urteil des Oberlan-desgerichts Oldenburg, das die kostenlose Verbreitung von Anzeigen mit Stellenangeboten auf dem Portal „Der richtige Job“ des Landkreises Grafschaft Bentheim für un-zulässig erklärt hatte.
Geklagt gegen das Angebot des Landkreises als unzulässigen Wettbewerb und Verstoß gegen das Gebot der Staatsneutralität hatte der Verlag der Grafschafter Nachrichten, der ein eigenes kostenpflichtiges Jobportal betreibt.
Die Begründung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Erwartet wird, dass sich die Entscheidung nicht nur auf den Stellenmarkt, sondern grundsätzlich auf alle Medien der öffentlichen Hand beziehen wird. Dies würde die Position der freien Presse weiter stärken, die auf die Einnahmen aus Anzeigen angewiesen ist, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.
„Die Pressefreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes“, betont Jochen Anderweit, Verleger und Geschäftsführer der Grafschafter Nachrichten. Daraus ergebe sich die Verpflichtung des Staates, diese Freiheit zu schützen. „Wenn eine Kommune, wie in diesem Fall der Landkreis Grafschaft Bentheim, ein kostenloses Stellenportal betreibt, überschreitet sie ihre Kompetenzen und greift in unsere Existenzgrundlage ein. Wir sind auf Werbeerlöse aus dem Stellenmarkt ange-wiesen, um unser Tageszeitungsangebot aufrechtzuerhalten. Öffentliche Konkurrenz können wir daher nicht akzeptieren“, so Anderweit weiter.
Landrat Uwe Fietzek betonte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass es nicht Ziel des kostenfreien Job-Portals gewesen sei, ein Konkurrenzangebot zur örtlichen Presse aufzubauen. Man habe damit die Region Grafschaft Bentheim als attraktiven Standort für Fachkräfte zu präsentieren wollen.
Bereits nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg wurde das Stellenportal eingestellt. (Az. I ZR 142/23)
(Quelle: Grafschafter Nachrichten, 09.10.2024; VNZV, RS 09.10.2024)
KI-Reifegrad-Report von BDZV & Retresco: Medienhäuser setzen auf Künstliche Intelligenz – KI sichert Wettbewerbsfähigkeit
Gemeinsam mit dem KI-Spezialisten Retresco hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) einen KI-Reifegrad-Report erstellt.
„Der KI-Reifegrad-Report zeigt, dass generative KI bei deutschen Medien grundsätzlich etabliert ist. Allerdings werden noch längst nicht alle Potenziale mit den relevanten Content-Arten ausgeschöpft. Zugleich verdeutlicht die Erhebung, dass der KI-Einsatz nicht nur technische, sondern auch strategische Vorgaben erfüllen sollte. Um redakti-onelle Möglichkeiten durch den Einsatz von generativer KI voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich über eine bloße Implementierung hinauszugehen und personelle Strukturen für den KI-Einsatz zu schaffen“, heißt es in einer Mitteilung des BDZV zum Report.
Für den Report wurden in einer nicht-repräsentativen Umfrage 39 Geschäftsfüh-rer/innen, Chefredakteur/innen und Entscheidungsträger/innen aus deutschen Medien und Verlagen befragt. Jeweils die Hälfte der Befragten stammte aus Medienhäusern mit mehr bzw. weniger als 250 Mitarbeitenden. Der Fokus der von April bis Juni 2024 durchgeführten Online-Umfrage lag auf dem Reifegrad und den Erwartungen an gene-rative KI in den Bereichen Text, Bild, Video sowie weiteren Content-Arten.
Der Grundtenor der Befragten lautet, dass eine strategische Einbettung von KI uner-lässlich ist, um Redaktionsprozesse effektiv weiterzuentwickeln und Effizienzpotenzia-le abzurufen. Besonderes Augenmerk liege darauf, die rechtlichen Rahmenbedingungen wie den EU AI Act zu erfüllen.
Der KI-Reifegrad-Report kann hier abgerufen werden:
https://www.bdzv.de/fileadmin/content/6_Service/6-1_Presse/6-1-2_Pressemitteilungen/2024/PDFs/Retresco_BDZV_KI_Reifegrad_Report_2024_lang.pdf
(Quelle: BDZV, PM 07.10.2024)
II. Aus den Verlagen
Mediengruppe Attenkofer: Abschied von Verlagsleiter Klaus Huber
Klaus Huber, langjähriger Verlagsleiter beim Straubinger Tagblatt, hat sich Ende September in den Ruhestand verabschiedet.
Huber, der als Anzeigenleiter beim Verlag begonnen hatte, war für viele Weichenstellungen in der Mediengruppe Attenkofer mit Hauptsitz in Straubing zuständig. So or-ganisierte er vor gut zehn Jahren fast alle Organisations-und Integrationsabläufe beim Kauf der Münchner Abendzeitung.
Für die Branche engagierte er sich intensiv sowohl im VBZV-Vermarktungsausschuss, wo er einige Jahre den Vorsitz hatte, als auch im entsprechenden Gremium des Bun-desverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger.
Die neue Verlagsleitung, die die Mediengruppe Attenkofer seit dem ersten Oktober gemeinsam mit den Verlegern Professor Dr. Martin Balle und Dr. Hermann Balle den Ver-lag in die Zukunft führt, setzt sich aus mehreren Personen zusammen: Hannes Lehner (Gesamtredaktionsleiter), Florian Liebl (Vertrieb und Verlagsstrategie), Michael Kusch (Anzeigen und Verlagsstrategie), Sonja Ettengruber (Kommunikation und Leitung der Attenkofer-Akademie), Sven Lahrssen (Druck und Technik) und Lutz Teubert (Digitales und Verlagsstrategie) sind alle bereits seit vielen Jahre im Verlag in führender Position tätig
(Quelle: Mediengruppe Attenkofer, PM 02.10.2024)
III. Aus den Verbänden
VBRA-Vorsitzender Felix Kovac verlässt Antenne Bayern
Felix Kovac, Mitglied der Geschäftsführung der Antenne Bayern Group, verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum Jahresende. Er hat die Unternehmensgruppe seit Mitte 2019 geleitet.
Zuvor war Kovac Geschäftsführer der rt1.media group und Unternehmensbereichsleiter „Elektronische Medien" der Mediengruppe Pressedruck (u.a. „Augsburger Allgemeine"), wo er die gesamten Radio-, Fernseh- und TV-Produktionsaktivitäten der Unternehmensgruppe leitete.
Seit 2008 ist er Vorsitzender der Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter (VBRA). Der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) gehört er als Vorstandsmitglied seit 2005 an und ist seit 2023 erneut ihr Vorsitzender, nachdem er dieses Amt bereits von 2005 bis 2019 innehatte.
Die Gesellschafter der Antenne Bayern Group haben sich in einer Unternehmensmitteilung bei Felix Kovac für seine innovative und erfolgreiche Arbeit und sein herausra-gendes Engagement bedankt: „Felix Kovac hat die Antenne Bayern Group mit großer Leidenschaft und persönlichem Einsatz geleitet. Wir bedauern seine Entscheidung, respektieren sie jedoch und wünschen ihm für die Zukunft das Allerbeste. Die Nachfolge werden wir zeitnah bekanntgeben“, so Michael Tenbusch, der Vorsitzende der Ge-sellschafterversammlung.
(Quelle: Antenne Bayern, PM 09.10.2024