VBZV-Newsletter 32/2024

I. Medienpolitik

Google gewinnt gegen EU-Kommission vor Gericht in Bezug auf eine vor fünf Jahren verhängte Kartellstrafe

Google hat am Mittwoch vor Gericht die Anfechtung einer vor fünf Jahren verhängten Kartellstrafe der Europäischen Union in Höhe von 1,49 Milliarden Euro (1,66 Milliarden Dollar) gewonnen, die sich gegen sein Online-Werbegeschäft richtete. Das Gericht der EU erklärte, dass es die von der Europäischen Kommission, der obersten Kartellbe-hörde der 27 Mitgliedstaaten, verhängte Strafe für 2019 verwirft und „in ihrer Gesamtheit für nichtig" erklärt.

Die Entscheidung der Kommission bezog sich auf einen kleinen Teil des Google-Anzeigengeschäft, nämlich auf solche Anzeigen, die der US-Technologieriese neben den Google-Suchergebnissen auf Websites Dritter verkauft. Die Regulierungsbehörden hatten Google vorgeworfen, Exklusivitätsklauseln in seine Verträge aufgenommen zu haben, die es diesen Websites untersagten, ähnlich platzierte Anzeigen von Google-Konkurrenten zu schalten. Die Kommission erklärte bei der Verhängung der Strafe, dass das Verhalten von Google dazu führe, dass Werbetreibende und Websitebesitzer weniger Auswahl hätten und wahrscheinlich mit höheren Preisen konfrontiert würden, die an die Verbraucher weitergegeben würden.

Das Gericht erklärte nun jedoch, dass die Kommission bei der Bewertung dieser Klau-seln "Fehler" begangen habe. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die Ver-träge von Google die Innovation behinderten, den Verbrauchern schadeten oder dem Unternehmen halfen, seine beherrschende Stellung auf den nationalen Online-Suchwerbemärkten zu halten und zu stärken, so das Urteil. Dagegen kann nun beim Europäischen Gerichtshof, dem höchsten Gericht der EU, Berufung eingelegt werden, allerdings nur in rechtlichen Fragen. Die Kommission erklärte in einer kurzen Erklä-rung, sie werde das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche nächste Schritte nach-denken. Google erklärte, es habe seine Verträge 2016 geändert, um die beanstandeten Bestimmungen zu entfernen, noch bevor die Kommission ihre Entscheidung verkündete. Der juristische Sieg des Unternehmens kommt eine Woche, nachdem es eine letzte Anfechtung gegen ein separates EU-Kartellverfahren für seinen Shopping-Vergleichsdienst verloren hatte, das ebenfalls eine hohe Geldstrafe beinhaltete. Es handelte sich dabei um eine von drei kartellrechtlichen Strafen in Höhe von insgesamt rund 8 Milliarden Euro, mit denen die Kommission Google in den vergangenen zehn Jahren belegt hatte. Die Strafen markierten den Beginn einer Ära, in der Big-Tech-Unternehmen immer stärker unter die Lupe genommen wurden.

Seitdem ist Google auf beiden Seiten des Atlantiks wegen seines digitalen Anzeigengeschäfts immer stärkerem Druck ausgesetzt. Derzeit kämpft das Unternehmen vor ei-nem US-Bundesgericht gegen das Justizministerium wegen des Vorwurfs, dass seine Dominanz über die Technologie, die den Verkauf von Milliarden von Internet-Anzeigen steuert, ein illegales Monopol darstellt. Die britischen Wettbewerbsbehörden warfen dem Unternehmen diesen Monat vor, seine Vormachtstellung auf dem digitalen Anzei-genmarkt des Landes zu missbrauchen und seine eigenen Dienste zu bevorzugen.

Die EU-Wettbewerbshüter, die ihre eigene Untersuchung durchführten, schlugen letztes Jahr vor, dass eine Entflechtung des Unternehmens der einzige Weg sei, um die Wett-bewerbsbedenken in Bezug auf sein digitales Anzeigengeschäft auszuräumen.

(Quelle: euronews.de, 18.09.2024; https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-09/cp240143en.pdf)

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Presserat: Redaktionen sind für KI-generierte Inhalte ethisch verantwortlich

Der Pressekodex gilt auch für journalistische Inhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz entstanden sind. Das hat das Plenum des Presserats am Mittwoch mit der fol-genden Ergänzung der Präambel des Pressekodex bekräftigt:

„Wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, unabhängig von der Art und Weise der Er-stellung. Diese Verantwortung gilt auch für künstlich generierte Inhalte.“

Zusätzliche Änderungen im Pressekodex, etwa eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte, hält der Presserat derzeit nicht für erforderlich. „Für die ethische Be-wertung von Beschwerden spielt es keine Rolle, wer mit welchen Hilfsmitteln einen Beitrag erstellt hat. Die presseethische Verantwortung, zum Beispiel für die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht, liegt weiter uneingeschränkt bei den Redaktionen”, so der Sprecher des Presserats Manfred Protze.

Bilder, die mithilfe von KI entstanden sind, müssen jedoch als Symbolbilder gekennzeichnet werden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich generierte Bilder die Realität abbilden”, so Protze. Die Richtlinie 2.2, nach der symbolische Illustrationen als solche erkennbar zu machen sind, hat der Presserat bereits bei der Bewertung von Beschwerden in Bezug auf KI-generierte Bilder angewendet.

Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse.

(Quelle: Deutscher Presserat, PM 18.09.2024)

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II. Aus den Verbänden

Stabwechsel beim BDZV: Dr. Jörg Eggers zum Hauptgeschäftsführer berufen

Dr. Jörg Eggers (53) übernimmt ab 1. November 2024 die Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Er folgt auf Sigrun Albert, die nach zweieinhalb Jahren im Amt der Hauptgeschäftsführerin und Co-Vorstandsvorsitzenden auf eigenen Wunsch die Dachorganisation der Tageszeitungen in Deutschland verlässt.

Dazu erklären die BDZV-Vorstandsvorsitzenden Matthias Ditzen-Blanke und Stefan Hilscher: „Dr. Jörg Eggers ist ein erfahrener Verbandsmanager, der aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer des Verbands kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) bereits tiefe Einblicke in die Herausforderungen gewinnen konnte, die unternehmerisch wie politisch vor der Zeitungsbranche liegen. In einer Zeit, in der die Spitzenverbände der Wirtschaft auch wegen des hohen wirtschaftlichen Drucks näher zusammenrücken, sind wir davon überzeugt, dass er die Berliner Verbandszentrale weiterentwickeln und unsere Mitgliedsverlage gerade auch bei deren sehr berechtigten Forderungen gegenüber der Politik in Deutschland und Europa optimal unterstützen wird. Zugleich freuen wir uns, dass Frau Albert diesen Stabwechsel für eine Phase des Übergangs begleiten wird, und danken ihr für ihren Einsatz im Interesse der Zeitungen.“    

Der künftige Hauptgeschäftsführer, zugleich wie seine Vorgängerin einer von drei Vorstandsvorsitzenden des BDZV, sagt: „Für das in mich gesetzte Vertrauen, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen, mit den Mitgliedern und Partnern die Geschicke des BDZV erfolgreich zu gestalten, bedanke ich mich herzlich. Mein Dank gilt ebenso Sigrun Albert, die bereits mit viel Engagement dazu beigetragen hat, den Verband in Richtung Zukunft zu entwickeln.“ Verband und Branche befänden sich aktuell vor viel-fältigen Herausforderungen, ergänzt Eggers. “Ich empfinde gleichermaßen Vorfreude und Respekt für diese Aufgabe. Ich bin davon überzeugt, dass sie nur gemeinsam be-wältigt werden kann. Dies können und werden wir schaffen.”

Dr. Jörg Eggers steht seit 2011 an der Spitze des Bundesverbands kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) in Berlin. Nach zwei Jahren bei der Europäischen Kommission in Brüssel und anschließenden Tätigkeiten in der wissenschaftlichen Politikberatung auf europäischer Ebene war er von 2008 bis 2011 stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbands der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID). Eggers ist ausgebildeter Business Trainer und zertifizierter Organisationsentwickler. Er hat unter anderem ein Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus absolviert und im Bereich der Ressourcenökonomie zum Thema „Institutioneller Wan-del“ promoviert.

(Quelle: BDZV, PM 18.09.2024)

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Neue Pressesprecherin beim DJV

Gina Schad (40) ist die neue Pressesprecherin des Deutschen Journalisten-Verbands. Sie studierte Medienwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat bereits für Medienunternehmen wie den Zeit Verlag und das Medienboard Berlin-Brandenburg gearbeitet sowie zwei Bücher zu Digitalthemen veröffentlicht.

Beim DJV wird Gina Schad die Nachfolge von Hendrik Zörner antreten, der sich zum Jahresende nach über 20 Jahren als Pressesprecher in den Ruhestand verabschiedet.

(Quelle: DJV, PM 03.09.2024)

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III. Junge Leser

Medienprojekte in Schulen 2024: Umfrageergebnisse & Best Practices im Online-Meeting

Ergebnisse der Umfrage „Medienprojekte in Schulen 2024 präsentiert die jule : Initiative junge Leser GmbH am 25. September. Insgesamt haben Projektverantwortliche von 50 Medienhäusern an der Umfrage teilgenommen. Sie stehen für mehr als 100 indivi-duelle Zeitungstitel und damit für rund ein Drittel der Zeitungen in Deutschland.
Im Rahmen der Präsentation werden ausgewählte Verlage ihre Best Practices vorstellen und besondere Elemente ihrer Projekte zeigen.

Nähere Informationen und Anmeldung unter https://www.junge-leser.info/kalender/

Die lokalen und regionalen Medienhäuser unterstützen Lehrkräfte seit vielen Jahren mit ihren medienpädagogischen Projekten bei der Vermittlung von Medienkompetenz in der digitalen Welt. Die Medienprojekte der Zeitungen wie Klasse!, Zisch etc. sind crossmedial, handlungsorientiert sowie lebensnah und an vielen Schulen fester Bestandteil des Unterrichts.

Die Umfrageergebnisse werden auch auf newsheroes.de www.newsheroes.de veröffentlicht, der Informationsplattform des BDZV für die Medienprojekte der Verlage.

(Quelle: die jule : Initiative junge Leser, 13.09.2024)

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#UseTheNews kommt als gläserne Redaktion ins Museum für Kommunikation

Das Team des Formats “Social News Daily” der Medienkompetenzinitiative #UseTheNews ist als gläserne Redaktion im Museum für Kommunikation Berlin zu sehen. Das Team bereitet Nachrichten so auf, dass junge Menschen einen Zusammenhang zur eigenen Lebenswirklichkeit herstellen können.

Museumsbesucher können vom 7. bis 13. Oktober 2024 live mitverfolgen, wie die jungen Journalistinnen und Journalisten und Content Creators ihre Inhalte für Social Media produzieren - von Live-Reportagen und Breaking News auf TikTok bis hin zu Livestreams auf Twitch.

Interessierte Schulklassen können etwa an der Redaktionssitzung teilnehmen und ihre Themen in die Planung einbringen oder selbst in die Rolle der Journalistinnen und Journalisten schlüpfen und an Social-Media-Beiträgen mitarbeiten.

(Quelle: bdzv.de, 17.09.2024)

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